Amtsverlülldlgungrblatt D die provinzialdireition Gberheffen unö für das Ureisamt Siehe». Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post'zu beziehen gegen Mb. 2.50 vierteljährlich. 38_________ 34. Februar v i "x ^'s^onimensteuerveranlaguug. — Abhaltung von Kreisfeuerwehrtagen. — Oberschlesier. — Lolbaocburen für sbrophulose und tuberkuloseverdachtige Kinder. — Desinfektoren. - Benutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken der Landcsuniversitat. - Schul- inventar. - Dlenstnachrichten. -- Feldbereinigungen Allendorf a. d. Lda., Allendorf an der Lahn, Watzenborn-Steinberg, Ettingshaulen und Lon- dorf, Polizeiwachtmeister-Stelleii, Viehseuchen, Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerb der (öemeinde Oppenrod. Betr.: Die Wlikoimnensteuerveranlagims für 1920/21. An den Odcrbtilgcriiitlslcr zu ließen,' die lyiiiflcriiich’tcrcicn der Landgemeinden, Mark- und Stistnngsnorstände, sowie die evangelischen und katholischen Kirchcuvorstäiide und die Vorstände der israelitischen Religiondgemcinden des Greises. Für die EinkoimnenstcuerverMlasung für 1920/21 ist zwecks Ermittelung der .Steuerpflichtigen und der Feststellung der Ole- Halts'- rind L-ohnbezüge >die Mitwirkung sämtlicher Reichs-, Landesund Gemeindebehörden erforderlich. Unter Bezugnahme auf § 40 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 191 der Reichs- abgabenordnung empfehlen mir Ihnen, die ,K assestcllen zu beauftragen, über die von ihnen im Kalenderjahr 1920 bewirkten Auszahlungen von Dienstbezügen der Beamten, Angestellten und Bediensteten für das, Kalenderjahr 1920 Nachweisungen auszu- stcllen und sie dem für den Wohnort der Beamten /zuständigen Finanzamt unverzüglich einzureichen. Die Nachweisung hat auch die Bezüge der Empfänger von, Ruhegehältern, Witwen und Waiscnpensioneir oderUnterhaltsbeiGage zu umfassen, soweit diese innerhalb des Deutschen Reiches wohnen oder sich aufhalten. Auf die genaue Beachtung der Vorbemerkung wird besonders hin- gewiesen. Zur Vereinfachung der Keranlagungsarbeiten ist darauf zu achten, daß die .Nachweisungen nach den Wohnorten und, falls ein Ort in mehrere Steuerbezirke geteilt ist, nach Steuerbezirken getrennt aufgestellt werden. , Für die Nachweisungen gind die Lohnlisten und Lvhnzettel zu verwenden, die bei den Finanzämtern erhältlich sind. Der Aufdruck „Lohnlisten" bzw. Lohnzettel" ist in „Gehaltslisten" ab- zu ändern. Gießen, den 22. Z-ebruar 1921. Kreisamt Gießen. Dr. Usingcr. Betr.: Die Abhaltung von Kreisfeuerivehrtagen. All dir Blirgcrilleistereieil und Felierwehrkoilimaudaiiteu des Kreises. Gemäß 8 36 der Kreisfeuerlöschordnung beabsichtigen mit, demnächst wieder Krcisfeuerwehrtag> abzuhalteu. Zwecks Ersparung von Kosten sollen die Tagungen nach.Bezirken getrennt abgehalten werden, üno zwar **<- 1. am So n ntag dem 2 7. Februar 1921, n achm. 2 7«' U h r Pünktlich, in Gießen im Sitzungssaal des R e g i e r u n g s g e b ä n d e s für die Gemeinden: AlbarlpxAllendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lda., üllteu- Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach, Danbringen, Garbenteich, Gvoßen-Bnseck, Grosten- Lindcn, Grilningen, Hansen, Heuchelheim, Holzheim, Klein- Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Steinbach, Treis ,a. d. Lda., Trohe, Watzenborn, Wiefeck, Winnerod; 2. am Samstag dem 5. März 1921, nachmittags 2Vs Uhr pünktlich, in Hungen, Gasthaus »nr Traube, für die Gemeinden: Bellersheini, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt, . Hungen, Jnheideir, Langd, Langsdorf, Lich, Akuschenheim, Nieder-Bessingcn, Nonnenroth, Obbornhofen,^ Ober-Bcssiu- geir, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe und Billingcn; 3. am S am s t a g de m 1 2. M ärz 19 2 1, nachMitiags 2 tl h r pünktlich, in Grün berg, Gasthaus zum Wilden Mann, für die Gemeinden: Allertshausen, Beltershain, Ettingshausen, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Hattenrod,. Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Münster. Odenhausen, Queckborn, Reinhards!;am, Rüddingshausen Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weilers Hain. Tagesordnung für alle Sitzungen wie folgt: 1. Bericht des Kreisseuerwehrinspcktors über den Staub des Feuerlöschwesens im Kreise Gießen, 2. Listenführung und Einteilung der Mannschaften, . 3. Anfragen, Verschiedenes. Etwaige Anträge oder Anfragen sind rechtzeitig, wwnls spätestens 8 Tage vor den, betreffenden Dermin an Herrn Kims- feuerwehrinspektor Tickvrä, Gießen, Sckmnzeustraste 8, schriftlich einzureichen. W i r laden d i e B ü r g e r in c i st e r o d c r d e r en Stell Vertreter sowie die Kommandanten oder ihre Stellvertreter z n den Ta g u n gen h j e r d u r ch ein u u d e r w a r t c n p ü nktti ch e s n u d voll z ählige s E r - scheinen.^ Dre Bürgermeister wollen vorstehendes den F e u e rwe h r lo m m an d a n t e u bekannt ge b e«. Die Kommandanten oder /ihre Stellvertreter sollen in Uniform erscheinen und können für Teilnahme an bet Tagung die gleichen Tagegelder und Reisekosten' aus der Gemeindekasse beanspruchen, wie die. Bürgermeister. Falls die Zeit ausreicht, findet jeweils nach Schluß der Tagung eine Besichtigung der .Feuerwehrgerüle bzw. eine Geräteübung (Vorführung der ’ Geräte) der Feuerwehr des Versammlnngs vrtes statt. Gießen, den 19. Februar 1921. v Kreisamt Gießen. ___________________Dr. II s inge r. Bekatttttmachuirg. B e t r.: Oberschlesier. Haussammlungen für die Oberschlesier sind nur dann als von befugter Seite ausgehend anzusehen, wenn die Sammellisten von dem zuständigen .Bürgermeister oder dem Oberregicruugsrat Welcker, dem Vorsitzenden der Bezirksgruppe Gießen der Verbände heimattreuer. Oberschlejirr, für zulässig erklärt worden find. Gießen, den 21. Februar 1921. __________ Kreisamt Gießen. I. V.: Du. Heß.________ Betr.: Solbadekuren für skrvphulöse und lubertuloseverdäutige Kinder. An Die Bürgermeistereien Der Landgemeinden des Kreises. Auch in diesem Jahre wird bk La ndesversich: rungsau stall Hessen, Darmstadt, zwecks Kräftigung und Gesunderhaltung der dmvch die Tuberkulose bedrohten Jugend wieder Solbadekuren für skrvphulöse und tuberkülvseverdächtige Kinder von 4—1.4 Jahren dnrchfii.hren. Die Kuren beginnen in Kürze. Die Knrdaurr ist. auf 28 Tage festgesetzt. Wir empfehlen Ihnen, nach vorherigem Benehmen mit den Herrn Pfarrern, Lehrern und den, Gemeinde schivestern, uns bis zum la. k. Mts. die Namen der Müder, für die eine Kur erforderlich ist, zu berichten. Hierbei ist anzuge.ben: Alter der Kinder, Namen und Stand der Eltern sowie, daß Iw nicht, in der Lage sind, die Kosten ganz- zu zahlen. Kinder von Eltern, die -die ganzen Kosten der Kur von ungefähr 400 Mark zahlen können, sowie Kinder von. Eiscnbalm- bediensteten, kommen nicht in Frage, da für Kinder von Selbstzahlern das Elisabeth-Haus in Bad-Nauheim und für Kinder von Eisenbnünbcdienstcten das Kinderheim in Münster am Stein zur Verfügung steht. Diese Kinder sind unseren Fürsorgeschwestsrn zu melden. Die Einweisung der uns gemeldeten Kinder erfolgt durch unsere Kreissü r sorg cschWestern, die sich vor Beginn der Kur mit den Eltern ins Benehmen setzen werden. Gießen, den 21. Februar 1921. ____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker._____________ BekanMma chung. B e t r.: Desinfektoren. Für den Tesinfektionsbezirk Lich wird eine als Desinfektor geeignete Persönlichkeit gesucht. Zum Bezirk gehören die Orte: Mb ach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt, Ettingshausen, Garbeuteich, Gniningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Lick-, Münster, Miischcnhcrm, fktieder-Bes.ingon, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloss, Utphe, Villingen. Es wird ein .Stnndenlohn von 3 Mark gewährt. Ten Meldungen sieht.entgegen Gießen, den 17. Februar 1.921. __Kreisamt Gießen. I. V.: Welcke r. B e i r.: Benutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken der Landesuniversität. An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Soweit unserer Verfügung vom 5. Januar 1921 (Amtsver- küiidigungsblatt Nr. 3 vom 7. Januar 1921) noch nicht entsprochen worden ist, wird hiermit erneut an ihre Erledigung erinnert. - Gieren, den 17. Februar 1921. Kreisamt Gießen. 3. ■ SS.: Welcter. Bekanntmachung. . Betr.: Tas Schulinventar. An die Schulvorstände des Kreises. Wir erinnern die Rückständigen an die baldige Erledigung un- lerer Verfügung vom 2. Dezember 1920 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 1<8 vom 7. Dezember 1920). . Gießen, den 17. Februar 1921. Kreisschultommission Gießen. I. V.: Hem werde. Dlenstnachrichten Ses Llrcisamtes. In. der Gemeinde Lauterbach und in H of-Eisen- b ach i|t die Maul- und Klauenseuche aus geb rochen Die genannten Gemeinden werden zum Sperrgebiet erklärt Das Be- vbachtnngsgebiet umfaßt die Gemeinden Maar, Rimlos. Blitzenrod Frischborn, Rixfeld und Rudlos. In Wünschen-Moos und Angersbach (Kr.Läuterbach) ist die Maul- und Klauenseuche, erloschen. Die Gemarkungen Angersbach und Wünschen- Mvos sind aus dem Sperrbezirk ausgeschieden und den: Boobach- tuugögebiet augegliedert. Stand der Maul- und Klauenseuche im Kreise Laut erb ach vom 16. Februar: 1. Sperrbezirke: Crainfeld, Hemmen, Stockhausen und Weißmühle bei Queck. Die Seuche ist überall im Abheilen. 2. Beo b achtu ngs g eb ie t e: Angers-- bach, Bermuthshain, Grebenhain, Hartershausen, Nieder-Moos, Oueck, Schadges und Vaitshain. 3. Gefährdetes Gebiet:. Ale übrigen Genieinden gehören »um gefährdeten Gebiet. Einzelne Geineiuden werden in Kürze ganz freigegeben. Unter dem Viehbestände des Lehrers Nau in Bauerbach (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Bei einem Pferd des Adam Bender III. zu Vraunshardt (Kreis Groß-Gerau) ist der Rotzverdacht amtlich feslgestellt morden. Die Maul- und Klauenseuche in Oberwalgern und Chriax- weimar (Kr^is Marburg) ist erloschen. Die ungeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereiuigung Allendorf an der Lumda; hier: den Kostenausschlag. In der'Zeit vom 25. Februar bis einschließlich 4. März 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda. der zufolge Kommissionsbeschluß, vom 1. Februar 1921 Ziffer 6 ausgestellte Kosteuausschlag zur Einsicht der Beteiligten offen. , Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda. schriftlich unb mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 16. Februar 1921. Der Hessische Feldbereinigungskommissär: _______________ Dr, I a n n, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. Lahn, Watzenborn - S t e i n b e r g. Auf Grund von Artikel 19 des Feldber.-Gesetzes fordere ich die beteiligten Grundeigentümer auf, die Einträge der Eigentumsund sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, in- foiveit sie den bestehenden Verhältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist, von drei Moiiaten bei dem zuständigen Amtsgerichte berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit Vie bestehenden Rechtsverhältnisse beim Feldbereinigungsverfahren berücksichtigt werden können.. Friedberg, den 11. Februar 1921. xDer Hessische Feldbereinigungskommissär: S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen; hier: die Arbeiten des II.. und III. .Abschnitts der Gemarkungsgrenzregu- lierung 'mit Harbach: I» der Zeit vom 18. Februar bis einschließlich B. März 1921 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei H a r'b a ch, die Arbeiten des II. und III. Abschnitts der Gemarkungsgrenzregulierung Ettingshausen—Harbach zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: -. ■. 1. 3 Blatt Bvnitierungskarten. 2. 1 Heft Besitzstandsverzeichnis. 3. 3 Blatt Zuteilungskarten. 4. 1 Heft Gütevgeschosse I. 5. 1 Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse. - 6. 1 Heft Gütergeschoß mit Zuteilungsplan. 7. 1 Heft Zuteilungsvevzeichnis. Tagesahrt zur Entgegennahme vou Eimveudungen findet vaielbst Freitag den 4. Mürz 19 21 vorm ittags von 9 Vs —10'/-, llchr statt, Ivozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, vast die -Kickterschclnenden mit Eintvendungen ausgeschlossen sind . Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen emzurerchen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle n , Samstag b e u 26. Februar l f d. I s. statt,. Zuiammenkunft hierzu vormittags 9*/2 Uhr bei der Bürger- melsteret zu H a r b a ch. Friedberg, den sich Februar 1921. Ter Hessische Feldbereiuiguugskommissär: S ch uittspahn, Regierungsrat. Bekanntmachnng. Bert\: Feldbeveinigung Londorf; hier: Massegrundstückc. c> z4,1? Berstergeruug der Massegrundstücke der Feldbereinigunq Londorf findet an Ort und Stelle statt , Donnerstag den 10. M ä r z. 19 21 vud, srnveit erforderlich, die folgenden Tage . Zusammenkunft am Donnerstag den 10. März 1921, vormittags 8 Uhr, beim Gemeindehaus zu Londorf, woselbst die Ber- ste.geruilgsbedmgungen betaniitgegebeu irerdeu. Friedberg, den 13. Februar 1921. Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Sch nittspahn, Regierungsrat. Bekanntmachung. Bei der unterzeichneten Behörde sind mehrere Pot,zeiwachlmen.ei-Stelle« zu besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst als Schutzmann gegen eine Vergütung entsprechend dem .Anfairgsgehalt oer Gruppe III der Besolvungsordnung zuzüglich Teueriiugszulage. Tie erstmalige Dienstkleidung wird gestellt. Schutzleute, die sich.während der einjährigen Probedienstzeit als brauchbar erweisen, werden nach den Satzungen über die Dienst. Verhältnis,« der Beamten,der Stadt Gießen als Polizeiwachtmeister aiigestellt. , f Nach der Anstellung erfolgt Einreihung in Gruppe III und vchch 3 Fahren in Gruppe IV bei' Besoldungsordnung (gleiche «atze wie beim Reich und Ltaar, auch hinsichtlich Orts-, Kruder- und Teuerungszulagen) nebstuGewährung von 600 Mk. Kleidergeld iährlrch. Belverber müssen beim deutschen Heer oder der Marine ge- dieiit^haben und.während ihrer aktiven Dienstzeit in der Regel drei Jahre U n t erv f f i zie r gewesen sein. Weitere Erfordernisse sind: Alter von mindestens 25 und höchstens 35 wahren, körperliche Gewandheü und völlige Gesniid- heit, guter Ruf und günstige Zeugnisse über seitherige Führung, ausreichende Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen Den Militäranwärtern sind % der Stellen Vorbehalten Bewerbungen sind mit selbstgeschriebenem Lebenslauf unter Vorlage der eriorderlnhen Nachweise bis spätestens 1 5 M ä r z ds. Js. bei uns einzureichen. Bereits vorgemerkte Bewi-rber bedürfen der Einreichung eines neuen Gesuches nicht. Gießen, den 21. Februar 1921. Polizeiamt Gießen. Lau te schlä ge r. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klaueuseuche in Gießen. Die Maul- und Klauenseuche ist aiif dem Hardthof dahier amtlich festgestellt worden. Tie Sperrmaßregeln sind aiigeordnet. Im übrigen verweisengvir auf die Bekanntmachung des K'reis- amts Giegen vom 16. Februar ds. Js.