AmtsverkimdigungMatt für die provinzialdireltion Gberhejsen und für das Kreisamt Gieße». (Erfefjemt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. Nr. 53 I I. Avril 1921 Znhaits-Uebersicht. Reichsviehseuchengesetz. - Ergänzungswahlen zur Handwerkskammer. — Geschäftsgang beim Kreisamt Bietzen. — 5amilien= Unterstützungen- frier: Abrechnung. - Bewilligung der Kriegsteilnehmerbeihilfe. - Unfälle auf Bahnübergängen. - Dienstnachrichten. Bekanntmachung. Auf Grund ldes § 16, Absatz 3 und des § 17,9 des Ncichs- viehseuchengesetzes vonc 26. Ium 1909 ivird hiermit augeordnet: Tie Besitzer von Zuchthengsten sind verpflichtet, diese vor Beginn der Teckzeit und während dieser in Abständen von höchstens vier Wochen durch den zuständigen Kreisveterinärarzt oder Amts- veterinärarzt untersuchen zu lassen, wenn die Hengste zum -Decken fremder Stuten benutzt werden. Tie Kosten der Untersuchung hat nach § 16 des Hessischen Ausführungsgesetzes vom 29. April 1912 zum Reichsviehsenchengesctz der Besitzer zu tragen. ■ Tie Besitzer von Zuchthengsten sind verpflichtet, über die zugelassenen fremden Stuten Register zu führen und diese den Behörden auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der §§ 74—77 des Reichsviehseucheugcsetzes vom 26. Juni 1909 bestraft. Darmstadt, den 8. Februar 1921. Ministerium' des Innern, vr. Fulda. Bekanntmachung , betreffend die Ergänzungswahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1921. Im Nachgang -zu unserer Bekanntmachung vom 24. März 1921 bringen wir hiermit den als wahlberecht gt anerkanntest Organisationen die Namen der ausznscheide.cden und verbleibenden Kammer- initglreder und Ersatzmänner der Handwerkskammer zur Kenntnis. A. Aurscheibende. 1. Gewähltvon Wahlkörper I (Innungen). Ersatz Mitglieder: unbesetzt unbesetzt Mitglieder: Kolb, I. N., Schornsteinfeger- meister, Mainz Blum, Gg., Tapeziermeister, Darmstadt Schreiber, A., Malermeister, Offenbach Ein verstorbenes Mitglied in Gießen Si gmund, A., Bäckermeister, Oppenheim Pfannebecker, I., Schneider- m.ister, Worms Michel, Franz, Schlossermeister, Worms Schöntag III., £., Schreiner- meister, Mainz Schwarz I., I., Schlossermeister, Mainz (niederg.legt). Storck, Hch., Bäckermeister, Offenbach unbesetzt Schurgens, K., Metzgermeister. Bingen unbesetzt . Schmuhl, H., Schreinermeister, Worms Jüdicke, Kr., Wagnermeister, Mainz unbesetzt 2. Gewählt von Wahlkör'per II (Ortsgewerbevereine uno Vereinigungen). Mitglieder: Bücking II., H., Zimmermeister, Alsfeld Wittekind, I., Schreinermeister, Büdingen Petry II., £., Gießen (gestorben) Benz XI., I., Spenglermeister, Arheilgen Sames, H., Maurermeister, Darmstadt Ritzert, H., Uhrmachermeister, Groß-Umstadt Rödl r, A., Zimnrermeister, Tieburg Breidert, K., Schreinermeister, Langen ■ Berger jr., A., Schlossermeister, Beerfelden Machwirth. I., Buchbinder- meister, Alzey. - ' Ersatz Mitglieder: Fendt, I., Schreinermeister, Schlitz Reuning II., Fr., Schreiner- meister, Nidda unbesetzt unbesetzt . Nohl, I., Jnstattateurmeister, Darmstadt Leinert, I. G. PH., Schlossermeister, R inheim May, D.. Schreinermeister, Groß-Umstadt unbesetzt Braun, H„ Schlossermeister, - Michelstadt Keßler, L., Maurermeister, Flonheim. B. verbleibende. 1. Gewählt von Wahlkörper I (Innungen). Mitglieder: Leichtweiß, H., Tapeziermeister, Darmstadt Falk II., I. B., Btetzgermeister, Mainz Klingclschmitt, Gg. Kil., Malerund Tünchermeister, Mainz. Ersatz Mitglieder: unbesetzt Niebergall, Ehr., Barbier- und Friseurmeister, Mainz Sieben, Jakob, Tapeziermeister, Mainz. 2. Gewählt von Wahlkörper II (Ortsgewerbe- ve re ine und Vereinigungen). Ersatz Mitglied er: Scherff, Subto.,. Glasermeister, Lich unbesetzt Mt t gli e der: Leonhard, Anton, Steinmetz- meister, Grünberg Frick, K. F„ Spenglermeister, Fri.dberg■_ Jung, Wunibald, Schuhmacher- meister, Darmstadt Endner, I. B., Schreinermeister, Groß-Gerau Nold, Jk. Fr., Schlossermeister, Stockst adt Crede, Hch., Schreinermeister, Offenbach Pilger II., Ph., Sattlermeister, Offenbach Lipv II., Gg., Steinhauermeister, Wald-Mich lbach Schuhmann III., Frz., Zinimer- meister, Bensheim Wal er. Gg., Schmiedemeister, Psassenbeersurth Krämer III., Hch., Tüncher- m ister, Wlrrstadt Schmuck, Wilh, Buchbinder- meister, Worms Schourer, K. O., Sattlenneister, Rieder-Ingelheim Brilmayer, Hcrm., Spengler- meister, Bingen. Müller, Hch., Tachdeckermcister, Darmstadt Maus I., Andr., Zimmermeister, Gernsheim Volt II., Gg., Spenglermeister, Rüsselsheim unbesetzt Neubauer, I., Schuhmacher- mcister, Seligenstadt Saul, Frz., Schlossernieister, Heppenheim Hvhling, Leonh., Weißbindermeister, B.nsheim unbesetzt unbesetzt Darmstadt, Ant., Küfermeister, Oppenheim . unbesetzt Wann IV., Joh., Satflermeister, Kostheim. Nach § 8 der Wahlordnung für die Handwerkskammer geben die innerhalb der einzelnen Wahlbezirke ansässigen, als wahlberechtigt anerkannten Innungen einerseits sowie die als wahlberechtigt anerkannten Ortsgewerbevereine und sonstigen Vereinigungen andererseits ihre Wahlstimmen einheitlich für soviel Mitglieder und Ersatzmänr.er der Handwerkskammer ab, als im ganzen auf den Wahlbezirk, welchem sie zugetellt worden sind, entfallen. Von den einzelnen wahlberechtigten Innungen, Orts- gewerbeverciuen und sonstigen Vereinigungen wird die Wahl durch die JnnnngsversamNckung oder Mitgliederversammlung vollzogen. Zweckmäßig werden sich daher innerhalb der einzelnen Wahlbezi.ke die wahlberechtigt anerkannten Innungen einerseits und die wahlberechtigt anerkannten Ortsgewerbevereine usw. an- derersests in gemeinsamer Aussprache auf geeignete Kandidaten verständigen, um die Wahlhandlung dann innerhalb der einzelnen Organisationen ohne Aufschub durchführen zu können. Tie Organisationen, die eine amtliche Wahlanfforderung nicht erhalten haben, sind infolge versäumter oder verspäteter Anmeldung nicht als wahlberechtigt anerkannt worden und können sich daher an..der Wahl nicht beteiligen. Darmstadt, den 6. April 1921. Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsavtt (Abteilung für Handel und Gewerbe). Dr. Wagne r. Bekanntmachung. Betr.: Den Geschäftsgang beim Kreisamt Gießen. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wiederholt haben wir in letzter Zeit hie Wahrnehmung gemacht, daß Eingaben und Beschwerden, insbesondere in W-öh- uungssachen, Angelegenheiten der Erwerbslosenfürsorge usw., an die persönliche Adresse des Referenten, anstatt an die Adresse „Kreisamt- Gießen", gerichtet worden sind. Ta hierdurch leicht 2 Verzögerungen in der Behandlung eintveten können, empfiehlt es sich dringend, solche Eingaben nicht unter einer p-rchnlichen Adresse - sondern unter der Wreste „Kreisamt Giessen" einzusenden Wir empseh.en, dieses in geregneter Weise zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen. Gießen, den 11. April 1921. Kreisamt Gießen. \ _________________Dr. Usinger. * _______________ Betr.: Familirnunterstützungcn in 1L20; hier: Mrechnung. Au die !Biirgcnuci|icicicu unö GruiclndtUchuer der l'aildgcmcindeu des Mrcifcd. Tie Unterstützungsbelege nebst Verzeichnis aus dem Rj. 1920 sind, nachdem gegeoeinnfails die Unterstützung für dm Monat Apml l. Ls. noch gezahlt wurde, uns bis z u m. 2()’. L M ts. einzusenden. Tie vorgrschriebcne Beschein.guug sowie diejenige, warum die Unterstützung weitergezahlt bzw. eingesteUt ivurde, darf auf den Be.egen nicht fehlen. Unterstützung ab Monat Mai l. Js. ist erst zu zahlen, nachdem Ihnen reue Empfangsbescheinigungen nebst Verzeichnis zu- gegangen find. Gfeßen, den 11. Zlpril 1921. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. 6 e ß. Betr.: Tie Ausführung des Gesetzes vom 19. Mai 1913 über die Bewilligung der Kriegstecknehmerbeihilfe. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Tie Anzeigen über das Ableben von ehemaligen Kriegsteilnehmern, die die Veteranenbeih.lfe von jährlich 150 Mark beziehen, gehen uns zum großen Teil verspätet und oft erst auf liniere Aufforderung zu. Wir empseh.en Ihnen daher, künftig alsbald nach dem Tode eines Beihrlfe.mpsäugers zu berichten, wann der Tod ciugetreten ist uno ob oer Verstvrbe..e eine WUwe hinterlassen hat, die zum Bezüge der Beihilfe für die auf den Sterbemonat folgenden drei Bdonate berechtigt ist. Der Witwe ist die Beihilfe für diese Zeit ohne weiteres alsbald auszuzahlm. Beim Ableben des Berechtigten fällige, aber noch nicht abgehobene Beihusen stehen den Hinte.bliebenen Familienangehörigen zu. Gießen, den 11. April 1921. \ Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß. Bekanntmachung. B e t r.: Unfälle aui Bahnübergängen. Tie Zahl der Unfälle auf Bah,.Übergängen hat sich im Jahre 1920 gegenüber dem Jahre 1919 nicht wesentlich vermindert. Tie Zahl der überfahrenen Fuhrwerke auf unbewachten Eisenbahnüber- g an gen hat zugenommem Tie Unfälle sind fast inimer auf Fahrlässigkeit des tHeschirr- sührers zurückzuführm. Cs wird auf die Gefahren hingewiesm, dir durch .Unaufmerksamkeit beim Befahren besonders von unbewachten Eisenbahn- Uebergängen entstehen. Gießen, den 11. April 1921. ____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker._____________ Ticnstnachrichtcn des Kreisamtcs. Otto Becker aus Stangenrod wurde als Kommandant und Otto Horst aus Stangenrod zum stellvertretenden KomUiandanten der PsUchtseuerwehr zu Stangenrod ernannt und verpflichtet. Tas Ministerium des Innern hat dem Verband zur Wahrung der Interessen der Krankenkassen im Vo.ksstaat Hefen in Tarm- stadt die Erlaubnis erteilt, zum Zwecke der Errichtung eines Erholungsheims in Jugenheim a. d. B. eine ^Geldlotterie zu ver- ansla.ten. Die Ziehung erfolgt in 2 Reihen, d.e erste im August, die zweite im November ds. Js. Zur 1. Ziehung werden 100000 Lose zu je 2 Mark, zur ziveiten Ziehung 98 710 Lose zu je 2 Mark , ausgegeben. Zum Vertri b in Lessen dürfen nur mit dem hessischen Zulmsungsstemp.l versrheue Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch- Süddeutschen Staats.otle.ieist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose nicht gestattet. Stand der Maul- und Stau e n s e n ch e i m Kreis Lauterbach am 4. April 1921: Es waren folgende Gemeinden noch Sperrbezirk: Mitzmrod, Hvf-Eisenbach, Bernshaufen, lle.lers.,ausen. Ti: Seuche ijt überall im Erlöschen, abgesehen von Ue.lershau.en. Znm Beo b a ch t un g s g e b ie t gehören folgende Gemeinten: Stadt Lauterbach, Frischborn, Rixf.ld, Rudlos, Schlitz, Nieder Stoll, Pfordt, Hartershausen. In Schlitz (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Ter Sperrbezirk Schlitz wurde mit Wirkung vom 5. Avril 1921 aufgehoben und die Gemarkung Schlitz zum B obachtuugsgebiet erklärt. Tic Gem.indrn Hutzdorf und Frauvombach wurden aus dem Beobachtungsgebiet entlasten und zum gefährdeten Gebiet erklärt. — In Hof-Eisenbach (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Ter Sperrbezirk Eisenbach tvurde aufgehoben und die Gutsgemarkung Ci,enbach vorläufig zum Beobachtungsgeb.et erklärt. . Druck der Brühl'schen Universitätr-Luch. und Steindruckerei R. Lauge. Gießen .. 'v v ■