AmtsveMMgungsblatt für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Ureisaint Eiehen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Bur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich. Nr. 41 27. März 1922 Jnhalts-Aebersicht: Dirigentenkursus. — Abhaltung von Amtstagen in Grünberg und Hungen. — Ergänzungswahlen für den Gesellen- ausschuß der Handwerkskammer im Jahre 1921. — Verlosungen. — 2. Nachtrag zum Ortsbaustatut der Gemeinden Watzenborn-Steinberg. — Feldbereinigungen Lich und Lumda. — Belästigung des Publikums durch Fußballspiele usw. auf der Straße. — Straßensperre. Bekanntmachung. Betr.: Dirigentenkursus. Die Zentralstelle zur Förderung der Volksbildung und Jugendpflege in Hessen veranstaltet in den Tagen vom 18. bis 23. April 1922 in Darmstadt einen Dirigentenkursus für Vereinsdirigenten und Lehrer. Vorgesehen sind u. a. Vorträge über Orchesterdirigieren, Chordirigieren, musikalische Ausdruckslehre, Stilkunde und Hygiene, sowie Hebungen in Chordirigieren und Orchesterdirigieren. Arbeitspläne können von der Zentralstelle in Darmstadt, Wilhelminenstraße 3, bezogen werden. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt und für die Provinz Oberhessen vorgesehen auf 15 Personen. Interessenten wollen Adresse und Aamen Derjenigen Herren, welche als Teilnehmer in Betracht kommen, der Zentralstelle in Darmstadt baldigst mitteilen. An Zuschüssen werden gewährt: 50 Mk. Reisezuschuß und 20 Mk. Tagesgeld. Gießen, den 23. März 1922. Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. Matthias. Bekanntmachung. Betr.: Die Abhaltung von Amtstagen in Grünberg und Hungen. Freitag, den 3 1. März 19 2 2, vormittags 91/^ Ahr, findet im Rathaus zu Grünberg und Freitag, den 7. April 1922, vormittags 9’/2 Ahr, int Rathaus zu Hungen Amtstag der unterzeichneten Behörde statt. Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach können an dem Amtstage in Grünberg, Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Lich und Ridda an dem Amis- tage in Hungen vorgebracht werden. Die Bürgermeistereien der in den vorgenannten Amtsgerichtsbezirken gelegenen Gemeinden des Kreises werden beauftragt, das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt ortsüblich bekanntmachen zu lassen. Gießen, den 22. März 1922. Kreisamt Gießen. Matthias. Bekanntmachung, betreffend die Ergänzungswahlen für den Gesellenastsschuß der Handwerkskammer im Jahre 1921. Zu Vertretern derjenigen Gesellen, die von den nach § 103a Abs. 3 Ziffer 2 der Gewerbeordnung wahlberechtigten Mitgliedern der Ortsgewerbevereine oder sonstigen gewerblichen Vereinigungen beschäftigt'werden, sind nach § 9 und §11 Abs. 6 der Wahlordnung für den Gesellenausschuh der Handwerkskammer (R.-Dl. von 1899, S. 1377 ff.) folgende Gesellen gewählt worden: Mitglieder: Ludwig Engel, Steindrucker, Griesheim: beschäftigt bei der Firma Otto Markus. Lith. Anstalt, Darmstadt. Franz Kemmerer, Glaser, Offenbach a. M.; beschäftigt bei Samuel Hartwig. Glasermeister, Offenbach. Nikolaus Manrpebach, Schreiner, Worms: beschäftigt bei der Firma Gebr. Müller, Dau- und Möbelschreinerei, Worms. Fritz Stein, Spengler, Worms: beschäftigt bei Wilhelm K. Muth, Spenglermeister, Worms. Ersatzmänner: Wilhelm Fischer, Tapezierer, Darmstadt; beschäftigt bei L. Alter, Möbelfabrik, Darmstadt. Konrad Müller, Maler. Offenbach: beschäftigt bei Ludwig Hahn, Malermeister, Offenbach. Karl Heißer (geb. 25.r 4. 1869), Schreiner, Mainz; beschäftigt bei Heinrich Rauch, Möbelfabrikant, Mainz. August Lösche, Bildhauer, Mainz; beschäftigt bei A. Bembe, Möbelfabrikant, Mainz. Darmstadt, den 13 März 1922. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. 3. D.: Dr. Wagner. Verlosungen. / Das Ministerium des Innern hat folgenden Losevertrieb im Volksstaat Hessen genehmigt: 1. Geldlotterie des Katholischen Kirchenstiftungsrats „St. Elisabeth" in Alm, 5000 Lose zu je 3,33 Mk., Ziehungstermin: 29. März 1922; 2. Geldlotterie des Württembergischen Schwarzwaldvereins e. D. in Stuttgart, 8000 Lose zu je 2 Mk., Ziehungstermin: 12. April 1922; 3. Geldlotterie des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder, Zentrale Dortmund, Ortsgruppe Berlin, 4000 Lose zu je 5 Mk., Ziehungstermin: vom 24. bis 30. März 1922: 4. Gegenstandslvtterie des Landespferdezuchtvereins für Hessen, Darmstadt, 30 000 bzw. 25 000 Lose zu je 2,50 Mk., Ziehungstermin: 17. Mai und 25. Oktober 1922; 5. Gegenstandslvtterie. des Rinderzuchtvereins, des Ziegenzuchtvereins und des Schweinezuchtvereins in Hühnlein, 6000 Lose zu je 4,17 Mk., Ziehungstermin: 15. Juli 1922. Zu den angegebenen Lospreisen tritt die entsprechende Reichsstempelabgabe. Während der Zeit des Vertriebs der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Klassenlotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Geldlotterielose in Hessen nicht gestattet. Diese Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen ttnb in anderer Weise nur unter Ängabe hessischer Bezugsquellen angebvten werden. Der Ziehungstermin der in Hessen bereits srüher zugelassenen 15. Reihe der Geldlotterie zur Wiederherstellung der St. Lorenzkirche in Nürnberg ist auf den 9. und 10. Mai 1922 festgesetzt. ä. Nachtrag zum Ortsbanstatnt der Gemeinden Watzenborn-Steinberg. Auf Grund des Artikels 2 der „Allgemeinen Bauordnung Vom 30. April 1881" und der §§ 3—5, 7 und 9 dec zugehörigen Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882 wird auf Beschluß des Gemeinderats vom 22. April 1921 nach Anhörung des Bürgermeisters und Begutachtung durch den Kreisausschuh mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 12. Oktober 1921 zu Nr. M. d. I. 28 429 für die Bebauung des Gebietes am Notdausgang voit Watzenborn, Flur Nr. Il und X, folgender Nachtrag zum Ortsbaustatut vom 28. Januar 1899 erlassen: Zu Art. 29, 37 und 59 der A. B. O. § 1. Die auf Grund der Vorschläge des Min. d. Innern (Skizzen vom 20. April 1921) und des Beschlusses des Gemeinderats vom 22. April 1921 aufgestellte Debauungsskizze vom April 1921 gilt als Bestandteil des Ortsbauplans und dieser Ortsbausatzung und ist für die Aufteilung und Art der Bebauung grundsätzlich maßgebend. Abweichungen von dieser Bebauungsskizze können mit Zustimmung öeS. Gemeinderats von der Baupolizeibehörde gestattet werden. § 2. Die Gebäude sollen außer dem Kellergeschoß nicht mehr als zwei Stockwerke erhalten. Als Stockwerk gilt auch der Dach- stock eines Mansardendaches und ein Kniestock, ohne Rücksicht ob er ausgebäut ist oder nicht." - § 3. Die im Amtsblatt 2 des Ministeriums des Innern vom 30. Juli 1917 zu Nr. M. d. 3. Hl, 4600 aufgeführten Grundsätze, insbesondere die unter IV erwähnten Erleichterungen, sollen bei Errichtung von Gebäuden jeder Art Anwendung finden. Insoweit hierzu Befreiung von gesetzlichen oder örtlichen Bauvorschriften durch das Ministerium des Innern nötig wird, gilt für jeden Einzelfall die Zustimmung des Gemeinderats und des Kreisausschusses hiermit allgemein als erteilt. # § 4. Dieser Nachtrag'tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Watzenborn-Steinberg, den 6. März 1922. Hessische Bürgermeisterei. Schäfer. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Lich; hier das topographische Güterverzeichnis. , 3n der Zeit vom 1. bis einschließlich 19. April 1922 liegen 2 die nachbezeichneten Akten auf dem Rathaus zu Lich werktags zur Einsicht der Beteiligten offen: 1. Das topographische Güterverzeichnis; 2. das Geldausgleichsverzeichnis infolge Zuteilung des Geländes bei der Ziegelei (früherer Festungswall) und des Baugebiets an der Hungener Straße; 3. das Pachtentschädigungsverzeichnis für das Erntejahr 1921: 4. das Verzeichnis der Entschädigungen für Zaunversehungen im Daugebiet an der Hungener Straße; 5. ^ das Verzeichnis nachträglicher- Ergänzungen des Zutei-- lungsplans in bezug auf Grunddienstbarkeiten und Eigen- . tumsbeschränkungen (Kanal- und Wasserleitungsrechte), die auf Grund des Artikels 49 des Feldbereinigungsgesehes eingetragen worden sind. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet statt am Donnerstag, 2 0. April 1922, vorm. 10—11 Uhr, auf dem Rathaus in Lich, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Aichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 15. Mürz 1922. Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Koch, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Lumda; hier: Erbauung von 4Drücken ' über die Lumda. In der Zeit vom 28. März bis einschließlich 11. April 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Lumda zur Einsicht der Beteiligten offen: 1. Abschrift des Beschlusses 4 vom 3. März 1922. 2. Kostenanschlag von im März 1922 des Kulturbauamts Gießen. 3. Plan einer Straßenbrücke aus Eisenbeton über die Lumda im Ort vom 15. März 1922. 4. Feldwegbrücke über die Lumda im Zuge des Weges Ar. 2 vom 15. März 1922. 5. Feldwegbrücke über die Lumda im Zuge des Weges Ar. 148 vom 15. März 1922. 6. Feldwegbrücke über die Lumda im Zuge des Weges nach Weitershain. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 21. März 1922. 1 ' Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. 3 a n n, Regierungsrat. Bekanntmachung. Da in letzter Zeit. Klagen über Belästigungen des Publikums durch Fußball-; ^Schlagball- und andere Spiele auf der Straße laut geworden sind, sehen wir uns veranlaßt, daraus hinzuweisen, daß nach Artikel 292 des Polizeistrafgesehes und § 366 Ziffer 7 des Reichsstrafgesehes derjenige mit G e l d - strafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft wird, der auf Straßen oder öffentlichen Plätzen mit Steinen oder anderen Gegen st änden wirft, wodurch Menschen beschädigt oder verunreinigt werden können. Ist die mit Strafe bedrohte Handlung von Kindern begangen worden, so werden nach Artikel 44 des Polizeistrafgesetzes die Eltern oder andere aufsichtspflichtige Personen, die es an der erforderlichen Aufsicht haben fehlen lassen, beim ersten Fall polizeilich verwarnt, im Wiederholungsfälle mit Geldstrafe bis zu einem Drittel der auf die ^lebertretung selbst angedrohten Strafe belegt. Bei eintretenöen Körperverletzungen können außerdem nach §§ 823 ff., 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches für den Täter und aufsichtspflichtige dritte Personen (Eltern usw.) weitgehende zivilrechtliche Schadenersahverpflichtungen entstehen. Gießen, den 22. März 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. G,emmingen. Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Stratzenbauarbeiten wird der Riegelpfad zwischen Liebigstraße und Ludwigstraße von heute an bis auf weiteres für jeden Fuhrwerks- und Fahrradverkehr gesperrt. Gießen, den 24. März 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Druck der Briihl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei R Lauge, Bietzen.