Amtsverkiindigungzblatt für die Provinzialdireition Oberhessen und für das Kreisamt Eichen. Erscheint -Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 7.50 vierteljährlich. Nr. 78 7 ~ 7. Juli " 1922‘ Jnhalts-Aebersicht: Ferien des Provinzialausschuffes. — Pflegegelder in der Anstalt für: Schwach- und Blödsinnige „Alicestift". — Walzarbeiten. — Unfälle auf Bahnübergängen. — Anteile der Gemeinden an der Umsatzsteuer. — Unterstützung von Rentenempfängern. — Statistik des Wein- und Obstertrages. — Gemeindeviehwage zu Harbach. — Dienstnachrichten des Kceisamtes. — Feldbereinigung Klein-Linden, Lumda und Utphe. Bekanntmachung. Der Provinzialansschuß hält während der Zeit tont 15. Juli bis 15. September Ferien. Während der Ferien können nur besonders schleunige Sachen zur Verhandlung kommen. • Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß. ' Gießen, den 1. Juli 1922. “ Der Vorsitzende des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen. ___________________Matt h ia s.______ Bekanntmachung die Pflegegelder in der Anstalt für Schwach- und Blödsinnige „Alicestift" 6ei Darmstadt betreffend. Vom 16. Juni 1922. Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß das in der Anstalt für Schwach- und Blödsinnige „Alicestift" bei Darmstadt zu entrichtende Pflegegeld mit Wirkung vom 1. Juli 1922 an wie folgt festgesetzt worden ist: Für jedes in die Anstalt aufgenommene Kind ist je nach den Vermögensverhältnissen des Zahlungspflichtigen und den Bedürfnissen des Kindes ein tägliches Pslegegeld von 15—20 Mk. zu entrichten. Selbstzahler haben außerdem noch die vorgeschriebenen Kleidungsstücke und Schuhe selbst zu stellen. Erfolgt die Ausnahme auf Kosten einer öffentlichen Kasse, so beträgt das Pflegegeld in jedem Falle 20 Mark täglich. Für- besondere Fälle ist der Abschluß besonderer Vereinbarungen zulässig. Für solche Kinder, für die ein den Mindestsatz übersteigendes Pflegegeld erlegt wird und die Kleider aus Grund besonderer Vereinbarung nicht von den Angehörgen gestellt werden, ist von diesen ein im Einzelfall festzusetzendes »Kleidergeld zu zahlen. D a r m st a d t, den 16. Juni 1922. Hessisches Ministerium des Innern. 3. V.: Dr. Reitz. Bekanntmachung. Be t r.: Walzarbeiten. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreisstraße Hungen — Ronnenroth bis auf weiteres für den Fuhr- verkehr gesperrt. Der Verkehr geht über Villingen. Die Sperre der Kreisflraße Langsdorf — Rieder- Bessingen wird auf gehoben. Gießen, den 4. Juli 1922. Kreisamt Gießen. 3. D.: W e l ck e r. Bekanntmachung. Detr.: Anfälle auf Bahnübergängen. Die Anfälle auf Bahnübergängen haben sich im Jahre 1921 gegenüber dem Vorjahr vermehrt. Insbesondere hat sich die Zahl der überfahrenen Fuhrwerke auf unbewachten Eisenbahn- Übergängen ganz wesentlich erhöht. Die Anfälle find durchweg auf 'Fahrlässigkeit der Geschirrführer zurückzuführen. Ferner werden des öfteren von Kraftwagen infolge zu schnellen Fahrens geschloffene Schranken beschädigt oder ernstliche Anglücksfälle verursacht. Auch die Aufsicht über Weidevieh läßt"zu wünschen übrig; so fuhr z. B. ein Hauptbahnzug in eine ungenügend beaufsichtigte Schafherde. Wir weisen auf die Gefahren hin, die durch Anausmerksamkeit beim Befahren, besonders von unbewachten Eisenbahnübergängen sowie 'durch zu rasches Fähren von Kraftwagen und ungenügende Beaufsichtigung von Viehherden in der Rahe der Bahnkörper entstehen. Gießen, den 30. Juni 1922. _____________Kreisamt Gießen. 3. V.: W elcker.____________ Bet r.: Anteile der Gemeinden an der .Umsatzsteuer in 1920. 2ln den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises. Das Ministerium des 3nnern hat die Hauptstaatskasse be» auf tragt, den nachstehenden Gemeinden die beigefetzten Beträge als endgültige Anteile an der nach dem Gesetz vom 26. Juli 1918 in 1920 noch eingegangenen Umsatzsteuer zu überweisen. Gießen, den 27. Juni 1922. Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß. Alb ach 241, Allendorf a. d. Lahn 498, Allendorf a. d. Lumda 1029, Allertshausen 231, Alten-Duseck 831, Annerod 440, Bellersheim 647, Beltershain 268, Bersrod 333, Bettenhausen 717, Beuern 782, Birklar 443, Burkhardsfelden 499, Climbach 186, Daubringen 611, Dorf-Güll 348, Eberstadt 442, Ettingshausen 479, Garbenteich 746, Geilshausen 453, Gießen 52 147, Göbelnrod 232, Großen-Duseck 1204, Großen-Linden 2431, Grimberg 2394, Grüningen 645, Harbach! 309, Hattenrod 323, Hausen 423, Heuchelheim 2229, Holzheim 986, Hungen 2282, 3nheiden 375, Kesselbach 392, Klein-Linden 1456, Langd 480, Lang-Göns 1536, Langsdorf 934, Lauter 375, Leihgestern 1260, Lich 3578, Lindenstruth 254, Lollar 2038, Londorf 922, Lumda 349, Mainzlar 532, Münster 298, Muschenheim 606, Rieder-Bessingen 263, Ronnenroth 290 Obbornhofen 500, Ober-Bessingen 294, Ober-Hörgern 381, Oden- Hansen 246, Oppenrod 274, Queckbvrn 566, Rabertshausen 172, Reinhardshain 284, Reiskirchen 744, Rodheim a. d. Horloff 309, Rödgen 554, Röthges 193, Rüddingshausen 563, Ruttershausen 348, Saasen 382, Stangenrod 244, Staufenberg 624, Steinbach 910, Steinheim 391, Stockhausen 116, Trais-Horloff 796, Treis a. d. Lumda 1032, Trohe 163, Atphe 488, Villingen 864, Watzenborn-Steinberg 1588, Weickartshain 669, Weitershain 353, Wieseck 2720, Winnerod 65 Mark. Detr.: Die Ausführung des Gesetzes Über Rotstandsmaßnahmen zur Anterstühung von Rentenempfänger der Fnvaliöen- und Angestelltenversicherung. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. An die Erledigung unseres übergedruckten Ausschreibens vom 30. Mai 1922 wird mit Frist von 5 Tagen erinnert. Gieße n, den 29. Juni 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß. Betr.: Statistik des Wein- und Obstertrages im Jahre 1922. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 6. Juni 1907 (Kreisblatt Rr. 40) empfehlen wir Ihnen, auch in diesem Jahre zu geeigneter Zeit, etwa anfangs Rovember, Erhebungen über den Wein- und Obstertrag unter Benutzung der Ihnen mit nächster Post zergehenden Formulare vorzunehmen und uns ein Exemplar des ausgefüllten Formulars bis spätestens 1. Dezember 1922 vorzulegen. Das zweite Exemplar ist für Ihre Akten bestimmt. Gießen, den 30. Juni 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun, Bekanntmachung. Detr.: Die Gemeindeviehwage zu Harbach. Auf Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Harbach wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortfelbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung des Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt: 1. § 5 der bestehenden Ortssatzung über die Benutzung der Gemeindeviehwage zu Harbach wird aufgehoben. 2: An seine Stelle tritt folgende Bestimmung: Die Gebühren für die Benutzung der Gemeindeviehwage zu Harbach werden durch einen nach- Artikel 187 der LGO. zu erlassenden Gebührentarif geregelt. 3. § 6 der bestehenden Ortssatzung wird geändert wie folgt: Sogleich nach stattgehabter Wiegung find die nach dem Gebührentarif verfallenen Wiegegebühren an den Wiegemeister zu entrichten. 4. Diese Aenderung tritt mit dem Tage der Verössentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Harbach, den 6. Februar 1922. Bürgermeisterei Harbach. Münch. Gebührentarif. Auf Grund des Artikels 187 der LGO. wird mit Genehmigung des Hessischen Ministeriums des Innern für die Benutzung der Gemeindeviehwage der Gemeinde Harbach folgender Gebührentaris Erlassen: 2 An Wiegegebühren werden erhoben: ■* A. 1. für GroßvicH, als Ochsen, Kühe und Rinder für Las Stück . . . . ..... ' 4 2Nk 2. für Kleinvieh, als Kälber, Ziegen,' Schafe und Schweine, für das Stück ..... .... 2 Mk B. Ortsfremde bezahlen die doppelten Sätze.' Harbach, den 6. Februar 1922. Bürgermeisterei Harbach. Münch. Dienstnachrichtcn des Krcisamtcs. -Unter der Schafherde der Gemeinde Wenings (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochrn Wenings wurde als Sperrgebiet erklärt. Bindsachsen, Kefenrod', Mer- kenfritz, Allenrod und Wrrnings bilden das Deobachtungsgebiet Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Mellnau (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schutzmahregeln sind aufgehoben. Dem Herrn Wilhelm Jullmann zu Gießen wurde für seine Person die Genehmigung erteilt, bei der Beförderuna von Auswanderern nach außerdeutschen Ländern als Agent der International Mercantile Marine Company of Aew Jersey (American Linie) durch Vorbereitung, Vermittlung oder Abschluß von Deförderungsverträgen innerhalb des Kreises Gießen gewerbsmäßig mitzuwirken. Dem Herrn S. Loeb zu Gießen wurde für seine Person die Erlaubnis erteilt, bei der Beförderung von Auswanderern nach außeröeutschen Ländern als Agent der Hamburg—Amerika- Paletfahrt-A.-G. zu Hamburg durch Vorbereitung, Vermittlung oder Abschluß von Beförderungsverträgen gewerbsmäßig mitzuwirken. Das Ministerium des Innern hat den evangelischen Kirchengemeinden, Antersielminqen und Rodt in Württemberg die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose einer am 12. Juli ds. Js. zu Gunsten des Umbaues bzw. Reubaues ihrer Kirchen zu veranßaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Derlosungs- plan dürfen 57 600 Lose zu je 4,166 Mk. ausschließlich Reichsstempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem Hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotlerie ist Ankündigung Ausgabe und Vertrieb der Lose in H-essen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen. Das Ministerium des Innern hat dem Verein Stuttgarter Säuglingsheim e. D. in Stuttgart und dem Landesverband für Jugendfürsorge in Württemberg in Stuttgart die Erlaubnis erteilt. 4000 Lose einer am 14. September 1922 zu veranstaltenden Geldlotterie (Stuttgarter Säuglingsheim-Geldlotterie) innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Derlosungsplan dürfen 57 600 Lose zu je 8,333 Mk. ausschließlich Reichst! empelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch- . Suddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der. Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch" Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur . unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen. Das Ministerium des Innern hät der Gemeinde Groh-Am- stadt die Erlaubnis erteilt, anläßlich des am 17., 18. und 19. September 1922 daselbst stattfindenden Pferde- und Zuchtviehmarktes verbunden mit Geflügel-, Obst- und Maschinenausstellunq, eine Verlosung von lebendem Vieh und Gebrauchsgeqenständen zu veranstalten: Ziehunqstermin, 19. September 1922. Es dürfen bis zu 22 500 Lose zu 3 Mk. das Stück (2,50 Mk. reiner Losest reis und 0,50 Mk. Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Der Wert der Gewinngegenstände muß mindestens 45 Prozent der Einnahme aus dem Verkauf der Lose . (reiner Losepreis ohne Reichsstempelabgabe) betragen. Der Vertrieb der Lose ist in Hessen gestattet. Das Ministerium des Innern hat den katholischen Kirchen- gemeinden Reutlingen und Straßdvrf O. A. Gmünd die Erlaubnis erteilt, 4000 Lose einer am 12. Oktober 1922 zu veranstaltenden I Geldlotterie (Reutlinqer-Straßdvrfer Kirchbaulotterie) innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zu- I ständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 57 600 I Lose zu je 8,333 Mk. ausschließlich Reichsst empelabgabe aus- I gegeben werden. Zum Vertrieb in -Hessen dürfen nur mit dem ! hessischen Zulassungsflempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch- 1 I Süddeutschen. Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb..ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen. Das Ministerium des Innern hat folgenden Lose vertrieb »(Losbriesevertrieb) genehmigt: Geldlotterien: 1. Reihe 1 dec Bayerischen Kinderheim-Geldlotterie, 8000 Losbriefe zu je 2,50 1MV Absatzgebiet: Hessen: 2. Bayerische Rote- Kreuz-Lotterie, 8000 'Lose zu» je 2,25 Mk., Ziehungstermin: 17. August 1922. Absatzgebiet Hessen: 3. Reutlinger-Straßdorfer Kirchbaulotterie. 4000 Lose zu je 8,33 Mk., Ziehungstermin 12. Oktober 1922, Absatzgebiet Hessen; 4. Stuttgarter Säuglingsheim- Geldlotterie, 4000 Lose zu je 8,33 Mk., Ziehungstermin 14. September 1922, Absatzgebiet Hessen; 5. Wo'hlfahrtslotterie des Alice- Fraüendereins, Kreisgruppe Erbach i. O„ 25 000 Losbriefe zu je 1,66 Mk., Vertriebszeit: bis spätestens 1. November 1922, Absatzgebiet Kreis Erbach. G e g e n st a n d s l o t t e r i e: 1. des Geflügelzuchtvereins Reichenbach und Amgegend, 3000 Lose zu je 2,50 _ Mk.. Ziehungstermin 1. Juli 1922, Absatzgebiet Kreis Bensheim: 2. des Geflügelzuchtvereins Fränkisch-Crumbach 5000 Löse zu je 1,66 Mk., Ziehungstermin 11. Dezember 1922, Absatzgebiet Provinz Starkenburg; 3. der Städtischen Pferdemarkt- deputation in Gießen, 25 000 Lose zu je 2,50 Mk., Ziehungstermin 28. September 1922, Absatzgebiet Hessen; 4. der Gemeinde Groß- Amstadt, 22 500 Lose zu je 2,50 Mk., Ziehungstermin 19. September 1922, Absatzgebiet Hessen. Zu den angegebenen Losprelsen (Lo.sbricfpreisen) tritt die entsprechende Reichsstempelabgabe. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer PreußischsSüddcutschen Klassenlotterie ist Ankündigung, Ausgabe und kAwirieb der Geldlotterielose in Hessen nicht gestattet. Die (Losbriefe) nichthessischer Lotterien dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Bekanntmachung. Detr.: Feldbereinigung Klein-Linden; hier: den II. Abschnitt. In der Zeit vom 1. bis einschließlich 15. Juli 1922 liegen im Saale der Gastwirtschaft Rinn zu Klein-Linden die Arbeiten des II. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: 1. Die Donitierungsblätter. 2. Das Besitzstands Verzeichnis. 3. Die Gütergeschosse. 4 Die Zusammenstellung der Gütergeschosse. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt Montag, den 17. Juli 1 9 2 2, vormittags 9 —10 Ahr, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedbergs den 18. Juni 1922. Der Hessische Felöbereinigungskommissär: . A e b e l, Regierungsassessor. Bekanntnrachnng. Detr.: Feldbereinigung Lumda; hier: Entwässerung von Grundstücken in den Fluren VI, VII, IX, X und XVIII. 2>n der Zeit vom 3. bis einschließlich 17. Juli 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Lumda die nachstehenden Akten über die Entwässerung von Grundstücken in den Fluren VI, VII, IX, X und XVIII zur Einsicht der Beteiligten offen, und zwar: 1. der Kostenanschlag des Kulturbauamts Gießen, 2. der Lageplan, und 3. Abschrift des Beschlusses VII vom 22. Juni 1922. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 23. Juni 1922. Der Hessische Felöbereinigungskommissär: Dr. Jan n, Regierungsrat. Bekanntmachung. Detr.: Feldbereinigung Atp'he; hier: die Auflösung. Och bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß nach Beendigung sämtlicher Feldbereiniqungsarbeiten durch Entschließung Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, zu Rr. M. A. W. L. 9661 vpm 22. Juni 1922 die* Vollzugskommission für die Feldberejni- gungsgesellschaft Atphe aufgelöst worden ist. Friedberg, den 27. Juni 1922. Der Hessische Feldbereinigungskommissär: O. V.: Dr. Andres. Regierungsrat. T'-v* r ü b Pichen Universitäts-Buch- und öt»indru».crei B Bangt. Biehtn