für die provinzialdireition Gberhesseu ui-d für dar Kreisamt Gietzen. Erscheint nach Bedarf: MoMaq, Dienstag, Donnerstag «.Freitag. Nur durch die Poft zu beziehen gegen Mir. 2.50 Vierteljahr!. Postzeitungsliste Nr. Nr. 7 *• 14. rttuinar ■___iOal Znhalts-Ucbersicht: Viehseuchen.-^Gewährung von Kinderzuschlägen. - Feldbereinigung GroszemLindcn und Griiningen.- Dienstnachrichten.- Sperre der Kl nikftraße aufgehoben. - Nacheichung in der Stadt Gießen - Bekanntmachung. Betr.: Ansteckender Scheidenkatarrh in L e > h g e si e r it. Unter dem Rindviehbestaud der Gemeinde Leihgestern i|t der ansteckende Scheidenkatarrh festg-s.ellt 1 vorbeit. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet. Gießen, den 10. Januar 1921. Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. „ In Sncfi und Watzenborn-Steinberg ist die Seuche erloschen. Die Gemarkungen Lich und Watzenbvrn-Steinb.rg werden ans dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet angegliedert. Gießen, den 10. Januar 1921. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher. Bekanntnrachttilg. Betr.: Ansteckender Scheidenkatarrh in Bellersheim. Da unter dem Rindviehbestand der Gemeinde B e l l e r s - heim der ansteckende Scheidenkatarrh erloschen ist, sind die an- geordntzten Sperrmaßregeln aufgehoben worden. Gießen, den 10. Januar 1921. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher. Bekaituturachuug. Betr.: Schafräude in Da »bring en. Unter der Schafherde der Gemeinde D a u b r i n g e n t|t. du: Räude erloschen. Tie angeordneten Sperrmaßregeln ■ sind aufgehoben. Gießen, den 1.1. Januar 1921. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher. Betr.: Tie Gewährung von Kinderzuschlägeu. An die Schulvorstände des Kreises. Mit irnrf-fter Post erhalten Sie Abdruck einer Verfügung des Gcsamtministeriums vom 4. ls. Mts. unter der^ Empfehlung, die in Burraun rommenden.Lehrer entsprechend zu bescheiden. Gießen, den 12. Januar 1921.' Kreisschulkommission Gießen. I. V.: H c m in e r d c. Bekanntmachung. Be t r.: Feldbeceinigung G r o ß e n - L t n de n; hier: Teilerhebung von Feldbereinigungskosten. In der Zeit vom 15. bis einschließlich 22. Januar 1921 ließt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Groß n-Linden der Kostenausschlag nebst Zugehörigem Beschluß der Volt- zngskomm.ssion vom 4. Oktober 1919 ■ zur Einsicht der Beteiligten offen. . Einwendungen hiergegen sind bei Meidnng des Ausschluiscs während der Offenlegungszeit 'bei der Bürgermeisterei Großen- Linden schr.stlich einzureichen. . Friedberg, den 6. Januar 1921. Ter Hessische Feldbereiuigungskomiuissär: Schnittspahn, Negierungsrat. Bcrnttutmachuug. Betr.: Feldbereinigung Griiningen: hier: Drainagen. In der Zeit vvin 15. bis einschließlich 22. Januar 1921 iliegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeistevcr Griiningen das Verzeichnis über Trainngezinsen bezüglich Flur II, VII. und VIII Zur Einsicht der Beteiligten offen. . Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offeuleguugszeit bei Bürger uni st er ei Griiningen schriftlich einzureichen. Friedberg, den 10. Januar 1921. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. SchnitHs p a h n, Regieningsrat. Dienstttachrichtert des Kircisarrrtes. In' den Gemeinden Lehnheim (Kreis Alsfeld), Illnhausen (Kreis Bi.din-gen), Gutsbezirk Fleckenbühl (Kiels Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen wurden altgeordnet. In den Gemeinden Gelnhaar, Usenborn, tzaingründan, Hof- Konradsdorf, Ortenberg, Kefenrod, .Rohrbach, Höchst a. d. N., Unter-Schmitten und Leidhecken (Kreis Büdingen), Giss.lberg, Wenkbach, Sichertshausen (Kreis Marburg), Bonbaden, Niederbiel, Oberbiel, Hochelheim, Niedergmmbach, Lützellinden, Reiskirchen, Kleln-Altenstädten und Schtvalbach (Kreis Wetzlar), Al en- dorf a. d. Eder, Biedenkopf, Dautphe,"Mornshausen a. L., Rodheim a. B. und Weidenhausen (Kreis Biedenkopf), Hartmannshain, Mittel-Seemen, Rainrod und Steinberg (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben. Bckuutttinachttttr;. Die Sperre der Alin ikstraße zwischen Frankfurter und Crednerslraße ist wieder aufgehoben. Gießen, den 11. Januar 1921. Polizeiamt Gießen. Lanteschläge r. Bekarrntmachrrug. Betr.: Tie Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung in der Stadt Gießen im Jahre 1921. Tie in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene^ Nacheichung der int eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (d. s. Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssig leiten, Hohlmaße, Gewichle und transvorlable Handelswagen bis ausschließlich 3000 Kg.) soll in der Stadt Gießen demnächst beginnen und nach! dem untenstehenden Perleilnugsplau durch- gesührt werden. Eichpflichtig sind alle diese Meßgeräte nicht nur int öffentlichen Verkehr, sondern auch int Handelsverkehr, wenn er in n i ch t offenen Verkaufsstellen statlsindet, sowie diejenigen in f a b r i k m ü ß i g e tt B e trieben, wenn sie zur Er- mit.lnng des Arbeitslohnes bieitett. Tie Besitzer haben hie Meßgeräte, auch wenn sie schon geeicht und noch richtig sind, dem Eichamt Gießen vorzulegen. Die Nacheichuug macht den Besitzern nur unerhebliche Kosten, sofern nicht Reparaturen nötig sind. Beim Eichamt werden Repara turen nicht mehr ausgesührt. Es muß den Beteiligten iiberlasseit bleiben, sie anderweit bei geeigneten Fachleuten anssühren zu lassen. Tie Gegenstände sind in gereinigtem Zustand einzu- liefern. Jeder Eiulieferer hat dem Eichamt zur Vermeidung von Verlusten und Verwechslungen ein mit seinem 9tamen versehenes S t ü ck v er z e i chn i s mit einzureichen. (Vordrucke sind beim Eichamt kostenlos erhältlich.) Die Rückgabe erfolgt gegen Barzahlung der fälligen Eichgebühr. ' Um eilte gleichmäßige und rasche Abwicklung des Nacheich geschästs zu erzielen, werden für die Einlieferung folgende Zeiten festgesetzt: Vom 17. •—22. Januar 1921. Bezirk I: Kreuzplatz, Seltersweg, Maigasse, Blockstraße, Teufelslustgärtchen, Johannesstraße und Tiezstraße. V o tu 2 4. - 2 9. J.a nuar 19 2 1. Bezirk II: Marktplatz, Mäusburg, Kirchen platz, Linden- platz, Schulstraße, Schloßgasse, Kapkaneigasse, Wageugasse, Wetter- gasse, Kirchstraße, Burggraben, Auf der Bach, Treihäusergasse. Vom 1. ™-9. Februar 1921. Bezirk III: Marktstraße, Rittergasse, Reustadt, Löbers Hos, Mühlstraße, Kleine Mühlgasse, Kornblnmengasse, West-Anlage, Nord-Anlage, Oswaldsgarten, Hammst'.aße, Lahnstraße, Rodheimer Straße, Krofdorser Straße, Schützenstraße, Hardt. Vom 10. 16. Februar 1921. Bezirk IV; Bahnhofstraße, Tiefenweg, Kaplausgasse, Katha- rinengasse, Löwengasse, Wolkengasse, Schanzenstraße, Franksurter Straße, Alicestraße, Wilhclmstraße, Liebigstraße, Leihgesterner Weg, Riegelvfad, An den Bahnhöfen, Ebelstraße, Friedrichstraße, Hofmanustraße, Cred»erstraße, Hillebrandstraße, Klinikstraße, Wetzlarer Weg, Grabeustraße, Hinter der West-Anlage. Vom 17. — 25. Februar 1921. Bezirk V: Neuen weg, Neuen-Bäue, Sonnenstraße, Erlen- gasse, Weidengasse, Gartenstraße, Stephanstraße, Hessenstraße, Schisfenberger Weg, Ludwigsplatz, Ludwigstraße, Süd-Anlage, Bis- marckstraße, Goethestraße, Bleichstraße, Bergstraße, Löberstraße, Lichec Straße, Kaiser-Allee, Wolfstraße, Moltkestraße, Eichgärlen, Großer Steinweg, Roonstraße, Gutenbergstraße. Vom 1. — 10. März 1921. Bezirk VI: Walltorstraße, Wetzsteingasse, Wetzsteinstraße, Lindengasse, Brandgasse, Landgraf-Philipp-Platz, Kanzleiberg, Hundsga se, Zozelsgaise, Astcrweg, Schillerstraße, Braugasse,Stein- str'aße, Weserstraße, Dammstraße, Ederstraße, Schottstraße, Marburger Straße, Wieseckr Weg, Ost-Anlage und alle anderen noch nicht aufgeführten Straßen. In gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden. Ten Beteiligten wird enipsohlen, die den einzelnen Bezirken zugcteilten Fristen zu benutzen und die Gegenstände tunlichst zu Anfang der einzelnen Zeitabschnitte, und zwar an den Vormittagen einzuliesern; Nichteinhaltung der Fristen hat verzögerte Abserti- gung zur Folge. Meßgeräte, die wegen ihrer Große oder Befesti- gnng am Aufstellungsort oder aus ähnlichen Gründen nicht zum Eichamt gebracht werden können, werden auf Antrag ihrer Besitzer an ihrem Aufstellungsort nachgeeicht. Hierfür sind folgende Tage in Aussicht genommen: für 1.—6. Bezirk vom 14.—18. März 1921. Außer den vorgenannten Gegenständen bedürfen bis längstens 31. Dezember 1921 auch noch folgende der Nacheichung: a) die dem faßweisen Verkauf dienenden Bierfässer, die nicht das Jahreszeichen 20 und 21 tragen; b) die dem saß weisen Verkauf dienenden Wein- und Obstweür- fässer, die nicht das Jahreszeichen 19, 20 oder 21 tragen; c) alle sestsnndamentierten Wagen und alle diejenigen von mehr als 3003 Kg. höchster Tragkraft, die nicht das Jahreszeichen 19, 20 oder 21 tragen. ' Gießen, den 10. Januar 1921. Polizeiamt Gießen. Laute schläger. Draed bet Vriidl'fchrn ltniv^rsitLt«.Buch» anb Stetebmittrei 9? Öassg«, Arrtz»?.