Amtsverkündigungsblatt für die provinzialdirektiori Gberhessen und für das Kreisamt Sieben. u«ch Bedarf: Montag, Dienst«^ Donner«,«g und Freitag. Nur durch die Poft zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. 102__________ 31. Dezember 1920 ~ Inhaltz-tkebersicht: Derfütterung von Hafer. — Verkehr mit Süßstoff. — Reinigung der Schulrüume. — Vrennholzabgube an Kriegsbeschädigte tiuft -Hinterbliebene. - Einsendung der Abdeckereiverzeichnisse. - Viehseuchen. - Feldbereinigungen Münster, Klein-Linden und Lich. Verordnung über die Versiitterung von Hafer. Bonk 11. Dezember 1920. Auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 '(Reichs-Gesetzbl. 3. 1028) wird in Abänderung des § 1 Abs. 1 M. 1 der Verordnung zur Ausführung der Reichsgetrcideordnnng für die Ernte 1920' vom 26. August 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 1620) mit Zustimmung des Reichsrats bestimmt: § 1. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen ihren selbstgedauten Hafer aus der Ernte 1920 an das im Betriebe gehaltene Vieh verfüttern, soweit sie ihn nicht nach den Bestim- mur.gcn der Reichsgetreidestelle über die Mindestablieferungs- schjuldigkeit von Hafer abzuliefern haben. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1920. Dec Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. * .Dr. Hermes. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehende Verordnung ist sofort öffentliche zur Kenntnis zu bringen. Gießen, den 29. Dezember 1920. Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Siegelt. Bekanntmachung. Betr.: Den Verkehr mit Süßstoff. . Auf Grund der Verordnung..über den Verkehr mit Süßstoff vom 25. November 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 1993) hat die Reicks- zuckerstelle die beiden Süßstoff-Fabriken: 1. die Saccharinsabrik Aktiengesellschaft vorm. Fahlberg, List u. Co., Magdeburg-Südost, 2. die Chemische Fabrik von Heyden, Aktiengesellschaft, Radebeul-Dresden, ermächtigt, durch ihr gemeinsames Bcrkaufsbnreau, nämlich die Deutsche Süßstoffgesellschaft m. b. H. in Berlin W. 9, Potsdamer Platz 3111, eine Höchstmenge Süßstoff für den Verbrauchen Haushaltungen und Gastwirtschaften im freien Handel mt.er Aufsicht der Reichszuckerstelle abzusetzen. Die Deutsche Süßstoffgesellschast m. b. H. wird den Vertrieb sofort aufnehmen. Die Reichszuckerstelle wird deshalb Zuweisungen an die Kommunalverbände nicht mehr vornehmen. Die im Besitz der Kleinhändler befindlichen. Bestände an Süßstoff in G- und H-Packungen können freierhand abgesetzt werden. Dem Oberbürgermeister zu Gießen und deit B ü r g e r m e i st e r e i e n der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, Vorstehendes ortsüblich zu veröffentlichen. Gießen, den 28. Dezember 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegelt. Betr.: Die Reinigung der Schulräume. An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises Giesten. । Wir empfehlen Ihnen, bis zum 15. Januar 1921* hierher zu berichten: 1. Name, Alter und Stand der Personen, denen die 'Reinigung der Schulräume obliegt: 2. Besteht mit diesen ein Vertragsverhältnis, zutreffendenfalls welchen Inhalts und mit welchen Kündigungsfristen? 3. Welche Vergütung wurde gewährt (Fixum, Teuerungszulage, Naturalvergütung)? Wurde die Auszahlung dieser Vergütung von besonderen Bedingungen abhängig genracht? 4. Wurde die Reinigung von den betreffenden Personen selbst vorgetwmmen oder ließen sich diese von anderen Personen vertreten? 5. Haben sich bei dem seither geübten Verfahren der Reinrgung • Mißstände (Beanstandungen seitens des Schularztes oder dergl.) ergeben? Wird von Ihnen eine Aenderung vorge- schlagen und zutreffendenfalls welche? - Gießen, den 28. Dezember 1920. Kreisschulkommission Gießen. I. B.: Hemm erde. Betr.: Brennholzabgabe an Kriegsbeschädigte und -Hinterbliebene. An den Obelbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Tas. abschriftlich nachstehende Ausschreiben des Ministeriums des Innern teilen wir Ihnen znr Kenntnis nnd Beachtung mit. Gießen, den 28. Dezember 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß. Daö Ministerium der Finanzen, Abteilung für Forst- und Kameralverwaltung, teilt nns mit, daß _eä nicht möglich! ist, daß die Waldbesitzex Brennholz zu ermäßigtem Preis unmittelbar an bedürftige Personen abgeben, da nach den Bestimmungen der Verordnung vom 10. Oktober 1919 die Abgabe nur an Gemeinden erfolgen kann. Es ist deshalb Aufgabe der Gemeinden, bei der Abgabe von Holz an bedürftige Gemeindeangehörige ermäßigte Preise festzusetzen. Dem steht nach Mitteilung der Forstabteilung nichts im Wege. Ein Ausgleich für den. den Gemeinden hierdurch etwa erwachsenden Verlust konnte durch einen entsprechenden Zuschlag auf den allgemeinen Abgabepreis gefunden werden. Einzelne Gemeinden haben bei Versorgung bedürftiger Gemeindeangehöriger schon in dieser Weise verfahren. Angesichts der großen Notlage, in denen sich viele Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene befinden, weisen >vir Sie an, allen Gemeinden zu empfehlen, das Brennholz an Bedürftige, insbesondere auch an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, zu einem ermäßigten Preise abzugeben nnd wegen der Deckung etwa hierbet entstehender Verluste in der oben angegebenen Weise zu verfahren. Dr. Fuld a. Betr.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat Dezember 1920. l All die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern Sie an die Einsendung der Avdeckereinerzeich>- nisse für den Monat Dezember 1920 soweit noch 'nicht geschehen. Zugleich machen mir darauf aufmerksam, daß hierzu benötigte Formulare durch uns zu beziehen sind. .Gießen, den 28. Dezember 1920. Kreisamt Gießen. 'Q. B.: Dr. H eß. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. In Lauter ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Lauter wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet für das Sperrgebiet Queckborn angegliedert. Gießen, den 29. Dezember 1920. Kreis amt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Bekanntmachung. Betr.: Ansteckender Scheidenkatarrh unter den Rindviehbeständen der Gemeinde Langsdorf. Der in der Gemeinde L a.n g 'sdors ausgebrochene ansteckende Scheidenkatarrh ist erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln werden hiermit aufgehoben. Gießen, den 24. Dezember 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Bekanntmachung. Betr.: Pferderäude. * Unter dem Pferdebestand des Otto Rück zu Stockhausen ist die Räude erloschen. Die Sperrmaß.nahmen sind aufgehoben. Gießen, den 27. Dezember 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Münster: hier: Massegrundstücke. Tic zweite Versteigerung der Massegrundstücke findet am Dienstag den 4. Januar 1921, vormittags 10 Vs Uhr, . im Saale des Gastwirts Johannes Damer zu tMüuster statt. Friedberg, den 21. Dezember 1920. Ter Hessische Felübereinigungskommissar. Dr. I a n n, Regierungsrat. 2 Bekamltmachnttg. Betr.: Feldbereinigung Klein-Linden; hier: Verfüllung von AusschcMungen. In der Zeit vom 5. bis einschließlich 20. Januar 1921 liegt auf der Bürgermeisterei Klein-Linden dec Beschluß der Vollzugskommission vom 22. Dezember 1920 über die Verfüllung einer Msschachtlung in Flur II zur Einsicht der Beteiligten offen ' Einwendmrgen hiergegen smd ber Merdung des Ausschlüsse» während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Klem-Linoen sch.riftl ich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 23. Dezember 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Tr. I a n n, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Lich; hier: Vollziehbarkeit des Zuteilungsplans. Hinsichtlich der Gemarkungsgrenzregulierung zwischen Lich und Kolnhausen, sowie zwischen Lich und Hof-Albach bestimme ich als Zeitpunkt der Ausführung und des Eigentumsübergangs den 15. Januar 19 21 Uno übertveise den Beteiligten die neuen Grundstücke mit Wirkung von diesem Tag an. , , Es sind dies die folgenden Grundstücke: a) Gemarkung Kolnhausen. 1. Flur I Nr. 15, 2OVio, 2OV10, 16 17 Flur V Nr. 2'7io, 44/io, O'/io, 61/io, 6 /10. 9 9 /l0. Flur VIII Nr. 3Vio, 3Vio, 8, 9, 6»/io.‘ Flur X Nr. 1. Flur XI 9tr. 1. b) Gemarkung Hof-Albach. 2. Flur II Nr. 7. Flur IV Nr. 55/io, 6, 10, 11a, 9, 11, 13. Flur X Nr. l2/to, l5/io, l8/io. . , t m Die Ueberweisung erfolgt unter folgendeir Bedrugungen: 1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden. , . 2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, bie infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen rmd Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet beziehungsweise zugeschrieben. Friedberg, den 21. Dezember 1920. Der Höfische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat. Dru» i>,r 'Briol’ketn Unt»eir|itäl»-3u Sieiitbrudurrt. R. liaegt,