AmtsveMMgungsblatt für die provmziaidireition Gberheflen und für das Kreisamt Eietzen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich. Nr. 9________________ _______ 16. Januarj 1922 malunaf^orHehi^n Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung (Fortsetzung ».Schluß). - Wahlen d^ Provinzialtags. - Errichtung der Schiedsgerichte für gemeindliche Beamte. - Linfenduna der al^rtr>CS' °6 ökergegSn gegebenenfalls bereits etwas von Ihnen unternommen worden ist F Gießen, den 11. Januar 1922 K____________Kreisamt Gießen. 3. D.: Schm i d t. Be trr: Befreiung vom Besuch der Fortbildungsschule für Schüler der Eisenbahn-Werkschulen. , An die Schulvorstände des Kreises. Die nachstehende Verfügung des L. f. d. D., Abt f Schul- angelegenhetten, teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Aach- achtung mtt. ®te Befreiung vom Besuche der Pflichtfortbildungs- rn 1-r ’P1 Anzelfall von der Beibringung eines einwandfreien Nachweises abhängig zu machen, daß die Werkschule besucht wird Gießen, den 12. Zanuar 1922. Kreisschulkommission Gießen. Dr. 11 f i n g e r. o \ Darmstadt, den 24. Dezember 1921 Landesamt für das Bildungswesen Zu Ar. L. B. S. 20 012. Aetr.: Befreiung vom Besuch der Fortbildungsschule für Schüler der Eisenbahn-Werkschulen. E'^.Aeichsverkehrsministerium hat in den letzten Zähren an verschiedenen Orten mit Eisenbahnwerkstätten für die Eisen- bahnlehrlmge besondere Werkschulen eingerichtet mit einem Lehr- hinter dem der Pflichtfortbilöungsschule nicht zurücksteht. Wir empfehlen Zhnen, diejenigen Eisenbahnlehrlinge die eine dieser Werkschulen besuchen, vom Besuche der Pflichtfort- bildungsschule zu befreien. _________________ I. B: 11 rstad t. Dicnftnachrichten des ätreisamtes. Ä_art Hübner von Langd wurde vom Kreisamt Gießen zum üeuervisitator des 6. Bezirks ernannt und verpflichtet. Das Ministerium des Innern hat dem Verein Lehrlinasickuv e V in München die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose em er am E"uaf ds Zs zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Aach dem von der zuständigen Behöbe genehmigten Derlosungsplan dürfen 111000 Gofe zu je 2 Mark (ausschließlich Reichsstempelabgabe) aus- gegeben tverden Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während ö-r Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußstch- hUt °Qn- ^"^slotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Ver- trieb der Lofe rn Hessen nicht gestattet. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Treis a. d. Lda.,- hier: Kostenausschlag. mif der Zeit vom 14. bis einschließlich 21. Zanuar 1922 liegt auf dein Amtszimmer der Bürgermeisterei Treis a d Lda die Abschrift des Beschlusses Ziffer 5 vom - <■ Zanuar 1922 über die Erhebung eines ^.^Eiteren vorläufigen Kostenausschlags zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung späteren Ans- schlustes wahrend der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen bei der Bürgermeisterei Treis a. d. Lda. einzureich-n Friedberg, den 8. Zanuar 1922. ’ ' Der Hessische Felöbereinigungskommissär: ____________Schnittspahn, Aegierungsrat. Bekanntmachung. Vetr.: Die Wahlen des Provinzialtags. . ' Das am 31. August 1919 gewählte Mitglied des Provinzial- tags, G e vrg Merz, Händler in Schotten, hat sein Anlt als Provinzialtagsmitglied niedergelegt. „ „ Die Provinzialwahlkommissivn hat in ihrer Sitzung vom ^,b8. Mts. festgestellt, daß gemäß den Vorschriften des Artikels 70 WtÖ 1 in Verbindung mit Artikel 29 b und 29 i des Gesetzes vom 15. April 1919 die Abänderung der Kreis- und Provinzial- ordnung vom 8. Zuli 1919 betreffend: KarlGiller, Kaufmann Homberg a. d. Ohm, an die Stelle des vorgenannten ausgeschiedenen Provinztaltagsmitgliedes tritt. Gießen, den 8. Zanuar 1922. Der Provinzialwahlkommissar: Dr, 11 f i n g e r, Provinzialdirektor. Bekanntmachung, die Errichtung der Schiedsgerichte und des Oberschiedsgerichts für gemeindliche Beamte betreffend. Dom 17 November 1921 Auf Grund des hessischen Versicherungsgesetzes für gemeindliche Beamte vom 13. 8. 1920 (Reg.-Bl. S. 301 ff.) wird folgendes bestimmt: a §1 . Bei den Kreisämtern Darmstadt, Mainz und Gießen werden Schiedsgerichte für gemeindliche Beamte errichtet. Zedes der Schiedsgerichte ist zuständig für das Gebiet der Provinz, in der es seinen Sih hat. । § 2 Bei dem Oberversicherungsamt wird ein Oberschieds- gericht für gemeindliche Beamte für das Gebiet des Volksstaates Hessen errichtet. , 3- SMlefcen&e Bekanntmachung tritt mit dem 1. Zanuar 1922 m Kraft. , Darmstadt, den 17. Aovember 1921 ' Ministerium des Innern. I. D.: Matthias. Bekanntmachung. Betr.: Die Errichtung des Schiedsgerichts für gemeindliche Beamte. Auf Grund der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Errichtung der Schiedsgerichte und des Oberschiedsgerichts für gemeindliche Beamte betreffend, vom 17 Aovember 1921, wird ab 1. Zanuar 1922 beim unterzeichneten Kreisamt em Schiedsgericht für gemeindliche Beamte errichtet Es ist - zuständig für das Gebiet der Provinz Oberhessen, und fetzt sich zusammen aus: a) Vorsitzender: Regierungsrat Dr. Heß, Gießen b) Beisitzer: Bürgermeister Scho mb er,'Wieseck' Stadtsekretär Wahl, Alsfeld. - Stellvertreter: Gemeinderatsmiiglied Krone r, Vilbel, : _ ' Gemeinderechner Arnold, Grüningen' s Die Beisitzer und Stellvertreter sind von dem Ausschuß der Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte nach den Bestimmungen des Gesetzes gewählt worden, und bekleiden- ihr Amt vom 1. Zanuar 1922 bis 31. Dezember 1925. Gießen, den 20. Dezember 1921. Kreisamt Gießen. Dr. 11 sing er.