Amtsverkiind'lgullgzblatt für die provinjialdireltion Gberhessen und für das Ureisamt Eichen. Erscheint Dienstag und Freitag. Hur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich. Nr. 64 19. Mai 1922 Jnhalts-Aebersicht: Verteilung der Ferien an den Bolls-- und höheren Schulen. — Amtsverkündigungsblatt. — Dienstbezüge der Beamten, Mehrer usw. — Walsenbüchsengelder. Arbeitsmarkt und Erwerbslosensürsvrge. —^Vergnügungssteuer."— Pflegekosten für die Pfleglinge in der Provinzialpflegeanstalt. Errichtung einer Mechaniker-Zwangsinnung. —. Bekämpfung^der^Schnakenplage. — Diehhandels- erlaubniskarten. — Viehseuchen. — Dienstnachrichten. — Gefunden, verloren. Zu Ar. L. f. d. D. 6746. Darmstadt, 2. Mai 1922. Betr.: Die Verteilung der Ferien an den Bolls- und höheren Schulen. Das Hessische Landesamt für das Bildungswesen an die Direktionen der höheren Lehranstalten, die Leiter der höheren Bürgerschulen und die Kreisschulämter. Auf Grund einer Vereinbarung der Länder sollen im Schuljahr 85 Ferientage gegeben werden. Dementsprechend bestimmen wir in teilweiser Abänderung früherer Verfügungen folgende Verteilung: Pfingstferien: 1 Woche vom Pfingstsonntag an. Sommerferien: 29 Lage, beginnend mit einem Samstag für gewöhnlich dem ersten Samstag im Juli — und endend mit einem Samstag. Herbst ferien: 2 Wochen, beginnend mit einem Sonntag, etwa Ende September. Weihnachtsferien:2 Wochen, und zwar wenn der 25. Dezember auf Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag fällt, von dem diesen Tagen vorhergehenden Sonntag an. Füllt jedoch der 25. Dezember auf Freitag, Samstag oder Sonntag, so beginnen die Ferien mit dem diesen Tagen vorhergehenden Donnerstag. Osterferien: 3 Wochen, beginnend mit einem Sonntag, der alljährlich, je nach der Lage des Oslertermins, vo,n uns, und zwar so festgelegt wird, das) die Dauer der einzelnen Schuljahre trotz der verschiedenen Lage des Osterfestes möglichst gleich ist. Zu Ostern 1923 ist Sonntag, 25. Mürz 1923, der erste Ferientag. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 16. April 1923, mit der Aufnahmeprüfung und am Dienstag, den 17. April 1923, mit dem vollen lehrplan- mästigen Llnterricht. Der letzte Schultag vor den Ferien ist an allen Schulen ohne jegliche Kürzung des .Unterrichts zu halten, jedoch können auswärtige Schüler nach der 3. Stunde entlassen werden, wenn der erste Ferientag ein Sonntag ist und wenn sie ohne diese Vergünstigung nicht mehr an demselben Tage ihre Heimat erreichen können. Für die Verteilung der Sommer- und Herbstferien können von den einzelnen Schulen die seither üblichen Zeiten und die etwa besonders genehmigten Ausnahmen auch weiterhin beibehalten werden. An den Volksschulen ist Artikel 14, Absatz 3 des neuen Volksschulgesetzes anzuwenden. 3. V.: Urstadt. Detr.: Das Amtsverkündigungsblatt. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir haben uns damit einverstanden erklärt, das; im Interesse der Kostenersparnis das Amtsverkündigungsblatt vom 1. ds. Mts. an — zunächst versuchsweise — nur zweimal in der Woche erscheint und zwar Dienstags und Freitags. G testen, den 6. Mai 1922. Kreisamt Gießen. 3. D.: l)r. He st. An die Schulvorstände des Kreises. Aachstehendes Ausschreiben des Gesamtministeriums vom 27. April 1922 teilen wir Ihnen zur Bekanntgabe an Interessenten mit. G i e st e n, den 10. Mai 1922. Kreisschulamt Gießen. I. V.: Hemm erde. Zu Ar. St. M. 8097. Darmstadt, den 27. April 1922. Betr.: Die Dienstbezüge der Beamten, Lehrer usw. Das Gefamtministerium an sämtliche unterstellte Behörden. ' "3n"Ergänzung unseres Nusschreibens vom 4. April ös. Js., zu Ar. St. M. 5733, bestimmen wir das Nachstehende: 1. Für verheiratete weibliche Beamte, die im eigenen Hausstande für den Unterhalt von Kindern aufkommen, für die nach Artikel 17 des Besoldungsgesetzes und nach den Bestimmungen des vorerwähnten Ausschreibens ein Kinderzuschlag zu zahlen ist, kommt die Gewährung des Frauenzuschlags selbstverständlrch nicht in Frage. 2. Der Frauenzuschlag wird nicht gewährt, wenn die Ehefrau als Beamtin, Dertragsangestellte oder Arbeiterin im Dienste des Deiches, eines Landes oder einer sonstigen öffentlichen Körperschaft Gehalt (Lohn) bezieht. 3. Einem geschiedenen Beamten steht der Frauenzuschlag auch dann nicht zu, wenn er verpflichtet ist, für den Unterhalt seiner geschiedenen Frau zu sorgen. 4. Stirbt die unterhaltsberechtrgte Ehefrau, so erhält der Beamte den Frauenzuschlag, auch sofern er nicht bereits nach den hierfür bestehenden Bestimmungen als Witwer Anspruch darauf hat, noch für den ganzen Sterbemonat sowie für die darauf folgenden 2 Monate. 5. Ueber die Auszählung des Frauenzuschlages an Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst, soweit ihneii nach, den bestehen- den Bestimmungen überhaupt eine Vergütuiig gewährt werden kann, ergeht demnächst besondere Bestimmung. Dieses Ausschreiben geht nur den Behörden zu. Den Beamten usw. ist es von diesen alsbald zur Einsicht vorzulegen. Die Ruhegehaltsempfänger usw. sind von den Kassestellen entsprechend zu unterrichten. _______________________________ äklrich.____________________________________ Bekamitmachllttg. Betr.: Waisenbüchsengelder. In den Gemeinden des Kreises sind in der Zeit vom 1. Februar 1921 bis dahin 1922 die nachverzeichneten Beträge für die Landeswaisenkasse eingegangen: Albach 14,20 Mk., Allendorf a. d. Lahn 152 Mk., Allendorf a. d. Lda. 4,27 Mk., Allertshausen 28,60 Mk., Alten-Duseck 13 Mk., Annerod 30,15 Mk., Bellersheim 25 Mk., Beltershain 23 Mk., Bersrod 92,60 Mk., Dettenhausen 52 Mk., Beuern 66,90 Mk. Birklar 4 Mk., Burkhardsfelden 26,25 Mk., Climbach 20 Mk.' Daubringen 3,20 Mk., Dorf-Güll 10 Mk., Eberstadt mit Arnsburg 34,55 Mk., Ettingshausen 18,20 Mk., Garbentcich 2 Mk. Geilshausen 20 Mk., Gießen 2337,52 Mk., Göbelnrod 62,80 Mk., Großen-Buseck 80,25 Mk., Grosten-Linden 77 Mk., Grünberg 204,10 Mk., Grüningen 64,50 Mk., Harbach 35 Mk., Hattenrod 19 Mk., Hausen 1,55 Mk., Heuchelheim 174,20 Mk., Holzheim 6,60 Mk., Hungen 324,62 Mk., Inheiden 39,05 Mk., Kesselbach 87,15 Mk., Klein-Linden 92,76 Mk., Langd 70 Mk., Langsdorf 60 Mk., Leihgestern 65,10 Mk., Lich mit Hof Albach, Colnhansen und Mühlsachsen 97,70 Mk., Lollar 5,70 Mk., Londorf 0,57 Mk., Mainzlar 10,15 Mk., Münster 7,50 Mk., Muschenheim mit Hof- Güll 71,25 Mk., Aieder-Dessingen 5 Mk., Aonnenroth 21 Mk., Oler-Desängen 5 Mk., Ober-Hörgern 47,50 Mk., Oppenrod 20 Mk.' Queckborn 10 Mk., Rabertshausen mit Ringelshaufen 21 QIlE.’ Reinhardshain 25,50 Mk., Reiskirchen 22 Mk., Rodheim mit Hof Grast 17,35 Mk., Rödgen 73,90 Mk., Rüddingshansen 5 Mk., Ruttershausen mit Kirchberg 14,20 Mk., Saasen mit Bollnbach, Beitsberg und Wirberg 31,60 Mk., Staufenberg mit Friedelhausen 11,95 Mk., Steinbach 39,65 Mk., Steinheim 87,70 2HE, Trais- Horloff 138,70 Mk., Treis a. d. Lda. 22,72 Mk., Trohe 12 Mk., Atphe 103,25 Mk., Billingen 3,75 Alk., Watzenborn mit Steinberg 119,95 Mk.. Weickartshain 64 Mk., Weitershain 37,90 Mk., Wieseck 10,30 Mk. Zusammen 5614,91 Mk. Giesten, den 10. Mai 1922. Kreisamt Gießen. 3. 33.: Hemmerde. Detr.: Arbeitsmarkt und Erwerbslosenfürsorge. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. älnter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 7. März 1922, abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Ar. 32 vom 9. März 1922, teilen wir 3hnen mit, dast nach dem Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom 21. April 1922 X 3101/22, Mahnahmen, mit deren Ausführung vor dem 1. Juli 1921 begonnen worden ist, künftig Anerkennungen insoweit nicht mehr ausgesprochen werden dürfen, als die Ausführung vor dem 1. Oktober 19 2 1 liegt. Gießen, den 12. Mai 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt. Betr.: Vergnügungssteuer. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Das Ministerium des 3nnern hat Veranstaltungen, die vom Bühnenvolksbund (Zentralstelle Frankfurt a. M.) und seinen örtlichen Organen ohne die Absicht auf Gewinnerzielung ausschließlich zum Zwecke der Kunstpflege oder der Volksbildung in Hessen für eigene Rechnung unternommen werden, als gemeinnützig 2 Preise: Sn Fässern ca. 180 Liter einschließlich Faß ZZO Alk. Sn Kannen zu 50 Liter ausschließlich Kanne ZZO OKI. Sn Kannen zu 25 Liter ausschließlich Kanne Z80 Ml. Sn Leihsässern zu 200 Liter Z20 Mk. pro 100 kg. Der Bezug in eisernen Leihfässern ist der sicherste und billigste. Für die ersten 2 Monate wird keine Miete, für jeden folgenden Monat 4 Mk. berechnet. Bei der Bestellung wolle man sich aus die Mitgliedschaft des Kreises berufen. Gießen, den 11. Mai 1922. Kreisamt Gießen. S. B.: Weicker. Bekanntmachung. B e t r.: Diehhandelserlaubniskartenl Diejenigen Viehhändler, die bereits im Besitz einer Bieh- handelserlaubniskarte sind, werden'in den nächsten Lagen von den Bürgermeistereien ausgefordert werden, die Höhe des Betriebskapitals anzugeben, mit welchem sie .den Viehhandel im laufenden Jahre betreiben wollen. Wir weisen zur Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich darauf hin, daß durch diese Anordnung die den einzelnen Viehhändlern obliegende Antragspflicht auf Erneuerung ihrer Viehhandelserlaubniskarte gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Fleischversorgung vom 18. ■'Stottl 1922 nicht berührt wird. Gießen, den 1Z. Mai 1922. Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. Der „Tiergarten" wird aus dem Sperrgebiet der Gemarkung Hungen ausgeschieden. 1. Vieh aus Sperr- und Beobachtungsgebieten darf auf die Jungviehweide „Tiergarten" nicht aufgetrieben werden. 2. Am Bahnhof Hungen darf kein für die Jungviehweide „Tiergarten" bestimmtes Vieh ausgeladen werden. 3. Die zu Fuß zur Jungviehweide „Tiergarten" zugetriebenen Tiere dürfen nicht Lurch Sperr- und Deobachtungsgebiete getrieben werden. Gießen, den 15. Mai 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker. Tienstnachrichten des Krcisamtes. Da die Maul- und Klauenseuche bis jetzt auf den Händlerstall des Michael Jakob zu Lauterbach (im Steinweg) beschränkt geblieben ist und nachdem die erkrankten und gefährdeten Rinder abgeschlachtet worden sind, wurde der Sperrbezirk auf den Steinweg von der Ecke der Kanalstrahe—Wörth bis zur Ecke des alten Steinweg beschränkt. Die übrigen Teile der Stadt Lauterbach werden aus dem Sperrbezirk entlassen und zum Beobach- tungsgebiet erklärt. Die Gemeinden Angersbach, Maar, Heblos, Sickendorf und Rimlos wurden aus dem Deobachiungsgebiet entlassen. Die Gemeinde Blitzenrod bleibt vorläufig noch Deobachtungsgebiet. — Sn Wernges (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Ortsgemarkung Wernges wurde zum Sperrbezirk erklärt. Die Gemarkungen Willofs, Maar mit der I u n g v i e h w e i d e und Lauterbach wurden zum Beobachtungsgebiet erklärt. Das gefährdete Gebiet umfaßt eine . Zone von 15 Kilometer im ihn» kreis von Wernges. Sn den Gemeinden Lindheim und Hain chen (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet. Sn der Gemeinde Greifenstein (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Sperrmaßnahmen sind angeordnet. Die Maul- und Klauenseuche in Elnhausen (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schuhmahregeln sind aufgehoben. Bckauntmachnng. 3n der Zeit vom 1.—15. Mai 1922 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Regenschirm, 1 Rucksack, 1 Schere, 1 Korbdeckchen, 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Brosche, 1 Damenhandtasche, 1 Griff von einem Fahrrad, 1 weißes Hemd und i/2 Pfund Margarine, 1 Aickelbrille, mehrere Geldscheine; verloren: 1 braunes Herrenportemonnaie mit etwa 200 Mk., 1 Portemonnaie mit 105 Mk., 1 Füllfederhalter, 1 Zentner Kartoffeln, 1 goldenes Kettenarmband, 1 schwarzes Portemonnaie mit 30 Mk., 1 Portemonnaie mit etwa 30 Mk. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 ülhr vormittags und 4—5 älhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Rr. 1, erfolgen. Gießen, den 15. Mai 1922. Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. im Sinne des Art. kl § 2 Ziffer 5 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer vom 9.6.1921 (Amtsverk.-Bl. Rr. 129/130) widerruflich anerkannt. Solche Veranstaltungen unterliegen sonach nicht der Vergnügungssteuer. Bezüglich des Art. II § 18 der erwähnten Bestimmungen wird bemerkt, daß bei der Auslegung desselben von der Anterscheidung zwischen einer und mehreren selbständigen Veranstaltungen auszugehen ist. Liegt nur eine einheitliche Veranstaltung vor, und dauert diese nicht länger als einen Tag, so wird die Vergnügungssteuer, ohne Rücksicht aus die Stundendauer nur in einfachem Betrag erhoben. Erstreckt sich dagegen eine Veranstaltung über mehrere Tage, z. D. ein Sechstagerennen, so wird die Steuer für jeden Tag im einfachen Betrage erhoben, und zwar ebenfalls ohne Rücksicht auf die Stundendauer (Satz 3 a. O.). Mehrere selbständige Veranstaltungen bedingen grundsätzlich eine mehrfache Erhebung der Vergnügungssteuer. Rur bei einer fortlaufenden Aufeinanderfolge mehrerer Veranstaltungen, die zusammen nicht länger als 3 Stunden dauern, wird nicht das der Zahl der Veranstaltungen entsprechende Vielfache der Steuer, sondern nur der einfache Steuerbetrug erhoben, weil eine derartige Aufeinanderfolge bis zu der genannten Zeitdauer als eine Vorstellung gilt. Bei längerer Dauer solcher Veranstaltungen wird für jeden angefangenen Zeitraum von drei Stunden die Steuer nochmals fällig. (Sah 2 a. O.) Gießen, den 15. Mai 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde. Betr.: Die Pflegekosten für die Pfleglinge in der Provinzialpflegeanstalt. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Seit der letzten Erhöhung der Pflegegeldfähe im März d. I. sind die Preise für Lebensrnittel, Brennstoffe, Licht nsw. wiederum außerordentlich gestiegen; ebenso haben sich die Löhne des Personals und dte Unterhaltungskosten der Anstalt weiter wesentlich erhöht. Snfolgedessen mutz eine weitere Erhöhung der Pflege- geldsähe eintreten. Die Pslegegeldsätze werden seitens der Provinz mit Wirkung vom 1. Juni 1922 an, soweit sie von den Orts- und Landarmenverbänden und der Plock'schen Stiftung getragen werden, auf 2 0 Mark pro Kopf und Tag erhöht. Bezüglich der Kleiderbeschaffung bleibt die seit 1. Januar 1920 eingeführte Regelung bestehen. Ferner machen wir darauf aufmerksam, daß das Pflegegeld für jedes abgelaufene Vierteljahr nach der Zahl der wirklichen Kalendertage zu leisten ist, und zwar bis zum 10. der Monate Januar, April, Juli und Oktober. Aach Ablauf dieser Frist wird in Zukunft die Provinzialkasse das Pflegegeld auf Kosten der Gemeinde mahnen, wobei auch die hohen Portokosten der Gemeinde zur Last fallen. Außerdem bleibt es der Provinzialkafse Vorbehalten, den säumigen Gemeinden vom 11. jeden Quartalsmonats ab 5 Prozent Verzugszinsen in Anrechnung zu bringen. Gießen, den 16. Akai 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker. Bekanntmachung. Betr.: Errichtung einer Mechaniker-Zwangsinnung. Von Handwerkern, die das Mechanikergewerbe für Fahrräder, Räh- und Schreibmaschinen und Motorfahrzeuge betreiben, ist Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung für den Bezirk der Stadt und des Kreises Gießen gestellt worden. Ahn festzustellen, ob die Mehrheit der beteiligten Handwerker in der Stadt Gießen und in den Landgemeinden des Kreises Gießen dem Antrag zustimmt, wird zur Herbeiführung einer Abstimmung Referendar Dr. Lotz als Kommissar bestellt. Gießen, den 16. Mai 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker. Bekanntmachung. Betr.: Bekämpfung der Schnakenplage. Es ist der Vereinigung zur Bekämpfung der Schnakenplage gelungen, der Chemischen Fabrik Flörsheim, Dr. H. Roerdlinger in Flörsheim am Main, zur Herstellung von Schnakensaprol für die Sommerbekänchfung ein Rohprodukt zur Verfügung zu stellen, wodurch der Preis trotz der andauernden Preissteigerungen ganz wesentlich niederer ist als bisher. Gleichzeitig wurde die Vereinbarung getroffen, daß die Mitglieder auf die nachfolgenden Preise 5 Prozent Rabatt erhalten. Als Anhaltspunkte für die zu bestellende Menge dienen den Landgemeinden folgende Angaben: Von April bis September verlangt jede Pfuhlgrube monatlich Vt Liter Schnakensaprol, also iy2 Liter während des Sommers. Für etwaige Abwassergruben oder -grüben sind für je 10 Quadratmeter s/4 Liter 1—2 mal monatlich von April bis September in Aussicht zu nehmen. Druck der Brühl'schen Universitätr-Buch. und Steindruckerei. R. Lange. Bietzen.