Amtsverkmdißungzhlatt Nr.^126 < 22. Dezember 1922 Jnhalts-Aebersicht: Wahlen zum Provinzialtag. — Kreistagswahlen. — Verordnung, betreffend Aufkauf von Butter und Käse. — Bekannt- .machung, betreffend.die Versorgungsmit,.Frischmilch. für die provinzialdireMon Gderheffen und für dar Kreisamt Gletzen 'Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75— vierteljährlich. Bekanntmachung. Bel r.: Die Wahlen zum Provinzialtag. Bei der am Sonntag, dem 19. Aovember 1922, in der Provinz Oberhessen vvrgenvmmenen Wahl zum Provinzialtag der Provinz Oberhessen sind auf die einzelnen Wahlvorschläge und auf jede Gruppe verbundener Wahlvorschläge folgende gültige Stimmen abgegeben worden: I. Wahlvorschlag. Wahlvvrschlag der Deutschen Demokratischen Partei (Kreis Büdingen), beginnend mit dem Namen Wilhelm Reinhardt, Landwirt in Geiß-Nidda .......... 523 Stimmen. II. Wahlvvrschlag. Wahlvorschlag der Deutschen Demokratischen Partei des Kreises Friedberg; Kennwort: Deutsche Demvkr. Partei 2351 Stimmen. III. Wahlvorschlag. Wahlvorschlag der Deutschen Demokratischen Partei, beginnend mit dem Namen: Justizrat Dr. h. c. Wilhelm Grünewald, (Ziehen: 2584 Stimmen. ' IV. W a h l v o r s ch l a g. Wahlvvrschlag der Deutschen Demokratischen Partei; Kennwort: Heinrich Graf, Gonterskirchen: 1214 Stimmen. V. Wahlvorschlag. Wahlvvrschlag der Deutschen Demokratischen Partei in den Kreisen Alsfeld und Lauterbach, beginnend mit dem Namen: Justizrat Dr. h. c. Heinrich Reh in Alsfeld: . 1349 Stimmen. 1. Gruppe. Die oben unter l, II, III, IV und V genannten Wahlvorschläge: 8021 Stimmen. Für die eng verbundenen Wahlvvrschläge I und II: : 2874 Stimmen. Für die eng verbundenen Wahldorschläge IV und V: 2563 Stimmen. . VI. Wahlvorschlag. | Kennwort: Kommunistische Partei Deutschlands: 3942 Stimmen. VII. Wahlvorschlag. Kennwort: Verein. Sozialdemokratische Partei 42 187 Stimmen. VIII. Wahlvvrschlag. Kennwort: Zentrumspartei: . ..... 4441. Stimmen. IX. Wahlvvrschlag. Kennwort: Vereinigter Wahlvorschlag Hessischer Bauernbund und Deutschnationale (Hessische) Volkspartei, beginnend mit dein Nanien: Gustav Mögt, Landwirt, Grund-Schwalheim: 5718 Stimmen. X. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigter Wahlvvrschlag Hessischer Bauernbund und ^Deutschnationale (Hessische) Volkspartei, beginnend mit dem Namen: Dr. . Georg von Helmolt, Nieder-Wöllstadt, Rechtsanwalt in Friedberg: . . 11102 Stimmen: XI. WaHlvorschla g. Kennwort: Vereinigter Wahlvvrschlag Hessischer Bauernbund und Deutschnationale (Hessische) Volkspartei, beginnend mit dem Namen: Theodor Cellarius, Landwirt in Schotten: 4882 Stimmen. XII. W a h l v o r s ch l a g. Bereinigter WählvorsMag des Hessischen Bauernbundes und der .Deutschnationalen (Hessischen) Volkspartei aus dem Kreise Alsfeld, beginnend mit dem Namen: Korell: . . 5523 Stimmen. XIII. Wahlvorschlag. Wahlvvrschlag der Deutschnationalen Volkspartei und des Hessischen Bauernbundes mit dem Kennwort: „Vereinigte Stadt- und Landliste", beginnend mit dem Namen: Otto Schneider I., Landwirt, chltphe, und Paul Gisevius, älniversitätsprofessor, Gießen: 12 745 Stimmen. XIV. Wahlvorschlag. Wahlvorschlag des Hessischen Bauernbundes und der Deutschnationalen Volkspartei; Kennwort: Jost: . . . 4816 Stimmen. 2. Gruppe. Die oben unter IX, X, XI, XII, XIII und. XIV genannten Wahlvorschläge: 44 786 Stimmen. XV. Wahlvvrschlag. Kennwort: Deutsche Volkspartei, beginnend mit dem Namen: Landgerichtsdirektvr Ludwig Neuenhagen, Gießen: 4745 Stimmen. XVI. Wahlvorschlag. Kennwort: Deutsche Volkspartei Friedberg: . 2733 Stimmen. XVII. Wahlvorschlag. Wahlvorschlag des Kreisverbandes Büdingen der Deutschen Volkspartei, beginnend mit dem Namen: Ferdinand Rabenau, Geh. Justizrat, Büdingen: 1370 Stimmen. XVIII. Wahlvvrschlag. Wahlvvrschlag der Deutschen Volkspartei im Kreise Alsseld, beginnend mit dem Namen: Dollinger: .... 935 Stimmen. XIX. Wahlvvrschlag. Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei, Ortsgruppe Lauterbach, beginnend mit dein Namen: Fabrikant Wilhelm Wenzel, Lauterbach: 1070 Stimmen. XX. Wahlvvrschlag. Kennwort: Deutsche Volkspartei des Kreises Schotten, beginnend mit dem Namen: Ferdinand Pfannstiel, Landwirt, Lllrichstein: 468 Stimmen. 3. Gruppe. Die oben unter XV, XVI, XVII, XVIII, XIX und XX genannten Wahlvorschläge 11 321 Stimmen. Don den einzelnen Wahlvorschlägen sind gewählt: II. Wahlvorschlag. Wahlvorschlag der Deutschen Deinokratischen Partei des Kreises Friedberg; Kennwort: Deutsche Demokratische Partei. Langsdorf,. Heinrich, Kommerzienrat, Friedberg. III. Wahlvorschlag. Wählvorschlag der Deutschen Demokratischen Partei, beginnend mit dem Namen: Justizrat Dr. h. c. Wilhelm Grünewald, Gießen Justizrat Dr. h. c. Wilhelm Grünewald, Gießen, Liebigstr, 21. VI. Wahlvors chlag. Kenntvort: Kommunistische Partei Deutschlands. Karl Haupt, Angestellter, Gießen, Rovnstraße 38. ' VII. W a h l v o r s ch la g. Kennwort: Vereinigte Sozialdemokratische Partei. Anton Lux, Landtagsabgeordneter, Nieder-Florstadt. Dr. Albert Aaron, Rechtsanwalt, Gießen. Heinrich Knaf, Techniker, Büdingen. Ludwig Wollrab, Gärtner, Alsfeld. Friedrich Wilhelm Wiesenbach IV., Bürgermeister, Büdesheim. Heinrich Laudon, Dreher, Wiefeck. Heinrich Kipper VIII., Weißbindermeister, Ober-Seemen. Heinrich Zinn, Maurermeister, Landenhaufen. Martin Deck, Krankenkassenbeamter, Vilbel. Adam Decker, Gastwirt, Groß-Felda. Valentin Dillemuth, Maurer, Hainchen. Alfred Kiel jr„ Gewerkschaftsbeamter, Gießen. Georg Repp, Buchdrucker, Schotten. Heinrich Häuser, Parteisekretär, Gießen. VIII. Wahlvvrschlag. Kennwort: Zentrumspartei. Theodor Schröder, Rechtsanwalt, Friedberg. IX. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigter Wahlvorschlag Hessischer Bauernbund und Deutschnationale (Hessische) Volkspartei, beginnend mit dem Namen: Gustav Mogk, Landwirt, Grund-Schwalheim. Gustav Mogk, Landwirt, Grund-Schwalheim. Carl Roemheld, Geh. Justizrät, Oberamtsrichter, Nidda. X. W ah l vo r s ch l ag. Kennworr: Vereinigter Wahlvorschlag Hessischer Bauernbund und Deutschnationale (Hessische) Volkspartei, beginnend mit dem Namen: Dr. Georg von Helmolt, Nieder-Wöllstadt, Rechtsanwalt in Friedberg. Dr. Georg von Helmolt, Nieder-Wöllstadt, Rechtsanwalt in Friedberg. Karl Breidenbach, Oekonomierat, Dorheim. Kcnrad Philipp Diehl, Landwirt und Dürgen'neister, Hoch- Weisel. Franz Kissel, Oberbadmeister und Stadtverordneter, Bad- Nauheim. XI. Wahlvorschlag. Kennwort: Vereinigter Wahlvvrschlag Hessischer Bauernbund und Deutschnationale (Hessische) Volkspartei, beginnend mit dem Namen: Theodor Cellarius, Landwirt in Schotten. Theodor Cellarius, Landwirt, Schotten. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch« und 2t«indruckerei. R. Lange, Bietzen. 2 ivenn sich nachträglich Umstände ergeben, die die Versagung dec Erlaubnis rechtfertigen würden. Gegen die Versagung oder Zurücknahme der Erlaubnis ist Beschwerde an das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, binnen einer Aus- schlußfiist von einer Woche seit Zustellung oder Bekanntgabe des die Versagung oder die Zurücknahme der Erlaubnis aussprechenden Beschlusses zulässig. Die Ministerialabteilung für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt,, die näheren Ausführungsanordnungen zu erlassen. § 2. Sou eit nach'H-1 der Ankauf von Butter oder Käse nur mit besonderer Erlaubnis zulässig ist, dürfen Hersteller von Butter oder Käse diese nur an solche Personen abgeben, die im Besitze der nach § 1 vorgeschriebenen Erlaubnisbescheinigung sind. § 3. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung und der auf Grund dieser Verordnung erlassenen Aus- fü'hrungsanordnungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Beben der Strafe kann auf Einziehung der Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. § 4. Diese Verordnung tritt am 23. Dezember 1922 in Kraft Darmstadt, den 13. Dezember 1922. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab. Bekanntmachung betreffend die Versorgung mit Frischnülch. Vom 9. Dezember 1922. Auf Grund der Reichsverordnung über den Verkehr mit Milch vom 30. April 1921 (Reichsgesetzblatt S. 498), der Verordnung des Hessischen Landes-Crnährungsamtes über den Verkehr mit Milch vom 23. Mai 1921 (Regierungsblatt S. 93) und der Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft betreffend die Landesversorgungsstelle für Hessen vom 23. Oktober 1922 (Regierungsblatt S. 393) wird zur Regelung der Frischmilchversorgung ungeordnet: I. Jede Molkerei des Landes ist verpflichtet, einen bestimmten Teil der von ihr erfaßten Vollmilch als Frischmilch an die Städte und Dedarfsgemeinden zu liefern. Die Landesversorgungsstelle hat die Höhe Lieser Ablieferung festzusetzen und die Stelle zu bezeichnen, an die die Ablieferung zu erfolgen hat. II. Die Rkolkereien sind verpflichtet, monatlich der Landesversorgungsstelle eine Uebersicht über die angelieferte Milch und über deren Verwertung einzusenden. III. Diejenigen Molkereien, die nach Lage ihrer Verhältnisse, insbesondere wegen ungünstiger Verkehrsverbindungen, nicht in der Lage sind, Frischmilch in solcher Beschaffenheit zu liefern, dah nach der Beförderung zum Verbrauchsort eine Verwendung in einwandfreier Beschaffenheit gewährleistet werden kann, haben ent» sprechend der Anteilsmenge, die sie nach ihrer Anlieferung nach I als Vollmilch zu liefern hätten, eine Vergütung an die Landesversorgungsflelle zu zahlen. Die Landesversorgungsstelle setzt die Höhe dieser Vergütung nach Lage der jeweiligen Verwertungsmöglichkeit der Vollmilch fest. 3n gleicher Weise haben diejenigen Molkereien diesen Ablösungsbetrag zu zahlen, die ihren Lieferungsverpflichtungen in der von der Landesversorgungsstelle festgesetzten Höhe nicht nachkommen. Die hierdurch eingehenden Einnahmen sind in den Städten und Bedarfsgemeinden für die Verbesserung der Milchversorgung zur Verfügung zu stellen. IV. Die Landesversorgungsstelle kann für Molkereien, die nach der Bestimmung zu I mit einem wesentlichen Teil ihrer Dollmilchanlieferung zur Frischmilchlieferung herangezogen werden, aus den Liefergemeinden ein Liefergebiet nach Maßgabe der Bestimmung des § 3 der Verordnung über den Verkehr mit Milch vom 23. Mai 1921 bilden. V. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen und die auf Grund dieser Bekanntmachung erfolgenden Anordnungen der Landesversvrgungsstelle werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Reben der Strafe kann auf Einziehung der Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unter- schied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Die Landesversorgungsstelle kann Molkereien, deren Unter- nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten, die ihnen durch diese Bekanntmachung oder die auf Grund dieser Bekanntmachung ergangene Anordnung auferlegt sind, unzuverlässig erweisen, schließen, oder durch Beauftragte führen lassen. Gegen eine solche Verfügung ist Beschwerde zulässig, über die der zuständige Provinzialausschutz entscheidet. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. VI. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. Darmstadt, den 9. Dezember 1922. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab. XII. Wahlvorschlag. Bereinigter Wahldorschlag des Hessischen Bauernbundes und der Deutschnationalen (Hessischen) Vvlkspartei aus dem Kreise Alsfeld, beginnend mit dem Ramen: Korell. Paul Heinrich Kvrell, Eudorf. XIII. Wahlvorschlag. Wahlvorschlag der Deutschnationalen.Volkspartei und des Hessischen'Bauernbundes mit dem Kennwort: „Vereinigte Stadt- und Landliste", beginnend mit dem Aameü: Otto Schneider I., Landwirt, Utphe, Md Paul Gisevius, Universitätsprofessor, Gießen. Otto Schneider l„ Landwirt, Utphe. Paul Gisevius, Universitätsprofessor, Gießen. Wilhelm Fenchel, Landwirt, Ober-Hörgern. Karl Schwalb, Landwirt, Großen-Duseck. Ludwig Rinn. Fabrikbesitzer, Heuchelheim. XIV. W ah lvo rs chl a g. 'Wahlvorschlag des Hessischen Bauernbundes und der Deutsch- nationalen Volkspartei; Kennwort: Jost. Friedrich Jost, Bürgermeister, Bermuthshain. XV. Wahlvorschlag. Kennwort: Deutsche Vvlkspartei, beginnend mit dem Rainen: Landgerichtsdirektor Ludwig Reuenhagen, Giehen. ' . Reuenhagen, Ludwig, Landgerichtsdirektor, Giehen. Ehrist, Heinrich, Landwirt und Mühlenbesitzer, Holzmühle bei Lollar. . v XVI. Wahlvorschlag. Kennwort: Deutsche Volkspartei, Friedberg. Otto Hauck, Baurat, Vorstand der Kulturinspektion, Friedberg. Gemäß Artikel 55 des Gesetzes über die Wahlen der Stadtverordneten und Gemeinderatsmitglieder sowie der Mitglieder . der Kreis- und Provinzialtage vom 19. August 1922 wird dies . hiermit bekanntgegeben. Gießen, den 22. Dezember 1922. Der Provinzialwahlkommissar. • Matthias, Provinzialdirektor. - ■. -'. Bekanntmachung. Betr.: Die Kreistagswahlen. Die Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses. sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses der am 19. Rovember 1922 vor- genommenen Wahl zum Kreistag findet ■ am Samstag, dem 23. Dezember 1922, vormittags 10A.hr im Regierungsgebäude zu Giehen, Landgraf»Philipp°P latz Rr. 3 (Beratungszimmer), statt. Gießen, den 20.Dezember 1922. Der Kreiswahlkommissar. Welcker. Verordnung betreffend Aufkauf voir Butter und Käse. Bvm 13. Dezember 1922. Auf Grund der Reichsverordnung zur Abänderung der Der- ordnung über den Verkehr mit Milch vom 9. Dezember 1922, des Aeichsgesetzes zur Erweiterung des Anwendungsgebietes der Geldstrafen und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen vom 21. Dezember 1921 (RGBl. S. 1604) wird mit Zustimmung ' des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 9. Dezember 1922, Rr. IV. 5. 2312, zur Sicherung der Milch- , Versorgung angeordnet: " § 1. Wer in Hessen in eigener Person Butter oder Käse beim Erzeuger, bei Molkereien, Käsereien oder anderen Milchverarbeitungsbetrieben zum Wiederverkauf oder zur gewerbsmäßigen Berarbeitung oder für Gemeinden, Gemeindeverbände, Betriebe ~ oder als Beauftragter einer Mehrheit von Verbrauchern ankauft, bedarf hierzu einer besonderen Erlaubnis. Dies gilt auch für solche Personen, die Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 der Verordnung über den Handel mit Lebens- oder Futtermitteln vom 24. Juni 1916 (RGBl. 6.581/674) sind. Die besondere Erlaubnis ist auch neben der nach den Vorschriften der Reichsgewerbe- crdnung auszustellenden Gewerbelegitimationskarte oder neben dem Wandergetverbeschein erforderlich. Der Erlaubnisschein wird von dem zuständigen' Kreisamt ausgestellt. Die Erlaubnis wird nur für bestimmte Gemeinden erteilt, t>ie in dem Erlaubnisschein einzeln aufzusühren sind. Für die Erteilung des Erlaubnisscheins ist dasjenige Kreisamt zuständig, in Hessen Bezirk die Gemeinde liegt, in der der Aufkauf vorgenommen werden soll. Der Erlaubnisschein mutz mit dem Lichtbad des Inhabers und feiner .Unterschrift versehen fein; er ist oÄm Ankauf mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller nicht als hinreichend sachverständig anzusehen ist oder sonstige Gründe vorliegen, die seine Unzuverlässigkeit in bezug auf die Geschäftsführung annehmen lassen; endlich, wenn Bedenken volkswirtschaftlicher Art gegen die Erteilung der Erlaubnis bestehen. Die Erlaubnis kann von dem Kreisamt zurückgenomnien werden.