9. Februar 1923 <;vBekanntmachung, ' bie~ Mieteinigungsämter betreffend. Dom 17. Januar 1923. . 2n Abänderung der frühe.en Destimmungen, insbeonde e der - Bekanntmachung vom 24. November 1922 — „Darmstädter Zei- vom 25. November 1922, Nr. 277 — werden für die Vor- sihenren und Schriftführer der Mieteinigungsämter mit Wirkung vom 1. Januar 1923 ab folgende Vergütungen festgesetzt: 1. Grundgebühr: a) für den Vorsitzenden 750 Mark, b) für Len Schriftführer 600 Mark.' 2. Zuschläge. a) für den Vorsitzenden: für die angefangene zweite und jede folgende Sihungsstunde 250 Mark bis zum Höchstbetrage von 1500 Mark, b) für den Schriftführer: für die angefangene zweite und jede folgende Sigungsstunde 200 Mark bis zum Höchstbetrage von 1200 QUocE nichtbeamtete Vorsitzende werden die Grundgebühr auf 1000 Mark und die Zuschläge auf 375 Mark bis zum Höchst- betrage von 2500 Mark erhöht. . Darmsta d t, den 17. Januar 1923. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft: Raab. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. , -vorstehende Bekanntmachung empfehlen wir Ihrer besonderen Beachtung. Gießen, Len 24. Januar 1923. _____________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Hetz. Bekanntmachung. Vetr.: Schießübungen. • Das I. (He fische) Bataillon, 15. Infanterie-Regiment, beab- sichtigt in der Zeit vom 20. Februar bis 23. Februar von 7.30 Ahr vormittags bis 5 Ahr nachmittags und vom 26. Februar bis 2 März öon 7 Ahr vormittags bis 5.30 Ahr nachmittags in dem Gelände vulich Alten-Buseck, Schuhrichtung nach Norden, Einzelgefechtsschiehen abzuhalten. Das gefährdete Gelände wird durch Posten abgesperrt. Der Weg Treis a. d. Lda.—Rlten-Buseck wird für die Dauer des Schießens gesperrt. Gießen, den 8. Februar 1923. > Kreisamt Gießen. 3. OB.: Dr. Heß. Das Ministerium des Innern hat auf Grund der Bundesratsverordnung vom 15. Februar 1917 (Reichsgesetzbl. S. 143) die Diakonissenanstalt Elisabeth-nstift zu Darmstadt und der Anstalt für Epileptische in Niedei-Ramstadt die Erlaubnis zur , Sammlung von Gold spenden durch Haussammlungen bis Ende Dezember 1923 für Las Gebiet Les Dvllsstaa.es Hessen und dem Kuratorium der Stiftung „Feldeisenbahner-Kriegsteilnehmer- Danr', Charlottenburg, die Erlaubnis' zur Sammlung von Geldspenden bis Ende Januar 1923 für das Gebiet des Volks- . staates Hessen erteilt. d-rA.ch-.n--n m.d - Sch,-». Amtsverkündigungsblatt für die provmzialdirektion Oberhessen und für öas Kreisamt Eieken ’ ------------------8rt^int ^i-nstag mrd Freitag. Rur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75.- vierteljährlich Nr. 12 ------ Bekanntmachung. Notgeld durch die Provinz Oberhessen. Mit Rücksicht auf die z. Z. herrschenden Zustände, die es geboten erscheinen lassen, die Zahlungsmittel, die gegenwärtig vor- handen sind möglichst zu erhalten, hat der Herr Reichsfinanz- Minister die Amlaufssrist res Notgeldes, das in Hessen aüsgegeben worden ist, zunächst auf unbestimmte Zeit verlängert. Anter Auf- vebung meiner Bekanntmachung vom 31. Januar d. Js. wird deshalb die Amlaussfrist für das von der Provinz' Oberhessen " ausgegebene Notgeld bis auf weiteres verlängert Gießen, den 6. Februar 1923. Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen ; . Matthias. Bekanntmachung, . ben Einband der Rechnungen und Arkunden betreffend. Dom 5. Januar 1923. „ . ßur ^eit werden alle Rechnungen und Arkunden, auch der kleinsten Rechnungen, in Pappe gebunden oder doch mindestens mit einem, so starken Amschlag broschiert, daß sie nicht der Länge nach gebrochen werden können und daher als Postpaket versendet werden müssen. Dadurch erwachsen unverhältnismäßig hohe Der- sendungskosten. Durch Beschluß des Gesamtministeriums vom 5. Januar 1923 wird mit Bezug auf die §§ 70, 115 der Instruktion für die.fiskalischen Kassebeamten vom 17. September 1893 (OieglerungSH 0. 135) nachgelassen, daß die Rechnungen und Arkunden m allen den Fällen nur in einen leichten — umbieg- .baren — Amschlag geheftet oder genäht werden, in denen ihre Versendung als Dienstbrief (unter 500 Gramm) noch möglich ist Auf einen farbigen Amschlag kann in solchen Fällen auch verzichtet werden. Die Verwendung von Klammern ist unzulässig. Darmstadt, den 5. Januar 1823. Hessisches Gelamtministerium. ■ (gez.) Alrich." Detr.: Das Feuerlöschwesen im Kreise Gießen. I 2ln die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Der den Besichtigungen im Jahre 1922 hat der Herr Kreis- I or die Feuerlöscheinrichtungen in den Gemeinden I ? w d. Lda. Beltershain, Birklar, Eberstadt, Gobelnm>d Grohen-Buseck, Grünberg, Harbach, Heuchelheim, Hun- gen, Llch Lollar, Londorf, Lumda, Stangenrod, Treis a. d. Lda. Drohe sehr gut, und in den Gemeinden Mendorf a. d. Lahn Allertshausen Al.en-Duseck, Annerod, Bellersheim, Bettenhausen Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Dorf-Gü.l, Et.ingshausen Geilshausen, Großen-Linden, Hat.enrod, Holzheim, Inheiden Ä^^nden, Langd, Langsdorf, Lauter, Lindenstruth, Münster,' I Muschrnheim, NieLer-Dessingen, Nonnenroth, OLbornhofei Ober- Horgern, Oppenrod, Rodhe.m, Röthges, Lu.tershau en Saasen Staufenberg, Steinbach, Atphe, Dillingen, Watzenborn und I Weickartshain gut ange.roffen. Wir sprechen Len betreffenden Gemeinden und ihren Fmer- Mehren unseren Dank und unsere Aner.emung aus und empfehlen, I Lies dem Gemeinderat und der Feuerwehr bekanntzugeöen Gießen, Len 18. Januar 1923. | ____________ Kreisamt Gießen. 3. V.: vr. He ß.________ I Bekatttttiilachuttjf, öie veterinärpolizeiliche Deaufsich igung der Zuchthengste betr Bom 15. Januar 1922. Nuf EI rund der §§ 12, 16 uni 17 des Aeichsviehseuchengesetzes 26- Juni 1909 wird zur Abwehr der Beschälseuche Unter Aushebung der Bekanntmachung vom 8. Februar 1921 (Reg.-Dl. S. 29) hiermit ungeordnet: § 1. Alle Hengste, die zum Bedecken fremder Stuten verwendet werden sollen, sind vor der Verwendung zum Decken amtstier- arztlich zu untersuchen. Sie dürfen zum Decken nicht eher verwendet werden, bis durch die amtstierärztlichr Antersuchung und I die Antersuchung einer Blutprobe die Anverdächtig eit der Hengste erwiesen ist. . Die amtstierärztliche Antersuchung ist während der Deckzeit in Zwischenräumen von höchstens vier Wochen, diejenige der Blutprobe im Derdachtsfall zu wiederholen. Vier B)ochen nach Beendigung der Deckzeit ist eine nochmalige Antersuchung des Hengstes und einer Blutprobe vorzunehmen. § 2-.. Die nach § 1 vorgeschriebenen Ante^suchungen hat der Besitzer ues Hengiles rechtzeitig bei dem zuständigen beamteten Tierarzt nachzusuchen. Die Kosten dieser Aatersuchungen fallen nach Artikel 16 des Hessischen Ausführungsgesetzes vom 13. Mai 1921 zum Reichsviehseuchrngesetz Lem Besitzer der Hengste zur Last Für die Berechnung und Erhebung der Gebühren sind die Vorschriften der Bekanntmachung, betreffend die Gebühren für amts- tierarztliche .Verrichtungen vom 1. Juli 1921 (Reg -Dl Nr 17) maßgebend Die Gebühr für die- Dlutuntersuchung wird besonders festgesetzt. § 3 Die Besitzer von Zuchthengsten sind verpflichtet, über die zugelassenen Stuten, auch die eigenen, ein genaues Derzeich- ms zu führen und dieses den Behörden auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. . § ?• Zuwiderhandlungen werden auf Grund der §§ 74—77 Es Relchsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 bestraft Darmstadt, den 15. Januar 1922. Hessisches Ministerium Les Innern, v. Brentano. An die Gendarmerie-Stationen des Kreises. Sie wollen die genaue Ausführung obiger Verordnung scharf kontiollieren. Insbesondere ist das unerlaubte Decken mittels nicht angekorter und nicht untersuchter Hengste zur Anzeige zu bringen Gießen, Len 24. Januar 1923. H Kreisamt Gießen. 3. D.: Weicker. 2 Detr.: ©aö^afeltocfen; hier: di« alljährliche Vorlage der Sprung- An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Dürgsr- meistereren der Landgemeinden des Kreises soweit unserer Verfügung vom 8. Januar 1923 (AB Bl Olr. 6 vom 19. Januar 1923) noch nicht entsprochen ist, wird hiermit ihre Erledigung mit Frist von 8 Tagen erinnert. Gre>ßen, den 5. Februar 1923. ' Kreisamt Gießen. I. V.: H e M m e r d e. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. In letzter Zeit häufen sich die an die Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte gerichteten Gesuche der Ruhegehaltsempfänger und der Hinterbliebenen von Versicherten der Anstalt um zeitgemäße Erhöhung ihrer Bezüge. Der Versicherungsanstalt iffdieAotlage in der sich der weitaus größte Teil der in Betracht kommenden Perwnen besinnet, vollauf bekannt. .Um der drückendsten Bot zu steuern wurden nach Maßgabe der Gesetze vom 20. Mai 1921 und 24. Äug' 1922 auch inzwischen Teuerungszulagen und» Unterstützungen bewilligt. Dezember v. Js. ging dem Landtag ein Entwurf zur Abänderung des Versicherungsgesetzes zu (vgl. Kammer-Drucksache Ar. 549), wonach u. a. die Ruhegehalte Witwen- und Waisengelder der Versicherten den staatlichen Pensionssätzen angepatzt werden sollen. Qltit der Verabschiedung des Gesetzes dürfte voraussichtlich jedoch erst Ende März d. Js. zu rechnen sein Sobald der Entwurf Gesetzeskraft erlangt hat, wird die Umrechnung der Ruhegehalte und Hinterbliebenenbezüge von amts- wegen unverzüglich vorgenvinmen und die alsbaldige Auszahlung der erhöhten Bezüge veranlaßt. Wir empfehlen Ihnen, die Beteiligten hiernach zu bedeuten und sie gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß die Anstalt künftighin Ersparung von Arbeit und Porto — etwa eingehende Anträge auf Erhöhung der Ruhegehalts- usw. Bezüge aus den oben angegebenen Gründen unbeantwortet lassen wird. Gießen, den 26. Januar 1923. ' Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerde. Detr.: WärMewirtschaftliche Schriften.' An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Hauptstelle für Wärmewirtschaft zu Darmstadt veranstaltet zur Zeit im Auftrage des Deichstoylenrats mit Unterstützung des Landesamts für das Dildungswesen Vorträge über Warmewirt- schäft für Lehrer. Zwei Vorträge haben am 15. Dezember zu Gießen stattgefunden, weitere werden im Kreise in der nächsten Zeit folgen. Es ist geplant, eine grundlegende Belehrung über die „Wärme- verwertung im Haushalte" in den obersten Dollsschulckalsen, Len Fortbildungs- und ähnlichen Schulen in die Wege zu lenem Zur Anschaffung können nachstehende für die Hand des Lehrers bestimmte Bücher auf das beste empfohlen werden: Riedl: „Die Wärmewirtschaft des Hausbrandes im Unterricht unserer Schulen." Fischer: „Von Herdflammen und Ofenglut." Chemisch-physi- kalifchr Versuche zum Verständnis einer vorteilhaf.en Bedienung unserer häuslichen Heizvorrichtungen. Die Verlagsbuchhandlung hat sich dec Haup.sielle für Wärme- wrrtschaft gegenüber verpflichtet, die Bücher an sie bis zum 1. März 1923 zu folgenden Preisen abzugeben: - Riedl: 900 Mark, Fischer: 600 Mark. ■ r Die entsprechenden Ladenpreise sind jetzt 1200 und 800 Mark. , Andern wir die Schulvorstände auf diese Bücher besonders hinweifen und ihnen die Anschaffung empfehlen, bemerken wir,- daß mir einer Anregung aus der Versammlung zu Gießen entsprechen, wenn wir uns bereit erklären, Bestellungen entgegenzunehmen. Mit Rücksicht auf den für den eingeräumten Vorzugspreis gefetzten Termin epsuchen wir um Einsendung Ihrer Bestellung bis späte st e n s 1 5. Februar. Gießen, den 20. Januar 1923. Kreisschulamt Gießen. I. V.: H em m e rde. B e t r.: Schulverwalter-Konferenzen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Konferenzen für Schulverwalter und Schulverwalterinnen finden statt: 1. für den Bezirk Grün berg: Mittwoch, den 14. Februar, 9 Uhr, im Schulhause zu Grünberg; 2. für den Bezirk Hungen: Samstag,, den 17. Februar, 9^ Uhr, im Schulhause zu Hungen; 3. für den Bezirk Gießen-Land II: Mittwoch, den 21. Februar, 3/i9 Uhr, im Schulhause zu Grvßen-Buseck. Gegenstand bei allen Konferenzen: Unterricht in Sprachlehre. Wir empfehlen Ihnen, die in Frage kommenden Lehrkräfte alsbald zu verständigen. Gießen, den 7. Februar 1923. Kreisschulamt Gießen. I. D.: H e m m e r d e. Bekamltmachurrg. Betr.: Erhöhung der Erwerbslosenuntersiützuug. Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen: I. in der Zeit vom 15. bis zum 27. Januar 1923: in den 1. für männliche Personen: A a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben .... ... 600 b) über 21 Jahre, sofern e in dem Haushalt eines anderen leben 415 c) unter 21 Jahren ... . . 210 2. für weibliche Personen: a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben 460 b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben 275 c) unter 21 Jahren . . . . . ■ 165 3. als Familienzuschläge für: a) den Ehegatten 275 b) die Kinder und sonstige unter- stützungsbecechtigte Angehörige 210 । H. vom 29. Januar 1923 Orten der Ortsklassen :B C Du. E 540 480 425 Ml. 375 335 290 „ 190 165 140 „ 415 375 335 „ 250 225 200 „ 150 135 115 „ 250 225 200 „ 190 165 140 „ ab: für männliche Personen a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben c) unter 21 Jahren . . . für weibliche Personen a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben ... b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben c) unter 21 Jahren als Familienzuschläge für: a) den Ehegatten b) die Kinder und sonstige unter« stühungsberechkigleAngehörige in den Orten der Ortsklassen A 'B 720 650 500 450 250 230 550 500 330 300 200 180 330 300 250 230 C D u. E 580 510 Ml. 400 350 „ 200 170 „ 450. 400 ., 270 240 „ 160, 140 „ 270. 240 „ 200 170 „ Durch die Erhöhung der Höchstsätze der Grwerbslosenunter- strtzung erfahren auch die Durchschnitissätze für die Förderung aus der produktiven Crwerbslosenfiirsorge, eine Erhöhung. Sie betragen: a) vom 15. bis 27. Januar 1923: für Orte der Ortsklassen A 1020 B C D und E 920 810 705 Mk. b) vom 29. Januar 1923 ab: -9 für Orte der Ortsklassen A B 1220 1110 Gießen, den 5. Februar 1923. C l) und E 980 850 Akk Kreisamt Gießen. I. V.: S ch m i d t. Ticnstriachrichten des KveisamteS. In Hof Capelle sKreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. In der Gemeinde Rommelhausen (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgeb roch en. Beknrnitmckchrltlst. In der Zeit vom 1.—15. Januar 1923 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 grauer gestrickter Fingerhandschuh, 1 Stickereimuster, 1 einzelner grauer Handschuh, 1 Schlips, 50 Mark. 1 Ulst einbuch (Die große Garklrrin), 1 Aluminiumfcuerzeug- büchse, 1 linker grauer Stoffhandschuh, 1 Postmütze, 1 Damen- portemonnaie mit Inhalt, 1 Geldmäppchen mit Inhalt 60 Mark, 1 Brieftasche mit Papieren, 4000 Mark, 1 silbernes Feuerzeug, 1 aus Leder geflochtener Damengürtel; verloren: 1 silberne Damenarmbanduhr Ar. 235535, 1 silberne Drösche, 1 goldene Damenuhr am Armband, 1 Weinzipfel 3000 Marr, 10 000 Mark in Hundertmarkscheinen 1 Anhängsel mit Kettchen, 1 Lohnbeutel mit 3400 Mark, 1 schwarzes Geld-- mäppchen mit Inhalt, 1 Brieftasche mit Inhalt, 6300 Mark in Papiergeld, 1 Monatssahrkarle III. Klasse, 1 dunkelbraune Brieftasche, 1 Geldmäppchen mit 2000 Mark, 1 blauer Mantel 1 schwarzes Portemonnaie mit 3235 Mark. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 10—12 Uhr vormittags und 3-5 Uhr nachmittags außer an Samstagen, bei der unterzeichneten Behörde Zimmer Ar. 3, erfolgen. Gießen, den 18. Januar 1923. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Ge mm i ngen. Druck der Lrühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Biegen.