ä MÄ für die Provinzialdirektion Gberhefsen nnd für das Areiramt Gießen _________________Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen gegen M. 75.— vierteljährlich. Nr. 127 ■ 27. Dezember 1922 Jnhalts-AebersiHt: Kreistagswahl. — Preise für Zucker. — Gebühren der Schornsteinfeger. — Zinsen der Hessischen Staatsschuldbuch-- forderungen. — Einlommensteueranteile der Gemeinden sür das Rj. 1922. — Aufnahme -der taubstummen Kinder in die Taubstummenanstalten des Landes. — Preisnotierungen der Landwirtschaftskammer. — Das erhöhte Bankett der Kreisstratze „Gießen-Rodheim". — ' Viehseuchen. — Dienstnachrichten. — Befahren der Kaplansgasfe. Bekanntmachung. Betr.: Kreistagstoahl vom 19. Dovember 1922. Bei der am 19. Dovember 1922 vorgenommenen Wahl zum Kreistag sind folgende Stimmen abgegeben worden: 1 1. für den Wahlvorschlag mit dem Kennwort: „Kommunistische Partei Deutschlands" r 1403 Stimmen 2. für den Wahlvorschlag mit dem Kennwort: „Bereinigte Sozialdemokratische Partei" 13 653 Stimmen 3. für den Wahlvorschlag „Zentrumspartei", beginnend mit dem Damen Philipp Weidemann, Justizrat und Staatsanwalt, Gießen 664 Stimmen 4. für den Wahlvorschlag „Deutsche Demokratische Partei", beginnend mit dem Damen Krenzien, Günther, Bürgermeister, Gießen, Frankfurter Straße 3 2638 Stimmen 5. für den Wahlvorschlag mit dem Kennwort „Deutsche Volks- Partei", beginnend mit dem Damen Landgerichtsrat Richard Schudt, Gießen 4603 Stimmen. 6. für den Wahlvorschlag mit dem Kennwort: „Vereinigte Stadt- und Landliste" 12 877 Stimmen. Verbunden waren Wahkvorschlag 3 mit 4, Wahlvorschlag 5 mit 6. Vach der Reihenfolge auf den Wahlvorschlägen sind gewählt: i I. vom Wahlvorschlag mit dem Kennwort: „Kommunistische Partei Deutschlands": Karl Hildebrand, Eisenbahner, Gießen, Leihgesterner Weg 18. II. Vom Wahlvorschlag mit dem Kennwort: „Vereinigte Sozialdemokratische Partei": 1. Georg Deckmann, Reichstagsabgeordneter, Gießen 2. Ludwig Haas, Zigarrenfabrikation, Steinberg 3. Paul Hornberger, Rechtsanwalt, Giehen 4. Johann Karl Benner, Gewerkfchaftsangestellter, Wieseck 5. Heinrich Rohrbach VIII., Schlosser, Lollar 6. Marianne Hüter geb. Weber, Hausfrau, Gießen 7. Otto Müller, Eisenba'hNsekretär, Reiskirchen 8. Willy Schilling, Parteisekretär, Lollar 9. Ferdinand Germer, Stuhlschreiner, Heuchelheisti 10. Otto Weißgerber, Studienrat, Gießen ’ 11. Karl Weigand, Installateur, Grohen-Linden 12. Heinrich Rudlos, Land- und Gastwirt, Trais-Horloff. III. Vom Wahlvorschlag der Deutschen Demokratischen Partei, beginnend mit dem Damen, Krenzien, Günther, Bürgermeister, Gießen: 1. Krenzien, Günther, Bürgermeister, Gießen, Frankfurter Str. 3 2. Decker, Jakob, Landwirt und Sparkassenrechner, Krfselbach. IV. Vom Wahlvorschlag mit dem Kennwort: „Deutsche Volkspartei", beginnend mit dem Damen Landgerichtsrat Richard Schudt, Gießen. 1. Schudt, Richard, Landgerichtsrat, Gießen 2. Rinker, Carl, Zimmerobermeister, Dvnnenroth bei Hungen 3. Lind, Georg, Rechtsanwalt, Grünberg (Hessen) 4. Wagner, Ludwig, Landwirt und Dürgermeister, Geilshausen. V. Vom Wahlvorschlag mit dem Kennwort: „Vereinigte Stadt- und Landliste". 1. Wilhelm Fenchel, Landwirt in Ober-Hörgern 2. Ernst Ludwig Sack, Metzgermeister, Gießen 3. Gilbert Sames, Landwirt in Dettenhausen 4. Heinrich Will VIII., Landwirt in Treis a. d. Lda. 5. Konrad Anton Schaum, Landwirt in Lang-Göns 6. Adolf Doll, Fabrikant, Gießen 7. Heinrich Wetz II., Bürgermeister und Landwirt, Holzheim 8. Georg Friedrich Müller, Dürgermeister und Landwirt in Bellersheim 9. Heinrich Gottmann, Landwirt in Giehen 10. Friedrich Dommersheim, Landwirt in Langsdorf 11. Heinrich Bausch, Meggermeister in Grünberg. Gemäß Artikel 55 des Gesetzes über die Wahlen der Stadtverordneten- und Gemeinderatsmitglieder sowie der Mitglieder der Kreis- und Provinzialtage vom 19. August 1922 wird dieses hiermit bekanntgegeben. Gießen, den 23. Dezember 1922. Der Kreistags-Wahlkommissar: Welcker, Oberregierungsrat. Bekanntmachung Preise für Zucker betreffend. Auf Grund des § 12 Absatz 3 der Verordnung des Herrn Aeichsministers für Ernährung > und Landwirtschaft über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahre 1922/23 vom 3. Oktober 1922 (RGBl. S. 762), sowie der Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, die Landesversorgungsstelle für Hessen betreffend, vom 23. Oktober 1922, wird bestimmt: Der Preis für den Zucker (gemahlener Zucker und Kristallzucker), der auf Grund der Reichszuweisung für den Monat Dezember zur Verteilung kommt, wird auf 225 Mark für das V2 Kg. festgesetzt. Für Würfelzucker erhöht sich der vorgenannte Preis um 20 Mark, für Grießraffinade um 10 Mark für das V2 Kilogramm. Diese Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, die ; Höchstpreise betreffend, vom 4. August 1914/17. Dezember 1914 tRGBl. S. 516), in der Fassung der Bekanntmachungen vom' 21. Januar 1915 (RGBl. S. 25), vom 23. September 1916 (RGBl. 6.603), vom 23. März 1916 (RGBl. S. 183), vom 22. März 1917 (RGBl. S. 253), vom 8. Mai 1918 (RGBl. S. 395) und voni 17. Januar 1920 (RGBl. S. 94). Darmstadt, den 18. Dezember 1922. __________Hessische Landesverforgungsstelle: Decker.__________ Bekanntmachung die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend. Dom 18. Dez. 1922. Auf Grund des § 43 der Schornsteinfegerordnung vom 4. März 1921 (Regierungsblatt S. 41) haben wir unter Aushebung der in unserer Dekanntmachung vom 21. Dovember 1922 (Regierungsblatt S. 401) zugebilligten Teuerungszuschläge mit Wirkung vom 11. Dezember 1922 ab bis aus weiteres die Teuerungszuschläge auf die unter I unserer Dekanntmachung, die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend, vom 8. Mai 1922 (Regierungsblatt S. 111), bestimmten Grundgebühren wie folgt festgesetzt: 1. für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach und Gießen aus ........ 5200 v. H. 2. für die übrigen Kehrbezirke des Landes auf '. . 6800 V. H. Die Eesamtgebuhren der Schornsteinfeger einschließlich Teuerungszuschlag betragen demnach ab 11. Dezember 1922 in den . zu 1 genannten Stadtkehrbezirken das 53fadjie, in den übrigen Kehrbezirken des Landes das 69fach,e der Grundgebührenfätze der Dekanntmachung vom 8. Mai 1922. 3m Übrigen behält es bei den Destimmungen unter II Abs. 2 und 3 unserer vorgenannten Dekanntmachung vom 8. Mai 1922 sein Dewenden. Darmstadt, den 18. Dezember 1922. Hessisches Ministerium des Innern. _________________I. D.: Emmerling._________ • Die am 2. Ianuar 19 2 3 fälligen Zinsen der H e s s i s ch e n S t aa t s s ch u l d b n ch f 0 r d e ru n g en werden von den hessischen Kassen und den Reichsbankanstalten vom 18. Dezember 1922 ab gezahlt, bzw. von der Hauptstaatskasse durch die Post oder auf. ReichSbank-Girokonto überwiesen. Darmstadt, den 2. Dezember 1922. Hessische Staatsschuldenverwaltung. Reumann. Detr.: Einkommensteueranteile der Gemeinden für das Rj. 1922. An drn Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die Hauptslaatskasse ist angewiesen worden, den nachstehenden Gemeinden alsbald die beigesetzten Deträge abschläglich auf die diesen für Rj. 1922 zukommenden Einkommens!eueränteile zu überweisen. Den Rechnern ist entsprechende Einnahme-Anweisung zu erteilen. Gießen, den 15. Dezember 1922. Kreisamt Gießen. I. D.: H e m m e r d e. Albach 700, Allendors a. d. Lahn 6400, Ackendorf a. d. Lumda 1500, Allertshausen 1300, Alten-Buseck 3600, Annerod 2800, Bellersheim 6200, Beltershain 2800, Bersrod 500, Bettenhausen 2000, Beuern 1200, Birklar 5100, Burkhardsfelden 4300, Climbach 700, Daubringen 5700, Dors-Güll 5400, Eberstadt 7500, Garbenteich 7500, Geilshausen 2000, Gießen 1 564 400, Göbelnrod 2300, Großen-Buseck 4600, Großen-Linden 36 600, Grünberg 24 400, Grüningen 6500, Harbach 1300, Hattenrod 700, Hausen 4100, Heuchelheim 55 600, 2 Druck der Brühl'schen Universitäts-Puch- und Lteindruckerei. R. Lange, Biehen. Bekanntmachung. D e t r.: Schweinepest in (Sieben. Die unterm 7. September ds. Js. über das Gehöft E d e r - st naße Qlr. 6 angeordnete Sperre wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 15. Dezember 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Bekanntmachung. Betr.: Befahren der Kaplansgasse. Wir bringen die nachfolgende Bestimmung der Polizeiverord- nung betr. das Befahren der Kaplansgasse vom 27. März 1899 hiermit erneut zur öffentlichen Kenntnis mit dem Anfügen, daß nach § 3 der Polizeiverordnung in Verbindung mit dem Gesetz zur Erweiterung des Anwendungsgebietes der Geldstrafe und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen vom 21. Dezember 1921 Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft werden können. Gießen, den 17. Dezember 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Bekanntmachung. Betr.: Preisnotierungen der Landwirtschastskammer. : Am 1. Januar 1923 beginnt die neue Bezugsperiode für die Preisnvtierung der Landwirtschaftskammer. Sn Anbetracht der Bedeutung, bie die Preisnotierung heute in volkswirtschaftlicher Hin- sicyt eiummmt, empfehlen wir auch den Bürgermeistereien den Bezug. Bestellungen find an die Landwirtschaftskammer in Darmstadt zu richten. Dorthin find auch Bestellungen anderer Snteressenteu . aufzugeben. Gießen, den 21. Dezember 1922. Kreisamt Gießen. 3.05.: Dr. Braun. 33etr,: Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die Taubstummenanstalten des Landes. An die Schulvorstände des Kreises. Anter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 3. v. Mts. (Amts- verkundigungsblatt Ar. 115) sehen wir Ihrem umgehenden Bericht in obigem Betreff, soweit dies noch nicht geschehen ist entgegen. Gießen, den 16^ Dezember 1922. Kreisamt Gießen. S. B.: Weicker. § 2. Alle durch die Kaplansgasse gehenden Fuhrwerke dürfen nur im Schritt fahren. Gießen, den 27. März 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. gez. Muhl. Holzheim 11100, Hungen 29300, Inheiden 2500, Kesselbach 2300 19 20°- ~an9E> 2800, Lang-Göns 13 500 Langsdorf £aliter 1800' Leihgestern 12 400, Lich 24 400 Lindenstrutk 1800, ßolfar 34 000, Londorf 5900, Lumda 2000, Mainzlar 6400^ Munster 2600, Muschenheim 4400, Aieder-Dessingen 1800 Aon- aern°67^00>Obbornhofen 6200 Ober-Bessingen 1500, Ober-Hör- ^rn 6700, Odenhausen 1200, Oppenrod 1000, Queckborn 4100 Rabertshausen 1500 Reinhardshain 1500, Reiskirchen 2800, Äob-- netI? aoAÄASml0ff I500’ Rödgen 3900, Röthges 700, Rüddings- ßaufcn 2000 Ruttershausen 2000, Saasen 4900, Stangenrod 1800 Staufenberg 700, Steinbach 5400, Steinheim 2600, Stockhausen 4400 SnAlä^ruloff ^00, Dreis a. d. Lumda 4100, Trohe 1300, Utphe QftnA* 3Ll[^nfle? P°°- Watzenborn-Steinberg 23 600, Weickartshain 3600, Wertershain 3600, Wieseck 23 100, Winnerod 700 Mark ^ta^raua !)er Molkerei, lrevor sie desinfiziert sind (vgl. . 9 11 Abs. 1 Ar. 9,10 der Anweisung für das Desinfektionsverfahren). Sm gleichen Umkreis (Abs. 1) werden nachstehende Beranstal- tungen verboten oder in der Weise beschränkt, daß davon Personen uno Tiere aus Sperrbezirken ausgeschlossen sind: Mehmärkte und öffentliche Tierschauen, soweit sie andere Tiergattungcn als Wiederkäuer und Schweine betreffen; b) ^>ahr- und Wochenmürtte, auch wenn auf ihnen Vieh nicht gehandelt wird; e) Körungen von.Tieren jeder Gattung. Ar Dekanntmächung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amtsvertundigungsblattes findet siimgemüße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichM Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des. § 328 des St. G. B. mit Gefängnis Gießen, den 21. Dezember 1922. Kreisamt Gießen. 3.05.: Welcker._________ Ticnstnachrichten ves Krersamtes. In Dannenrod (Kreis Alsfeld) ist der Ausdruck der Maul- und Klauenseuche amtlich feslgestellt worden. Ort und Gemarkung Dannenrod ist zum Sperrbezirk und die Orte und Gemarkungen Leyrbad), Qlppenrob, -§Dinberg unb Qilieber^Öfleiben finb Rodheim" zwischen Hardtallee und Heuchelheim für Radfahrer (nicht Motorfahrer) versuchsweise freigegeben. Der außerhalb der Bäume liegende, etwa drei Meter breite Bcmketkflreifen ist n u r f ü r Fußgänger bestimmt. Zuwiderhandlungen ziehen nicht nur die gesetzliche Strafe sondern unter Umständen auch die Zurücknahme dieser Erlaubnis nach sich. Gießen, den 15. Dezember 1922. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Utphe. In U t p h e ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Utphe und ein Beobachtungsgebiet bestehend aus der Ge- " markung Trais-Horloff und ein gefährdetes Gebiet, bestehend aus den Gemarkungen Steinheim, Inheiden und Feldheim mit der Maßgabe, daß in demselben verboten ist: a) die Abhaltung von Klauenviehmärkten, mit Ausnahme der Schlachtvieh Märkte in Schlachtviehhöfen, sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkte. Dieses Verbot hat sich auch auf marktähnliche Veranstaltungen zu erstrecken. b) Der Handel mit Klauenvieh, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirkes der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer . solchen stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch was Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler. c) Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh. Das Vebbot findet keine Anwendung auf Viehversteigerungen auf dem eigenen nicht gesperrten Gehöfte des Besitzers, wenn i nur Tiere zum Berkaus kommen, die sich mindestens drei Monate im Besitz des Versteigerers befinden. ck) Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh. e) Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch (§ 28 Abs. 3) aus Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der . Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der I Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benützten >