AmtzverlimdigungMatt für die Provinzialdirektion Gberhesse» und für das Kreisamt Sietzen. Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen gegen DU. 750 vierteljährlich. Nr. 93 29. August 1922 1 Übersicht. Aufbringung der Mittel zur Handwerkskammer. — Mieteinigungsämter. — Erhebung von Deckgeld — Errichtung einer Zimmermeisterzwangsinnung. - Kartenausstellung in Friedberg. - Lotterie. - Erwerbslosenfürsorge. - Dienstnachrichten des Kreisamtes. — Oeldbereinigung Lang-Göns. — Bekanntmachungen des Polizeiamts Betr.: Die Aufbringung der Qltittel zur Handwerkskammer. Qin den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Linker Bezugnahme auf die Verfügung des Ministeriums für Arbeit und. Wirtschaft vom 10. Juli 1922 Ar. M. A. u. W. 15 530 veröffentlichen wir ein Verzeichnis der auf die einzelnen Gemeinden des Kreises entfallenden -Umlagen zur Handwerkskammer. . Das Verzeichnis enthält die Zahl der' innerhalb der Gemeinden nach Angabe der Finanzämter ansässigen Handwerksbetriebe. die Summe des Steuerwerts des gewerblichen Aulage- und Betriebskapitals, die Summe des Stammbeitrages, berechnet nach dem Sah von 10 Mk. pro ortsansässigem Betrieb, die Summe der Restumlage, berechnet nach einem Ausschlagsatz von 1,1 Mr. pro 1000 Mk. Steuerwerk, sowie die Gesamtschuldigkeit der Gemeinden. Wir weisen Sie an, die nach dem Verzeichnis festgestellten Betrage baldmöglichst an die Kreiskasse abzuführen. ™lit Rücksicht auf die seitens der einzelnen Gemeinden zu leistenden verhältnismäßig geringen .Umlagebeträge einerseits, andererseits auf die durch Weiterverteilung auf die einzelnen Handwerksbetriebe den Gemeinden entstehende Kosten, legen wir den Gemeinden nahe, von einer Umlegung Abstand zu nehmen Gießen, den 14. August 1922. Kreisamt Gieß 5 1 Melde r. ' * . f Ord.- m . ‘J?r. Gemeinden Zahl Betriebs- Kapital Stamm« beiträge Umlage Zusammen 1 Albach . . . . 17 18 400 170 20 190 2 Allendorf a. d. Lahn 20 22 000 200 24 224 3 Allendorf a. d. Lda.. 46 222 500 460 244 704 4 Allertshausen 1 . . 4 1 600 40 2 42 5 Alten-Buseck . 32 41 100 320 45 365 6 Annerod. . ■ 25 38 500 250 42 - 292 7 Bellersheim . . . 21 18 200 210 20 230 8 Beltershain . . . 6 24 700 60 26 86 9 Bersrod . . ' 14 18 400 140 20 160 10 Bettenhausen . . . 13 4 100 130 4 134 11 Beuern . . , 44 207 000 440 228 668 12 Birklar . . . 14 16 700 140 17 157 13 Burkhardsfelden. 15 11 500 150 12 162 14 Climbach 7 1900 70 1 71 15 Daubringen . . . 17 11400 170 12 182 16 Dorf-Güll . 14 7 300 140 7 . 147 17 Eberstadt m.Arnsburg 30 15 900 300 17 317 18 Ettingshausen. . . ' 19 51300 190 56 246 19 Garbenteich. 26 33 300 260 36 , 296 20 Geilshausen 15 58 800 . 150 64 214 21 Gießen . . :. . . Göbelnrod . 547 7 617 900 5 470 8 379 13 849 22 3 4 800 30 4 34 23 Großen-Buseck. . . 60 279 000 600 307 907 24 Großen-Linöen . . 53 144 600 530 158 688 25 Grünberg 123 1 289 100 1230 1418 2 648 26 Gröningen . . 37 35 700 370 38 408 27 Harbach . . . 10 99 300 100 109 209 28 Hattenrod . 14 39 700 140 43 ■ 183 29 Hausen . . . 23 16 500 230 18 248 30 Heuchelheim . . 77 140 200 . 770 154 924 31 Holzheim .... 48 18 200 480 20 500 32 Hungen . . , 60 420 700 600 462 1062 33 Inheiden . . 14 10 500 140 11 151 34 Keffelbach .... 15 71000 150 78 228 35 Klein-Linden . . . 41 122 400 410 134 544 36 Langd.....■ 19 11 300 190 12 202 37 Lang-Göns.... 52 130 400 520 143 663 38 Langsdorf . 35 158 400 350 174 524 39 Lauter..... 10 . 30100 100 33 133 40 Leihgestern .... 56 109 100 560 120 680 41 Lich mit Hof Albach, Colnhausen u. Mühl» sachsen..... 101 2479 900 1 010 2 727 3 737 42 Lindenstruth . . . 8 29 800 80 32 112 43 Lollar...... 57 397 400 570 437 1007 44 Londorf..... 32 226 000 320 249 . 569 45 Lumda..... 14 18300 140 20 160 Ord.- (O . . 9'r. Gemeinden Zahl Betriebs- Kapital Stamm« beitrage Umlage Zusammen 46 Mainzlar . . . . 8 13 500 80 14 94 47 Münster..... 48 Muschenheim m. Hof- 12 3 500 120 3 123 Güll..... 24 23 600 240 25 265 49 Rieder-Bessingen. . 15 5 200 150 5 155 50 Ronnenroth. . . . 15 40 600 150 44 194 51 Obbornhofen . . . 18 9 300 180 10 190 52 Ober-Bessingen . . 14 17 500 140 19 159 53 Ober-Hörgern . . . 54 Odenhausen mit 17 4 800 170 4 174 Appenborn .... 2 3 100 20 3 23 55 Oppenrod .... 11 10 500 110 11 121 56 Queckborn .... 57 Rabertshausen mit 16 111 700 160 122 282 Ringelshausen. . . 2 5 200 20 5 25 58 Reinhardshain . . 4 1000 40 1 41 59 Reiskirchen .... 27 36 100 270 40 310 60 Rodheim m.HofGraß 14 4 600 140 4 144 61 Rödgen . . . 17 19 600 170 22 192 62 Röthges ... 6 1500 60 1 61 63 Rüddingshausen . . 4 Ruttershausen mit. 13 51 200 130 56 186 Kirchberg .... 14 62 200 140 68 208 65 Saasen m. Bollnbach 11 9 800 110 10 120 66 Stangenrod.... 67 Staufenberg mit 8 11 200 80 12 92 Friedelhausen . . . 27 25 300 270 28 298 68 Steinbach . . . . 47 278 400 470 306 776 69 Steinheim .... 12 4 800 120 4 124 70 Stockhausen.... 2 1 200 20 1 21 71 Trais-Horloff . . . 12 15 500 120 17 137 72 Treis a. d. Lumda : 36 78 000 360 86 446 73 Trohe......1 12 800 50 13 63 74 Alphe...... 17 15 500 170 17 187 75 Dillingen . . . , 76 Watzenborn m. Stein- 46 296 500 460 326 786 berg...... 87 82 000 870 90 960 77 Weickartshain. . . 9 4 000 90 4 64 78 Weitershain . . . 11 42100 110 46 156 79 Wieseck..... 87 259 400 870 285 1155 Bekanntmachung, die Mieteinigungsämter betreffend. Vom 19. August 1922. 3ii Aenderung der Bestimmungen, insbesondere der Bekanntmachung vom 20. April 1922 — Darmstädter Zeitung Ar. 94 vom 22. April 1922 — wird für die Vorsitzenden und Schriftführer der Mieteinigungsämter mit Wirkung vom 1. August 1922 folgende Aufwandsentschädigung festgesetzt: 1. Grundgebühr: a)7 für den Vorsitzenden 50 Mark wie bisher, b) für den Schriftführer 40 Mark rote bisher. 2. Z u schlä g e: a) für den Vorsitzenden: für die angefangene zweite und jede folgende Sitzungsstunde 20 Mark bis zum Höchskbetrage von 150 Mark, ■ b) für den Schriftführer: für die angefangene zweite und jede folgende Sitzungsstunde 16 Mark bis zum Höchstbetraze von 120 Mark. Darm st a d t, den 19. August 1922. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab. Bekantttmachuttfl, .betreffend die Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten Vom 11. August 1922. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß für die Deckzeit 1922 das Deckgeld für Bedecken der Stuten durch Hengste des Landgestüts endgültig auf 550 Mark für jede Stute festgesetzt worden ist. Reben dem in bar zu entrichtenden Deckgeld sind für jede zu deckende Stute 50 Pfund Hafer guter Qualität beim erstmaligen Bedecken der Stute abzuliefern. « Die in Hessen wohnenden Stutenbesitzer haben neben der 'Raturalleistung nach Schluß der Deckzeit zunächst nur einen 2 ?AAlI^rai Ü?tl 1,?° Mark zu entrichten. Der Restbetrag von 400 Mark wird ihnen gestundet bis zum Ablauf der Trächtig- keitsdauer. Wird nach dieser von dem Stutenbesiher nachge- wresen, daß seine während der Deckzeit gedeckte Stute ein lebendes Fohlen nicht geboren hat, so wird der Rest des Deck- > gelbes erlassen. Ein Erlast des Restbetrages (Fohlengeld) tritt auch dann ein, wenn das Fohlen ein Lebensalter von 28 Tagen nicht erreicht hat. Beim Verkauf einer gedeckten Stute an einen anderen in Hessen wohnenden Besitzer kommt ein Erlast des Restbetrages des Deckgeldes nur in Frage, wenn von dem seitherigen Besitzer durch Vorlage einer amtlichen Bescheinigung nachgewiesen wird, dast die Stute bei dem neuen Besitzer ein Fohlen nicht zur Welt gebracht oder das Fohlen ein Lebensalter von 28 Tagen nicht erreicht hat. Für nach außerhalb Hessens verkaufte ©tuten tritt ein Erlast des Restbetrages des Deckgeldes nicht ein. Richt in Hessen wohnende Stutenbesitzer, die in Hessen Stuten decken lassen, haben neben der Raturalleistung das volle Deckgeld von 550 Mark alsbald an den Landgestütsaufseher zu entrichten Die für die Deckzeit 1922 von den in Hessen wohnenden Stutenbesitzern zu zählende Schreibgebühr von 5 Mark wird . wie seither, mit dem ersten Teilbetrag des Deckgeldes erhoben' während die austerhalb Hessens wohnenden Stutenbesiher die auf 10 Mark festgesetzte Schreibgebühr mit dem Deckgeld an den Landgestütsaufseher zu entrichten haben. Anträge auf Erlast des Restbetrages des Deckgelöes für Stuten, die lebende Fohlen nicht geboren haben oder deren Fohlen innerhalb 28 Tagen nach der Geburt verenden, haben die Stutenbesiher nach Ablauf der Trächtigkeitsdauer spätestens bis Ende Juli bei den Ortsbehörden zu stellen, worüber. von diesen spätestens bis zu dem genannten Zeitpunkte besondere Rieder- schriften (Protokolle) zu errichten sind. Auf die rechtzeitige Stellung der Anträge und die rechtzeitige Errichtung der Riederschriften wird mit dem Anfügen hingewiesen, daß auch hier die Stutenbesiher die Folgen einer etwaigen Versäumnis zu tragen haben. , Darmstadt, den 11. August 1922. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. I. V.: Aebel. Bekanntmachung. Detr.: Errichtung einer Zimmermeisterzwangsinnung im Kreise Gießen. Rachdem die Genehmigung der vorgelegten Satzung erfolgt ist, werden die älnterzeichner derselben zu einer Versammlung auf Freitag, den 1. September l. Js., nachmittags 27» Ahr, in den Sitzungssaal des Gewerbehauses zu Gießen, Kirch st raste 16, eingeladen, zwecks Errichtung der Innung und Wahl des Innungsvorstandes und der Inhaber der übrigen Innungsämter. Gießen, den 17. August 1922. Der Kommissar: Hasen zahl. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Auf vorstehende Bekanntmachung wollen Sie die in Ihrer Gemeinde wohnenden Zimmermeister Hinweisen. . G test en, den 17. August 1922. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. Detr.: Kartenausstellung in Friedberg. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Anläßlich der diesjährigen Hauptversammlung des Vereins der höheren Dermesfungsbeamten am 2. und 3. September ds. Js. wird im Turnsaale des Gymnasiums zu Friedberg eine Ausstellung von amtlichen Plänen und Karten veranstaltet, zu deren Besuch das Hessische Landesvermessungsamt Sie einläd. Gießen, den 25. August 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Detr.: Lotterie des Verbandes zur Wahrung der Interessen der Krankenkassen im Volksstaat Hessen. Im Rachgang zu unserer Bekanntmachung vom 1. Mai ds. Js. (abgedruckt in Rr. 60 des Amtsverkündigungsblattes) geben wir bekannt, daß das Ministerium des Innern auf Rachsuchen des obengenannten Verbandes in Anbetracht der in letzter Zeit weiter gestiegenen Lotterieunkosten die Erhebung eines Zuschlags von । 0,20 Mk. zu dem seitherigen Preis der Lose 2. Reihe genehmigt I hat. Der Lospreis dieser Reihe beträgt nunmehr 3 Mk. einschließlich 0,50 Mk. Reichsstempelabgabe. Gießen, den 17. August 1922. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. Detr.: Erwerbslvsenfürsorge; hier: Rachweisung für den Monat August 1922. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Anter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Oktober 1920 — Amtsverkündigungsblatt Rr. 156 vom 28. Oktober 1920 — sehen wir der Einsendung der Rachweisung bis spätestens 3. September 19 2 2 entgegen. Gleichzeitig wollen Sie mit dieser Rach Weisung die Zahl der Erwerbslosen in Ihrer Gemeinde und zwar nach folgendem Mu st er an geben. Bollerw männliche erbslose weibliche Zuschlagsem- pfäng.(Familien- angehörige der in den Spalten 1 u. 2 aufgeführien Bollerwerbslof.) Teilwe Werk (Kurza männliche ise Er- slose rbeiter) weibliche Rotstandsarbeiter mann» j weibliche ! liche Gi eßen, L Ki en 21. August 1< eisamt Gießen. >22. I. B.: 2 ch m i k t. Dienstnachrichtcn des Kreisamtes. Rachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 31. Juli 1922. Gemeinden Gehöfte (Gutsbezirke) ins- dnvvn ins- davon gesamt (SP. 1) gesamt (SP. 3) Kreis neu neu Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Bensheim , . . . 3 — 55 z2 Gießen . . . . . 1 1 Alsfeld . . . 2 _ 5 _ Büdingen . . . — 1 Mainz . . . . . . 1 — 8 1 Hessen 8 — 70 23 Der Kreis Büdingen ist als seuchenfrei erklärt worden. Das Ministerium des Innern hat auf Grund der Bundesrats- Verordnung vom 15. Februar 1917 (Reichsgesetzblatt S. 143) der Reichssammlung des Bolksbundes „Deutsche Kriegsgräberfürsorge E. B." in Berlin-Schöneberg die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden und die Werbung von Mitgliedern durch öffentliche Aufrufe und durch Versendung von Werbeschreiben für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis hum 31. März 1923 erteilt. Bekanntmachung. Detr.: Feldbereinigung Lang-Göns: hier die Rechnung. In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. September 1922 liegt auf dem Amtszimmer .der Hess. Dürgermeisterei Lang-Göns die Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Feldbereinigungsgesellschaft Lang-Göns nebst den dazugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst vorzubringen. Friedberg, den 18. August 1922. Der Hessische Felöbereinigungskvmmissär: Schnittspahn, Regierungsrat. Bekanntmachung. Die unterm 26. Juni 1922 angeordnete Sperre des Leih- gesterner Weges von der Ebelstraße bis zum Aulweg wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 21. August 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Bekanntmachung. Die unterm 8. August 1922 ungeordnete Sperre der Schloß- gasse wird hiermit aufgehoben.. Gießen, den 23. August 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Druck der BrLhl'schrn Univrrsitätr-Buch- ttnb Strin»ruck«r«i Ä Bange. Siehrn.