Nr. 95 5. September 1922 Hebamnien - Aenderung des AeichseinkommLnsteuergesehes. - Unterstützung bestehender Ärippen usw. Friedberger Geschichtsblatter. — Das Aufkäufen von Waren Durch Ausländer. Kinderarbeit ins gewerblichen Be° trieben. Beitreibung der Gemeindegefälle. — Gienstnachrichten. — Feldbereinigung ^Aöthges. 1. 2. 12-30 Qltf. 3. 15-40 Mk. 60—180 21«. 4. Mk. 5. 12- 30 Mk. 60-150 Mk. s 45-100 Mk. 15-40 2Nk. 7,50-15 Mk. 15—30 Mk. 11. 13. 30-75 Mk. 200 Mk. 7,50 Mk. 15-30 18—40 30-60 Mk. 7,50-15 Mk. 100 150 Mk. Mk. Mk. Mk. 7,50 Mk. l§Mk. Die Mindestsätze müssen bei Wenigbemittelten und in allen Fällen, in denen eine Staats-, Kreis- oder Gemeindekasse oder eine milde Stiftung für die Zahlung der Gebühren aufzukommen hat, berechnet werden. Je nach dem Einkommen der Familie können die höheren Sätze Platz greisen. Das Beibringen, eines Einlaufs, einer Scheidenausspülung oder Anlegen eines Katheters im Verlauf einer Geburt, Frühgeburt oder Fehlgeburt, und bei den Wochenbettbesuchen kann nicht besonders berechnet werden, dagegen dürfen, wenn diese Verrichtungen bei außerordentlichen Berufungen notwendig werden, außer den Sätzen nach 10—12 noch Besuchsgebühren berechnet werden. Für etwaige Lieferung der bei der Geburt und im Wochenbett notwendigen Desinfektionsmittel und Verbandstoffe hat die Hebamme den jeweiligen Kaufwert der verbrauchten Mittel in Anrechnung zu bringen. Die Hebamme muß auf Verlangen der Zahlungspflichtigen ihre Forderung durch eine Rechnung begründen, in der die verschiedenen beruflichen Leistungen einzeln aufgeführt und nach ihrer Zeitdauer angegeben sind. Außer den hier angeführten Gebühren hat die Hebamme keine weitere Vergütung zu beanspruchen, insbesondere keine Taufgeschenke, Patengeschenke^usw. 7. Für jeden der vorgeschriebenen Wochenbett- befuche in den ersten 10 Tagen nach der Entbindung ...... Wird die Anwesenheit der Hebamme länger als eine Stunde benötigt, für jede angefan- gene halbe Stunde . ..... . Wenn weitere Besuche verlangt werden, gilt der gleiche Satz. 8. Für außerordentliche Berufungen am. Tage tungen ....... 14. Versieht die Hebamme Pflegedienst bei einer Schwangeren oder Wöchnerin, so hat sie außer Verköstigung zu beanspruchen: a) für den Tag ......... b) für die Nacht ’ c) für Tag und Aacht . . . 15. Weggebuhren bei Verrichtungen in Nachbarorten für jeden Kilometer Entfernung vom Wohnsitz: a) bei Tage . .' ......... b) bei Nacht (von 9 Ähr abends bis 7 Ähr morgens) . 7....... . Bei Benutzung der Eisenbahn darf das Fahr- : geld berechnet werden, außerdem"die Zeitversäumnis, und zwar für jede angefangene halbe Stunde ........... Bei Stellung eines Fuhrwerks kann nur die Zeitversäumnis berechnet werden, keine Weg- gebiihr. Erläuterungen zur Bekanntmachung, die Gebührenordnung für Hebammen betreffend, vom 9. August 1922. Detr.: Aenderung des Deichseinkommensteuergesetzes; Hier: die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohnes. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger» meistereien der Landgemeinden des Kreises. Wegen der von dem Reichstag mit Wirkung vom 1. August ds. Hs. an beschlossenen Aenderungen der auf die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohnes bezüglichen Vorschriften des Reichseinkommensteuergesetzes sind in der Tagespresse bereits entsprechende Veröffentlichungen erfolgt, deren wesentliche Bestimmungen mit Beispielen wir Ihnen zur Nachachtung nachstehend mitteilen. Gießen, den 19. August 1922. Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemm er de. Die Beträge, um die sich der von dem Arbeitslohn . von 3500 Mk) — (40 + 90 =) 130 Mk. = 220 Mk. ' 2. Verheirateter Arbeitnehmer ohne Kinder, dem vorn Finanz- , amt eine Erhöhung des Werbungskostenpauschsatzes von 540 Mk. auf 780 Mk. jährlich zugelassen worden ist, mit einem Monats- arbeitslbhn von 2700 Mk. MonaWch ab 1. August einzubehalten: 270 — (40-4-90 + 40=) 170 Mk. --- 100 Mk. 3. Verheirateter Arbeitnehmer mit zwei minderjährigen Kin- ■ dem. Wo-chenlöhn 1200 Mk. Ab 1. August 1922 wöchentlich ein» zubehalten: 120 — (9,60 + 21,60 + 9,60 + 19,20 -s- 19,20 =) 79,20 - Mark = 40,80 Mk. -- abgerundet auf 40 Mk. 4. Verheirateter Arbeitnehmer mit drei minderjährigen Kindern und zwei vvm Finanzamt zur Berücksichtigung zugelassenen mittellosen Angehörigen: Tageslohn 210 Mk. Ab 1. August 1922 kein Steuerabzug mehr, da die Ermäßigungen zu (1,60 + 3,60 + 1,60 + 5 x 3,20 =) 22,80 Mk. den an sich einzubehaltenden Betrag . von 21 Mk. (d. i. 10 v. H. von 210 Mk.) übersteigen. Gültig ab 1. August 1922. Sie bei monatlicher, wöchentlicher, täglicher oder zweistünd- licher Löhn- oder Gehaltszahlung zu berücksichtigende Ermäßigung des von dem Arbeitslöhn (Geld und Natural- oder Sachbezüge) einzubehaltenden Betrages von 10 v. H. beträgt: Familienstand monat- wöchent- täglich zweistündlich M> lich M . lich M 31,20 5,20 1,30 40,80 6,80 1,70 50,40 8,40 2,10 ' 60,— 10,— 2,50 69,60 11,60 -2,90 79,20 .13,20 3,30 88,80 14,80 '. 3,70 98,40 16,40 4,10 Soweit"bei den für den Monat August im Voraus gezahlten Bezügen'die erhöhten Ermäßigungen nicht berücksichtigt werden konnten,' ist dies bei der nächsten Zahlung durch Anrechnung des entsprechenden Anterschiedsbetrags nachzu'holen. Eine Berichtigung der Steuerbücher durch Zahlenänderung von Seiten der Gemeindebehörden, Finanzämter oder Arbeitgeber kommt nicht in Frage.____________________________________________________ V e t r.: Staatszuschüsse zur Schaffung neuer und zur .Unterstützung bestehender Krippen usw. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. .Unter Hinweis auf die unter Kapitel 55, Titel 2 des Staatsvoranschlags vorgesehenen Mittel für Staatsbeiträge zur Schaffung neuer und zur Llnterstützung bestehender Krippen, Kleinkinderschulen (Kindergärten) und Horte empfehlen wir Ihnen, die hiernach in Frage kommenden Anstalten Ihres Dienstbezirks auf die Möglichkeit einer Staatsbeihilfe aufmerksam zu machen, oder falls die Schaffung neuer Anstalten in Frage kommt, gegebenenfalls die Gewährung einer Beihilfe anzuregen. Die Anträge sind an uns einzureichen und von Jahnen zu begutachten. Der Vorlage der Anträge sehen wir bis 25. September lfd. Jahres entgegen. Falls Anträge nicht eingehen, ist Fehlbericht zu erstatten. Gießen, den 30. August 1922. - Kreisamt Gießen. 3. D.: Weicker. Betr.: Friedberger Geschichtsblätter. — An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Nachstehende Verfügung des Lanöesamts für das Bildungswesen bringen wir zu Ihrer Kenntnis: Wir empfehlen Ihnen, die Lehrer- und Schülerbiblivtheken auf die „Friedberger Geschichtsblätter" hinzuweisen und den Bezug dieser Zeitschrift zu empfehlen. Sie wird herausgegeben im Auftrag der Stadt Friedberg durch den Geschichts- und Altertums» älnverheirateter oder verwitweter • Arbeitnehmer ohne Kinder . \ . . . . . 130,— Verheirateter Arbeitnehmer ohne Kinder......170 — Unverheirateter oder verwitweter Arbeitnehmer mit einem mittellosen Angehörigen oder einem minderjäh- gen Kind , ..... 210 — Verheirateter Arbeitnehmer mit einem minderjährigen - Kind oder mittellosen Angehörigen ...... 250 — Ledig ob. verwitwet mit zwei minderjährigen Kindern od. mittellosen Angehörigen. . 290,— Verheiratet mit zwei minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen.... 330,— Ledig oder verwitwet mit drei minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen. . 370,— Verheiratet mit drei minderjährigen Kindern oder mittellosen Anaeböriaen.... 410,— verein Friedberg und enthält Beiträge zur Geschichte Und Landeskunde der Wetterau, die im Heimatkundlichen Unterricht wert- . volle Verwendung finden können. Wir würden es auch begrüßen, wenn die Lehrer des Kreises, soweit sie Heimat- und volkskundlich interessiert sind, die Friedberger Geschichtsblätter durch ihre Mitarbeit unterstützen würden. . Gießen, den 30. August 1922. _________Kreisschulamt Gießen. 3. D,: Hemmerde. Detr.: Das Aufkäufen von Waren durch Ausländer. Bekanntmachung. Das Auskausen von Waren, darunter zum Teil von solchen' des dringenden Lebensbedarfs für die einheimische Bevölkerung, durch Ausländer nimmt infolge der herrschenden Geldentwertung in letzter Zeit in bedrohlicher Form überhand. Das Ministerium des Innern hat deshalb strengste Handhabung der für die Ausländer gültigen Paß- und Meldebestimmungen angeordnet. Es wird nicht ausbleiben, daß bei Ausübung der hiernach ' erforderlichen Kontrolle an Bahnhöfen, auf Straßen oder an sonstigen öffentlichen Orten gelegentlich auch einmal Inländer oder im Besitze gehöriger Pässe befindliche Ausländer durch- die Polizei angehalten werden. Cs darf aber angenommen werden, daß die Bevölkerung im allgemeinen die Notwendigkeit genauer'- Kontrolle anerkennen und im Interesse der Sache unvermeidliche Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen wird. Gießen, den 4. September 1922. "<; :-+> Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm er de. • Au die Ortspolizeibehörden der Landgemeinden und die Gendarmerie des Kreises. Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, für strengste Handhabung der für die Ausländer » gültigen Paß- und Meldebestimmungen besorgt zu sein. . Alle Zuwiderhandlungen sind zur Anzeige zu bringen. Aus- - länder, die sich nicht im Besitz ordnungsmäßiger Ausweispapiere befinden, sind uns zwecks Durchführung des Ausweisungsver» fahrens vorzuführen. Gießen, den 4. September 1922. _________Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde. Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Die Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder sind bis spätestens 20. September einzureichen. Zur Erleichterung der Prüfung der Verzeichnisse wird empfohlen, bei der Aufstellung Vordrucke, die bei Wilhelm Klee in Gießen zu haben sind, zu benutzen. Gießen, den 2. September 1922. _________Kreisschulamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.__________ Bet r.: Die Beitreibung der Gemeindegefälle. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir scheu bis zum 15. Sep tember l.Js. der Einsendung : der Mahn- und Pfändungsbefehle oder der Erstattung von Fehlberichten entgegen. Gießen, den 2. September 1922. _________Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm er de._____- Dicnstnachrichten des Kreisamtes. Das Ministerium des Innern Hat dem Landesverband für ■ Zucht und Prüfung des badischen Pferdes E.V. in Freiburg (Breisgau) die Erlaubnis erteilt, 3000 Lose einer gelegentlich des Freiburger Pferdemarktes zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Dolksstaates Hessen zu vertreiben. Ziehungstag:. 3. November 1922. Nach dem von der zuständigen Behörde ge- nchmigten Verlosungsplan dürfen 35 000 Lose zu je 3,60 Mark (einschließlich- Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. ' Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. - Während der Zeit des Ver- ' triebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter " Angabe Hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen, Bekanntmachung. Detr.: Feldberernigung Röthges: hier: Geldausgleichungenx In der Zeit vom 6. bis einschließlich 12. September 1922 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Röthges das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis sowie das Geldaus- gleichungsverzeichns zur Grenzregulierung mit Wetterfeld zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Röthges schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 27. August 1922. Der Hessische Felöbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat. Druck der Brühl'schen Univerfitätr-Duch. und Sietnbruäterei R. Sange, Liehen