Amkverlündigungsblatt für die provinzialdireltion Gberhefsen und für das Ureisamt Gietze». Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich. Nr. !06 29. Juli 1920 Inhalts Ucberstcht: Durchführung der Bestimmungen des Friedensvertrages: Beschlagnahme vöü Rechten und Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen. — Richtlinien für Druschlöhne. — Auslandszucker für Einmachzwecke. — Wiederzulassung zum Handel und Ausschluß vom Handel. — Schulbesuch in Orten, in welchen die Maul- und Klauenseuche herrscht. — Dienstnachrichten. Bekanntmachung über die Beschlagnahme von Rechten und Beteiligungen deutscher Reichsangehöriger an öffentlichen Unternehmungen und an Konzessionen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 des Friedensvertrages. Auf Grund des § 5 des Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedensvertrages zwischen Teutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 31. August 1919 (Reichs-Gesctzbl. S. 1527) wird im Einvernehmen mit dein Reichsminister der Finanzen folgendes bestimmt: § 1. Tie auf Grund der Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechten oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen oder an Konzessionen vom 27. März 1920 (Reichsanzeiger Nr. 68) gemeldeten, in der nachfolgenden Liste aufgeführten Rechte oder Beteiligungen deutscher Reichsangehöriger an öffentlichen Unternehmungen werden beschlagnahmt. Tie Beschlagnahme hat die Wirkung, daß ohne Zustimmung des Reichs Ministers für Wiederaufbau die Vornähme von Ver- änderungen an den von der Beschlagnahme betroffenen Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie verboten und nichtig sind. Ten rechtsgeschäftlichen Verfügungen flehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. 8 2. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote des § 1 Absatz 2 werden gemäß §§ 10 und 11 des Enteignungsgesetzes vom 31. August 1919 (Reichs-G-esetzbl. S. 1527) bei Vorsatz, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe bis, zu 10 000 Mark bestraft. g 3. Tiefe Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. Juli 1920. Ter Reichsminister für Wiederaufbau. I. V.: Müller. Liste. * 71. Rußland. 1. Aktien der Petersburger Elektrizitätswerke, 2 Elektrische Kraft Baku Aktien, 3. Aktien Der Arthur Koppel A.-G. in Petersburg (Trinkwasserversorgung der Stadt Baku), . 4. Aktien der Moskauer Gesellschaft für elektrische 'Kraftüber- tragung Moskau, 5. Aktien der Moskauer Aktiengesellschaft für elektrische Kraftübertragung' in St. Petersburg-Bogorodsk, 6. Anteile an dem russischen Syndikat zwecks Verstaatlichung der I. und II. Moskauer Tramway-Gesellschast, 7. Aktie Tonetz-Jurgewka, 8. Aktien der Rufs.-Baltischen Tampfschisfährts A.-G. in Riga, 9. Aktien der Rigaer Straßenbahn, 10. Aktien der Moskau-Smolenski Eisenbahn. 11. Aktien der Amur Tampfschiffgesellschaft in Petersburg, 12. Aktien der Südosb-Eisenbahm, 13. Aktien der Dänisch-Russischen Dampfergesellschaft, \ 14. Aktien der Kiewer städtischen Eisenbahn, 15. Aktie der Samoljet-Schiffahrtsgesellschäft in Petersburg, 16. Aktien der Moskau-Kasan-Eisenbähn, 17. Aktien der nördlichen Toneisenbähngesellschaft, 18. Aktien der Moskau-Kiew-Woronesch Ersenbahn, 19. Anteile der Achterbinsk-Tampfschiffährtsgesellschaft/ 20. Aktien der Moskau-Rjasan Eisenbahn, 21. Aktien der Rjasan-Koslow Eisenbahn, 22. Aktien der Wladikawkas Eisenbahn, 23. Aktien der Wolga-Bugulma Eisenbahn, 24. Aktien der Gesellschaft der livländ. Zufuhrbahnen in Walk, 25. Aktie der Oranienburger elektrischen Bahn, 26. Aktien der Rybinsk Eisenbahn, 27. Anteile der Moskau-Smolensk Eisenbahn, 28. Genußscheine derbaltischen Eisenba'hnakticngesellschaft. 29. Genußschein der Rjasek-Wiasma Eisenbahn, 30. Aktien der Chcmin de fer du Nord-Est de l'Oural, 31. Aktien der Chemin de fer de l'Alkai, 32. Aktien der Chemin de fer d'Arys-Vierny, 33. Genußscheine der Tonetz-Eisenbahn, 34. Aktien der russischen A.E.G., 35. Aktien der Petersburger Gesellschaft für elektr. Beleuchtung, 36. Aktien der Kiewer Ciektrizitätsgesellschaft, 37. Elektrizitätswerk Tünaburg, 38. Aknen der Russischen Aktiengesellschaft Siemens-Schuckert, St. Petersburg, 39. Aktien, der russischen elektrotechnischen Werke Siemens und Halske, St. Petersburg, 40. Aktien der Eisenbahn Kursk—Kiew, 41. Anteile der Tampfschiffgesellschaft A. Angsburg, Riga, 42. Aktien der Ersten Moskauer Trambahn. B. CH in a. Genußscheine der Shanghai-Nangking Eisenbahn. C. Oesterreich. 1. Aktien der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerk Wels in Wels, 2. Aktien der Tramway und Elektrizitätsgesellschaft in Linz, 3. Aktien der Oesterreichischen Gasbeleuchtnngs A.-G. in Wien, 4. Aktien der Wiener Gasindustrie in Wien, 5. Aktien der Donau Dampfschifsährtsgesellschaft, 6. Aktien der Wiener Lokalbahn in Wien, 7. Aktien der Salzburger Eisenbahn- und Tramwaygesellschaft, 8. Anteile der elektrischen Kleinbahn Graz-Maria Trost G. ni. b. H. in Graz, 9. Aktien der Grazer Tramway, 10. Aktien der Allgemeinen Oesterreich. Kleinbahngesellschaft, 11. Aktien Der Lokalbahn Innsbruck—Hall, 12. Aktien der Innsbrucker Mittelgebirgsbähn, 13. Aktie» der Steiermärkischen Elektrizitätsgesellschast in Graz, 14. Aktien der Wagtalbähn, 15. Aktien der Geisbergbähn^ 16. Aktien Der Kahlenbergeistenbahn, 17. Aktien der Graz-Köslacher Bahn, 18. A'k-ien der Raab-Oedenburger Bahn, 19 Ak ien der Südösterreichischen Bahn, 20. Akren der Dampfschifsährtsgesellschaft des Oesterreichischen Lloyd, 21. Aktien der Donau Brückenbaugesellschaft Rain-Marxheim. z D. Ungarn. 1. Aktien der Budapester Straßenbahn, 2. Alieu der Allgemeinen Oesterreich.-Ungar. Gasgesellschaft, 3. Aktien der Ungarischen Lokaleisenbahngesellschaft, 4. Aktien der Tonau-Eipeltal Eisenbahn, 5. Aktien der Barcs-Pakraczer Eisenbahn, 6. Aktien der Aktiengesellschaft für elektrische und Verkehrsunternehmungen in Budapest, 7. Aktien der Honter Lokalbahn, 8. Aktien der Loniathalbahn, 9. Aktien der Zsibo-Nagybanyaer Lokalbähn,. 10. Aktien der Losvnczvideker Lokalbahn, 11. Aktien der Oravicza-Nemetbogsan-Resiezabanyaer Lokalbahn, 12. Aktien der Budapest-Gran-Füzitoer Bahn, 13. Aktien der Westungarischen Lokalbahn, 14. Aktien der Steinamanger-Pikafelder Lokalbahn, 1.5. Aktien der Keszthelyvideker Lokalbahn, 16. Aktien der Biharer Lokalbahn, 17. Aktien der Bahn Fünfkirchen-Barcs, 18. Aktien her Kassa-Hegyaljaer Lokalbahn (und Genußscheinst), 19. Aktien der Temesvar-Nagysceht-Mikloser Lokalbahn, 20. Aktien der Pees-Dolni-Miholjaeer Lokalbahn,. 21. Aktien der Drautalbahn (Kiskoszig-Liklos-Bares, 22. Aktien der Szamostalbahn, 23. Aktien der Kaschau-Tornaer Lokalbahn, 24. Aktien der Budapester elektrischen Stadtbahn, 25. Aktien der Budaer Bergbahn, 26. Aktien der Temesvar-Modoser Lokalbahn, 27. Aktien der Vereinigte Matra-Körös Lokalbahn, 28. Aktien der Szilagysager Lokalbahn und Genußscheine, 29. Aktien der Maros-Ludas-Bistritzer Lokalbahn und Genußscheine, 30. Aktien der Hejassalva-Szekcler Lokalbahn und Genußscheine, 31. Aktien der Csetnektaler Lokalbahn und Genußscheine, 32. Aktien der Verseez-Kubiner Lokalbahn und Genußscheine, 33. Aktien der Raab-Vesprim-Dombrovarer Lokalbahn und Ge- nußscheine, 34. Aktien der. Szabolcser Komitats Lokalbahn und Genußscheine, 35. Aktien der Debreczin-Füsesabony-Ohat-Polgarer Lokalbahn und Genußscheine, 36. Aktien der Vereinigten Szegedin-Groß-Minda Lokalbahn und Genußscheine, . 37. Aktien der Nsograder Komitatsbahn, 38. Aktien der Vereinigten Poszony-Komarower Lokalbahn und Genußscheine, 39. Aktien der Rozjahegy-Korytuyezaer Lokalbahn und Genußscheine, 40. Aktien der Czakathure-Agram Bahn, 41. Aktien der Szatmar-Nagybanya Bahn, 42. Aktien der Bereinigten Arader und Csemader Eisenbahn, 43. Aktien der Ungarischen Erdgas A.G. in Budapest, 44. Aktien der Nagykikinda-Avader Lokalbahn, 45. Aktien der Hoinonna-Takczanyer Vizinalbahn, . 46. Aktien der Mnranythaler Lokalbahn, 47. Aktien der Tiszapelzar-Nyiregyhazaer Lokalbahn, 48. Aktien der Ghulafehervar-Zalatnaer Lokalbahn, 49. Aktien der Garamberzcnoze-Levaer Lokalbahn, 50. Aktien der Agram-Samobarer Lokalbahn. E. Türkei. 1. Aktien der tzafengesellschaft Haidar-Pascha, 2. Aktien der Eanx de Scntari-Kadikeny in Konstantinopel, 3. Aktien der Bagdadbahn, 4. Aktien der Mersina-Tarsus-Adana-Eisenbahn, 5. Aktien und Gründeranteile der ©ortete anonyme Ottomane des Docks et Ateliers du Haut Bosphore, 6. Aktien der Damas-Hama Eisenbahn, 7. Aktien der Orientbahn, 8. Aktien der ©ortete Ottomane pour UEclairage,de Canstan- tinople, 9. .Aktien der Orientalischen Eisenbahnbetriebsgesellschaft, 10. Aktien der Anatolischen Bahn. F. 9(betretenen Gebieten. 1. Elsaß- Lothringen. 1- . Aktien der Kahsersberger Talbahn, 2. Aktien der Straßb. Straßenbahngesellschaft in Straßburg, 3. Aktien des Elektrizitätswerks Straßburg, 4. Aktien der Lothringischen Eisenbahn AG. in Diedenhofen, 5. Beteiligung an den Oberrhein. Kraftwerken in Mülhausen, 6. Aktien der AG. La Houve in Straßburg, 7. Aktien der Schluchtbahngesellschaft. 2. Polen. 1. Aktien an der Straßenbahn und dem Elektrizitätswerk in Bromberg, 2. Aktien der Kleinbahn Putzig—Krakow, 3. Aktien der Kleinbahn Culmsee—Melno, 4. Aktien der Kleinbahn Hardenberg—Neuenburg, 5. Aktien der Posener Straßenbahn A.G. Bekannimachung betreffend: Richtlinien für Truschlöhne. Tas Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt erachtet nach eingehenden Verhandlungen mit den Interessenten folgende Trusch- lö'hne beim Dreschen mit dem vollen Dreschsatz ■— bestehend aus Kraftmaschine. Treschwagen, Dreschpresse, Spreubläser und allem Zubehör — für die drei hessischen 'Provinzen in der diesjährigen Trufchperiode als angemessen: ä) bei einer Treschgeit von mehr als 5 Stunden 36 Mark ■ für die Stunde, । b) bei einer Treschzeit von weniger als 5 Stunden 40 Mark für die Stunde. Hierbei gelten folgende Grundsätze: 1. Tie Druschkohlen sind vom Landwirt -zu stellen. Werden sie vom Treschmaschinenbesiher geliefert^, so sind hierfür Beträge je nach Größe der Maschine, jedoch höchstens 20 Mark für die Stunde zu entrichten. 2. Tas Bindegarn hat der Landwirt zu stellen. Wo es vom Maschinenbesitzer gestellt tvird, ist lediglich der nachweisliche Selbstkostenpreis zu berechnen. 3. Arbeitskräfte, die vom Treschmaschinenbesitzer gestellt werden, sind besonders zu bezahlen. Tie Löhne richten sich nach den ortsüblichen Sätzen, wie sie für Treschmaschinenarbeiter gelten. Tie Verpflegung der Arbeiter regelt sich ebenfalls in ortsüblicher Weise. 4. Ter Treschmaschinenbesitzer hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für das Umstellen der Dreschmaschine. Ebensowenig darf er sich noch besoirderen Verdienst berechnen. 1 5. Tiefe vorgenannten Sätze werden ausdrücklich als Höchstsätze bezeichnet. Sie vermindern sich je nach Leistung der Maschine. Darmstadt, den 22. Juli 1920. Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab. Bekanntmachung. B e t r.: Auslandszucker für Einmachzwecke. Bon der Reichszuckerausgleichsgesellschaft m. b. H. in Berlin ist uns Auslandszucker für Einmachzwecke zur Verfügung gestellt worden. - Druck der Drüdl'ichen Univerkitätr-Bulb- Es entfallen auf den Kopf der Bevölkerung xh bis 3/i Pfund (die genaue Menge wird noch bekanntgegeben) zum Preise von Mk. 7,40 das Pfund. Wer die auf ihn entfallende Menge zu beziehen wünscht, hat unter Vorlage seiner Zuckerkarte und Abgabe der Marke 155 bei einem Kleinhändler seines Wohnortes bis zum 2. August 1. Zs. eine Bestellung aufzugeben. Tie Kleinhändler haben Namen der Besteller und Anzahl der abgegebenen Zuckermarken in ein Verzeichnis einzutragen, auf Grund dessen die Ausgabe später zu erfolgen hat. Tie Marken sind auf Bestellbogen aufzukleben und spätestens bis-zum 6. Au g u st l. I. der Großhandelsvereinigung e. G. m. b. H. in Gießen, West-Anlage 31, einzusenden. Auf der Rückseite der Bestellbogen ist anzugeben, von welchem Großhändler der Zucker bezogen werden soll. Nichteinhaltung der gestellten Fristen hat den Ausschluß von dem Bezüge des Zuckers zur Folge. Ten Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises tvird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen. Gießen, den 27. Juli 1920. ______ Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegelt.__________ Bekanntmachung. Betr.: Ausschluß des Metzgers Louis Stern in Wies eck vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren. Gemäß Beschluß des Kreisausschusses Gießen vom 19. Juli 1920 ist der Metzger Louis Stern zu Wiesest vom 1. August 1920 ab wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren zr-gelassen. Gießen, den 24. Juli 1920. ____________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.____________ Bckanntmachnng. Betr.: Ausschluß unzuverlässiger Personen vom Handel: hier: des Metzgermeisters Ludwig Häuser zu Watzenborn-Steinberg. Gemäß Verfügung des Kreisamts Gießen vom 22. Juli 1920 ist der Metzgermeister Ludwig Häuser zu Watzenborn- Steinberg als unzuverlässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch uno Fleischwaren ausgeschlossen worden. Gießen, den 22. Juli 1920. _____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker._____________ Hessisches Darmstadt, den 9. Juli 1920. Landesamt für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten. Zu Nr. L. B. S. 13745. Betr.: Schulbesuch in Orten, in welchen die Maul- und Klauenseuche herrscht. Im Anschluß an die von der Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege bekanutgegebenen Anordnungen zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche empfehlen wir Ihnen, zu veranlassen, daß in Orten, in welchen die Maul- und Klauen- seuche herrscht oder Kinder aus verseuchten Gehöften die Schule besuchen, alle Kinder vor dem Betreten der Schule die Schuhe durch Abstreichen an einem mit einer desinfizierten Flüssigkeit getränkten Sack (Lysol, Kreolin, Kallwasser) desinfizieren. Eine Schließung der Schulen soll nicht erfolgen. Block. B e t r.: Wie oben. ---- An die Schulvorstände des Kreises. Vorstehende Verfügung des Landesamts für das wesen, Abteilung für Schulangelegenheiten, wird Ihnen achiung mitgeteilt. Gießen, den 21. Juli 1920. Kreisschulwmmission Gießen. I. V.: He mm erde. Dicnstnnchrichten des Kreisamtes. Stand der Maul- und K la ue n s e u ch e in Ober- Hessen vom 18. bis 24. Juli. Im Kreise Gießen: Holzheim. Eber"adt, Lich, Torf-Güll, Obbornhofen, Leihgestern Bellersheim, Ober-Hörgern, Muschenheim. — Im Kreise B ü - dingen: Hof Marienborn, Hof Ronneburg. Himbach, Selters, Lindheim, Langen-Bergheim, Haingrüudau, Diebach a. H., Meder- Gründau, Altenstadt, Hainchen, Ecker'shausen, Rommelhausen, Mi'telgründau, Langen-Selbol-, Rodenbach, Leidheck n, Hof'Engelthal, Alt-Wiedermus, Heegheim, Bellmuth, Glanberg, Höchst a. N., Bonhausen. — Im Kreise Friedberg: Münzenberg, Rendel, Dortelweil, Büdesheim, Dorn-Assenheim, Massenheim, Heldenbergen, Gambach, Friedberg-Fauerbach, Kaichen, Reichelsheim. — Im Kreise Lauterbach: Maar, Reuters, Augersbach, Hw- los. Wallenrod, Lauterbach. — Im Kreise Schotten: Ulrichstein. Tie Maul- und Klauenseuche ju Schwarzenborn ist erloschen. Tie angeordneten Schutzmaßregeln sind anf- gdjuben. In den Gemeinden Heegheim, A l t tv i e d e r m it s, H v f, E n g e l t h a l, B e l I m u t h, H ö ch st a. d. N., G l a n b e r g und Bonhausen ist die Maul- und Klauenseuche ansge- bwcfien. Tie erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet. und Sttinönidjerei. R. Lange, El«h»n Z i l ch. Bilduugs- zur Nach-