für die proviuzialdireltion Gberhessen und für das Kreisamt Eietzen. Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 7.50 vierteljährlich. 28. Juki ” 1922 Jnhalts-Hebersicht: Voranschlag der Provinzialkasse. — Erhöhung der Zulagen in der Unfallversicherung. — Abänderung der Verordnung Dampfkessel betreffend. — Sitzung des Kreistags. — Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten. — Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden- und Angestelltenversicherung. — Eigenbau-Arbeiten; hier: Einreichung der Rachweisungen. — Errichtung von Zwangsinnungen. — Prüfung des Anschlußgleises. — Dienstnachrichten des Kreisamtes. Bekanntmachung. Gemäß Artikel 79 in Verbindung mit Artikel 40, Absatz 1 der Kreis- und Provinzialordnung wird der vom Provinzialtag unterm 22. Juli l. Js. festgestellte Voranschlag der Provinzialtasse der Provinz Oberhessen für das Rj. 1922 hiermit veröffentlicht. Gieße n, Len 24. Juli 1922. Der Vorsitzende des Provinzialtags. Wattchias. Voranschlag der Provinzialkasse der Provinz Oberhessen für das Rechnungsjahr 1922. Einnahme Bezeichnung der Rubriken Ausgabe Jfc zS; alt, H 300114,20 1. Rechnungsrest — — 443 000,— 3. Allgemeine Verwaltung .... 1 341 630,— 15 878,57 4. Kreisstraßen 8 832 757,15 — 5. -Unterricht, Wissenschaft und Kunst 9 920,— 1 340 437,— 6. Gesundheitspflege 2 672 662,- 12 000,— 7. Landwirtschaft, Gewerbe und Verkehr 17 500,- — — 7a. Ausbau von Wasserkräften in Oberhessen zur Nutzbarmachung elektrischer Energie 30 000,— — — 8. Soziale Fürsorge 73 207,-- 11359,— 9. Kulturelle Aufgaben 11 359,— 24 000,— 10. Kapitalzinsen 24 000,— — — 11. Kursgewinn, Kursverluste, Zinsvergütung und Reichsstempel- und . Kapitalertragsteuern .... 8 000,— — — 12. Kapitalrückempfang und Kapital- ausleihung ~~ — — 13. Kapitalaufnähmen und Schuldentilgung ...... . . — ~ — ■ — 14. Uneinbringliche Posten und Nachk- lässe 400 — — — 15. Reservefonds 405 353,62 16. Betriebskapital: a) bar 220 000,— b) Belaflungsposten .... — — 13 646 788,77 Summe 13 646 788,77 Ausführuttgsbestimmilttge» des Reichsversicherungsamts über das Verfahren nach dem Gesetz über Erhöhung der Zulagen in der Unfallversicherung vom ' 3. Juni 1922 (RGBl. 1, Seite 506). Dom 1. Juli 1922. § 1. 3n dem den Rentenbezug von mehreren Dersicherungs- trägern regelnden § 3 der Ausführungsbestimmungen, die das Reichsversicherungsamt am 16. Februar 1922 über das Verfahren zum Gesetz vom 28. Dezember 1921 über Neuregelung der Zulage in der Unfallversicherung (RGBl. 1922, Seite 7) erlassen hat (Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. 1922, Seite 161), wird die Zahl 50 durch die Zahl 33*/2 ersetzt. § 2. Soweit die Zulagen zu erhöhen sind, welche die Vev- sicherungsträger bereits nach dem Gesetz über Neuregelung der Zulagen in der Unfallversicherung vom 28. Dezember 1921 (RGBl. 1922, S. 7) zu gewähren haben, können die Versicherungsträger die Rentenempfänger von der Berechnung der erhöhten Zulagen durch formloses Schreiben benachrichtigen. Die Erteilung eines einspruchsfähigen Bescheids ist nach- zuhvlen, wenn der Berechtigte Widerspruch erhebt oder dies beantragt. s 3 Die Vorsitzenden der Berufsgenossenschaftsvorstände sind befugt, die erhöhten Zulagen festzusehen und anzuweisen, auch wenn nach der Satzung die Entschädigungsfeststellung Sektionen zusteht. Berlin, den 1. Juni 1922. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Bassenge. Verordnung die Abänderung der Verordnung vom 8. November 1909 über die Dampfkessel betreffend. Vom 17. Juli 1922. Auf Grund des Artikels 3 Absatz 2 des Gesetzes v. 26. März 1902, die Dampfkessel betreffend, wird hiermit unter Aufhebung der Verordnung vom 2. August 1919 (Regierungsblatt S. 320) folgendes verordnet: § 1, Die in § 43 der Verordnung vom 8. November 1909, die Dampfkessel betreffend (Regierungsblatt S. 297), festgesetzte Gebühr für die Prüfung eines Kesselheizers und die Erteilung einer Bescheinigung über ihr Ergebnis wird auf 30 Mark festgesetzt. § 2. Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Darmstadt, den 17. Juli 1922. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft: Raab. Bekarmtmachurrg. Betr.: Sitzung des Kreistags. Mittwoch, den 2. August 1 922, vormittags 10 Vs 11 h r, findet im Sitzungssaal des Regierungsgebäades zu Gießen die diesjährige ordentliche Versammlung des Kreistags des Kreises Gießen mit folgender Tagesordnung statt: 1, Rechnung und Verwaltungsbericht der Kreiskasse für 1920, 2. Voranschlag der Kreiskasse für 1922, 3. Organisation der Kreissürsorgeslelle, 4. Fürsorge des Kreises im Wohnungsbauwesen; hier: Wohnungsbauabgabe, 5. Finanzierung Les KommunalverbanLs Lurch, den Kreis im Erntejahr 1922/23. Gießen, den 24. Juli 1922. Der Vorsitzende des Kreistags. 5>. D.: Hemmerde. B e t r.: Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten in 1922. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Diirger- meistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir sehen der Einsendung der Heblisten in zweifacher Ausfertigung über die in diesem Jahre von Ihnen ausgestellten Deck- schcine entgegen. Ausgestellte und wieder zurückgegebene Scheine müssen unter Angabe der Grundes der Rückgabe den Heblisten angeschlossen werden. Wenn Deckscheine nicht ausgestellt worden sind, ist dies zu berichten. In den beiden Heblisten sind die Spalten „Geldbetrag, Nr. des Tagebuchs und Bemerkungen" frei zu lassen. Wir weisen erneut darauf hin, daß die Angaben in den Deck- regiflern, den Heblisten und auf den Deckscheinen genau übereinstimmen müssen, andernfalls doppelte Anforderungen nicht zu vermeiden sind. V Gießen, den 27. Juli 1922. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n. B e t r.: Notstandsmaßnahmen zur Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden- und Angestelltenversicherung. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft hat angeordnet, daß die Abrechnungen über die aufgewendeten Ilnter- flützungen allmonatlich einzureichen sind. Demzufolge müssen wir der sofortigen Einsendung der vorgeschriebenen Nachweisungen für die Monate April, Mai und Juni 1922, insoweit dies inzwischen nicht geschehen sein sollte, entgegensehen. Die Nachweisungen für die folgenden Monate sind uns alsbald nach Ablauf eines jeden Monats zuzusenden. Gießen, den 27. Juli 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß. Bekanntmachung. Betr.: Eigenbau-Arbeiten: hier: Einreichung der Nachweisungen. Eigenbau-Arbeiten sind Arbeiten, die Leuten übertragen werden, die sich bet der Hess.-Nass. Daugewerksberufsgenossenschaft nicht angemeldet haben oder von ihr nicht als gewerbsmäßige Unternehmer angesehen werden. In diesen Fällen haben die Bauherren (Auftraggeber) die Unfallversicherung zu regeln, d. h. sie gelten als Unternehmer und haben neben Befolgung der Llnfallverhütungsvorschriften der genannten Derufsgenossenschaft allmonatlich auf vorgeschrtebenem Formular (von der Lektion Vi in Gießen zu beziehen) eine Nachweisung über die beschäftigten Arbeiter sowie deren Tagewerk und verdienten Lohn bei der Bürgermeisterei einzureichen, die sie an uns weitergeben wird. Desgleichen ist eine Nachweisung einzureichen, wenn eine Dauarbeit durch eigene Söhne, Verwandte, Knechte usw ausgeführt wird. Als Bauarbeit wird auch die Anfuhr von Baumaterial zu eigenen Bauzwecken angesehen. Ist der Unternehmer (Bauherr) einer Bauarbeit un Zweifel darüber, ob er einen Nach- weis einzureichen hat, so wird ihm empfohlen, die Einreichungsfrist nicht unbenüht verstreichen zu lassen, um nicht von den aus der Aichteinretchung eines vorzulegenden Nachweises sich ergebenden Nachteilen betroffen zu werden. Hierbei bleibt es ihm unbenommen, in der Spalte „Bemerkungen" des Formulars die Gründe anzugeben, aus denen er seine Verpflichtuiig zur Einreichung eines Nachweises bezweifelt, äknternehmer, die ihren Pflichten zur Einreichung der Nachweise nicht rechtzeitig nachgekommen, können mit einer O r d n u n g s st r a f e bis zu 3 0 0 Mark belegt werden, auch kann gegen Unternehmer Ordnungsstrafe bis zu 5 0 0 Mark verhängt wer - den, wenn die eingereichten Nachweise unrichtige Angaben enthalten. (§§ 908 und 909 der Neichsversicherungsordnung.) Gießen, den 27. Juli 1922. Kreisamt (Bersicherungsamt) Giehen. 3. V.: Dr. Heh. Betr.: Wie oben. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die vorstehende Bekanntmachung teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit. Damit die Baulustigen vor Strafen und Nachteilen bewahrt bleiben, empfehlen wir Ihnen, sie jeweils entsprechend zu verständigen. Die bei Ihnen eingehenden Nachweise sind uns alsbald vorzulegen. Auf die Bekanntmachung im Kreisblatt Nr. 8 von 1913 wirt) Bezug genommen. G i e h e n, den 27. Juli 1922. Kreisamt (Bersicherungsamt) Giehen. I. V.: Dr. H e h. Bekanntmachung. Betr.: Errichtung einer Z.vangsinnuag der Bauunternehmer des Landkreises Giehen. Nachdem Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnang der Bauunternehmer des Landkreises Giehen gestellt worden ist, fordere ich alle selbständigen Handwerker, die in dem genannten Bezirk das Bauunternehmerhandwerk betreiben, auf, mir in der Zeit vom 1.—14. August ds. Js. mündlich oder schriftlich mit- zuteilen, ob sie sich für oder gegen die Errichtung aussprechen. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraumes an Wochentagen von 9—12 Uhr vormittags in den Diensträumen des Kreisamts Giehen, Zimmer Nr 1. erfolgen. Die Abgabe einer Aeuherung ift auch für die Handwerker erforderlich, die den Antrag auf Errichtung eurer Zwangsinnung gestellt haben. Nach Ablauf des obigen Zeitraumes eingehende Aeuhe- rungen sowre solche Erklärungen, die nicht erkennen tasten: ob der Errichtung einer Zwangsinnung zugestimmt wird oder nicht, bleiben unberücksichtigt. Giehen, den 25. Juli 1922. Der Kommissar: Schmidt, Negierungsassessvr. Betr.: Wie oben. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten bringen, über die erfolgte Bekanntmachung hierher berichten und bis zum 7. Augusts ds. Js. eine Liste sämtlicher selbständiger Bauunternehmer, die in ihrer Gemeinde tätig sind, einsenden. Giehen, den 25. Juli 1922. Kreisamt Giehen. 3. D.: Schmid t. Bekanntmachung. Betr.: Errichtung einer Schneiderztvangsinnung für den Kreis Giehen. Nachdem Antrag auf Errichtung einer Schneiderzwangsinnung im Kreise Giehen gestellt worden ist, fordere ich alle selbständigen Gewerbetreibenden, die in dem Kreise Giehen das Schneiderhand- werk betreiben, auf, mir in der Zeit vom 1.—14. August 1922 mündlich oder schriftlich mitzuteilen, ob sie sich für oder gegen die Zwangsinnung aussprechen. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraumes an Wochentagen von 9—12 Uhr vormittags in den Diensträumen des Kreisamts Giehen, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Die Abgabe einer Aeuherung ist auch für die Handwerker erforderlich, die den Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung gestellt haben. Nach Ablauf bed- obigen Zeitraumes eingehende Aeuhe- rungen sowie solche Erklärungen, die nicht erkennen lassen, ob der Errichtung einer Zwangsinnung zugestimmt wird oder nicht, bleiben unberücksichtigt. Giehen, den 25. Juli 1922. Der Kommissar: Schmidt, Negierungsassessor. Betr.: Wie oben. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. , Wir empfehlen Ihnen, vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen, über die erfolgte Bekanntmachung zu berichten und bis zum 7. August 1922 eine Liste sämtlicher selbständiger Schneider und Schneiderinnen, die in Ihrer Gemeinde tätig find, einzusenden. Giehen, den 25. Juli 1922. Kreisamt Giehen. 3.. 35.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Anschlußgleises für die Firma I. Wellhöfer, Holzhandlung in Giehen, aus dem Bahnhof Abendstern. Für die landcspolizeitiche und technische Abnahme des von dem Ministerium der Finanzen unter Qlr. F. M. i 51521 vom 22. September 1921 genehmigten Anschlußgleises auf dem Bahnhof Abendstern ist Termin auf Mittwoch, den 9. August ds. Is., mittags 1,45 Elhr, an Ort und Stelle anberaumt. Wir weisen hiermit auf die Fertigstellung der Bahnanlage hin und fordern alle Beteiligten gleichzeitig auf, etwaige Einsprüche wegen der planmäßigen Ausführung des Projektes im Termin vorzubringen. Gießen, den 26. Juli 1922. Kreisamt Giehen. 3. 35.: Schmidt. Tienstnachrichten des Kreisamtcs. Es wurden: 1. Polizeidiener Müller, 2. August Weisensee, 3. Johannes Jakob, 4. Friedrich Grün, alle aus Rein- h a r d s h a i n, zu Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Rein- hardshain verpflichtet. Heinrich 3Mohr aus Ettingshausen wurde zum Polizeidiener für die Gemeinde Ettingshausen ernannt und verpflichtet. * Die Kriegsgesangcnenstelle Frankfurt a. QMoiii, Kiesstrahe 2, . welche für den Bereich des früheren 18. Armeekorps zuständig war, wird am 31. Juli 1922 aufgelöst. 3Hre Akten toerben an bie Kriegsgesangenenstelle Magbe- burg abgegeben) welche vom 1. August 1922 ab bie Restarbeiten übernimmt. ' • ; > Etwaige Anfragen und Anträge, welche bisher an die Kriegs- gesangenenflelle Frankfurt a. Main zu richten waren, sind daher von Ende Juli dieses Jahres ab an die Kriegsgefangenenstelle Magdeburg, Augustastrahe 42, zu richten. Es empfiehlt sich, in den Schreiben anzugeben: „Für den Bereich, der ehemaligen Kriegsgefangenenstelle Frankfurt a. Main". * Das Ministerium des 3intern hat auf Grund der Bundesratsverordnung vom 15. Februar 1917 (Reichsgesetzblatt S. 143) dem Vorstand des Hessischen Beamtenbundes, Landeskartell Hessen des Deutschen Beamtenbundes, Darmstadt, die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Aufrufe und Werbeschreiben, insbesondere durch die Veranstaltung eines Opfertages innerhalb der Deamtenkreise des Volksstaates Hessen bis zum 15. Oktober 1922 erteilt. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerci R. Lauge, Wießsn.