AmkverkiiMguilgMatt ie Provinzialdireltioi! Oberhessen und für das Kreisamt Nr. 81 18. Juli 1922 brxS Öeutfc&.öolttj^en Schutz- und Truhbundes.—Wahlen zuni Kreistag. —Schulzahnpflege.—Preise für toen bh8e^er ^ad-Aauheun.-Beranstaltung von Verlosungen.-Erweiterung des Anschlußgleises der tauberu^ fürinrnT—bcr persönlichenDolksschullasten.-Kriegsbeschädigten- und Äricg^intetblicbenen- fursorge. Dienstnachrichten des Kreisamtes. —Bekanntmachung des Polizeiamts. —Feldbereinigung Heuchelheim und Wieseck für die Provinzialdireition Oberhessen und für das Kreisamt Giessen Dienstag und Freitag. Aur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 7.50 vierteljährlich. Bekanntmachung Detr.: Auflösung Les deutsch-völkischenSchuh- undTrutzbundes. - - ?a8 Ministerium des Innern hat laut Bekanntmachung vom 11. Ls. Mts. — Darmstädter Zeitung Ar. 159 vom gleichen Sage Die im ‘-ßolföflaat Hessen bestehende Organisation des dentfch-völkischen Schutz- und Trutzbundes (Sih Hamburg) mit allen Bezirks- und Ortsgruppen auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung zum Schuhe der Aepublik vom 26. Juni 1922 verboten und aufgelöst. Wir bringen Lies zur öffentlichen Kenntnis und weisen besonders darauf hin. Latz damit der Bund in Hessen aufgehört hat, zu bestehen. Weiter weisen wir darauf hin, daß fernere Teilnahme an der Hiernach gesetzlich aufgelösten Verbindung nach den Strafbestimmungen der erwähnten Verordnung vom 26. Juni 1922 mit Gefängnis von 3 Monaten bis zu 5 Jähren^ neben dem auf Geldstrafe bis zu 500 000 Mk. erkannt werden kann, bestraft wird. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen. Sie wollen vorstehende Bekanntmachung alsbald ortsüblich bekanntgeben. Im übrigen wird Ihnen noch besondere Verfügung zugehen. Gießen, den 14. Juli 1922. Kreisamt Gießen. Matthias. Bekanntmachung D e t r.: Wahlen zum Kreistag. Aachdem der Kaufmann Karl Seibel aus Gießen sein Amt als Kreistagsmitglied niedergelegt hat, tritt an seine Stelle der demselben Wahlvorschlag angehörige, gern. Art. 29a, 29b der Kreis- unL Provinzialvrdnung, näch st berufene Landwirt Richard Schäfer aus Hungen, der die Berufung angenommen hat. Gießen, den 14. Juli 1922. Der Kreiswahlkommissar: Welcher, Ober-Regierungsrat. Bekanntmachung. B e t r.: Schulzahnpflege. Die Schulzahnpflege der Schulkinder in den Gemeinden Allenöorf (Lahn), Großen-Linden, Lang-Göns, Leihgestern hat Herr Zahnarzt Dr. Adam, Großen-Linden, übernommen. Die Sprechstunden hält Herr Dr. Adam nach Vereinbarung mit den Herren Lehrern. * 1 2 3 4 । Gießen, den 13. Juli 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker. 5. Bei Lieferung ab Lagerplatz des Kohlenhändlers bis vor das Haus für Köhlen per Ztr. Mk. 4.50 für Koks und Briketts per Ztr. Alk' 5.50 6. Bei Lieferung in Säcken oder Körben bis zu Höchstmengen von 15 Zentnern ab Lagerplatz des Kohlenhändlers bis in den Keller für Köhlen per Ztr. Q2£f. 8.80 für Koks und Briketts per Ztr. Mk. 10.—. Die Preise der Brennstoffe, die streckenweise mit dem Schiss und-der Bahn geleitet werden, erhöhen sich um die Mehrfrachten, die aus Grund von Frachtbriefen usw. von Fall zu Fall durch uns festgesetzt werden. Da in den vorstehenden Sätzen die Fracht bis Gießen zugrunde gelegt ist, tritt bei weiter entlegenen Stationen eine Erhöhung entsprechend der Mehrfracht ein. Gießen, den 12. Juli 1922. Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Drau n. Bekanntmachung. Betr.: Erhöhung der Preise für Brennstoffe. Infolge Erhöhung der Zechenpreise und Frachtsätze für Köhlen und Koks ab 1. Juli 1922 werden die Höchstpreise mit Wirkung vom 12. Juli 1922 wie folgt festgesetzt: Fettstückköhlen per Ztr. , Mk. 122.— Fettnutzköhlen per Ztr. Mk. 124— Fettkohlen (meliert) per Ztr/ Eßnußhalbmager per Ztr. Anthrazit II per Ztr. Eiform-Steinkohlen-Briketts per Ztr. Mk. 107.- Mk 134.- Mk. 147.- Mk 137 — Braunkohlen-Vriketts (rheinische) per Ztr. Mk. 65.50 Zechenkoks (grob) per Ztr. Mk. 138.50 Zechenkoks (fein) per Ztr. Mk. 154.50 Vorstehende Preise verstehen sich in vollen Fuhren ab Eisenbahnwagen bis vor das Haus des Käufers oder frei Lagerplatz des Kohlenhändlers einschl. Warenumsatzsleuer. Zuschläge dürfen erhoben werden: 1. Für das Einwerfen des Brennstoffes von der Straße in den Keller per Ztr. Akk. 1.50 2. Für das Einträgen des Brennstoffes von der Straße in den Keller per Ztr. Mk. 3.— 3. Bei Lieferung in Säcken oder Körben bei Höchstmengen von 15 Zentnern ab Eisenbahnwagen bis in den Keller per Ztr. - Mk. 5.80 4. Bei Abholung von dem Lagerplatz des Kohlenhändlers bis zu Höchstmengen von 15 Zentnern per Ztr. Mk. 2.— Betr.: Die Erhebung der Kurtaxe und der Dadegelder zu Bad- Aauheim.' An ben Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die Kurverwaltung Bad-Aauheim hat die Wahrnehmung gemacht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bad-Aauheim gebrauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf Liese Weise zu umgehen suchen. Daher ist angeordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern zu Bad-Aauheim an die Ortsansässigen von Bad-Aauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ausweiskarten nach dem unten abgedruckten Mutzer dem Aussichtspersonal in Len Dade- häusern vorgezeigt werden. Diese Ausweiskarten sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden. Die Abgabe der Au s w e i s ka r t e n darf also nicht an solche Personen erfolgen, welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Aur für die Ortsansässigen, die mindestens drei Monate in dem betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Karten ausgestellt werden, diese Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Bad-Aauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehren. Hefter die ausgestellten Ausweiskarten haften Sie namentliche Verzeichnisse zu führen. Die jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalenderjahr, in dem sie ausgefertigt sind, gültig. Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare zu Ausweiskarten sind bei der Kurverwaltung Bad-Aauheim gratis und franko zu haben. Die Ausweiskarten wollen Sie bei der Dadeverwaltung Bad- Aauheim anfvrdern. Die Litzen sind am Schluffe der jeweiligen Saison — im Oktober jeden Jahres — direkt bei der Kurverwaltung Dad-Aau- heim portofrei von 3hnen einzureichen. Die nichtgebrauchten Karten sind von 3hnen zwecks Verwendung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalten. Bon denjenigen Personen, die die Kurmittel gebrauchen wollen, aber nicht im Besitze einer Ausweiskarte sind, werden jedesmal die doppelten Kurmittelpreise (und nicht mehr, wie seither, ein Aufschlag von 5 Mark) erhoben. G ieß en, den 2. Mai 1922. Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker. Wortlaut der Ausweiskarte. De............... wird hiermit bescheinigt, daß . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in DaL-Aauheim gebrauchen will. ........ den . .ten . . . 19 . . Bürgermeisterei...... (Siegel.) Bei mißbräuchlicher Benutzung verliert diese Karte ihre Gültigkeit. Bekanntmachung. Betr.: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Dolksflaates Hessen. Das Ministerium des Innern Hat der städtischen Pferde- rnarktöeputation in Gießen die Erlaubnis erteilt, anläßlich des im Herbst Ls. Js. daselbst stattfindenden Pferdemarktes eine Verlosung von Pferden, Wagen, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten usw. zu veranstalten. Ziehungstermin: 28. September 1922. Es dürfen bis zu 25 000 Lose 'zu 3 Mk. das Stück (2.50 Mk. reiner Lospreis und 0.50 Mk. Reichsslernpelabgabe) ausgegeben werden. Der Mert der Gewinngegenstände muh mindestens 40 Prozent der Einnahme aus dem Verkauf der Lose (reiner Los- prcis, ohne Reichsslernpelabgabe) betragen. Der Vertrieb der Lose ist in Hessen gestattet. Giehen, den 11. Juli 1922. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. Das Ministerium des Innern hat folgenden Losbriefe- vertrieb im Volksflaat Hessen genehmigt: 1. Geldlotterie des St. Augustinusheims, Fürsorgeoerein für Knaben und Jünglinge, e. D. zu Gut Hellberg bei Ettlingen, 8000 Losbriefe zu je 2.50 Mk.: 2. Sach- und Geldlotterie der Münchener Künstlergenossen- ' schäft und des Vereins bildender Künstler Münchens „Sezession", 8000 Lvsbriefe zu je 4.16 Mk. Zu dem angegebenen Losbriefepreis tritt die entsprechende Reichsslernpelabgabe. Die Losbriefe dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Der Ziehungstermin der Gegenstandslotterie des Geflügelzuchtvereins Reichenbach und Umgegend ift auf den 26. August 1922 verlegt worden. Bekanntmachung Detr.: Lanöespolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Verlegung und Erweiterung des Anschlußgleises der Budecus- schen Eisenwerke auf dem Bahnhof Lollar. Die Duderusschen Eisenwerke Wehlar, Abteilung Main- Weser-Hütte in Lollar, beabsichtigen ein Anschlußgleis zu verlegen. . Der Plan liegt auf der Bürgermeisterei Lollar vom 20.—27. ds. Mts. zur Einsicht der Interessenten offen. Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meldung des Ausschlusses dort zu erheben. i Gießen, den 14. Juli 1922. Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker. Betr.: Die Vergütung der Bürgermeister und die Besoldung der Beamten in den Landgemeinden. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern die Rückständigen an die sofortige Erledigung unserer Verfügung vom 15. Juni l. Js. Gießen den 17. Juli 1922. __________Kreisamt Gießen. 3, V.: Hemmerde.__________ Betr.: Uebernahme der persönlichen Volksschullasten auf den Staat. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern an. die Erledigung unserer Verfügung vom 9. Juni I. Js. — Amtsverkündigungsblatt Rr. 71 vom 13. Juni l. Js. — mit Frist von 8 Tagen, soweit noch nicht geschehen. Gießen, den 13. Juli 1922. / Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß. Betr.: Die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge; hier: Einrichtung von Ortsausschüssen. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern an die Erledigung unseres Agsschreibens vom 8. Juni 1922 (abgedruckt im AmtsverkündigUngsblatt Rr. 72 vom 16. Juni 1922). 1 Gießen, den 10. Juli 1922. ' Amtl. Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. 3. D.: Dr. Heß. Betr.: Die Versorgung der Schulen mit Brennstoff. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Bezugscheine für den Kohlenbedarf der Schulen .find am 6. Juli l. Js. ausgestellt worden. Um Störungen des Schulbetriebs im nächsten Winter zu verhüten, ist auf eine rechtzeitige Beschaffung des erforderlichen Kohlenvorrats zu dringen. Gießen, den 13. Juli 1922. ■ - Kreisschulamt. 3. V.: Dr. Alles. Dieustnachrichten des Kreisnmtes. Heinrich Gottmann zu Gießen wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Gießen verpflichtet. Das Ministerium des Innern hat auf Grund der Bundesratsverordnung vom 15. Februar 1917 (Reichsgesehblatt S. 143) dem Landesverein für Innere Mission, dem Diakonissenhaus Elisabethenst ist und dem Verband der evangelisch-kirchlichen Frauenvereine in Hessen, Darinstadt, die Erlaubnis zur Vor- nahine einer öffentlichen Sammlung für das „notleidende Alter" durch Aufrufe, Sammellisten und Zeitungsmitteilungen bis zum 30. September 1922 für das Gebiet des Volksstaats Hessen erteilt. Die dem Dlindenbeschäftigungsverein für Darmstadt und Umgebung E. V. bis zum 1. Juli 1922 für das Gebiet der Provinz Starkenburg verlängerte Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen (Bekanntmachung am 4. April 1922) wurde bis zum 1. Oktober 1922 weiter verlängert. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- Das Ministerium des 3nnern hat dem Verein Stuttgarter Säuglingsheim e. V. in Stuttgart und dem Landesverband für Jugendfürsorge in Württemberg in Stuttgart die Erlaubnis erteilt, 4000 Lose einer am 14. September 1922 zu veranstaltenden Geldlotterie (Stuttgarter Säuglingsheim-Geldlotterie) innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 57 600 Lose zu je 8,333 Mk. ausschl. Reichs- stempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen. Bekanntmachung. , Anhaltendes Musizieren, insbesondere Klavierspielen, Singen, Spielenlassen von mechanischen Musikapparaten (Grammophonen -und dergleichen) im Freien oder bei offenen Fenstern bildet meist eine erhebliche Belästigung der Rachbarschaft und erfüllt häufig den Tatbestand des § 360 Ziffer 11 des Reichsstrafgesetzbuchs (ungebührliche Erregung ruhestörenden Lärms oder Verübung groben Unfugs). Die Polizeibeamten sind angewiesen, gegebenenfalls einzu- schreiten. Gießen, den 6. Juli 1922. Polizeiamt Giehen. Frhr. v. Gemmingen. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim; hier: Regulierung des Dieberbachs zwischen der Eisenbahn Lollar—Wetzlar und Heuchelheimer Mühle. 3it der Zeit vom 8. bis einschließlich 21. Juli 1922 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim der Entwurf zur Regulierung des Bieberbachs zwischen der Eisenbahn Lollar—Wetzlar und Heuchelheimer Mühle nebst Abschrift der Beschlüsse der Dollzugskommission vom 9. Februar und 1. Juni 1922 zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen find bei Meidung des Ausschlusses während der Ofsenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Heuchelheim schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 1. Juli 1922. Der Hessische Feldbereinigungskommissär: S ch n i 11 s p a h n, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Felöbereinigung Wieseck; hier: Koflenausschlag. 3rt der Zeit vom 19. bis einschließlich 26. Juli 1922 liegt auf dent Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Wieseck der Beschluß der Vollzugskommission vom 22. Mai 1922 über zu erhebende Feldbereinigungskoflen nebst Kostenausschlag zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Öffenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Wieseck schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 8. Juli 1922. Der Hessische Felöbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat. und Lteindruckerei R Lange, ffittfetn