Nr. 92 25. August 1922 ?iC 2rtscitc,v. ber Bermessungsämter. - Störungsmeldungen an den Hochspannungsanlagen. - __ Besteueruna des ArbeitsWbne^^^'iÄ 6cr- Dreh- und Fuhrwerkswagen. — Schneiderzwangsinnung. — Beurlaubt. — Viehseuchen. Besteuerung des Arbeitslohnes. — Gemeindeoiehwage zu Saasen. - Dienstnachrichten. — Gesetz rzun^ Schutze der Aepublik. - Gefunden; verloren. — Straßensperrungen. AllltsverkimdigungMatt für die provmzialdirektion Gberheßen und für das Kreisamt Gießen ______________ egi(^etnt Dienstag und Freitag. *2iur durch die Post zu beziehen gegen Ml. 7J5O vierteljährlich. Bekauutmachuug, öie Gebühren für die Arbeiten der Bermessungsämter betreffend Dom 9. August 1922. Mit Wirkung vom 16. August lfd. Js. wird der in der Bekanntmachung, die Gebühren für die Arbeiten der Bermessungs- amter betreffend, vom 1. Juni lfd. Js. festgesehte Teuerungs- zuschlag bis auf weiteres von 135 v. 5j. auf 280 v. H erhöht D a r m st a d t, den 9. August 1922. Hessisches Ministerium der Finanzen. Henrich.______ Bekanntmachung. Bc t r.: Storungsmeldungen an den Hochspannungsanlagen. 2. roh der wiederholten Deröffentlichungen in den Zeitungen und der Mitteilungen an die Bürgermeistereien wird seitens der Bevölkerung der Bleldung von Störungen an den Hochspannungsleitungen wenig Interesse entgegengebracht, obwohl die Elektrische ÄeberlanLanlage Oberhessen mitgeteilt hat, daß sie neben den Ausgaben für Ferngesprächs, auch noch! eine Belohnung von 10, Mk. für die erste Meldung vergütet. Wir bringen daher im Interesse der Aufrechterhaltung des Betriebes und der Strvm- belieferung an die angeschlvssenen Gemeinden noch einmal einen Hinweis, Latz der Betrieb dadurch wesentlich erleichtert wird, wenn beobachtete Störungen an den Hoch spaniiungs-Fernleitun- gen sofort auf raschestem Wege gemeldet werden, daß ferner die Ausgaben für diese Meldungen vergütet werden und autzerdem für die erste Meldung eine Belohnung von 10,— Mk für jeden Fall ausgezählt wird. Gießen, den 22. August 1922. _____________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker._____________ Bekanntmachung. BLtr.: Schweinemarkt in Gießen. Genehmigt wird für Mittwoch, den 30. August 1922 die Abhaltung eines Schweine- und Ferkelmarktes zu Gießen unter folgenden Bedingungen. Der Auftrieb beginnt um 7 Ähr vormittags. Aach 10 Ähr werden keine Tiere mehr zugelässeu. Es dürfen nur aufgetrieben werden: a) Schweine von Züchtern aus dem Kreis Gießen, soweit er nicht Sperr- oder gefährdetes Gebiet ist, sowie aus unver- seuchten hessischen Kreisen. Die Herkunft der Schweine . ist durch Ärspruugszeugnisse zu belegen, auf denen vermerkt . ist, daß die Tiere eigene Zuchtprodukte des Verkäufers . sind, oder daß sie seit mehr als 6 Wochen in dessen . Besitz sind. b) Schweine von Händlern, die entweder im Kreis Gießen, in nicht Sperr- oder gefährdetem Gebiet oder in seuchenfreien hessischen Kreisen aufgekauft, oder die nach Hessen eingeführt • sind. Im ersten Fall ist der Aachweis durch Ärsprungs- zeugnisse zu erbringen und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen. Im zweiten Falle ist durch amtstierärztliche Bescheinigung der Nachweis zu erbringen, daß die Tiere in Hessen quarantäniert haben. . Damit unterliegen die Tiere, die vom Markt abgetrieben werden, keinen weiteren Beschränkungen. Gießen, den 22 August 1922. ___________Kreisamt Gießen. I. B: Weicker.___________ Bckanntmachnng. Betr.: Viehmarkt in Hu ngen. Wir genehmigen hiermit für Montag, den 28. August 1922 die Zlbhaltung eines Viehmarktes zu Hungen unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden: 1. Vieh aus Zuchtbeständen des 5treife8 Gießen. Durch Är- sprungszeugnisse, auf denen die Ortspvlizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen. 2. Vieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes. 3. Das Vieh der Händler ist auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material austreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen. 4. Die Äntersuchnng des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren. 5. Der Austrieb darf nur in der Zeit von Z—S‘/2 Ähr vormittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestim- mungen zum AVG.) Gießen, den 22. August 1922. ___________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. Bekanntmachung. Detr.: Schweinemarkt in Hungen. Wir genehmigen hiermit für Montag, den 28. August 1922 die Abhaltung eines Schweinemarktes zu Hungen unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden: 1. Schweine aus Zuchtbeständen Les Kreises Gießen. Durch Ursprungszeugnisse, auf Lenen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen flammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweifen. 2. Schweine von Händlern, die nach Einführung in Len Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Nachweis Lurch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes. 3. Die Schweine der Händler sind auf einem, von dem Teile Les Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen. 4. Die Äntersuchnng des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, Laß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren. 5. Der Auftrieb Lars nur in der Zeit von 7—s/->9 Ähr vormittags stattfinden. (§ 47 der Dundesrats-Ausführungsbestim- mungen zum AVG.) Gießen, Len 21. August 1922. Kreisamt Gießen. I. D.: Schmidt. Bekanntmachung. Betr.: Schweinemarkt in Langsdorf. Wir genehmigen hiermit für Montag, den 28. August 1922 die Abhaltung eines Schweinemarktes zu Langsdorf unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden: 1. Schweine aus Zuchtbeständen des Kreises Gießen. Durch Ärsprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, dah^die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen. 2. Schweine von Händlern, die nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes. 3. Die Schweine der Händler sind auf einem, von dem Teile Les Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen. 4. Die Äntersuchnng Les Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, Laß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren. 5. Der Austrieb Lars nur in der Zeit von 9—10 Ähr vormittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestimmungen zum AVG.) Gießen, den 21. August 1922. ___________Kreisamt Gießen. I. D.: Schmidt.___________ Bekanntmachung. Vermißt wird der Schüler H e i n r i ch S ch ä s e r, geboren am 20. November 1911 Zn Eichelsdorf in Oberhessen, welcher sich am 27. Juli 1922 aus seiner in Diskircheir gelegenen elterlichen Wohnung entfernte, ohne bisher zurückzukehren. Es wird vermutet, daß er sich in der Gegend zwischen Wetzlar und Weilburg bettelnd umhertreibt, da er in Weilburg und auch in Albshausen gesehen worden ist. Die Polizeiverwaltung zu Älm, Kreis Wetzlar, ersucht die Polizeibehörden, nach Schäfer zu fahnden, ihn im Betreffungs- falle in Schutzhaft zu nehmen und seinen Eltern, Eheleuten Fabrikarbeiter Christian Schäfer zu Diskirchen (Kreis Wetzlar, Bahnhof Stockhausen a. d. Lahn) zuführen zu lassen, die sich zur Tragung der Kosten bereit erklärt Haben. Beschreibung: Gestalt: auffallend klein, schwächlich. Gesicht: oval, gelbe Farbe, schmal. Augen: grau. Haareblond, lang. Bekleidung: Notgestreifte Hausjacke mit weißen Knöpfen, feldgraue, kurze Hose, fleischfarbige Strümpfe, alte lederne Schnürschuhe, ohne Kopfbedeckung. Gießen, den 23. August 1922. Kreisamt Gießen. I. B.: Hemm er de. Q3etr.: Die QSie&ercu^ung der im Besitze der Gemeinden und Privaten befmdlichen Vieh--- und Fuhrwerkswagen in 1922. QIn die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises mit Ausnahme von Allertshausen, Bellersheim, Dorf-Gull, Eberstadt, Großen-Linden, Grüningen, Holzheim, Klein- Linden, Lang-Göns, Langsdorf, Muschenheim, Obbornhofen, Ober-Hörgern, Oppenrod, Rabertshausen, Reiskirchen, Treis a. d. Lda., Trohe, Dillingen und Wieses. Wir verweisen auf unser Ausschreiben vom 9. Januar l Js — Amtsverkündigungsblatt Ar. 9 — und machen Sie darauf 'aufmerksam, daß die Reinigung und Herrichtung der Wagen bis SZUN 15. f. Akts, beendigt sein muh, da die Eichungen voraussichtlich ab diesem Termin vorgenommen werden. Die Besitzer der Privatwagen sind hiernach zu bedeuten. Gießen, den 21. August 1922. ' Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde. Bekanntmachung. Betr.: Errichtung einer Schneiderzwangsinnung für den Kreis * Gießen. Die Liste der Handwerker, die an der Abstimmung über die Errichtung einer Schneiderzwangsinnung für den Kreis Gießen teilgenommen haben, liegt während zweier Wochen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf der Registratur des Kreisamts Gießen in den üblichen Dienststunden zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten ossen. Aach Ablauf der Frist eingebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt. Gießen, den 15. August 1922. Der Kommissar: Schmidt, Regierungs-Assessor. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Dürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises. Betr.: Wie oben. Wir empfehlen Ihnen, die vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen. Gießen, den 15. August 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt. Bekanntmachung. Herr Medizinalrat Dr. Walg er ist bis zum 16. September beurlaubt. Die Vertretung wird durch Herrn Amtsarzt Dr. Schüppert ausgeübt (Ludwigstraße 45, Fernruf 1284). Gießen, den 22. August 1922. ___________Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker. Bekanntmachung. Betr.: Schafräude in Lich. Anter der städtischen Schafherde in Lich' wurde Räude amtlich festgestellt. Die verseuchte Herde hat östlich, der Linie Straße Langsdorf—Lich Hohler Weg, Ggelseeweg, Ziegelgasse, Straße nach Hattenrod, Schlagmühlsweg und Straße nach Steinbach zu weiden und zu pferchen. Die unverseuchte (fürstliche) Herde 'hat westlich der genannten Linie zu bleiben Gießen, den 22. August 1922 ____________Kreisamt Gießen. 3. D.: Weicker. Bekanntmachung. Betr.: Erlöschen der Schafräude in Ettingshausen. Die Räude bei der Schafherde in Ettingshausen ist erloschen. Die angeordneten Maßnahmen werden hiermit wieder aufgehoben. Gießen, den 22. August 1922. Kreisamt Gießen. 3. B.: Weicker. Betr.: Aenderung des Reichseinkommensteuergesetzes; hier: die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohnes. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Mit nächster Post geht 3hnen ein Abdruck der Verfügung des Gesamtministeriunis vom 8. August 1922 Ar. St. M. 14 874 zur Bekanntgabe an die Lehrer zu. Gießen, den 22. August 1922. Kreisschulamt Gießen. 3. D.: Hemmerde. Bekanntmachung. Betr.: Aenderung der Ortssatzung über die Benutzung der Ge- merndeviehwage zu S a a s e n. ■ Auf Grund Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Saasen wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusfes des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des 3nnern verordnet, wie folgt: I. § 5 der Ortssatzung vom 5. August 1890 wird aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung: Die Gebühren für die Benutzung der Mehwage werden durch einen nach Artikel 187 der LGO. zu erlassenden Gebührentarif festgesetzt. II. § 6 der Satzung wird geändert wie folgt: Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die nach dem Gebührentarif verfallenen Wiegegebühren an den Wiegemeister zu entrichten. III. Vorstehende Satzungsänderungen treten am 1. September 1922 in Kraft. Saasen, den 22. August 1922. Bürgermeisterei Saasen. Schmidt. ■ Gebührentarif. Aus Grund des Artikels 187 der LGO. wird mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des 3nnern folgender Gebühren» tarif erlassen: A. 1. Für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder und für Schweine, für das Stück.........10,— Mk. 2. Für Kleinvieh, als Schafe, Kälber und Ziegen, für das Stück.............5t— Mk. 3. Für andere Gegenstände bis zu 5 Zentner für jeden Zentner............. 1 — Mk. über 5 Zentner für jeden Zentner ' ' " . . 0^50 MH B. Ortsfremde zählen die doppelten Gebührensätze. Saasen, den 22. August 1922. Bürgermeisterei Saasen. Schmidt. Dienstuachrichtcn des Kreisamtes. Hans George von Großen-Linden wurde als Feld- schühe für die Gemeinde Großen-Linden ernannt und von dem Kreisamt verpflichtet. Hermann Müller und Friedrich W ö r n e r auS Bellersheim wurden zu Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Bellersheim verpflichtet. Bekanntmachung. Betr.: Ausführung des Gesetzes zum Schuhe der Republik. Wir nehmen Veranlassung, auf das im Reichsgesetzblatt Teil I Seite 585—590 abgedruckte, inzwischen in Kraft getretene Gesetz zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 sowie auf die vom Kreisamt Gießen hierzu am 15. August 1922 erlassene, im Amtsverkündigungsblatt Ar. 91 vom 22. August 1922 abgedruckte Bekanntmachung (betreffend Versammlungen, Veranstaltungen von Angehörigen ehemaliger Truppenteile, Regimentsfeiern, Krieger- vereine) ganz besonders hinzuweisen. Gießen, den 23. August 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Bekanntmachung, 3n der Zeit vom 1—15. Aug. 1922 wurden in Hiesiger Stadt gefunden: 1 schwarzer Damengürtel, 1 Gürtel von einem Gummimantel, 1 silbernes Kinderringelchen mit rotem Stein, 1 silbernes Armband, 1 Damenregenschirm, 1 Thermometer, 1 Revolver, 1 blaues Kinderhalskettchen, 1 Damenhand- tasche aus Sammet, 1 kleines 'Portemonnaie, 1 Bratpfanne, 1 Schrotleiter, verschiedene Geldscheine:. verloren: 1 Korallenkette, 1 schwarzes Geldmäppchen aus Wachstuch 1 alte silberne Tabakspfeife, 1 weißes Kittelchen, 1 braunlederne Damenhandtasche mit Inhalt, 1 Brieftasche mit Geschäftspapieren, 300 Mark in Geldscheinen. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ahr vormittags und 4—5 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen. Gießen, den 18. August 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Frankfurter Straße zwischen Klinikstrabe und Straße „Am Steg" von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Radfährverkehr gesperrt. Gießen, den 19. August 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Bekanntmachung. Betr.: Wegsperre. Anläßlich der am 27. August ds. Js. slattfindenden Ruderregatta wird der «Feldweg am Bahndamm vom Bootshaus des Vereins Rudersport bis zum Dootshause der Gießener Rudergesellschaft für die Zeit von 8 bis 12 Ahr vormittags und 2 bis 6 Ahr nachmittags für den Durchgangsverkehr gesperrt. Gießen, den 22. August 1922. ," Polizeiamt Gießen. Freih. v. Gemmingen. Bekanntmachung. - Die unterm 31. Juli ds. Js. angeordnete Sperre der Rod- Heimer Straße, Krofdorfer Straße und Wiesecker Weg wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 19. August 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Druck der Brühl'schen Untversitätr-Buch» und Steindruckerei. % Beuge, Siehe«.