AmtrveMMgungMatt für die Proviiiziaidirektioil Gberheffen und für das Kreisamt Sichen. Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 7.50 vierteljährlich. Nr. 83 25. Juli 1922 Jnhalts-Aebersicht: Wahlen zum Provinzialiag. — Auflösung des deutsch-völkischen Schuh-, und Trutzbundes. — Medizinischer Aufklärungsfilm. — Einkommensteueranteile. — Schornsteinfegerbezirk Giehen I. — Erwerbslosenfürsorge. — Lehrerversammlungen. — Wasserwerk der Gemeinde Röthges. — Vermißt. — Dienstnachrichten des Kreisamtes. — Reinhalten der Straßen. Bekanntmachung. Betr.: Die Wahlen zum Provinzialtag. Das am 31. August 1919 gewählte Mitglied des Provinzialtags Wilhelm Schimmel, Privatier, Heuchelheim, hat sein Amt als Provinzialtagsmitglied niedergelegt. Die Provinzialwahlkommission hat in ihrer Sitzung vom 7. ds Mts. festgestellt, daß gemäß den Vorschriften deS Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 29 h und 29 i des Gesetzes vom 15. April 1919, die Abänderung der Kreis- und Provinzialor- nung vom 8. Juli 1919 betreffend: Heinrich Zinn, Maurer, Landenhausen, Kreis Lauterbach,, an die Stelle des vorgenannten ausgeschiedenen Provinzialtagsmitgliedes tritt. Giessen, den 19. Juli 1922. Der Provinzialwahlkvmmissar: Matthias, Provinzialdirektor. Bekanntmachung. Nachstehende Bekanntmachung des Kreisamts Giessen vonl 14. 7. geben wir hierdurch öffentlich bekannt. Giehen, den 22. Juli 1922. Polizeiamt Giessen. Frhr. v. Gemmingen. Bekanntmachung. D e t r.: Auflösung des deutsch-völkischen Schutz- und Truhbundes. Das Ministerium des Innern hat laut Bekanntmachung vom 11. ds. Mts. — „Darmstädter Zeitung" Nr. 159 vom gleichen Tage — die im Dolksstaat Hessen bestehende Organisation des deutsch-völkischen Schuh- und Trutzbundes (Sih Hamburg) mit allen Bezirks- und Ortsgruppen auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung zum Schutze der Republik vom 26. Juni 1922 verboten und aufgelöst. Wir bringen dies zur öffentlichen Kenntnis und weisen besonders darauf hin, dass damit der Bund in Hessen aufgehört hat, zu bestehen. Weiter weisen wir darauf hin, dass fernere Teilnahme an der hiernach gesetzlich aufgelösten VerbindungnachdenStrafbe st immungendererwähnten Verordnung vom 2 6. Juni 1 9 2 2 mit Gefängnis von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, neben dem auf Geldstrafe bis zu 5 0 0 0 0 0 Mark erkannt werden kann, bestraft wird. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen. Sie wollen vorstehende Bekanntmachung alsbald ortsüblich bekanntgeben. Im übrigen wird Ihnen noch besondere Verfügung zugehen. Giehen, den 14. Juli 1922. Kreisamt Giehen. • Matthias. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Das Ministerium des Innern hat die Vorführung des grohen medizinischen Aufklärungsfilms der Vortragsabteilung der Geographischen Gesellschaft in Düsseldorf „Die Geschlechtskrankhecken und ihre Folgen" auf Grund des Art. II § 2 Ziff. 5 der Bestimmungen über die Vergnügungssteuer vom 9. Juni 1921 widerruflich als gemeinnützig anerkannt. , Diese Veranstaltungen sind sonach vergnugungssteuerfrei. Giehen, den 20. Juli 1922. Kreisamt Giehen. I. V.: Hemm erde._________ Betr.: Einkommensteueranteile der Gemeinden für das Rj. 1922. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden d^s Kreises. Laut Verfügung des Ministeriums des Innern vom 7. Juli 1922 zu Nr. M. d. 3.15 791 ist die Hauptstaatskasse angewiesen worden den nachstehenden Gemeinden alsbald die beigefetzten Beträge abschläglich auf die diesen für 1922 zukommenden Einkommensteueranteile zu überweisen. Den Rechnern ist entsprechende Einnahmeanweisung zu erteilen. Giehen, den 20.. Juli 1922. Kreisamt Giehen. 3. B.: Hemm erde. Albach 400 Mk., Aliendorf a. d. Lahn 3600 Mk., Allendorf a. d. Lumda 900 Mk., Allertshausen 800 Mk., Alten-Buseck 2100 Mk., Annerod 1600 Mk„ Arnsburg —.—, Bellersheim 3600 Mk., Bellersheim 1600 Mk., Bersrod 250 Mk., Bettenhausen 1200 Mk., Beuern 700 Mk., Birklar 2900 Mk., Burkhardsfelden 2400 Ml., Climbach 500 Mk., Daubringen 3200 Mk., Dorf-Güll 2300 Mk., Eberfladt 4300 Mk., Ettingshausen —, Gacbenteich 4300 Mk., Geilshausen 1200 Mk„ Giehen 866 400 Mk., Göbelnrod 1300 Mk., Grohen-Buseck 2600 Mk., Grvhen-Linden 20 300 Mk., Grünberg 13 600 Mk., Grüningen 3700 Mk„ Harbach 300 Mk., Hattenrod 500 Mk., Hausen 2300 Mk., Heuchelheim 30 900 Mk., Holzheim 6200 Mk., Hungen 16 300 Mk., 3nheiden 1500 Mk., Kcsselbach 1400 Mk., Klein-Linden 10 700 Akk., Langd 1600 Mk., Lang-Göns 7500 Mk., Langsdorf 2000 Mk„ Lauter 1100 Mk., Leihgestern 6900 Mk., Lich 13 500 Mk„ Lindenstruth 1000 Mk., Lollar 18 900 Mk., Londorf 3400 Mk, Lumda 1200 Akk., Mainzlar 3600 Mk., Münster 1600 Mk., Muschenheim 2400 Mk., Rieder- Bessingen 1000 Mk., Nonnenroth 500 Mk., Obbornhofen 3600 Mk., Ober-Bessingen 900 Mk., Ober-Hörgern 3800 Mk., Odenhausen 700 Mk., Oppenrod 600 Mk., Queckborn 2400 Mk., Raberts- Hausen 900 Mk., Reinhardshain 900 Mk., Reiskirchen 1700 Mk., Rodheim a. d. Horloff 1000 Mk., Rödgen 2200 Mk., Röthges 500 Mk., Aüddingshausen 1200 Mk., Ruttershausen 1200 Mk., Saasen 2800 Mk., Stangenrod 1100 Mk., Staufenberg 450 Mk., Steinbach 3000 Mk., Steinheim 1500 Mk„ Stockhausen 2500 Mk., Trais-Horlofs 2600 Mk., Treis a. d. Lumda 2300 Mk., Trohe 800 Mk., Utphe 2400 Mk., Villingen 800 Mk., Watzenborn-Steinberg 13 200 Mk., Weickartshain 2100 Mk., Weitershain 2100 Mark, Wieseck 12 900 Mk., Winnerod 450 Mk. Zusammen 1 155 150 Mark. Bekanntmachung. Detr.: Den Schornsteinfegerkehrbezirk Giehen I. Der Schornsteinfegerkehrbezirk Giehen I ist gemäß § 6 der Schornsleinfegerordnung vom 1. Juli 1922 an dem Schornsteinfegermeister Alexander Takacs in Gießen übertragen worden. Giehen, den 19. Juli 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heh. Betr.: Erwerbslosenfürsorge: hier: Rachweisung für den Monat Juli 1922. An Sie Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Oktober 1920 — Amtsverkündigungsblatt Ar. 156 vom 28. Oktober 1920 — sehen wir der Einsendung der Rachweisung bis spätestens 3. August 1922 entgegen. Gleichzeitig wollen Sie mit dieser Nachweisung die Zahl der Erwerbslosen in 3hrer Gemeinde undzwarnach folgendemMu st er angeben. Vollerwerbslose Zuschlagsem- pfäng. (Familienangehörige der in den Spalten 1 u. 2 aufgeführten Vollerwerbslos.) Teilweise Erwerbslose (Kurzarbeiter) Notstandsarbeiter männliche weibliche männliche weibliche männliche weibliche / G i essen, Kr len 20. Juli 192 eisamt Gießen. 2. 3. V.: Dr. Hc h. Betr.: Lehrerversammlungen. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die nächsten Lehrerversammlungen sollen Freitag, den 28. Juli 1922, in Gießen (Schulhäus Schillerstraße) abgehalten werden. Sie beginnen für den Bezirk Giehen-Land um 8l/2, für die Bezirke Orünßerg und Hungen-Lrch um 10 Llhr mit Besichtigungen der im Werkunterrichtskursus gefertigten Arbeiten. Hieran schließt sich von ll1/2 Lihr ab eine gemeinsame Konferenz der gesamten Bezirke mit folgender Tagesordnung: 1. Wahl eines Vertreters der Lehrerschaft und dessen Stellvertreters für das Kreisschulamt. 2. Mitteilungen. Giessen, den 24. Juli 1922. Kreisschulamt. 3.93.: Dr. Alles. V. 2 Bekanntmachung. ■Betr.: Aenderung der Ortssatzung über den Bezug von Wasser , Es dem Wasserwerk der Gemeinde Röthges _ . Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Röthges wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Krmsausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung hessischen Ministeriums des Jnneim verordnet, wie folgt' I. Die Gebührensähe des §12 der Ortssatzung vom 10 April 1912 werden aufgehoben. II. An ihre Stelle tritt folgende Bestimmung: Die Gebühren für den Wasserbezug werden'durch Beschluß des Gemernderats mit Genehmigung des Kreisamts Gießen festgesetzt. III- Vorstehende Satzungsänderung tritt mit dem Tage der De- kanntmachung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft Röthges, den 20. Juli 1922. Bürgermeisterei Röthges. Metzger. Vermisst ivird seit 26. Juni 1922 der am 4. Juni 1907 in Stockheim geborene Georg Fuß mann aus Dudenhofen (Kreis Ossenbach) Rack> richten über seinen Verbleib werden an die Bürgermeisterei Dudenhofen (Kreis Offenbach) erbeten. Personalbeschreibung: Schmales Gesicht, hellblondes Haar, graue Augen Bekleidung: Rormalhemd, graugestreifte Tuchjacke, blaue Hofe (Lappen - auf dem Knie). Gießen, den 24. Juli 1922. _________ Kreisamt Gießen. 3. B.: H e in m erde. Dienstnachrichten des Kreisamtes. Ludwig Schmitt III. aus Bollnbach und Georg Glatthaar II. aus Saasen wurden zu Ghrenfeldschützen der Gemeinde Saasen verpflichtet. Das Ministerium des Innern hat dem Bayerischen Turnerbund in München die Erlaubnis erteilt, 8000 Lose einer am ' 12. Oktober 1922 zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 111000 Lose zu je 2,50 Mark ausschließlich Reichsstempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Mr den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen. ♦ Das Ministerium des Innern hat dem Katholischen Kirchenstiftungsrat Gosbach (Oberamt Geislingen) die Erlaubnis erteilt, 4000 Lose einer am 3. August 1922 zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Der- losungsplan dürfen 57 600 Lose zu je 5 Mark (einschl. Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen. Das Ministerium des Innern hat dem Badischen Landesverband für Säuglings- und Kleinkinderfürsorge in Karlsruhe die Erlaubnis erteilt, 3000 Lose einer am 18. August 1922 zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Der- lvsungsplan dürfen 42 000 Lose zu je 4 Mark (einschließlich Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während. der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen. • Das Ministerium des Innern hat dem Vorstand des Thüringer Museums in Eisenach die Erlaubnis erteilt, 10 000 Lose der am 12. und 13. Oktober 1922 zur Ziehung gelangenden 5. Reihe der I. Gruppe der zum Besten des Thüringer Museums zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Dolksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Der- losungsplaan dürfen 100 000 Lose zu je 4 Mark (einschließlich Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen. * Das Ministerium des Innern hat der Bayerischen Landes- hauptsürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene in München die Erlaubnis erteilt, 8000 Losbriefe der 4. Reihe der zur Schaffung und ülnterhaltung von Erholungs- und Genesungsheimen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Der- losungsplan dürfen 100 000 Losbriefe zu je 5 Mark (4,166 Mark reiner Lospreis und 0,833 Mark Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen. Die Losbriefe dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losbriefvertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen. Bekanntmachung. Detr.: Reinhalten der Straßen. Seit neuerer Zeit ist wieder die Llnsitte eingerissen, Papier, Obstschalen, Obstkerne und sonstige Abfälle auf Bürgersteige und Fahrbahn zu werfen. Hierdurch werden nicht nur die Straßen verunreinigt, sondern auch Gefahren für Passanten hervorgerufen, die durch Ausgleiten auf Obflresten und dergleichen zu Falle kommen und sich erheblich verletzen können. Wir erwarten, daß es nur dieses Hinweises bedarf, um den ülebelfland abzu- fl eilen, widrigenfalls die Polizeibeamten mit Strafanzeigen vorgehen müßten. Gießen, den 20. Juli 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. Druck der Brühl'schen Universttätr-Buch. und Stemdruckerei. R. Laug«, Bitten.