Amtsverkjjndigungrblatt für die Provinzialdirektion Gberheßen und für das ttreisamt (Biegen. «ach ««darf: Montag. Dienstag, Donnerstag unb Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mb. 2.50 oierteljährO* 9tr. 173 o 8!). Nvveniber 1980 Inhaltr-llcbersicht: Erhöhung der Gebühren für die Prüfung von Kraftfahrzeugen und von Kraftfahrzeugführern. - Diensträume des Chemischen Unteriuchungsamtes. - Erw.rbslofenfürsorgs. - Viehseuchen. - Dienstnachrichten des Kreisamts. - Feldbereinigungen Reinhardshain, Ober- Befsiugdn und Londorf Verordnung betreffend die Erhöhung der Gebühren für die Prüfung von Kraftfahrzeugen und ton Kraf.fahrzeugführern. - f Vom 30. Oktober 1020. Die Reichs regieruirg hat auf Grund des § 6 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraf.fahrzeugen Dom 3. Mai 1909 (Reichs- Gesetzblatt S. 43V) in Verbindung mit Artikel 1/9 Ab,atz 2 der Verladung des Deutschen Reichs Dom 11. August 1919 (Reichs- Ge,etzvl. S. 1383) mit Zuirimmung des Reichsra.s beschlvjsen: 8 1, Die Bekanntmachung des Staatenauchchußes, detrefseud die Erhöhung der Gebühren für die Prüfung von Kraf.fahrzeugen und von Kraf.fahrzeugsührern, Dom 5. Juli 1919 (Reichs-Ge.etzvl. S. 638) tri.t au feer Kraft. § 2. Die für die Prüfung von Kraftfahrzeugen nach Anlage A Ziffer XIV und für die Prüfung Don Kraf.sahrzeugchhrern nach Anlage B Ziffer IX zur Bunbesratsverordnung über beit Verkehr mit Kraf.fahrzeugen Dom 3. Februar 1910 (Reichs-Ge.etz- blatt S. 3891 den Sachverständigen zuftehenren Gebühren werden bis auf weiteres für die Prüfung von Kraf.wagen tiitbi Kraftwagenführern um 400 vorn Hundert, für die Prüfung von Krafträdern und Kraftradführern um 200 Dorn' Hundert erhöht. • Berlin, den 30. Oktober 1920. Die Reichsregierung. Fehrenba ch. Bekanntmachung. Die Tiensträurne des Chemischen lln.ermchungsam s der Provinz Oberhes>en befinden sich jetzt im Hause Ost-Änlage Nr, 19 p. zu Giessen. Gießen, den 26. diovember 1920. Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. ________Dr. Usinger.____________________ Betr.: Erwerbslosenfürsorge. An Die Bürgermeislercieii der Landgemeinden des Kreises. Das abschristlich nachstehende Schreiben des Herrn Reichs- arbei.sininisters Dom 9. ds. Mts. I. C. 6549/20 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung mit. Wir empfehlen, die Interessenten in geeigneter Weise zu bedeuten. Gießen, den 25. divvember 1920. Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß. A bschrist! Die Bersicherungspflicht gegen Krankheit und damit die Pflicht zur Zahlung der Kmsenbeiträge ist. nach § 165 der Reichsversiche- rmtgsoronuug an die Borauswtzung geknüpft, daß ein entgeltliches 'Beschäftigungsverhältnis besteht. Ein solches liegt nach! herrschender Ausfalsung regelmäßig auch dann vor, wenn Arbeitnehmer infolge Dorübergehender Betriebsunterbrechungen ohne ‘ Beschäftigung und Verdienst sind, sofern das Arbeitsverhältnis nicht durch KÜlLigung gelöst ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeitnehmer während der Zeit der vorübergehenden Arbeitseinstellung ’ nach 8 9 Ws atz 2 der Verordnung über .Erwerbslosenfürsorge oder nach ihren allgemeinen Bestimmungen Erwerbs.»,eunnterstützung erhalten. Die Pflicht des Trägers der Erwerbslosenfürsorge zur Ver- sichernng tritt jedenfalls erst mit der Auflösung des Arbeiisoer- hältni,seS ein. Dauert die vorübergehende Arbeitseinstellung jedoch längere Zeit an und bezieht der Arbeitnehnrer deshalb J>ie volle Erwerbslosenunterstützung, nachdem seine Bedürftigkeit festgestellt ist, so kann ihm nicht ohne Härte zugemutet werden, die z. T. erheblichen Versicherungsbeiträge weiter zu entrichten. Die Träger der. Erwerbslosenfürforge können daher in diesen Fällen die auf die Arbeitnehmer entfallenden Beiträge zu Lasten der Erwerbs- losenfürsorge übernehmen. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen dürfen jedoch' die Beträge nicht übersch!reiten, die von den Trägern der Erwerbslosenfürforge aufzuwenden wären, wenn sie selbst den Unterstützungsempfänger nach Maßgabe der §§ 12 a ff. der Verordnung über Evwerbslosenfürsvrge versichern .vnrdem Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lang-Göns; vier: die Verseuchung der Schafherde. Bei der Schafherde der Gemeinde Lang-Göns ist _bie Maul- uitb Klauenseuche festgestellt 'worden. Die Herde ist außerdem mit Räude verseucht. ' _ Sie wird aus das Gemarkungsgebiet westlich der Straße nach Butzbach und südlich der Straße nach Hochelheim verwiesen. Feld ivege, die durch dieses Gebiet führen, werden hiermic für' den Verkehr mit Rindergespannen gesperrt. Gießen, den. 23. November 1920. Kreisamt Gießen. Z. V.: Welckcr. Bekanntmachung. Vetr.: Maul- und Klauenseuche. In Grüningen und Lich ist die Seuche erloschen. Tie Gemarkung Dorf-Güll wird daher aus dem' Boobachtungsgebiet ausgeschieden. Gießen, den 22. November 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Lienstuachrichten des Krcisamtcs. In den Gemeinden Bergheim, Marienborn und Altenstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die erforderlichen Sperr maßnah inen sind angsordnel. In ter Gemeinde Alsfeld ist die Maul- und Klauen,euche ausgebrochen. Die Gehöfte, die oberhalb der Eisenbahn Überführung an Der Rvmröder Straße liegen, wurden zum Sperrbezirk und Ort und Gemarkung Alsfeld zum Äeobach.ungsgebiet erklärt. In der, Gemeinde Bleidenrod (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebvochen. Ort und Gemarkung Bleioenrod wurde zum Sperrbezirk erklärt. In der Gemeinde Kestrich (Kreis Alsseld) ist die Manl- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung Kestrich würde zum Sperrbezirk und Ort und Gemarkung Groß-Felda und Windhausen' zum Beobachtungsgebiet erllärt. Unter dem Viehbestände in Argenstein (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. linier dem Viehbestände in Betziesdorf (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Unler dem Viehbestände in Cyriaxweimar (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Unter der Schafherde in Ginseldorf (Kreis Marburg! ist die Maul- und Klauenseuckze ausgebrochen. ,'3n den Gemeinden Hutzdvrf und M e tz l o s (Kreis Lauterbach) ist. die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die genannten Gemeinden wurden zum Sperrgebiet erilärt. Das Beobachtnngs- gebiet bleibt unverändert. In der Gemeinde Greifen t h al (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden. Die Sperr- niaßnahmen sind angeordnet. In den Gemeinden Ebersgöns und Oberkleen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amllich festgestellt worden. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet. Die Maul- und Klauenseuche ist in der Gemeinde B e r n s - seid (Kreis Alsfeld) erloschen. Ort und Gemarkung Bernsfeld mürbe zum Beobachlnngsgebiet erklärt. Die Maul- und Klauenseuche ist in N c u h ans bei Homberg an der Ohm erloschen. Ter gebildete Sperrbezirk Neuhaus wurde ansgehoben und Ort und Gemarkung Homberg zum Beobachtungs-, gebiet erklärt. Die Maul- und Klauenseuche tu Lchnheim (Kreis Alsfeld' ist erloschen. Ort und Gemarkung Lehnheim wurde aus dem Sperrbezirk ansgescheeoeu unö zum Beobachtungsgebiet erklärt. Das Beobachtungsgebiet Fleitsnngen wurde ansgehoben. In den Gemeinden R eichel s h eim, Do rn - As s e u h ei m, N i e d e r - E r le n b ach, Vilbel, Klein-Karben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Tie genannten Gemeinden werden aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet angegliedert. In Freienseen unb Rudingshain (Kreis Schottenist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Gemarkungen Freienseen und Rudingshain wurden ans dem Sperrgebiet ausgeschieden unb dem Beobachtungsgebiet angegliedert. Wilhelm Luh V. wurde von uns zum Kommandant und Karl Faber znm Stellvertreter des Kommandanten der Pflicht- seuerwehr zu Al len darf a. d. Lahn ernannt unb verpflichtet. Dem Vorstand der Ortsgruppe Darmstadt des Allgeineineu Deutschen Frauenvereins hat das Ministerium des Innern die Erlaubnis erteilt, zugunsten der Mädchen horte eine Verlosung 2 von Handarbeiten und Handfertigkeitsarbeiten zu veranstalten. Es dürfen bis zu 3000 Lose zu 1. Mark das Stück Msgeseben werden. Der Vertrieb der Lose ist in der S.aot Darmstadt gestattet. Zieh- unflsiermin: 13. Dezember 1920. Dem ständigen Rat für Kunstpflege in Hessen zu Darmstadt hat das Ministerium des Innern die Erlaubnis er.eilt, eine Verlosung von kunstgewerblickien Gegenstan.eu, Gemälden us.v. im Gebiete des Vvlksstaates Hessen zu veranstalten. Es dürfen insgesamt bis zri 21000 Lose zu je 2 Mars ausgegeben, werden.. Die Ausspielung findet in mehreren Reihen van je 3000 Losen bis zum 31. Dezember 1921 start. Die ersten Reihen werden in Form einer Tvnlbolaverlosung alsbald beginnend irr Darmstadt ausgespielt. Tie dem Deutschen Kriegerkurhaus e. V. zu Davos-Tors von dem Ministerium des Innern auf Grund, der Bundesratsbekannt- machuug vom 15. Februar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) bis zum 31. Dezember 1920 erteilte Erlaubnis zur SamNtlung ovir Geldmitteln durch persönliche Werbung, Werbebriefe und Ausrufe in Zeitungen tour.e bis zum 30. Juni 1921 verlängert. • Bckattutmachung. Betr.: Feldbereinigung Rein h ard s hain;,hier: den allgemeinen Meliorationsplan. ' In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Dezember 1920 liegt auf der Bürgermeisterei Rcinhardshain der allgemeine M e - liorationsplan Hebst E r l ä n t e r ung sbe r i ch t u nd Prüfungsprotokoll zur Einsicht der Beteiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme, von Einwendungen hiergegen findet daselbst M i t t w o d) b c n "15. Dezember 1920 vormittags 10—11 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß, die Nichterscheinendeir. mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schristlich und mit Gründen versehen einzureichen. , 'Fried b e rg, den 21. November 1920. . . .. Der Hessische Feldbereinigungslvmmissär: S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat. Bekanntmachung. B etr.: Feldbereinigung Ober- Bessingen. ; Alit Entschließung vom 2. November 1920 hat das Hessische Landesernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zutei- lungsplan der Gemarkung Ober-Bessingen auf Grund von Artikel 36 des Fcldbereinigungsge, etzes in der Fassung Per Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt. Ich bestimme nunmehr als Zeit der Ausführung (Eigentums- Übergang) den 1. Dezember 1920 und Überwege hiermit mit Wirkung r-vn diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke. Die Ueberwcisung erfolgt unter folgenden Bedingungen: 1. Meliorationen können auf üen neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommcn werden. 2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Verände- ruitg der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Aus führung von Melioratiousarbei.en, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem. Bonitätswert vergütet bzw. zu» geschrieben. Friedberg, den 17. November 1920. » . Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Tr. Jann, Regierungsrat. Bckanlltmachuttg. Betr.: Feldbereinigung Londorf: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts. In der Zeit vom 8. bis einschließlich 21. Dezember 1920 liegen auf. dem Rathaus zu Londorf die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: 14 Zuteilungskarten, aus denen auch die Bonitätscrhöhungen und die Bewertung der Zuschnitte aus Nachbargemarkungen zu ersehen sind, . 2 Bände Gütergeschosse, 1 Band Zusammenstellung der Gütcrgeschojse, 1 Band Zuteilungsvcrzetchnisse, das Ab,chühungsverzeichnis der Obstbäume, die Obftbaumgeschoste, sowie das Verzeichnis über Aende- rungen des Weg-'uud Grabcnnetzes, Beschluß vom 10. August 1920 über Zuschläge zu den Geld- ausgleichungen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen finden daselbst M i t lwo ch d en 2 2. Dezember 1920 vormittags 9—10 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit . Einwendungen ausgeschlossen sind: Tie Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke, soweit die Beteiligten darüber noch nicht aufgeklärt sind, findet an Ort und Stelle . Donnerstag den 16. Dezember 1920 sta.t. Zusammenkunft hierzu vormittags 8 Uhr beim Rathaus zu Londorf. Friedberg, den 22. November 1920. Der Hessische Fcldbereinigungslommissär: Schni11sPahn, Regierungsrat. 1 Dtudi der Brübl'scken Unlv«riität».Bi!Ä- und Sttinbnidurei. N. ßangt, Dosten