für die AlntZverkimdigMgMatt »eßen und für das Kreisamt Eietzen. Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75.— vierteljähriich. Nr. 110 27. Oktober 1922 Jnhalts-Aeberflcht: Mieteinigungsämter. — Pflegegelder in der Anstalt für Schwach- und Blödsinnige „Alicestift" bei Darmstadt. — Verlängerung der Herbstserien. — Viehzählung. Höchstpreise für Mehl und Brot. — Rundgänge der Feldgeschworenen. —^Einrichtung einer Viechaniker-Zwangsinnung Giehen-Stadt und -Land. — Ansteckende Blutarmut bei Pferden. — Erwerbslosenfürsorge. — Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandspe>svnen in den Landgemeinden des Kreises. — Versicherung »Pflicht der Handarbeitslehrerinnen. — Lehrerkonferenzen. — Feldbereinigungen Holzheim und Kein-Linden. — Gefunden, verloren. Bekanntmachung die Mieteinigungsämter betreffend. Vom 4. Oktober 1922. In Aenderung der früheren Bestimmungen, insbesondere der Deianntniachung vom 19. August 1922 — Darmstädter Zeitung Ar. 195 vom 22. August 1922 — wird für die Vorsitzenden und Schriftführer der Mieteinigungsämter mit Wirkung voin 1. Oktober 1922 folgende Aufwandsentschädigung festgesetzt: 1. Grundgebühr: a) für den Vorsitzenden 150 Alk., b) für den Schriftführer 120,Qli£. 2. Zuschläge: a) für den Vorsitzenden: Für die angefangene zweite und jede folgende Sihungsstunde 50 Akt., bis zum Höchstbetrage von 300 Mk., b) für den Schriftführer: Für die angefangene zweite und jede folgende Sitzungsstunde 40Mk„ dis zum Höchstbetrage von 240 Mk. Darmstadt, den 4. Oktober 1922. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft: A a a b. Bekanntmachung die Pslegegelder in der Anstalt für Schwach- und Blödsinnige „Alicestift" bei Darmstadt betreffend. Dom 6. Oktober 1922. Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, das) das in der Anstalt für Schwach- und Blödsinnige „Alicestift" bei Darmstadt zu entrichtende Pflegegeld mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 an wie folgt festgesetzt worden ist: Für jedes in die Anstalt aufgenommene Kind ist je nach den Vermögensderhältnissen des Zahlungspflichtigen und den Bedürfnissen des Kindes ein tägliches Pflegegeld von 35—40 Mk. zu entrichten. Selbstzähler haben außerdem noch die vorgeschriebenen Kleidungsstücke und Schuhe selbst zu stellen. Erfolgt die Aufnahme auf Kosten einer öffentlichen Kasse, so beträgt das Pflegegeld in jedem Falle 40 Mk. täglich. Für besondere Fälle ist der Abschluß besonderer Vereinbarungen zulässig. Für solche Kinder, für die ein den Mindestsatz übersteigendes Pflegegeld erlegt wird, und die Kleider aus Grund besonderer Vereinbarung nicht von den Angehörigen gestellt werden, ist von diesen ein im Einzelfall festzusetzendes Kleidergeld zu zählen. Darmstadt, den 6. Oktober 1922. Hessisches Ministerium des Innern. I, V.: Hölzinger, _______________ Hessisches Darmstadt, 24. Oktober 1922? Landesamt für das Bildungswesen. Zu Ar. L. s. d. B. 29 950. Betr.: Verlängerung der Herbstferien. An die Ortsschulvorstände, die Kreisschulämter und die Direktionen der höheren Lehranstalten. Llnsere Verfügung vom 11. Oktober ergänzen wir dahin, daß, wo es die Verhältnisse erfordern, eine weitere Verlängerung der Herbstserien bis zu acht Tagen eintreten kann unter der Bedm- gung, daß die Weihnachts- und Osterferien entsprechend gekürzt werden. Gleichzeitig geben wir die Ermächtigung, auf Anfordern und im Einvernehmen mit den Eltern auch Einzelurlaub zu landwirtschaftlichen Arbeiten zu erteilen. ______________3. V.: Jung.___________________ Vetr.: Viehzählung am 1. Dezember 1922. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. ~ Qlnt 1. Dezember 1922 findet eine Viehzählung statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Maultiere und Maulesel, Esel, Rindvieh, Schafe Schweine. Ziegen, Federvieh, Kaninchen und Bienenvölker. Es ist'dabei zu beachten, daß diese Viehgattungen auch bei Aicht- landwirten gezählt werden müssen, also in jeder Haushaltung, in ver auch nur eine dieser genannten Viehgattungen vorkommt. Die Leitung der Zählung ist der Zentralstelle für die Landesstatistik zu Darmstadt übertragen. . Die Ausfüh ung liegt den Hessischen Bürgermeistereien (Oberbürgermeister, Bürgermeister) ob. Eire Vergütung für die Mit- wirkenden wird von Staats wegen nicht geleistet. , Die nötigen Zähl list en und G e m e i n de bog e n wird Ihnen die Hessische Zentralstelle für die Lanüesstatislik unmibel- bar zusenden. Diejenigen Dürgermeistereien, die bis zum 20. Ao- vember nicht im Besitze der nötigen Zählpapiere sind, wollen sich. entweder mittels Fernruf Ar. 2657 oder telegraphisch an die ge- nannte Zentralstelle wenden. Aus dem Gemeinüebogen und auf der Zählliste sind Anweisungen aafgedruat, aus denen Sie ersetzen, wie die Zählung im einzelnen ourchzufuyren ist. Sie woilen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und die Zähler entsprechend be- lehren, besonders auch daraus aufmerksam machen, bat) die Aamen der Diehvestger deutlich zu schreioen und Strasse und Hausnummer genau anzugeben sind. Gleichnamige Viehvesitzer sind durch Zusatz ihres Bedeichens so zu kennzeichnen, daß. Verwechslungen ausgeschlossen sind. Anfragen bezüglich der Zählung sind an die Hessische Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt zu richten. D i e a u s g e f ü l l t e ii Z ä h l l i st e n u n d d l e Ll r s ch r i s- ten der Gemeindebogen sind spätestens bis zum 5. Dezember aii die Zentralstetle für die Landesstatistik in Darmstadt abzu s end en. Der Termin muß unbedingt e i n g e h a l t e n werde n. Reinschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht angcfertigt zu werden, doch sind von den Gemeindebogen Abschriften zu den Akten der Bürgermeisterei zu nehmen. Wer vorsätzlich die Angabe seines Viehbestandes zu der er bei dieser Zählung aufgefordert wird, nicht erstattet, oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Alonaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Llrieil für dein Staat Versalien erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise betanntzumachen und die erforderlichen Maßnahmen zur gewi,senhaften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen. Gieße n, den 23. Oktober 1922. Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Vra u n. Bckantttmcrchullg. Betr.: Höchstpreise für Mehl und Brot. Durch Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom 25. Oktober ds. Js. sind die Verkaufspreise für Mehl und Brot an di eDerb rauche r der Landgemein dendes Kreises ab 3 0. Oktober ds. Js. wie folgt festgesetzt: 1. für M ehl: a) Weizenbrotmehl Mk. 25,— das Pfund, b) Roggenmehl Alk. 23,— das Pfunds 2. f ü r Brot: a) für den 4-Psund-Laib Mk. 87,—, b) für den 2-Pfund-Laib Mk. 43,50. Das Verkaufsgewicht des Brotes muß noch 24 Stunden nach seiner Fertigstellung vorhanden sein. Das vom Kommunalverband gelieferte Mehl darf nur gegen Brotmarken abgegeben werden. Zuwiderhandlungen sind nach § 49 des Reichsgesehes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 17. Juli 1922 (RGBl. S. 549 ff.) strafbar. Gießen, den 25. Oktober 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun. Betr.: Die Rundgänge der Feldgeschtvorenen. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen, Anordnungen zu treffen, daß der nach § 20 der Instruktion für die Feldgeschworenen vorgeschriebene Rand- gang zur Ausführung kommt. Wegen des zu beobachtenden Verfahrens verweisen wir auf unser Aasschreiben vom 6. September 1910 (Kreisblatt Ar. 68). Ihren Berichten über den Vollzug sehen wir bis zum 15. Dezember ds. Js. entgegen. Gießen, den 19. Oktober 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun. Bekanutmnchnnft. Vetr.: Einrichtung einer Mechaniker-Zwangsinnung Gießen- Stadt und -Land. Aachdem bei der Abstimmung sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Deiirittszwangs erklärt hat, ordnen wir hiermit an, daß zum 1. Januar 1923 eine Zwangsinnung für das Mechanikeihnndwerk im Kreis Gießen (Stadt und Land) mit dem Sitz in Gießen und dem Aamein: — 2 Zwangs-Innung für Mechaniker für Fahrräder, Motorfahrzeuge, Näh-, Schreib- und Sprechmaschinen (für Gießen, Stadt u. Land) errichtet werde. Don den: genannten Zeitpunkt ab gehören alle Gewerbetreibende, die das obengenannte Handwerk betreiben, dieser Innung an. Gießen, den 24. Oktober 1922. .__________Kreisamt Gießen. I. V.: Welder. Bekanntmachung. Detr.: Ansteckende Mutarmut der Pferde auf dem Hosgut Appenborn bei Odenhausen. Unsere Bekanntmachung vom 5. August 1922 wird aufgehoben, da der Verdacht der ansteckenden Blutarmut Bestätigung nicht gefunden hat. Gießen, den 19. Oktober 1922. ___________Kreisamt Gießen. I. V.: Welder.___________ Detr.: Erwerbslosenfürsorge; hier: Aachweisung für den Monat Oktober 1922. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Anter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Oktober 1920 — Amtsverkündigungsblatt Ar. 156 vom 28. Oktober 1920.— sehen wir der Einsendung der Aachweisung bis spätestens 3. Aovember 1 922 entgegen. Gleichzeitig wollen Sie mit dieser Aach,Weisung die Zahl der Erwerbslosen in Ihrer Gemeinde und zwar nach folgendem Mu st er an geben. Vollerwerbslose Zuschlagsemp- fäng. (Familien» angehörige der in den Spalten 1 u. 2 aufgeführten Vollerwerbslos.) Teilweise Erwerbslose (Kurzarbeiter) Aotstands- arbeiter männliche weibliche männliche weibliche männliche weibliche Gi eßen, Ki )cn 20. Oktober ■eiSamt Gießen. 1922. I. V.: S ch m i )t. Detr.: Die Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandspecso- nen in den Landgemeinden des Kreises. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Aachstehend bringen wir das Amtsblatt des Ministeraums des Innern Ar. 16 vom 6. Oktober 1922 zu Ihrer Kenntnis und empfehlen Ihnen, bei Vorlage der Tagegelderverzeichnisse die darin enthaltenen neuen Bestimmungen zu berücksichtigen. Insoweit Verzeichnisse über Tagegelder für Dienstgeschäfte, die nach dem 1. August bzw. 1. September 1922 vorgenommen wurden, bereits bei uns eingereicht sind, wollen Sie für die Einsendung von Aachtragsverzeichnissen besorgt sein. Gießen, den 18. Oktober 1922. Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm erde. Zu Ar. M. d. 1.29 344. Darmstadt, den 6. Oktober 1922. Detr.: Die Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandsperso- nen in den Landgemeinden. Das Ministerium des Innern an die Kreisämter. Anser Amtsblatt Ar. 10 vom 15. August 1922 wird hierdurch mit Wirkung vom 1. August 1922 unter Ziffer 2 und 3 wie folgt geändert: „2. Das Tagegeld beträgt bei einer Dauer des Dienstgeschäfts (einschl des Hin- und Rückwegs) bis zu 3 Stunden = 15 Mk,' von mehr als 3 bis zu 8 Stunden = 60 Mk„ von mehr als 8 Stunden --- 90 Mk. Liegt der Ort des Dienstgeschäfts außerhalb des Kreises, zu dem die Wohngemeinde gehört und dauert das Dienstgeschäft mehr als 8 Stunden, so beträgt das Tagegeld = 120 Mk. 3. Erfordert das Dienstgeschäft einen Zeitaufwand von mehr als einem Tage, so werden im Falle auswärtiger Aeber- nachtung für jede Aebernachtung 92 Mk. vergütet." Mit Wirkung vom 1. September 1922 werden die Beträge tote folgt erhöht: unter Ziffer 2: : von 15 Mk. auf 20 Mk. unter Ziffer 3: von 90 Mk. auf 120 Mk. _____________________I, V.: Dr. Reih.___________________ Detr.: Versicherungspflicht der Handarbeitslehrerinnen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Im Aachgang zu unserer Ihnen im Sonderdruck zuaegangenen Verfügung vom 7. September 1922 in obiger Sache (Abschnitt II) teilen wir Ihnen auf Ersuchen der staatlichen Detriebskranken- kasse für den Freistaat Hessen in Darmstadt folgendes mit: 1. Die in Absah 3 unserer Verfügung in Aussicht gestellte Prüfung der Versicherungspflicht der Handarbeitslehrerinnen ist erfolgt. — Die versicherungs pflichtigen Handarbeitslehrerinnen werden über die Einzelheiten ihrer Versicherung demnächst unmittelbar verständigt. 2. Diejenigen nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen, deren Einkommen aus ihrem Anteriicht zu gering ist, als . daß daraus eine Versicherungspflicht begründet werden könnte, können der staatlichen Detriebstrankenlasse freiwillig beitreten. Em Schreiben, aus dem alles Aähere zu ersehen ist, geht den betreffenden Schulvorständen mit nächster Post zu. 3. Die hauptamtlichen Handarbeitslehrerinnen können, soweit ihr Einkommen den Betrag von 40 000 Mk. nicht erreicht, ebenfalls der staatlichen Detriebstrankenlasse beitreten, alle anderen aber mit höherem Einkommen der neugegründeten Hessischen De- amtcnlrankenkasfe. Auf Anfordern werden Ihnen von der staatlichen Detriebstrankenkasse Satzungen und Ausnahmebogen zu- gefanot. Gießen, den 16. Oktober 1922? __Kreisschulamt Gießen. I. V: Hemm er de,________ U>eit.: Lehrertonferenze.i. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Herbstronferenze.i der Lehrer finden statt: 1. für den Bezirk Grün berg: Freitag, den 3. Aovember, 9 Ahr, im Schulhause zu Grünberg, 2. für den Bezirk Lich -Hungen: Montag, den 6.Aovember, 9'/.i Ahr, im Schulhause zu Hungen, 3. für den Bezirk Gießen-Land II (den seitherigen Bezirk Gießen-Land, ohne die Orte Heuchelheim, Lollar, Wiesest, Klein-Linden, Hausen, Allendvrf a. d. Lahn): Freitag, den 10. Aovember, 1/»9 Ahr, im Singsaal der Stadtknabenschule zu Gießen. Wir empfehlen Ihnen, dieses Ausschreiben alsbald sämtlichen Lehrkräften zur Kenntnisnahme vvrzulegen. Gießen, den 26. Oktober 1922. _______Kreisschulamt Gießen. I. V.: Hemmerde._______ Belntttttmachttng. Detr.: Feldbereinigung Holzheim; hier: Draimerung von Grundstücken. In der Zeit von Freitag, den 27. Oktober bis einschließlich Donnerstag, den 9. November 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Dürgermeisterei zu Holzheim zur Einsicht der Beteiligten offen: 1. das Drainageprojekt (System D) vom 8. Mai 1922, 2. Abschrift des Beschlusses II vom 16. Oktober 1922 und 3. Abschrift des DeschlMes 2 vom 6. Januar 1922. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Of;enleguiigszeit schriftlich und mit Gründen versehen Bei der Bürgermeisterei zu Holzheim einzureichen. Friedberg, den 16. Oktober 1922. Der Hessische Feldbereinigungskommissär: _________Dr. Hann, Regierungsrat.________________ Bctarurtrrtachttttg. Detr.: Feldbereinigung Klein-Linden. In der Zeit vom 30. Oktober bis 14. Aovember lfd. Hs. liegen werktags auf der Bürgermeisterei Klein-Linden „die Drainageprojette für die Fluren I—IV nebst Kostenanschlag sowie der Beschluß der Bollzugskommission über die Ausführung der Arbeiten und die Deckung der Kosten" zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind während der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen bei Hess. Bürgermeisterei Klein-Linden einzureichen. Friedberg, den 21. Oktober 1922. Der Hessische Feldbereinigungskommissär: ________________Dr. Hann, Aegierungsrat.________________ Bekanntmachung. In der Zeit vom 15—30. Sept. 1922 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Haarpfeil, 1 Handtäschchen, 1 Brosche, 1 gestrickte Kindermütze, Papiergeld, 1 Herrenregenmantel, 1 Motor- radkontaktgriff aus Horn, 1 Geldmäppchen, 1 grüne Da- menstrickjacke, 1 Handtasche mit Inhalt, 1 Säckchen mit Kartoffeln, 1 Handwagen, 1 Drille, 1 Rodelmütze, 1 Kragenschoner, 1 Kinderwagengummireif, 1 Trauring, 1 große Anzahl von Schlüsseln; verloren: 1 Wachstuchmäppchen, 1 Anhängsel, 1 Armbandkettchen, 1 Trikot mit gelbem Wappen, rindslederne Schuhe und 1 gelber Strumpf, 1 Handtasche mit Inhalt, 1 Geldtasche mit Inhalt, 1 Anhängsel, eine Rose darstellend, 1 Rucksack mit Frühstück, 1 silberne Herrenuhr, 1 Geldmappe mit Inhalt, 1 Aickelbrille, 1 goldenes Kettchen mit Anhänger (Herzform), 1 Schäferhund mit Marke Ar. 5017, 1 drei Monate alter schwarzer Schäferhund. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ahr vormittags und 4—5 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen. Gießen den 2. Oktober 1922. Polizeiamt Gießen. I. D: Dr. Heß. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.