Amtzverkimdigungsblatt für die Provinzialdirektion Gberhessen und für dar Kreisamt Elchen. -----------------gr!^etnt Dirnstag und Treitaa. Dnr durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75— vierteljährlich. **r* 13. Februar 1923 Bekanntmachung. Detr.: Die Wahl zum Provinzialausschuh der Provinz Ober- Hessen. Nachdem der Provinzialtag die heute erfolgte Wahl der Mitglieder und Ersatzmänner des Provinzialausschusses für gültig erklärt hat, bringe ich auf Grund der Vorschrift des § 9 Ziffer 5 der Wahlordnung für die Wahlen der Kreis- und Provinzialaus- schufse vom 9. Juli 1919 die Namen der Gewählten nachstehend zur öffentlichen Kenntnis: Mitglieder: 1. Dr. Albert Aaron, Rechtsanwalt in Gießen -r' 2. Heinrich Brauer. Landwirt in Ober-Ofleiden < 3. Dr. Georg v. Helmott, Nieder-Wöllstadt, Rechtsanwalt.in' Friedberg, 4. Heinrich Langsdorf, Kommerzienrat in Friedberg : M 5. Ludwig Neuenhagen, Landgerichtsdirektor in Gießens ' 6. Bernhard Rechthien, Bürgermeister in Vilbel 7. Otto Schneider, Landwirt in Utphe,1 '■ ■- i 8. Bruno Wittig, Beigeordneter in Butzbach. - '• Ersatzmänner: 1. Friedrich Freitag, Fabrikant in Butzbach, 2. Pauk Gisevius, Professor in Gießen, 3. Heinrich Häuser, Parteisekretär in Gießen, 4. Karl Hesse, Landwirt in Otterbach, 5- Marianne Hüter geb. Weber, Hausfrau in Gießen, 6. Heinrich Kling, Beigeordneter in Bad-Nauheim 7. Joseph Maier, Kanzleiassistent in Gießen i 8. Karl Römheld, Geheimer Justizrat in Nidda. G i e tz e n, den 10. Februar 1923. Der Vorsitzende des Wahlausschusses. - - Matthias, Provinzialdirektor. ___________ Bekanntmachung über den Prämientarif der Zweiganstalt der Hessen-Nassauischen Daugewerks-Derufsgenossenschaft. Der durch die Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes am 17. November 1911 veröffentlichte und nach der Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes vom 21. November 1914 auf unbestimmte Zeit verlängerte Prämientarif der Zweiganstalt der Hessen-Nafsauischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft wird nach Anhörung des Genossenschaftsvorstandes für das Jahr 1923 öahin abgeändert, daß zu den Tarifsätzen aller Gefahrklassen ein Zuschlag von 200 v. H. erhoben wird. Berlin, den 21. Dezember 1922. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. _______________ Dr. Kaufmann.________________ 33«tr.: Die Kirchen- und Stiftungsvoranschläge für 1923 und 1923/25. An die Kirchen»','und Stiftungsvorstände des Kreises. -Unter Hinweis auf § 4 der Instruktion zur Fertigung der Vit erschlüge über die Vermögensverwaltung der evangelischen Kirchen vom 31. August 1885 beauftragen wir Sie, die genannten Voranschläge nach Anhörung des Kirchenrechners sofort aufzu- stellen, so daß die Beratung derselben int Gesamt- Kirchenvorstand und in der Kirchengemeindevertretung in Kürze stattfinden ünd die Vorlage an das Dekanat bis spätestens Mitte März erfolgen kann. Mit Rücksicht auf die fortschreitende Teuerung müssen unter den einzelnen Rubriken ausreichende Beträge vorgesehen werden. Betriebskapital und Reservefonds sind erheblich zu erhöhen. Sofern ein Beitrag der Zivilgemeinde zur Deckung des kirchlichen Fehlbetrags in Anspruch genommen werden muß, ist nach 8 24 Ord.-Nr. 10 der Kirchenvoranfchlagsinstruktion alsbald nach der Beratung des Voranschlags in Kirchenvorsland und Gemeindevertretung der Bürgermeisterei unter Mitteilung eines Auszuges aus dem Voranschlag von der Höhe des notwendigen Zuschusses Nachricht zu geben, damit der erforderte Kredit im Gemeindevoranschlage ordnungsgemäß gewahrt werden kamt. Wir verweisen auch noch auf das Ausschreiben des Ober- Konsistoriums vom 12. Oktober 1894 (Verordnungsblatt Nr. 14) und empfehlen Ihnen, zur Vermeidung von Revisionsbemerkungen genaue Befolgung dieser Vorschrift. DieNevisionsverhandlungen zu den vorher- gehendenDoranschlägensindbeiAufstellungdes neuen Voranschlags zu beachten. Von der Ablieferung der Voranschläge an die ev. Dekanate wollen Sie uns demnächst und jedenfalls bis 15. März Anzeige erstatten. Gießen, den 5. Februar 1923. Kreisamt Gießen. 2. V.: Welcker. Betr.: Die Rechnung der Kreiskasse für 1919. Auszug aus der von der Oberrechnungskantmer geprüften Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1919. Einnahme Jt H Bezeichnung der Rubriken Ausgabe .,«= 4 185 040 49 1. Rechnungsrest..... 7 404 493 56 3. Kriegsleistungen . 7 899 933 84 — — 4. Beihilfen an Familien einberufe- 432 13 ner Mannschaften . — — 5. Beihilfen an Veteranen . . . 314 15 97 914 17 6. Allgemeine Verwaltung . . . 166 608 06 556 864 65 7. Kreisstraßen und Gemeindebau- 600 — wesen .... 747 549 72 8. Unterricht, Wissenschaft und Kunst 2 065 10 10 658 72 9. Gesundheitspflege . . 41 327 97 795 30 9a. Soziale Fürsorge . 20 963 80 - 31 487 29 10. Landwirtschaft,Gewerbe u.Verkehr 52 695 14 52 650 61 11. Unterstützungen. ... 99 952 87 — — 12. Beitrag zur Provinzialkaffe . . 389 250 79 22441 35 13. Kapitalzinsen . . 10 433 51 — — 13a. Kursgewinn....... — — — .— 14. Zurückzuzahlende Kapitalien . . 8932 59 13 000 — 15. Zurückzuempfangende und aus» zuleihende Kapitalien .... 17 224 45 — — 16. UneinbringlichePosten u.Rachläffe 1 585 45 — — 17. Borübergeh. Kriegseinrichtungen 4 791 59 1 155 906 70 20. Beiträge der Gemeinden und Ge» ntarlungen........ — — 9 532 284 97 9 463 629 03 Abschluß. Gesamtsumme der Einnahme . 9 532 284 97 M Ausgabe , 9 463 629 03 „ Summe wie oben 68 655 94 M Gießen, am 19. Mai 1921. Der Kreiskassenrechner: gez. Kauß Revidiert, ohne daß sich für obigen Abschluß eine Aenderung ergeben hat. Darmstadt, den 12. Januar 1923. Oberrechnungskammer: gez. Süffert Wird gemäß Artikel 43 der Kreis- und Provinzialordnung veröffentlicht. Gießen, den 6. Februar 1923. Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. V.: Welcker. Verglichen bleibt Rest 68 655 94 M Dieser besteht a) in barem Vorrat. . . 66 995 09 M b) in liq. Ausständen . . 1 660 85 „ Baumwärterkursus au der Laudw. Schule Lich. Die Landw. Schule Lich hält, beginnend am 22. März 1923, vormittags 9.30 Uhr, einen vierwöchigen Daumwärterkursus ab.' Der Unterricht zerfällt in einen praktischen Teil, täglich drei Stunden (Kreisobstbautechniker Heberer) und einen theoretischen Teil, täglich drei Stunden (Lehrkräfte der Landw. Schule Lich). Die Teilnehmer, deren Wünschen hinsichtlich der Zugbenützung Rechnung getragen wird, müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Das Schulgeld beträgt 500 Mk. Anmeldungen wolle man richten an Landwirtschaftsrat Dr. May, Lich. Gießen, den 7. Februar 1923. Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker. Bckatttttmachnng. Betr.: Maul- und Klauenseuche. In Kesselbach ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Kesselbach wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden un.d zum Beobachtungsgebiet erklärt. 2 Die Gemarkungen Londorf, Odenhausen, Appenborn werden aus dem Deobachtungsgebiet ausgeschieden. G i e h e n, den 31. Januar 1923. ' ____________Kreisamt Giessen. I. D.: Welcker._______ Betr.: Die Ausführung des Art.20 des Volksschulgesetzes vom 25. Oktober 1921. An die Schulborständs der Landgemeinden des Kreises. ■ Wir empfehlen Ihnen, uns bis zum 2 0. Februar diejenigen Schüler und Schülerinnen zu bezeichnen, auf die der Artikel 20 des Volksschulgesetzes Anwendung findet Fchlberichte sind nicht zu erstatten. Giesten, 8. Februar 1923. _______Kreisschulamt Gießen. 3, V.: Hemmerde._______ Detr.: Rokhilfe Hessen: Landkreis Giesten. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, Auf mehrfache an uns ergangene Anfragen teilen wir Ihnen mit, daß für die Frachtfreiheit bzw. -ermästigung bei Versendung von Liebesgaben für die RotWse die Dienstanweisung des Äeichs- rerste'hrsministers über Beförderung von Liebesgaben vom 1. Januar 1922 maßgebend ist. Diese Dienstanweisung kann in jedem , Staticnsamt eingesehen werden. Es gelten hiernach als Liebesgaben Lebensmittel, Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände, die von Behörden, anerkannten gemeinnützigen deutschen oder ausländischen Gesellschaften, Ausschüssen usw. beschafft oder gesammelt oder von Behörden, anerkannt gemeinnützigen Vereinen usw. an Aotleidende oder Bedürftige zum unmittelbaren Verbrauch abgegeben werden. Dabei soll nach einer Mitteilung des Reichsverköhrsministers _ nicht engherzig nachgeprüft werden, in welcher Weise die Behörden, Vereine usw. die ihnen überwiesenen Liebesgaben an Bedürftige verteilen. Dieser Vermerk ist insofern von Bedeutung, als nach dem Wortlaut der Dienstanweisung die Frachtvergünstigung bei unmittelbarer Versendung an gemeinnützige Anstalten, also z. B. Sendungen für Kranken- und Waiseühäuser nicht als Liebesgabe gelten. Liebesgabensendungen nach deutschen Stationen werden bei Aufgabe als Frachtgut, frachtfrei, bei Aufgabe als Eilgut zu den Sätzen für Frachtgut befördert. Wir empfehlen Ihnen, die Vorsitzenden der örtlichen Ausschüsse hiervon in Kenntnis zu sehen. Giesten, den 7. Februar 1923. _____________Kreisamt Giesten. I. V.: Dr, Heh._____________ r ZSetr.: Feuerlöschwesen; hier: Haltung der Hebungen und Be- / , sichtigungen durch den Kreisfeuerwehrinspektor. / An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir beauftragen Sie, im Einverständnis mit dem Kommandanten Ihrer Feuerwehr, wie im vorigen, so auch für dieses Jahr alsbald wenigstens 4 Gesamtübungen, von denen 2 als Einzelübungen gelten sollen, anzufetzen und Tag und Stunde derselben uns spätestens bis zum 1. März d. I. mitzuteilen. Die Besichtigung durch den Kreisfeuerwehrinspektor zählt hierbei nicht mit. Die Hebungen sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend an 4 verschiedenen Tagen in den Monaten April bis End- September anzusetzen. Es ist nicht angängig, wie dies mitunter im vorigen Jahr geschehen ist. 2 Hebungen auf einen Tag anzusetzen. Wegen der Hebungen, die an Sonntagen stattfinden sollen, wollen Sie sich vorher mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung setzen, damit die Stunde des Gottesdienstes frei bleibt, und damit nicht ein Sonntag gewählt wird, an dem Konfirma- . tions- oder Abendmahlsfeiern stattfinden sollen. Gleichzeitig wollen Sie angeben, welche Sonntage für Besichtigungen nicht erwünscht sind und aus welchen Gründen. Sollen einzelne oder alle Hebungen oder die Besichtigung an Wochentagen stattfinden, fo wäre rechtzeitig Monat und Tag hierfür vorzuschlagen. Es must aber dann unter allen Hmständen 1 auch erwartet werden, dah die Feuerwehr zu dem vorgeschlagenen Tage möglichst vollzählig zur Stelle ist und nicht die Hälfte fehlt, wie dies im Vorjahr mehrfach der Fall war. Wir erwarten hiernach Ihre Berichte bis zum 1. März d. I. Giesten, den 30. Januar 1923. ______________Kreisamt Giesten. I. V.: Pr. He st._____________ Betr.: Höchstdauer der Erwerbslosenunterstühung. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Durch Erlast des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 19. Dezember 1922, 12. Januar 1923 und 6. Februar 1923, ist die Verordnung, durch welche die Dauer der Erwerbslosenunterstützung entsprechend dem § 9a, Abs. 3 der Verordnung Über Erwerbslosenfürsorge auf 13 Wochen beschränkt worden ist, für die nachstehend aufgeführten Berufe vorläufig wieder aufgehoben worden: Buchdrucker und Angehörige verwandter Berufe, Tabak- arbeiten, Zigarrenmacher, Angehörige des Spinnst vffgewer- bes (Spinner und Spinnerinnen, Weber und Weberinnen, Stricker und Strickerinnen, Wirker und Wirkerinnen), Angehörige der Lederindustrie (Sattler, Portefeuiller, Polsterer), Schuhmacher, Putzmacherinnen, Plätterinnen, Hut- Macherinnen, ungelernte Über 18 Jahre alte Arbeiter. Die Bestimmung des § 9a, Abs. 1 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge, nach der die Hnterstühung einem Eriverbs- losen höchstens für die Dauer von 26 Wochen gewährt werden darf, bleibt unberührt. Giesten, den 8. Februar 1923. __________ Kreisamt Giesten. 3. V.: S chmidt. Bekanntmachung. Betr.: Höchstpreise für Mehl und Brot. Mit Rücksicht auf^ die weitere Erhöhung der Kohlenpreise und Löhne sind durch Beschluß des Kreisausschusses vom 9. Febr ds. Js. für die Landgemeinden des Kreises die Verkaufspreise für Mchl und Brot an die Verbraucher ab 16. Februar 1923 wie folgt festgesetzt: 1. für Mehl: . a) Weizenbrotme'hl 180 Mk. für das Pfund, b) Roggenmehl 170 Mk. für das Pfund; 2. für Bro t: a) für den 4-Psund-Laib Brot 590 Mk., b) für den 2-Psund-Laib Brot 295 Mk. Das Verkaufsgewicht must noch 24 Stunden nach seiner Fertigstellung vorhanden sein. Das vom Kommunalverband gelieferte Mehl darf nur gegen Brotmarken abgegeben werden. Zuwiderhandlungen sind nach § 49 des Reichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 17. Juli v Js. (RGBl. S. 549 fs.) strafbar. Giesten, den 9. Februar 1923. Kreisamt Giesten. 3. D.: Dr. Braun. Bekanntmachung. pro Aik. 6352 6479 5518 7051 8001 8269 3370 7200 8163 Fettstückkohlen Fettnustlohlen Fettkohlen (meliert) Ehnuhtohlen Anthrazit II. Eiformbriketts Braunkohlenbriketts Zechenkoks (grob) Zechenkoks (fein) Vorstehende Preise verstehen sich ab Lagerplatz des Kohlenhändlers einschl. Hmsahfleuer. Erfolgt die Verteilung ab Waggon, so Latz Abfuhr nicht in Frage kommt, so ermäßigen sich vorstehende Preise bei Kohlen um 100 Mk., und bei Briketts und Koks um 110 Mk. per Zentner. Aeltere Bestände sind zu den seitherigen Preisen abzugeben. 3nfolge Erhöhung der Zechenpreise sowie der allgemein gestiegenen Hnkoste» werden für den Landkreis Giesten mit Wirkung vom 7. Februar 1923 ab folgende Höchstpreise festgesetzt: Zentner Giesten, den 7. Februar 1923. Kreisamt Giesten. 3. 03.: Dr. Drau n. Tienstnachrichten des Krcisamtes. Auf der Jungviehweide Zell ist die Maul- und Klauenseuche, and zwar unter einer Schafherde, festgestellt worden. Die Maul- und Klauenseuche in Michelbach (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schuhmahregeln sind aufgehoben. 3n Harheim und Ober-Wöllstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmast- nahmen sind aufgehoben. Der Regierungspräsident von Kassel hat unter dem 18. Oktober 1922 für den Hmfang des Regierungsbezirks Kassel ange- ordnet, dah Stuten, die in auherpreuhischen Gebieten gehalten werden, den im Regierungsbezirk Kassel ausgestellten Zuchtheng-. ft en nicht zugeführt werden dürfen, ebenso dah Stuten, die im Regierungsbezirk Kassel gehalten werden, den in auherpreuhischen Gebieten ausgestellten Zuchthengsten nicht zugeführt werden dürfen. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Klein-Linden; hier: Wunschtermin. Tagfahrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Beteiligten für die Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, findet Samstag, den 17. Februar 1923, vormittags von 11 bis 12 Hhr auf der Bürgermeisterei Klein-Linden statt. Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten, nach Flur und Rümmer zu bezeichnende Grundstücke zusammengelegt werden sollen, und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll. Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. I Zur nochmaligen Aufklärung der Beteiligten über die'künftige Gewanneinteilung und Grundstücksrichtung liegen in der Zeit vom 12.—16. Februar l. Js. ab die Pläne daselbst zur Einsicht offen. Friedberg, den 26. Januar 1923. Der Hessische Feldbereinigungskommissär. Dr. Jann, Regierungsrat. Druck der Brühi'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Bietzen.