AmtZveMMgMgMatt für die provmjialdirettion Gberheffen und für da; Kreisamt Gießen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich. Nr. 8Z “ 9. Juni ' 1921 Inhalts-Uedersicht: Verbot militärischer Verbände. - Aufhebung der Verordnung über die Einfuhr von Wein. - Bsitragsleistungen zur Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte. — Bewährung von Teuerungszulagen an die Empfänger von Ruhegehalt und Hinterbliebenenbezügen der Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte. - Heimatkundliche Studienfahrt. - Deutsche Kinderhilfe. - Zentrifugen und Buttermaschinen. — Maßnahmen gegen Wohnungsmangel. - Straßensperre. — Feldbereinigungen. — Dienstnachrichten. — Viehseuchen. Verordnung des Reichspräsidenten über das Verbot militärischer Verbände. BoM 24. Mai 1921. Ruf Grund des Artikels 48 der Verfassung des Deutschen Reichs verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit ’imö Ordnung für das Reichsgebiet folgendes: § 1. Wer es unternimmt, ohne Genehmigung der zuständigen Dienststellen Personen M Verbänden militärischer Art zusammen- zu schließen, oder wer an solchen Verbänden teilnimmt, wird Mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mk. oder Mit Gefängnis bestraft- § 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Berlin, den 24. Mai 1921. Der Reichspräsident: Ebert. Der Reichskanzler: Dr. Wirth. Ter Reichsminister des Innern: Dr. Gradnaue r. Verordnung betreffend Aushebung der Verordnung über die Einfuhr von Wein vom 23. März 1918 (RGBl. S. 147). Vom 14. Mai 1921. Auf Grund des § 9 der Verordnung über die Einfuhr von Wein vo'm 23. März 1918 (RGBl. S. 147) wird verordnet: Die Verordnung über die Einfuhr von Wein poM 23. März 1918 (RGBl. S. 147) tritt mit dem 1. Juni 1921 außer Kraft. Berlin, den 14. Mai 1921. . Der ReichsMinister für Ernährung und Landwirtschaft. _________________________Dr. Her 'm e s.________________________ Betr.: Die Beitragsleistungen zur Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte. An dir Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Durch die Neuordnung der BesvldungsvcrhältnM der Beamten, Bediensteten und Bürge meister, deren Mitgliedschaft bei der Hessischen Versicherungsanstalt in Frage kommt, sind bei allen dicken Personen Veränderungen der Bezüge seit dem 1. April 1.920 und nachträglich mit Wirkung von bie"1 m Tage ab in großem Umfange — oft mehrmals innerhalb des letzten Jahres — eingetreten. Es ist unmöglich, die amtlichen Festsetzungen der ruhegehaltsfähigen Bezüge durch! die Hessische Versicherungsanstalt in so kurzer Zeit vorzunehm'en, als di"s wünschenswert wäre, abgesehen davon, daß noch bedeutende Rückstände auf verschiedenen Gebieten der Versicherungsanstalt zu erledigen sind, was aber trotz des bestehenden Personalmangels mit der äußersten Anstrengung erstrebt wird. . c , IM Interesse der Versicherten liegt es, daß zu grotze Nachzählungen für fällige Beiträge infolge verspäteter Festsetzung vermieden werden, und weiter ist e's erforderlich, daß der Bcrsiche- rungsanstält die fülligen Beiträge nicht zu lange vorenthaltsn werden, um einen bedeutenden Zinsverlust zu vermeiden. Es ist daher dringend erwünscht, daß die Anstellungskörcher- sch-aften — Gemeinden, Ortskrankenkassen u. a. — den Jahresbeitrag mit 3 Prozent von den derzeitigen Vergütungen (Grundgehalt, Ortszuschlag, Kinderbeihilfe und Tenerungs- zuschläge) bei den jeweiligen Gehaltszahlungen an die Versicherten einbeha'lten und der Kasse der Hessischen Versicherungsanstalt überweisen lassen itrttei' der Angabe, welche Bö träge für die einzelnen Versicherten abgeliefert sind. , t, _. Die Kasse der Versicherungsanstalt würde die Einzahlungen soweit sie die Betrüge nach! den Heblisten übersteigen, auf das Konto der betreffenden Aiistellunaskörperschaften zu Gunsten der bezüglichen Versicherten alS Depositn'iü vereinnahmen und nach tvelt» setzung der ruhegehaltsfähigcn Bezüge Mit den betressenden An- stelluiigskörperschaften urtb Versicherten abrechnen. Indem wir Sie hierauf Hinweisen, bemerken wir. daß von einzelnen Anstellungskörperschaften bereits in dieser Weise verfahren wird, wobei sich 'Schwierigkeiten bei der Slbrechnung nicht ergeben haben. Gießen, den 4. Juni 1921. • Kreisamt Gießen. ■ __________________Dr. Usinger.________________________ Betr.: Tie Gewährung von Teuerungszulagen an die'Empfämzer . von Ruhegehalt und Hinterbliebenenbezügen der Hefsifchen Versicberimgsaustalt für gemeindliche Beamte An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir verweisen auf das in Nu'mMer 123 der Darmüadtev Zeitung 'zur Veröffentlichung gelangte Gesetz über die Gewährung von Teuerungszulagen an die Empfänger von Ruhegehalten und Hinterbliebenenbezügen der Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte. Danach, wird den Gemeinden und Gemeinde-! verbänden (Kreisen und Provinzen) die Verpflichtung auferlegt, ihren vor dem 1. Apr il 19 2 0 in den Ruhestand versetzten Beamten amb Bediensteten und deren Hinterbliebenen Teuerungs- zuschläge zu ihren Bezügen aus der Kasse der Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte zu gewähren. Tie Umlage von Teuerungsbeihilfen auf die Anstellungskörverschaften kommt also künftig in Wegfall. Die Unterlagen für die Berechnung der Zuschläge iverden den beteiligten Gemeinden uff. von der Hessischen Versicherungsanstalt baldmöglichst mitgeteilt werden. Es ist inzwischen dafür Sorge getragen, daß die seither zuste'henden Tenernngsbcihilsen vorsorglich noch für den Monat Juni vor- lagsweife von der Hessischen .Versicherungsanstalt weitergezählt werden. Ten vor deM 1. .April 1920 in den Ruhestand versetzten B ü r g er 'm c i ste r n und sonstigen b e i t r i t t s b e r e ch t ig t e n Beamten und Bediensteten und deren Hinterbliebenen werden auch künftig, jedoch nur auf Antrag, Teuerungszulagen durch die Hessische Versicherungsanstalt gewährt. Letztere erhält zu diesem Zwecke einen erhöhten Staatszuschuß. Antragsvordrucke werden den Beteiligten von der Hessischen Versicherungsanstalt unmittelbar übersandt werden. . Dem Verwaltungsrat wurde durch das Ministerium des Innern -empfohlen, bis zur Entscheidung über die Anträge mindestens die seitherigen Teuerungsbei'hilfen' weiter zu gewähren. Anträge auf Gewährung von .Kinderzulagen und besonderen einmaligen Beihilfen auf Grund des Artikels 4 Nr. 2 und 3 des Gesetzes sind durch Vermittlung der Bürgermeistereien bei bem Verwaltungsrat der Hessischen Versicherungsanstalt einzureichen. Die Bürgermeistereien haben zu den Anträgen selbst Stellung zu nehmen und die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen. Wenn auch die Neuregelung den Beteiligten eilte wesentliche Verbesserung! gegenüber den fcitherigen Bezügen. bringt, so werden doch im einzelnen nach lute vor Fülle unzureichender Versorgung Vorkommen, Wir weisen daher darauf hin, daß die in Artikel 2 a. a. O. bestimmten Teuerungszuschläge nur Mindestleistungen bedeuten, und daß es den Anstellungs'körperschvften selbstverständlich unbenommen bleibt, darüber hinaus nach Sage der Verhältnisse den einzelnen Altpensionüren und deren Hinterbliebenen im Falle der Bedürftigkeit weitere Beihilfen ijtt gewähren. Gießen, den 4. Ium 1921. , Kreisamt Gießen. Dr. Uf im ff er. Hessisches Där 'm st adt, 31. Mar 1921. Landesamt für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten. Zu Nr. L. f. d. B. S. 9600. Betr.: Heimatkundliche Stndienfahrt. An die Kreisfchulkommissionc'it. Das Zentralinstitut für Erziehung und 'Unterricht zu Berlin veranstaltet in der Zeit vorn' 24.'.bis zum 30. Juli 1921 unter Leitung des Universitätsprofessors Dr. Küster zu Gießen eine heimatkundliche Stndienfahrt durch Hessen. Die. Veranstaltung ist in erster Linie für die Lehrerschaft der Volks- und Mirtel- scliMen bestimmt und soll den Teilnehmern eine wissenschaftlich begründete Anschauung des hessischen Landes und Volkstüms vermitteln. Die TeilnahM' 'kann den Lehrern und Lehrerinnen bestens empfohlen werden. Eine liebersicht über die Veranstal- tungeir Mit allen weiteren Angaben kann bei der zuständigen Kreis- schul'k'M'missim eingesehen oder in Empfang genommen werden. Sie wollen die Lehrerschaft Ihres Kreises auf 'dieses Aus- schreiben aufmerksam machen. .. An die Schulvorstände des Kreises. Obige Verfügung des Landesaints für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten, ist alsbald dem Lehrpersonal mitzuteilen ..... Gieß e n, den 7. Juiu 1921. Kreisschulivmmissivn Gießen. I. B.: He m merde. Hessisches Landesamt für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten. Zu Nr. S. f. d. B. 3579. Darmstadt, 3. Juni 1921.’ Betr.: Deutsche Kinder Hilfe. An Die Direktionen der höheren Lehranstalten und die Krcis- schnlkommissionen. Znr Linderung des Kinderelends ist vor einiger Zeit im Reich unter Beteiligung der Zentralverbände für Kinderfürsorge eine allgemeine Deutsche KinderhilfssamMlung durchgeführt worden Uni nun auch in .Hessen eine ähnliche Sammlung zu verauslalten’ ist vor kuch-eM ans den Vertretern der auf dem Gebiet der Kinder- fürsvrge tätigen Landesorganisativnen ein Lwndesausschuß zur DnrchKhruna der Hessischen Kindechilfe gebildet wordeu Diese Sa'n'Uilung soll in der- Woche vom 19. bis 26. Juni möglichst rn eruheitlrcher Werse diwchgefuhrt werden. Die eingehenden Beträge sollen rn erster Linie znr Unterbringung imtercrnährieü Kinder berertgestellt iverden. Da,dje Unterernährung insbesondere auch unter den Schul- kmdern in Hessen bereits die traurigsten Folgen gezeitigt hat, ist die Mitarbeit der Lehrerschaft dringend erwünscht In einem Aufruf, den die Vertreter der deutschen Oberlehrer- Lehrer- und Lchrerinnenvereine unter der Ueberschrift Kinder in Not" an die deutschlen Lehrer und Lehrerinnen mit der Aufforderung richten, die „Deutsche Kinderhilfe" mit aller Kraft zu fördern nnd Ku unterstützm, heißt es : , . ''^ie deutschen Lehren und Lehrerinnen werden nicht allein lelbst bereit fern, für diese Sach« Opfer Ku bringen, sie werden! noch weit mehr durch aufklärende nnd werbende Tätigkeit in Verbindung 'mit den Ortsausschüssen der Deutschen Kinderhilfe rn. der Lage fern, das Werk zu fördern. Die Kinder werden die besten Werber ftir ihre eigene Sache in den Häusern der Eltern und Bekannteii fein, wenn sie von ihren Lehrerii und Lehrerinnen in geeigneter Art unterwiesen sind. Wir bitten deshalb unsere Berufsliosiegen, sich freudig in den Dienst der Sache tat, stellen und durch die Kinder bei den Erwachsenen für die Zeichnung von Beiträgen in der SaMmelwvche der „Deutschen Kinderhilfc" Ku werben, auch die sonst ettva von den Ortsausschüssen der Deutschen Kinderhilfe erbetenen Hilfeleistungen bereitwillig zu übernehmen." .. , sind überzeugt, das; auch in der hessischen Lehrerschaft dieses Mahnwort ihrer Amtsgenossen freudige Zustimmung findet und Empfehlen denjenigen, die dazu bereit sind, auch an den vorbereitenden Arbeiten teilzümehMcn, sich bei den Ortsausschüssen der Kreisämter zu in eiben. Dr. Strecker. All die Schulvorstände des Kreises. Vorstehende Verfügung des LandesaMts für das Bildungs- wesen, Abteilung für Schulangelegenheiten, teilen wir Ihnen zur Bekanntgabe an die Lehrerschaft Mit. Gießen, den 7. Juni 1921. ________ Kreisämt Gießen. I. V.: Hemm erde. - Bekanntmachnng. - Das abschriftlich nachstehende Schreiben der Landes-Milch- und Fettstelle vom 30. Mai 1921 bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntnis. Die Ortspolizeibehörden und Gendarmerie- fttttronen wollen das hiernach etwa weiter Erforderliche veranlassen. Gießen, den 4. Juni 1921. Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß. Die Verordnung der Herren Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft über die Aufhebung der Bewirtschaftung von Speisefetten und Käse vom 30. April 1921 (RGBl. S. 500) hebt int Artikel I Ziffer 3 auch die Bekanntmachung über den Verkehr mit Zentrifugen und Buttermaschinen vvM 24. März 1917 (RGBl. S. 280) auf. Die aus Grund dieser Bekanntmachung^ von uns vvrgenoMmenen Beschlagnahmungen bvn Zentrifugen und Buttermaschinen verlieren durch die Außerkraftsetzung dieser Verordnung ihren Rechtsbvden. Wir haben bereits in der Msthrzah't der BeschlagnahMungs- fälle in der letzten Zeit die Aufhebung angeordnet, es siegen wdoch iioch Fälle von Beschlagnahmungen vor, in denen eine Benachrichtigung der Bürgermeisterei bis jetzt noch nicht erfolgt ist. Mit Rücksicht hievanf ersuchen wir Sie, in Ihrem Kreisblatte bekanntzugeben, daß Mit unserer Ermächtigung die sämtlichen von u ns ang eo rdneteu Beschla gn a h mung en von Zentrifugen und Buttermaschinen zum u Juni ds. I s. aufgehoben werden, und daß, die Bürgermeistereien oder die sonstigen Stellen, die die fraglichen Maschinen in Verwahr genommen haben, ermächtigt werden, diese den Eigentümern wieder zurückzugeben. D a r m st a d t, den 30. Mai 1921. . Landes-Milch- und Fettstesie (KvmMunalverband Hessen). W e ii s e r. Bekanntmachung. Betr.: Maßnahmen gegen WohnungsmaUgel; hier: Befreiung der Jugendherbergen. Den nachstehenden Etlaß bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Gießen, den 4. Juni 1921. Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß. Wir ersuchen Sie, die Bürgermeistereien Ihres Dienstbezirkes davon zu verständigen, daß wir gemäß § 5 der Verordnung des Land es- A r bei t s - und W irt s cha ft s a m't e s betreffend Maßnahmen gegen Wvh n u n g sm a n g e l (vom 1. Februar 1921) die in Hessen von 1. dem Zweigausschuß für Jugendherbergen int Odenwald, 2. dem Zweigausschuß für Jugendherbergen int Vogelsberg (V. H. C.), 3. dem' Zweigausschuß für Jugendherbergen im Main-, Lahn- und Fuldagebiet > für die g e saMte wandernde Jugend eingerichteten Jugendherbergen al s g e'mein nii.tzi g en Zwecken dienende Gebäude anerkennen. Diese Jugendherbergen dürfen hiernach nicht ohne unsere vorherige Zustimmung zur llitterbringung ivohitungsnchender Per- soneit in Anspruch geiwMtnen werden. Darmstadt, den 26. Mai 1921. - _____________________Dr. Strecker._______ Straßensperre. Die Kreisstraße „Garbenteich—L i ch" wird wegen Vornahme von Walzarbeitcu vcm Acittwoch, den 8. Juni l. Js. bis auf weiteres für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ter Verkehr ist. Über Steinbach zu leiten. Gießen, den 6. Juni 1921. _______________Kreis amt Gießen. I. V.: W e l ck e r._______________ Bekanntmachung. Die Sperre der Krcisstraßenvrtsdurchfährt Leihgestern wird aufgehoben. Gießen, den 7. Juni 1921. _______________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r._______________ Bekanntmachung. B et r.: Feldbereinigung Ettingsh a u s e n; hier: das Haupt- geldausgleichungsve vze ichn i s. In der Zeit voM 15. bis einschließlich 22. Juni lfd. Js. liegt werktags auf dem Tienstzimmer der Bürgermeisterei Ettingshausen das Hauptgeldausglcichnngsverzcichnis der Gemarkung Ettingshausen zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind daselbst während der Offen« legungszeit bet Meldung des Ausschlusses' schriftlich und Mit Gründen versehen vlovzubringen. Friedberg, den 31. Mai 1921. Der Hessische Feldb ereinignngskommissär: _________________Schnittfvahn, Rcgieningsrat.__________________ Bekanntmachnng. Betr.: Feldbereinigung Leihgestern: hier: dje Rechnung. In der Zeit VoM 17. bis einschließlich 30. Juni 1921 liegt werktags auf de'm DieustzimMer der Hessischen Bürgermeisterei! Leihgestern die Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Feldbe- reinigungsgesellschast Leihgestern nebst den zugehörigen Urfunbeit zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses daselbst während der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen vorzubringen. Friedberg, den 31. Mai 1921. Der Hessische Feldbereinignngskommissär: _____________S ch nittfpah ii, Regiernnasrat.____ Dicnstnachrichtc» des.tlrejsamtes.-— Das Ministerium des Innern-hat dem Vorstand des Badischen Lattdesvcreins vom Roten Kreitz in Karlsruhe die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose der 4. Reihe der 10. „Badischen Rvte-Kreu.z- Lotterie" innerhalb des Vvlksstaatcs Hessen zu vertreiben. Zie- hungstermitt: 29. Juli 1921. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlvfungsplan dürfen 60 000 Lose zu je 2,40 Mk. ausgegcben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur Mit dem hessischen ZülassnngsfleMpel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.________________' Bekanntmachung. Betr.: Schweinervtlauf in Gie ß e n. In dem Gehöfte Frankfurter Straße Nr. 114 dahier ist Schweinerotlauf amtlich 'festgestellt worden. Sperrmaß- regdn find angeordnet. Gießen, den 7. Juni 1921. Polizeiamt Gießen. L a u t e s ch l ä g> e r. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei R. Gange. Gießen