AmtZveMndigungzblatt für die Provinzialöirekiioil Gberheßen und für das Kreisamt Giehen. _________________Sc^elnt Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75.— vierteljährlich. Nr. 112 3. November 1922 sSbetoäS 2lnkmung von Privathengsten. - Sprechtage der amtlichen Kreisfürsorgestelle für mbtuna ©ethpÄnm ^Errichtung emer Zwangsinnung für das Weihbindergewerbe im Kreis Schotten. - Aus- ^Epubllk; hieri Deifammlungen usw. von Angehörigen ehemaliger Truppenteile. - Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandspersonen. - Laufende Teuerungszufchüffe. - Landwirtsa-afttiche Schule in Butzbach. -'Dienstbezüge ____________&er Beamten, Lehrer usw. — Herausgabe einer Heimatzeitfchrift. — Dienstnachrichten. — Gefunden, verloren' Bekantttmachung, die Gebühren der Schornsteinfeger betr. Dom 27. Oktober 1922. 3m Hinblick auf die weiter fortschreitende Teuerung und die damit verbundene weitere Steigerung der Unkosten im Schorn- steinfegergewerbe, insbesondere auch die erneute Erhöhung der Gesellenlöhne, haben wir unter Aufhebung der mit unserer Bekanntmachung vom 16. September lfd. Hs. (Regierungsblatt S. 316) zugebilligten Teuerungszuschläge mit Wirkung vom 23. Oktober lfd. Hs. ab bis auf weiteres die Teuerungszuschläge auf die unter I unserer Bekanntmachung, die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend, vom 8. Mai 1922 (Regierungsblatt S. 111) bestimmten Grundgebühren wie folgt festgesetzt: 1. für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach und Giehen auf 2000 t>. H 2. für die übrigen Kehrbezirke des Landes auf 2300 v. H. 3m übrigen behält es bei den Bestimmungen unter II Abs. 2 und 3 unserer vorgenannten Bekanntmachung vom 8. Mai 1922 sein Bewenden. Darmstadt, den 27. Oktober 1922 Hessisches Ministerium des 3nnern. 3. CB.: Emmerling. Bekanntmachung, Ankörung von Privathengsten betreffend. Dom 21. Oktober 1922. Besitzer von Privathengsten, welche diese zum Decken fremder Stuten verwenden, und deshalb im Jahre 1923 untersuchen (ankören) lassen wollen, haben vor dem 15. November ds. Hs. bei der Landesgestütsdirektion in Darmstadt entsprechenden Antrag zu stellen. Nach dem 15. November eingehende Anträge können in 1923 nicht mehr berücksichtigt werden. Darmstadt, den 21. Oktober 1922. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft. .11 e b e l. Bekanntmachung. Betr.: Sprechtage der amtlichen Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Unsere sich täglich mehrende Geschäftsbelastung macht es notwendig, den Verkehr mit dem Publikum nur auf bestimmte Tage der Woche zu beschränken, um so wenigstens während dec übrigen Tage die notwendige Zeit zur Bewältigung und glatten Abwicklung unserer Geschäfte, die bisher durch den täglichen Personenverkehr sehr notgelitten hat, zu gewinnen. Wir haben deshalb von nun an als Sprechtage für den Verkehr mit dem Publikum Dienstag vor - undnachmittag, Donnerstag vormittag und Samstag vormittag jeder Woche bestimmt. Giehen, den 1. November 1922. Hessisches Kreisamt Giehen (Amtliche Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene). 3. V.: Dr. Heh. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden deö Kreises. Obige Bekanntmachung wollen Sie wiederholt in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der beteiligten Kreise bringen. Giehen, den 1. November 1922. Hessisches Kreisamt Giehen (Amtliche Kriegssürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene-. 3. V.: Dr. H e h. Bekauutmachttug. Betr.: Errichtung einer Zwangsinnung für das Weihbindergewerbe im Kreis Schotten. Nachdem ein Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung für das Weihbindergewerbe, deren Bezirk die Gemeinden des Kreises Schotten, sowie folgende Gemeinden des Kreises Giehen: Ettingshausen, Grünberg, Hungen, Langd, Lauter, Münster, Nd.- Dessingen, Nonnenroth, Ober-Dessingen, Queckborn, Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinheim, Stockhausen, Dillingen, Weickartshain umfassen soll, gestellt worden ist, fordere ich alle selbständigen Handwerker, die in den genannten Orten des Kreises Giehen das Weihbindergewerbe betreiben, auf, mir innerhalb zweier Wochen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich mitzuteilen, ob sie sich für oder gegen die Errichtung der Zwangsinnung aussprechen. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraums Wochentags von 9—12 Llhr vormittags in den Dienst räumen des Kreisamtes Giehen, Zimmer Olr. 10 a, erfolgen. Rach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeuhe- rungen sowie solche Erklärungen, die nicht erkennen lassen, ob der Errichtung einer Zwangsinnung zugestimmt wird oder nicht, bleiben unberücksichtigt. Die abgegebenen Erklärungen liegen vont 16. November 1922 bis 30. November 1922 an der oben bezeichneten Stelle wochentags von 9—12 Uhr vormittags zur Einsichtnahme für die 'Beteiligten und Erhebung etwaiger Einsprüche aus. Nach Ablauf der Frist erhobene Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. Giehen, den 26. Oktober 1922. Der Kommissar: Dr. Engelbach. An die Bürgermeistereien der Gemeinden Ettingshausen, Grünberg, Hungen, Langd, Lauter, Münster, Nieder- Dessingen, Aonnenroth, Ober- Bessingen, Queckborn, Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinheim, Stockhausen, Dillingen, Weitershain. Die vorstehende Dekannturachung wollen Sie in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten bringen, über die erfolgte Bekanntmachung hierher berichten und bis zum 7. November d. H. eine Liste sämtlicher selbständiger Weihbinder, die in 3hrer Gemeinde tätig sind, einsenden. Giehen, den 26. Oktober 1922. ___________Kreisamt Giehen. 3. D.: Welcker.___________ Bekanntmachung. Betr.: Die Ausführung des Gesetzes zum Schutze der Republik; hier: Versammlungen und sonstige Veranstaltungen von Angehörigen ehemaliger Truppenteile. 3m Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 15. August b. Hs. (Amtsverkündigungsblatt Nr. 91) bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß das Ministerium des 3nnern durch Ent- schliehung vom 19. Oktober d. Js. zu Nr. M. d. 3. 30 371 bis auf weiteres den Vereinigungen von Angehörigen ehemaliger Truppenteile gestattet hat: 1. gesellige Veranstaltungen: 2. die Teilnahme an Beerdigungen in der herkömmlichen Weise, 3. Gedächtnisfeiern zu Ehren verstorbener Angehöriger der Truppenteile auf den Friedhöfen; 4 Einweihungsfeiern von Denkmälern für die Gefallenen. Es wird hierbei wiederum die Erwartung ausgesprochen^ dah bei allen Veranstaltungen in den Reden größte Zurückhaltung geübt wird und dah auch. sonst alle Provokationen unterbleiben. „R e g i m e n t s f e i e r n" sind nach wie vor verboten. Den Ortspolizeibehörden ist das Recht zuerkannt, die Veranstaltungen zu überwachen und sie zu verbieten, falls sich Miß- stände Herausstellen sollten. Giehen, den 25. Oktober 1922. Kreisamt Giehen. 3. V.: H e m in erde. Betr.: Wie oben. An die^OrtspoliZeibehorden des Kreises. Wir verweisen auf die vorstehend veröffentlichten Anord- nungen des Ministeriums des 3nnern und machen cs 3hnen zur Pflicht, die Veranstaltungen zu überwachen und sie zu verbieten, falls sich Mihstände Herausstellen sollten. Giehen, den 25. Oktober 1922. Kreisamt Giehen. 3. V.: Hemmerde. Betr.: Die Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandspersonen vom 2. Vierteljahr 1922 Rj. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die Verzeichnisse der Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandspersonen vom 2. Vierteljahr Rj. 1922 sind bis spätestens zum 10. k. M t s. zur Prüfung und Genehmigung an uns einzusenden. Pünktliche Einhaltung dieses Termins wird erwartet. Es empfiehlt sich, die Tagegelder und Reisekosten sämtlicher Ortsvorstandspersonen möglichst in einem Verzeichnis zusammenzuflellen. Giehen, den 24. Oktober 1922. Kreisamt Giehen. 3. V.: Hemmerde. 2 hl-schen Unwersitäts-Buch- und Steindruckerei. N. Lange, Giehsn. Druck der Vrü x Dienstnachrtchten Des SU'ctsamtcs. In der Gemeinde Holzhausen (Kr. Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Sperr- mastnahmen sind angeordnet. Die Maul- und Klauenseuche unter der Schafherde in Kölschhausen (Kr. Wetzlar) ist erloschen. Die Sperrmast- nahmen sind aufgehoben. Ludwig Volk II. von Annerod wurde zum Mitglied des Wiesenvorstandes und als Feldgeschworener für die Gemeinde Annerod bestellt und vom Kreisamt verpflichtet. Das Ministerium des Innern hat auf Grund der Dundesrats- verordnunq vom 15. Februar 1917 (Reichsgesetzblatt S. 143) dem Deutsch-Litauischen Memellandbund E. V., Berlin—Daumschulenweg, zugunsten der „Memellandspende" die Erlaubnis zur Sanimlung von Geldspenden durch Werbungsschreiben und Zeitungsausrufe für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1922 erteilt. Bekanntmachung. In der Zeit vom 1—15. Oktober 1922 wurden in Hiesiger Stadt gefunden: 1 Korbdeckchen, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Maststab 1 Trauring gez. H. K, 5.1. 21, 1 silberne Brosche, 1 brauner Damenhandschuh, 1 goldenes Kinderarmband, 1 schwarzer Damenhandbeutel, 1 schwarze Damenschürze, 2 Meter braunleinenen Stoss, verschiedene Geldscheine; als zugelaufen wurden abgeliefert: 1 deutscher Schäferhund, 1 kurzhaariger Pinscher; verloren: 1 kleines goldenes Kettchen, 1 silbernes Kettenarmband, 1 schwarze Brieftasche mit ca. 100 Alk. Inhalt, 1 Trauring gez. A. K. 6.1. 20, 1 Pferdedecke, blaugelb gestreift, 1 wollene blaugestreiste Mühe mit roten Streifen, 1 braune Handtasche mit Inhalt, 1 rotlederne Brieftasche mit Inhalt, 1 rotbraunes Mäppchen mit Inhalt, verschiedene Geldscheine. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ähr vormittags und 4—5 Ähr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen. Gissten, den 16. Oktober 1922. Polizeiamt Gietzen. I. B,: Dr H e fr, Betr.: Eröffnung des Lehrgangs 1922/23 an der hessischen landwirtschaftlichen Schule Butzbach. .. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kretas. Der ordentliche Lehrgang 1922/23 an der landwirtschaftlichen Schule Butzbach beginnt Montag, den 6. Avvember 1922 Etwaige Interessenten wolleii sich unverzüglich Mit dem Schulvorsteher, Landwirtschaftsrat Dr. Schad in Butzbach, wegen der Einzelheiten in Verbindung sehen. Gtest en, den 30. Oktober 1922. Kreisamt Giesten. I. V.: De. Hest. Detr.: Lausende Teuerungszuschüsse. , An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die nachstehend abgedruckte Verordnung des Reichsarbeits- ministers über die Echöhung der Teuerungszuschüsse und der > Einkommensgrenzen im Gesetz über Teuerungsmastnähmen für Militär-Aentner vom 14. Oktober 1922 wollen Sie durch Aushang an der Ortstafel und öffentlichen Hinweis darauf zur Kenntnis der Beteiligten bringen. Giesten, den 24. Oktober 1922. Hess. Kreisamt Giesten (Amtl. Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. J.V.: Dr. He st. Verordnung über die Erhöhung der Teuerungszuschüsse und der Einkommensgrenzen im Gesetz über Teuerungsmastnähmen für Militärrentner. Vom 14. Oktober 1922 (AGDl. I ©....)*) Auf Grund des § 9 des Gesetzes über Teuerungsmastnähmen für Militärrentner vom 21. Juli 1922 (RGBl. I S. 650) wird mit Zustimmung des Aeichsrats folgendes verordnet: I. Zu §§ 2 und 3. Wegen der Zunahme der Teuerung werden die monatlichen Teuerungszuschüsse (Zisfer I der Verordnung vom 13. September 1922 — RGBl. I S. 735 ;—) erhöht < für einen Schwerbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 bis 80 v. H. um 800 Mk. auf 2000 Mk., für einen Schwerbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mehr als 80 v. H. um 1200 Mk. auf 3000 Mk., für einen Schwerbeschädigten, der nur auf die Rente angewiesen und nachweislich einen Erwerb auszuüben nicht imstande ist um 1600 Mk. auf 4000 Mk., für eine Witwe um 800 Mk. auf 2000 Mk., für eine Witwe, die nur auf die Rente angewiesen und nachweislich einen Erwerb auszuüben nicht imstande ist, um 1200 Mark auf 3000 Mk., für eine vaterlose Waise um 600 Mk. auf 1200 Mk., für eine elternlose Waise um 1050 Mk. aus 1800 Mk., für einen Clternteil um 600 Mk. auf 1500 Mk., für ein Elternpaar um 1000 Mk. auf 2500 Mk., für Empfänger eines älebergangsgeldes oder eines Hausgeldes oder für Empfängerinnen einer Witwenbeihilfe um 800 Mk. aus 2000 Mk. Der besondere Zuschuß, den Schwerbeschädigte oder Hausgeldempfänger erhalten, wenn fie für Kinder zu sorgen haben, erhöht sich für jedes Kind um 475 Mk. auf 1000 Mk. Zu 8 4 Abs. 1. Die Einkommensgrenzen (Ziffer II der Verordnung vom 13. September 1922 — RGBl, I S. 735 ) werden' den erhöhten Teuerungszuschüssen (Ziffer I) entsprechend erhöht. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 in Kraft. Die zu ihrer Durchführung erforderlichen Anordnungen trifft der Reichsarbeitsminister. Berlin, den 14. Oktober 1922. Der Deichsarbeitsminister. Dr. Brauns. Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen werden gebeten, die Verordnung ungesäumt in Vollzug zu setzen. Die Veröffentlichung im Reichsgesehblatt braucht nicht abgewartet zu werden. Die ohne Rücksicht aus die Veränderung der Einkommensgrenzen nach der Verordnung sich ergebenden Mehrbeträge für Oktober sind den bisherigen Empfängern von Teuerungs- zuschüssen möglichst noch in diesem Monat nachzuzahlen. Die Zahlung an die infolge Heraufsetzung der Einkommensgrenzen sür den Monat Oktober neu hinzukommenden Rentenempfänger, die einen Antrag bereits gestellt haben, bisher aber wegen der Höhe ihres Einkommens nicht berücksichtigt werden konnten, sowie die Nachzahlung der aus der Veränderung. der Einkommensgrenzen sür die bisherigen Empfänger von Teue- runqszuschüssen sich ergebenden Änterschiedsbetrage kann mit der Zahlung der Teuerungszuschüsse für November verbunden werden. Die zur Auszahlung der erhöhten Teuerungszuschnsse für den Monat Oktober noch erforderlichen Geldmittel sind auf die Reichöversorgungskasse zur Zahlung angewiesen. Besondere Mitteilung über die Einzelbeträge folgt. Dr. Brauns. (VII1, 5853. 22 v. 14.10.22.) *) Die Veröffentlichung erfolgt demnächst. Betr.: Die Dienstbezüge der Beamten, Lehrer usw. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Das Landesamt für das Dildungswesen teilt mit: „Die Lehrerschaft ist mit der Einsendung der zweiten Sep- tember-Derechnungsbogen auf Grund des Ausschreibens des Ge- samtministeriums vom 23. September 1922 — Ar. St. M. 17 665 — zu einem großen Teile noch im Rückstände. Wir empfehlen den betreffenden Lehrern ungesäumte Einsendung und weisen sie gleichzeitig darauf hin, daß die verspätete Einsendung sür die Säumigen bei der nächsten Gehaltsregelung Nachteile haben kann." Giesten, den 27/ Oktober 1922. Kreisschulamt Giesten. I. D.: H e m m e r d e. Be t r.: Die Herausgabe einer Heimatzeitschrift. 'V An die Bürgermeistereien und die Schulvorstände /X der Landgemeinden des Kreises. Im Auftrage des Verbands der Geschichts- und Altertumsvereine im Volksstaate Hessen, des Vereins für Geschichts- und Altertumskunde in Frankfurt a. M. und des Hanauer Ge- schichtsvereins erscheinen im Verlag des Historischen Vereins für Hessen unter dem Titel „Volk und Scholle". Heimatblätter für beide Hessen, Aassau und Frankfurt a. M. Die Zeitschrift bezweckt die Pflege der Liebe zur Heimat insbesondere unter Berücksichtigung der augenblicklichen Zeitverhältnisse. Das Änter- nehmen verdient auch im vaterländischen Interesse weitgehendste Förderung. Die Zeitschrift kann entweder durch Postabonnement zum Preise von 30 Mark jährlich oder aber durch Mitgliedschaft bei einem der Geschichtsvereine des Landes erworben werden. Die Geschäftsstelle befindet sich in Darmstadt (wchlost). Im Austrage des Ministeriums des Innern setzen wir Sie von Vorstehendem in Kenntnis und empfehlen den Bürgermeistereien, der Gemeindevertretung Vorlage zu machen wegen Beschaffung der Zeitschrift, welche zweckmätzigerweise den Schulvorständen zur Verwendung für Änterrichtszwecke zur Verfügung zu stellen wäre. Wir zweifeln bei dem großen Äutzen, welcher der Schule durch Pflege der Liebe zur Heimat erwachsen wird, und bei dem außerordentlich billigen Bezugspreis nicht, daß die Gemeindevertretung in die Beschaffung der Zeitschrift einwilligt. Dem Bericht der Bürgermeistereien über die Entschließung der Gemeindevertretungen sehen wir entgegen. Giesten, den 27. Oktober 1922. Kreisamt und Kreisschulamt Giesten. I. D.: Hemm erde. M-