AmtZverlüMgungrblatt für die provinzialdireltion Gberheffen und für das Ureisamt Giehen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich. Nr. 55 18. Avril 1921 ZnhaltI-Ueberficht: Kreisvermessungsämter. - Lehrgeld der Hebammenschülerinnen und Wochenpflegcschülerinnen. - Erhebung der Beiträge der Diehbssitzer zur Entschädigung für Viehverluste. - Gewährung von Beihilfen an ehemalige Kriegsteilnehmer von 1870,71. - Besteuerung des reichssteuerfreien Einkommens. - Straßensperre. - Wahl der Versicherungsvertreter. - Erhebung der Kurtaxe zu Bad-Nauheim. - Viehseuchen. Verordnung die Kreisvermessungsämter beiressend. Vom 23. März 1921. § 1. Tie Vorschrift der Bekanntmachung vom 19. Julr 1902, dre Einführung des Instituts der Kreisgeonieter und die Territvrial- organisation der K'rcisticrmessungsämter betreffend, wonach die Kreisvermessungsämter den K r e i s ä m t e r n b e i - gegeben werden, wird hiermit aufgehoben. § 2. Tie Kreisvermessungsämter werden. wie die Katastermessungs- dieuststellen der alleinigen Zuständigkeit des Katasteramts unterstellt. Letzteres wird die Bezeichnung „Landesvermcssungsamt" führen und wie seither dein Ministerium der Finanzen unterstehen. § 3. 1 Diese Verordnung tritt am 1. April 1921 in Kraft. Mit ihrer Ausführung wird das Ministerium, der Finanzen beauftragt. Da r m st a d t, den 23. März. 1921. .hessisches Gesamtministerium. Ulrich. Henri ch. Dr. Fulda. I. B.: o r b a ch e r. Bekanntmachung die Beiträge der Hebammenschülerinnen und Wochenpflege- Schülerinnen in der Universitäts-Frauenklinik Gießen und in der Hebammen-Lehranstalt Mainz betrefsend. Vom 6. April 1921. Wir haben mit Wirkung vom 1. April 1921 an das Lehrgeld m der Universitäts-Frauenklinik in Gießen und rn der heb- ammen-Lehranstalt Mainz erhöht. Es beträgt: a) sttr heb a m m enschülerrn ne n (Lehrdauer 9 Monate) 1. für' Schülerinnen mit Verpflegung 3 Klalse 7 Mk. täglich, 2 für Schülerinnen, die aus eigene Kosten lernen, 2200 Mk., 3 für Schülerinnen, die nicht im allgemeinen Schlapaal ,chla- sen 2500 Mk., , ..... 4. für Privathebammenschülerinnen, tue nicht ,?« Wüfche Staatsangehörig leit besitzen, 300 Mk. mehr, alio 2o00 und 2800 Mk. . ' nz n „ Wenn die Schülerinnen außerhalb der Anstalt wohnen, ermäßigen sich die Sätze um 50 Mk. monatlich. , .. Tie Kosten für Lehrbuch und Drenstanwerlung imd von der Schülerin zu ersetzen. . ,n , , K ™ . . d) berW o chen pfleg es chuleri it n e »„(Lehrdauer 5 Monate). 1. für Schülerinnen mit Verpflegung 3 Klaße c> Mk. täglich, 2 für Schülerinnen mit Verpflegung 2. Klalse 10 Mk. täglich, 3. für Schülerinnen mit Verpflegung 2. Klalse 7,50 Mk. täglich, wenn diese Schülerinnen außerhalb der Auilalt'- zii lvohnen genötigt sind. Darmstadt, den 6. April 1921. Landesamt für das Bildungswesen. Dr. Strecker. ■ Ministerium des Innern. I. V.: Dr. Balser. Bekanntmachung. B e t r.: Ten Ausschlag und die Erhebung der Beiträge der Vieh- besitzer zur Entschädigung für Viehverluste im Ri. 1920. Aus Grund der Artikel 10 bis 13 des Aussührungsgesctzes zäm Reichsvtehsencheugesetz und der Artikel 6.und 7 des,Gesetzes über die Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallenev iiind- vieh vom 29. April 1912 hat das Hess. Ministerium des Innern durch Versügung vom 4. April 1921 — Nr. M. d. J. ll. 2708 — in Ausführung des § 16 Absatz 1 bis 4 ber xlustuhruitgs- anweisung zu beiden Gesetzen vom- 30. Aprrl 1912 das Nachstehende bestimmt: ' . , .. f 1. Für Rindvieh ist zur Teckung der Ausgaben nach Artikel 10 des Ausführungsgesetzes vom 29. April 191.2 für das abgelaufcne Rechnungsjahr 19 2 0 ein, Beitrag von 3 Mk. für 1 Tier mit eingetretenem Zahnwechsel und von. 1 Mk. für 1 Trer ohne Zahn- Wechsel zu erheben. . , 2. Für Pferde ist ein Beitrag von 15 Pfennig jur,ede angc- fan gelten 1000 Mk. des Wertes (Artikel 12, Absatz 1) zu erheben. 3. Tie Hebgebuhr für die Vereinnahmung und Ablieferung der Beiträge wird auf 4 vom Hundert festgesetzt. Außerdem erhalten die Erheber nach § 16 Absatz 3 der Ausführungsanweisung für die bei der Erhebung der Beitrage vorgenommeile slkeuaufnahme der Viehbestände ti vom Hundert der vereinnahmten Beiträge. Gießen, den'13. April 1921. Kreisamt Gießen. Dr. U f in gier. Betr.: Tie Gewährung von Beihilfen an ehemalige Kriegsteilnehmer von 1870/71. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir ersuchen, uns bis zum 15. Mai ds. I s. die Namen derwulgeu Kriegsteilnehmer von 1870/71 (und früher) mitzuteilen dw einer Unterstützung dringend bedürftig sind. Fehlanzeigen sind nicht zu erstatten. Gießen, den 14. April 1921. Kreisamt Gießen. _________’ __________________Dr. II s i n g e r. Petr.: Besteuerung des reichssleuerfreieu Einkommens durch die Gemeinden. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Ter Reichsmiuister der Finanzen hat zugesagt, daß für daS Steuerjahr 1921 die Frist des § 31 des Landessteuergesetzes int Wege der Uebergangsbestimmung über deu 31. März 1921 hinaus verlängert,werden soll. Mit Rücksicht hierauf und auf die zwischen zeitlich erfolgte Aeuderung des Einkommenstieuergesetzes empfiehlt es sich, mit der Beschlußfassung über die Besteuerung der reichs steuerfreien Einkommensteile durch die Gemeinden für Rj. 1921 zurückzuhalten. G ießen, den 13. April 1921. Kreisamt Gießen. ____________________Dr. U finger.____________________ Bekanntmachung. B etr.: Sperrung der Kreisstraße Taubringen—Alten-Buseck. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreisstraße „D a u b r i n g e n — Alten - Buse ck" von KM. 5 + 000 bis .6 + 350 vom 19. ds. Akts, ab bis auf weiteres für jeden Fuhr- und Automobilverkehr gesperrt. Ter Verkehr ist. während dieser Zeit über Wieseck zu leiten. G i e ß e n, den 15. April 1921. Kreisamt Gießen. ___________Dr. Using>er.____________________________ Bekanntmachung. Betr.: Tie Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer der Ver- sicherungsäinter. Tie Wahl der Versicherungsvertreter als .Beisitzer des Kreisamts (Versicherungsamts) Gießen soll in nächster Zeit stattsinden. Es find je 6 Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten zu wählen. Wahlberechtigt sind die Vorstandsmitglieder der Krankenkassen, die im Bezirke des genannten Versicherungsamts mindestens 50 Mitglieder haben. Es sind dieD folgende Krankenkassen : 1. Allg. Ortskrankenkasse des Landkreises Gießen, 2. Landkrankenkasse des Landkreises Gießen, 3 Bctriebskrankenkasse der Firma Rinn & Cloos in Heuchelheim ; 4. Betriebskrankenkasse für die Main-Weser-Hütte in Lollar, 5. Betriebskranken'kasse der Firma Scheidhauer & Gießing in Mainzlar, 6. Staat!. Betriebskrankeukäfse für Hessen in Darmstadt. Ferner nehmen an der Wahl teil die Vorstandsmitglieder der Kuappschaftlichen Krankenkassen.und Ersatzkassen, soweit sie im Bezirke des genannten Versicherungsamtes mindestens 50 Mitglieder haben! die Ersatzkassen und die außerhalb des erwähnten Bezirkes seßhaften Kassen, außerdem nur, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl dem unterzeichneten Wählleiter binnen 1 Woche nach Erscheinen dieser Bekanntmachung anmclden und die Zahl ihrer Mitglieder in diesem Bezirk nachweisen, wozu sie hiermit ausgefordert werden. Bei der Anmeldung ist Name und Wohnort der Wahlberechtigten (Vorstandsmitglieder, Geschästs- leiter) airzugeben. Jede Kasse erhält für jedes anrcchnungsfähige Mitglied eine Stimme. Mangebend ut bte Zahl der Mitglieder, deren Beschäsligunas- ort irch Mr Zett des letzten Zahltages (§ 393 RBO.) vor der Feststellung tut Bezirk des Bersichernngsamts befindet. Bei^ Mitgliedern von Ersatzkassen, bet unständig Beschäftigten und solchen Mitgliedern, die auf Grund der 176 und 313 einer Kasse angeboren und einen Beschäftigungsart nicht haben, tritt an Stelle des Beschäftigungsorts der Wohnort: An Stelle der Vertreter der Versicherten tnc Vorstand wählen - bei den kitappschaftlichen Krankenkassen die für den Bezirk des Bersichernngsamts 'zuständigen Knappschaftsältesten bei den Ersatzcassen, die örtliche Verwaltungsstellen haben, die Geschäftsleiter der für den Bezirk des Versicherungsamts Mständigen örtlichen Verlvaltnngsstellen. Im übrigen wirb auf die Wahlordnung vom 5. Juni 1913 iReg.-Blatt S. 143) verwiesen. Der Wahltermin ivird noch be- kanntgegebeu. Gießen, den 13. April 1921. Kreisamt Greifen (Verliäserungsamt). I. B.: Ur. H e jj. Betr.: Tie Erhebung der Kurtaxe und der Badegclder zu Bad- Nauheinr. An den Oberbülgkrmeister zu Gietzcn und die Bürger- mcistereirn der Landgemeinden des Kreises. ■ Tie Kurverwaltung Bad-Nauheim hat die Wahrnehmung gemacht, das; in den, benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, von da ans die Kurmittel in Bad-Nauheim gebrauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe aus diese Weise zu umgeben suchen. Daher ist air- geordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern W Bad Nauheim an die Ortsansässigen von Bad-Nauheim und der benachbarten Städte und prte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ans w eis ka rterr nach dem nnteir abgcdrnckten Muster deut Aussichtspersonal in den Badehäusern vorgezeigt lverden. Diese Au s w e is kar t e n sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden. Tie Abgabe der An s we i s ka c t e n darf a l s o n i ch t an solche Personen erfolgen, welche zufällig nur zu Besuch a n w e s e n d sind. Nür für bte Ortsan - s äss igen , die min d est e ns drei Mori ate in btin b et r. Orte wo h n e n und auch Steuer bezahlt haben, dürfen d e r a r t i g e K a r t e n a u s g e ft: eilt w e r d c n, diese Ausstellung hat jedoch zu nnterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Bad-Naüheim Wohnung genommen haben nnd nicht nach geuommeuem itiiibv an demselben Tage in ihren Wohnort zurücktehren. lieber die ausgestellten Ausweistarten habc it Sie namentliche Verzeichnisse zu führen. Tie jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalenderjahr, in dem sie ausgefertigt siitd, gültig. Sie 1 vollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare ztt Auslveiskarlen sind bei der Kurverwaltung Bad-Nauheim gratis und franko zu haben. Tie Ausweiskarten lvollen Sie bei der Badeoerwaltung Bad Nauheim aufordern. t Tie Listen sind am Schlüsse der jeweiligen Saison . im Oktober jeden Jahres — direkt bet der Kurverivaltung Bad-Nauheim portofrei voic Ihnen einM>reichen. Tie nichtgebrauchten Karten sind von Ihnen zlvecks Ber- lveudung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalteu. Bon deiijenigen Personen, die die Kurmittel gebrauchen wollen, aber nicht im Besitze einer Ausweiskarte fiitb, wird iedesmal ein Zuschlag von 5 Mk. (statt wie bisher 40 Pf.) vom 1. April l. I. ab erhoben. Gießen, den 24. März 1921. Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. De.................... wird hiermit bescheinigt, daß d . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will. ....... den . . teit . . . 19 . . Bürgermeisterei . . . (Siegel.) Bei mißbräuchlicher Benutzung verliert diese Karte ihre Gültigkeit. Bekairntmachttttg. Betr.: Ausbruch der Pferderäude in Beuern. Bei einem Pferde des Karl Edel m u t h in B e u e r n wurde die Räude scstgestellt. Die Sperrmaßregeln sind angeorduet worden. Gießen, den 13. April 1921. Kreisamt Gießen. I, V.: Welckcr. Bekanntmachnttg. Betr.: Ausbruch der Pferderäude in Ettiugshaus e n. Bei einem Pferde des Schlossermeisters ,v> e n ß in Etting s h a u s e n wurde die Räude sestgestellt. Tie Sperrmaßregeln sind angeordnet worden. Gießen, den 13. April 1921. Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker. Druck her Brüh Achen Universitäts-Buch- und Steinbrudierei K Gange, (Bußen