AmtzverkiiMgllngMatt für die provinzialdireltion Gberheffen und für das Ureisamt Giessen. Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen. Nr. 45 15. Juni 1923 Aung^ - Gebühren der Schornsteinfeger. - Erwerbslosenunter, am Kreisveterinäramt Gießen. - Viehmarkt in Grünberg"- ______ sperre. — Ausschreiben. Bekanutmachung die Pslegegeldsähe in den Landes-Heil- u. Pflegeanstalten und der Heilstätte für Nervenkranke in Gießen betreffend Vom 25. Mai 1923. Die in den hessischen Landes-Heil- und Pflegeanstalten, sowie in der Heilstätte für Nervenkranke in Gießen zu erhebenden Pflege- gelder werden vom 1. Juni 1923 an wie folgt festgesetzt: 1. 3n der ersten Klasse 1. für Hessen 2. für Nichthessen ...... II. In der zweiten Klasse 1. für Hessen . . . .' 2. für Nichthessen . . . . . . . III. In der dritten Klasse 1. für selbstzahlende Hessen . . . 2. für selbstzahlende Nichthessen . . 3. für hessische Fürsorgeverbände, Krankenkassen und die Landes- Versicherungsanstalt Hessen ... 4. für nichthessische Fürsorgeverbände, Krankenkassen und sonstige Landesversicherungsanstalten . . In besonderen Fällen kann in allen Pslegegeld in Ansatz kommen. Für Intradenpfleglinge wird der Pflegegeldsatz auf 2500 Mk täglich festgesetzt. Für Kranke, die auf Kosten hessischer Armen- und sonstiger Fürsorgeverbände verpflegt werden und denen Kleidung und Leibwäsche von der Anstalt geliefert werden, sind die Selbstkosten von den zahlungspflichtigen Kassen der Anstaltskasse mit 200 Mk. täglich, zu ersetzen. Der § 43 des Regulativs für die Landes-Heil- und Pslege- anstalten usw. der betreffenden Bekanntmachung vom 9. Dezember 1911 (Reg.-Bl. S. 569) gilt auch weiter als aufgehoben. Für diejenige Zeit, während der die Kranken beurlaubt sind und der Anstalt keinerlei Kosten erwachsen, wird kein Pflegegeld erhoben. täglich Mk. und mehr 6 600 16 500 33 000 9 900 16 500 6 600 12 400 12 400 „ Klassen ein Beim Entweichen eines Kranken ist das Pflegegeld vom Tag des Entweichens an 14 Tage weiter zu zahlen, wenn der Kranke nicht vorher nach § 32 des Regulativs vom 9. Dezember 1911 (Reg.-Bl. S. 569) aus der Anstalt entlassen wird. 3n III. Klasse können auch Richthessen Aufnahme finden, insoweit freie Betten vorhanden sind. Mk. und mehr 9 900 1923 Die Bekanntmachung obigen. Betreffs 16 500 24 750 20 600 33 000 Nichthessen " . . . . . in der 11. Klasse Hessen Nichthessen ..... Fürsorgeverbände, Krankenkassen und Minderbemittelte: Hessen ...... Nichthessen 3n der Heilstätte für Nervenkranke in Gießen werden die Kranken nur in I. und II. Klasse verpflegt. Es zahlen in d er I. Klas se: Hessen .... ... April (Reg.-Bl. Nr. 13 von 1923) wird ab 1. Juni d. Hs. ausgehoben. 16 500 „ vom 24. Darmstadt, den 25. Mai 1923. Ministerium des Innern. I. Tv. Hölzinger. Bekanntmachung, die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend. Bom 5. Ium 1923. Auf Grund des § 43 der Schvrnsteinfegerordnung vom 4. März 1921 (Reg.-Bl. S. 41) haben wir unter Aufhebung der in unserer Bekanntmachung vom 14. Mai 1923 (Reg.-Bl. S. 116) zugebilligten Teuerungszuschläge mit Wirkung vom 4. Juni 1923 ab bis auf weiteres die Teuerungszuschläge auf die unter I unserer Bekanntmachung, die Gebühren der Schornsteinfeger betr. vom 8. Mai 1922 (Reg.-Bl. S. 111) bestimmten Grundgebühren wie folgt festgesetzt: 1. für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach und Gießen auf 50 000 Prozents 2. für die übrigen Kehrbezirke des Landes auf 64 000 Prozent. Die Gebühren der Schornsteinfeger einschließlich Teuerungs- zuschlag betragen demnach ab 4. Juni 1923 in den zu Ziffer 1 genannten städtischen Kehrbezirken das 501fache, in den übrigen Kehr- bezirken des Landes das 641fache der Grundgebührensätze der Bekanntmachung vom 8. Mai 1922. ®’5..t)on öen Zahlungspflichtigen jeweils zu erhebenden Gesamtgebührenbeträge können auf volle 10 Mark nach, oben aufqe- rundet werden. Km übrigen behält es bei der Bestimmung unter II, Abs. 3 unserer vorgenannten Bekanntmachung vom 8. Mai 1922 sein Bewenden. Darmstadt, den 5. Juni 1923. Hessisches Ministerium des Innern, von 08 r e ii t,a n o. Bekanntmachung. ----------- V e tr.: Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung. , Vach den Beschlüssen des Deichsrats und der Reichsregierung gelten stir die Erwerbslosenunterstiitzung v o in 4. I u n i 1 9 2 3 ab folgende Höchstsätze: 1. für männliche Personen a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben . b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben c) unter 21 Jahren 2. für weibliche Personen a) über 21 Jahre, sofern sie üicht im Haushalt eines anderen leben b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben c) unter 21 Jahren ..... 3. als Familienzuschläge für: a) den Ehegatten b) die Kinder und sonstige unterstützungsberechtigte Angehörige G i e 8 e n, den 13. Juni 1923. ' in den Orten der Ortsklassen A B C D u. E 5000 4650 4300 3950 Mk. 4400 3050 4100 2850 3800 2650 3500 „ 2450 „ 4400 4100 3800 3500 „ 3650 2750 3400 2550 3150 2350 2900 „ 2150 „ 1850 1750 1650 1550 „ 1450 1350 1250 1150 „ Kreisamt Gießen. I. B.: Schmidt. Bekauntmachung. Betr.: Beschädigungen der elektrischen äleberlandanlage. Zwischen Münster und Ober-Dessingen sind 4 Hochspannungs- Isolatoren durch Steinwürfe zertrümmert worden. Die Direktion der Lieberlandanlage sichert für Ermittlung der 000 VH öu, die dann zur Auszahlung kommen, wenn die Täter ermittelt und das -Urteil rechtskräftig geworden ist. Gießen, den 9. Juni 1923. Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Bekanntmachung. Betr.: Vollstreckung von Räumungsurteilen. Auf Grund Ermächtigung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft zu Nr. M. A. W. 14 831 vom 8. Juni 1923 wird die Geltungsdauer unserer Anordnung vom 27. Mai 1921 — 21. V. Bl. Nr. 77 vom 31. Mai 1921 — bis zum 30. September 1923 erstreckt. Gießen, den 12. Juni 1923. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger. Bekanntmachung. Vetr.: Die Einteilung der Dienstgeschäfte am Kreisveterinäramt Gießen. Es liegt Veranlassung vor, die amtlichen Stellen und privaten Interessenten erneut auf die nachstehende Diensteinteilunq hinzuweisen. Insbesondere wird häufig die Ziffer III nicht beachtet, was zu unliebsamen Verzögerungen und Dienststörungen führt. I. Die amtstierärztlichen Dienstgeschäfte des Kreisveterinär- amts Gießen werden von, 1. Juli üs. Js. ab tvahrgenommen: 1. Sn Len Gemeinden Tiehen Allendorf a. ix Lahn, Großen- ttnben, Heuchelheim, Kirchberg, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Lollar, Watzenborn-Steinberg und Wieseck EH den Kreisveterinärarzt Professor I)r. Knell, Gießen Wckhelmstrahe 21. r " ' 2. In den übrigen zum Dienstbezir-k des Kreisveleriiiäramts Giehen gehörigen Geineinden durch den Amtsveterinärarzt Dr. Stein, Giehen, Henselstrahe 4. II. Alle mündlichen, telephonischen und schriftlichen Ersuchen iisw. aus den unter I, 1 genannten Gemeinden sind an das Kreis- vetermaramt Giehen, Wilhelmstrahe 21, Fernsprecher 1632 die aus den unter I, 2 bezeichneten Gemeinden an den Amtsveterinär- arzt Dr. Stein Giehen, Henselstrahe 4, Fernsprecher 1080, unmittelbar zu richten. . auf Vornahme der Llntersuchungen von Kadavern in Seuchefallen auf der Kreisabdeckerei Garbenteich sind aus dem ganzen Kreis Giehen an den Amtsveterinärarzt Dr Stein direkt zu richten. IV.. Die Dienstbezirke und die Dienststellentätigkeit der Kreis- veterinarärzte Blume in Grünberg und Dr. Engelmann in Nidda bleiben unverändert. Giehen, den 11. Juni 1923. Kreisamt Giehen. I. V.: Dr. Krüger. Bekanntmachung. Betr.: Viehmarkt in Grünberg. Wir genehmigen hiermit für Donnerstag, den 21. Juni 1923, die Abhaltung eines Viehmarktes zu Grünberg unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden: 1. Vieh aus dem Kreis Giehen. Durch -Ursprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, dah die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen staninien, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen. 2. Vieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes. 3. Das Vieh der Händler ist auf einem, von. dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen. 4. Die Untersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, dah bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren. 5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 1—8i/2 Uhr vormittags stattfinden. (§ 41 der Dundesrats-Ausführungsbestim- mungen zum NDG.) Giehen, den 13. Juni 1923. Kreisamt Giehen. I. V.: Dr. Drau n. Beknmrtmachlmg. Betr.: Verschwinden des Wilhelm Metzroth, geboren am 29. Dezember 1908 in Niederhausen a. 21., zuletzt Dienstknecht in Gumbsheim bei Johann Mattern. Vermißt wird seit dem 3. Juni d. Js. der in Gumbsheim im Dienst stehende i Wilhelm Metzroth. Bei seinem Weggang gab er an, nach I Sprendlingen gehen zu wollen, soll sich aber in der Dichtung nach | Bingen entfernt haben. Es wird gebeten, Nachforschungen anzustellen und dem Kreisamt Alzey gegebenenfalls Nachricht zugehen zu lassen. Giehen, den 9. Juni 1923. Kreisamt Giehen. I. D.: Hemm e r d e. Beschreibung: Alter: geb. 29. Dezember 1908 in Niederhausen a. A. Gröhe: 165 cm, untersetzt. Gesichtsfarbe: frisch, rundes Gesicht. Haare: dunkelbraun. Augen: blau. Anzug: schtvarzer Sackanzug. Kopsbedeckung: helle Schirmmütze. Schuhe: schwarze Schnürschuhe. Besondere Kennzeichen: unterhalb des einen Auges 2!arbe.__________________ Betr.: Allgemeiner Jugendseiertag. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Das Landesamt für das Bildungswesen hat genehmigt, dah in Gemeindeiy in denen sich Schwierigkeiten ergeben, die für den 24. Juni (Sonntag) vorgesehene Feier auf den 23. Juni (Samstag) verlegt wird. (Vergl. unser Ausschreiben vom 19. Mai 1923, 21. V. Bl. Nr. 40 vom 29. Mai 1923.) Giehen, den 12. Juni 1923. __________Kreisschulamt Giehen. I. V.: H e m m e r d e. Betr.: Kreisbücherei. ~ “ An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, alsbald die Verzeichnisse der Bücher an uns einzusenden, die die Lehrer usw. gemäß der Verabredung in den letzten Konferenzen aus ihren Beständen leihweise an Kollegen zu überlassen bereit sind. Außer Verfasser, Titel und Jahr des Erscheinens der Bücher ist Angabe des Eigentümers erforderlich. Die Lleberlassung erfolgt freiwillige die'Bücher bleiben bis auf weiteres im Besitz der Eigentümer und werden im Dedarfssalle unmittelbar von den betreffenden Entleihern oder von der Der- waltung der Bücherei angefordert. Giehen, den 12. Juni 1923. __________Kreisschulamt Giehen, I, V.: Hem m erde.__________ Bekanntmachung. Betr.: Strahensperre. Anläßlich der am 1 7. I u n i 1 9 2 3 stattsindenden 20. Gießener Regatta wird der Feldweg zwischen der Main-Weser-Eisenbahn und dem Grundstücke der Gießener Nuder-Gesellschaft auf Länge dieses Grundstückes von 7 .Uhr morgens bis abends 7 Llhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Gießen, den 14. Juni 1923. ________Polizeiamt Giehen. Frhr. v. Gemmingen.________ Der Landrat. Marburg, den 8. Juni 1923. I. I Nr. 5659. Ausschreiben. Em Individuum hat sich unter dem Namen „Lehrer Jost Walter aus Sterkradt" einige Tage in Bortshausen, Kreis Marburg, aufgehalten unter dem Vorwande, auf der Flucht vor den französischen Behörden zu sein, hat sich von den Landleuten Gelddarlehen erschwindelt und ist alsdann mit einem geliehenen Fahrrad verschwunden. Signalement: 1,70 m grob, 34 Jahre, dunkelblond, ohne Schnurrbart, dunkelblauer Anzug, hellgestreifte Mütze, trägt E. K. 1. Klasse und Verwundetenabzeichen. Besondere Kennzeichen: Narbe oberhalb der rechten Schläfe, auf dem Kopfe Silberplatte. Die Behörden werden vor deni Schwindler gewärmt. Im Betretungsfalle wird ersucht, ihn festzunehmen, das Fahrrad zu be- schlagnahnien und hierher Mitteilung zu machen. Druck der Briihl'schen Universitäts-Buch- und Steinüruckerei. R. Lange, Bieheir.