AmtZverkuMgungMatt für die provinzialdirektion Gbekheßen und für das Kreisamt Gießen. Hebungen und Ernteschätzungen im Einvernehmen mit Vertretern der Landwirtschaft vorzunehmen. Die Anbauflüchenerhebungen müssen auf Grund örtlicher Feststellungen erfolgen, die sich auf jeden Einzelbetrieb erstrecken; etwa von früher her vorhandene den Vorzug. Gießen, den 29. Juni 1921. Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker. Druck der Lrühl'fchen Univerfitäts-Vuch. und Steinbrudum R Langt, ffliefetn