AmtzverlöndigungMatt für die Provinzialdirektion Gberheffen und für da; Kreisamt Gießen. (Erfoetni nach Bedarf: Montage Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. Nr- *39 ____________ 27» September N)2O berficht: Preise für Arzneimittel. - Bezüge der Vertrauensmänner der Landbewerber.--. Vereidigung der öffentlichen Beamten. - Heimbeforderung russischer Kriegsgefangener. - Beizung des Saatgutes. - Versorgung unseres Landes mit Kartoffeln. - Viehseuchen. - Dienst- _______________________________________________nachrichten. - Feldbereinigung Rabertshausen. Bekanntmachung. Ruf Grund des § 376 Absatz 1 der Reichsversicheruitgsordnuug werden Die Preise für die im nachstehenden Verzeichnis möge« führten Arzneimittel vom 1. Sept. 1920 ab wie folgt festgesetzt- R.m. “! ™«zoogsoo, p,q. M\ <$ M\ 4 Jl M\ 4 r । — -------------- Capsulae gelatinös c. Bals....----------- ( 10 Stück — 270 Pf. Copaiv. ä 0,5 g----------30 ” = » 1100 ,, =2135 „ C. Ol. Ricini ä 3,0 g ---------- l 1 Schachtel , ..... la 6 Stück -- 0.70 P.f Liquor Aluminu acetici - 30 —'45 - 75 1 30 2 60 Spiritus saponato- cam- phoraUis .... 1 10 245 4 10 7201440 „ saponatus ... 1 15 1 85 305 5351070 Die allgemeinen Bestimmungen unserer Bekanntmachung vom 1. Januar 1920 (vgl. Amtsblatt Nr. 590, "A. 320), sowie die Preise der Bekanntmachungen vom 17. Mai 1920, 3. Juni 1920, 15. Juni 1920, 1. Juli 1920, 15. Juli 1920, 1. August 4920 und 15. August 1.920 (vgl. Amtsblätter Nr. 604, A. 333, Nr. 606, A. 335, Nr. 609, A. 337, Nr. 612, A. 340, Nr. 614. A. 342 Nr. 617, A. 345 und Nr. 61.9, A. .347) bleiben in -Kraft, sofern nicht durch das vorstehende Verzeichnis Aeuderungen in den Preisen der Arzneimittel eingetreten sind. Darmstadt, den 1. September 1920. Hessisches Ministerium des Innern, Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege. Hölzinger. Betr.: Die Bezüge der Vertrauensmänner (gemeinschaftlichen Bevollmächtigten) der Landbewerber. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger^ meistereicn der Landgenieinden des Kreises. Das Ministerium der Finanzen, Abteilung für Forst- und Kameralverwaltung (Landessiedelungsamt) hat auf Grund des § 44 der Vollzugs» rdnung zum Landgesetz folgendes bestimmt: - Die Tagegelder der Vertrauensmänner (gemeinschaftlichen Bevollmächtigten) der Landbewerber betragen: a) bei Tätigkeit außerhalb des Wohnorts eines Vertrauensmannes 2 1 M a r k j e T a. g, b) bei Tätigkeit innerhalb des Wohnortes eines Bertrauens- ntannes 15 Blark je Tag. Erfordert die Tätigkeit einschließlich der Zeit der Hin- und Rückreise einen Zeitaufwand von weniger als sechs Stunden, so werden folgende Tagegelder gewährt: a) bei Tätigkeit außerhalb des Wohnortes eines Vertrauensmannes 15 Mark je Tag, ’ b) bei Tätigkeit innerhalb des Wohnortes eines Vertrauensmannes 10 Mark je Tag. Die Uebernachtungsgebühren werden auf 22,50 Mark festgesetzt. Bei einer zwei- oder Mehrtägigen Abwesenheit wird für den Tag der Abreise und für den Sag1 der .Rückkunft nur das halbe Tagegeld gewährt, wenn die Reise nach 12 Uhr mittags au getreten oder vor 12 Uhr mittags beendet wird. Als Reisekosten dürfen nur wirklich erwachsene Fahrtauslagen berechnet werden. Bei Reisen, die ohne Nachteil für den Reisezweck mit Eisenbahn, Schiff oder Post zurückgelegt werden können, sind diese Beförderungsmittel zu benutzen. Bei Eisenbahnfahrten kann der Aufwand für die 3. Wagen- llasse, bei Schiffsverbindung der Aufwand für die 2. Klasse, bei Post führten bic_ hierfür z u entrichtende Gebühr berechnet werden. Für Wegestrecken, die zu Fuß zurückgelegt werden, wird jetne Vergütung von 50 Pfennigen für jeden angefangenen Kilometer gewährt. Erweist sich ausnahmsweise, insbesondere bei großen Wegestrecken, die Benutzung eines Wagens als «forderlich, so können die hierfür aufzuwendenden Kosten vergütet werden. Bei gemeinschaftlicher Benutzung eines Wagens werden die Kosten nur einmal berechnet. Da nach den gesetzlichen Vorschriften die Kosten der Vertretung und Mitwirkung der Landbewerber den Gemeinden zur Last fallen, teilen ivir Ihnen vorstehende Anordnung zur Kenntnisnahme und Beachtung mit. Gi-eßeu, den 23. September 1920. Kreisamt Gießen. Dr. Usinger. Betr.: Tie Vereidigung der öffentlichen Beamten. All die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Soweit unserer Verfügung vom 6. September 1920 (Amts- verlüudigungsblatt Nr. 129 vom 9. September 1920) noch nicht entsprochen ist, wird hiermit ihre Erledigung mit Frist von drei Tagen erinnert. Gießen, den 21. September 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. * Bekanntmachung. Betr.: Heimbeförderung russischer Kriegsgefangener. Im Anschluß an unsere Bekannunachung vom 19. Juni ds. Js (Amtsverküudigungsblatt Nr. 85) bringen wir hiermit zur Kenntnis, daß die Mission des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz eine . Zweigstelle in Hannover, Bodenstedtstraße 13, ein gerichtet hat, Die n. a. auch für das Gebiet des Bvlksstaates 'Hessen zuständig ist. Leiter der Zweigstelle ist Major Steiger. ,.Die Bürgermeistereien, in deren Tienstbezirk sich noch russische Kriegsgefangene befinden, werden angewiesen, den 9)ch t u ngsgebiet wird nicht geändert: 2. in Ober-Bessingen. Es wird gebildet' " a) eilt S p e r r b ezirk, bestehend aus der G e m a r k u u q Ober-B ess ingen, b) das Beobachtungsgebiet bleibt unverändert; ' 3. in Li klingen. Es wird gebildet: a) ein Sperr bezirk, bestehend aus der Gemarfunq Dillingen, it ? ev b a cht un g sg e b i e t bleibt unverändert. Unsere Bekanntmachung Vvni 25. August ds. Zs. in Nr. 12° iie» Umtsverkündigungsblattes findet sinn gern äste Anwendung Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen -strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen Und sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis Gießen, den 24. September 1920. ______________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.______________ Dieirstuachrichten des Krcisamtes. Stand der M aul - und Klauenseuche in Ober- heiseil vom 12. bis 18. September. Im Kreise Gießen: Obbornhofen, Mnschenheim, Qneckborn, Heuchelheim, Kesselbach Munster, Grimberg, Ettingshäufen, Bettenhansen, Trais-Horloff tondorf, Langd, chnheiden, Feldheim, Steinheim, Saasen Oden- hausen, Langsdorf, Ruttershausen, Klein-Linden, Gießen 'Wieseck Hungen Oppenrod, Gröningen, Tiergarten bei Hungen, Alten- 1 Buseck, Utphe, Allens'hausen. — Im KreiseAlsfeld: Homberg R^ss?i^"'wm^b^steiden, Nieder-iOsteiden, Rainrod, Appenrod, Bernsfeld, Elbenrod, Liederbach, Brauer schwend, Dannenrod, Nie- der-Ohmen, Ober-Ohmen, Ehringshausen, Nieder-Gemünöen, «tvrmorf, Hergersdorf — Im Kreise Büdingen: Hof Ronneburg Himbach, Selters, Lindheim, Langen-Bergheim Hain- grum au, Altemtadt, Bellmuth, Glauberg, Echzell, Büdingen «chlcifeld (Dauernheim), Geiß-Ridda, Stockheim, Blerchmbach, Hamchen, Eckertshauseii, Hof Kvnradsdorf, R'ohrbach Rvdenbach, B,i telgrnndan, Nieder-Mvckstadt, Unterschmitten, We- mngo, Unter-Widdersheim, Büches, Calbach, Erbacher Hof; Leid- hecken, Hof Engelthal, Mt-Wiedermus, Heegheim, Höchst a N Bonhanfen, Hof Leustedt, Gettenau, Gelikhaar, Wolf, Ober-Mock- Nadt, Heuchelhenn, Ranstadt, Bingenheim, Düdelsheim, Lorbach Z^^ld, Ortenberg, Grund-Schwalheim, Hof Ober-Dauern'heim, Aillendiemch, Tiergarten, Dauernheim, Allshansen, Schwickarts- haufen, Kohden, Wallernhausen, Salzhausen, Bvrsdorf — Zm /1edber g: Münzenbcrg, Rendel, Kaichvn, Dortel- weik, Bü. esheim, irorn-Asfeiiheiiu, Kl.in Karben,'Wickstadt Bilbel ÄS' «kammheim, Kloppenheim, Weckcs'heim, Assenheim, Massenheim, Heldenbcrgen, Gambach, Ober-Erlenbach, Harheim §be»Flor»,adt. Rieder-Wöllstadt, Okarben, Ockstadt, Oppershvieii' Ob-r-Wöll>wdt Ostheim, Nieder-Weisel,' ÄDerÄcS Staden, Bönstadt, Dauernheim, Tr.- &^rvr8,®^rbc^®trkl,* l * * * * * * 8^lt6''r Södel, Rieder-Florstadt, Schwal- GnM c§^Rvsbach, Holzhausen, Burggrüfenrvd, Wölfersheim, m^'^ ben, Bruchenbrücken, Petterweil, Bad-Nauheim, Steiu- furth, Ilbenstadt, Rockenberg, Niedcr-Rosbach, Wisselsheim — DM Krei,e Lauterbach: Maar, Reuters, Heblvs, Rimlos, schlitz. Eichenrod, Hopsmanusseld, Eichelhain, Bernshansen, Angersbach, Eichelheim, Wallenmd, Lauterbach, Allmenrod, Herbstein Ilbeshausen, Uetzhansen, Queck, Rixfeld, Landeilhausen. — Jni Kreise Schotten: Ulrichstein, Gößen, Freieuseen, Rudingshain, Michelbach, Ulfa, Ober-Seiberteurod, Rebgeshain. In R e b g es ha in (Kreis Schotten) ist die Maul- uudKlauen- seuche ausgebWchen. Die Gemarkung Rebgeshain wurde zum Sperrbezirk erklärt. Das Beobachtungsgebiet bleibt unverändert. ,10t ber Gemeinde Nieder-Gemündeii Kreis Alsfeld) ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche annlich festgestellt worden. Ort und-Gemarkung Nieder-Gemüudcu wurde zum Sperrbezirk und Ort und Gemarkung Otterbach zum Beobachlungs- gebiet erklärt. ' , In der Gemeinde Engelrod (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebwchen. Die Gemarkung Eugclrod ist zum Sperrbezirk erklärt worden. Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Liederb ach (Kreis Alsfeld) ist erloschen. Ort und Gemarkung Licderbach wurde zum Beobachtungsgebiet erklärt 6 1 1 1 1 ■ 1 1 Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Rabertshausen: hier: den Zutei- lnngsplan. find e?"da selb st äUt ^"^egennahme' von Einwendungen hiergegen Freitag, den 8. Oktober 192 0, — statt, wozu ih die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Richter scheinend en mit Einwendungen ausgeschlossen sind. . Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen — Die Vorzeigung der neuen Grundstücke finden an Ort und 8' ^-en k ® 10 & c r 1920, und foiveit erforder- lich>. Die, folgenden Tage statt. • Zusammenkunft Hierzu am Gemeindehaus vormittags 11 Uhr. Friedberg, den 18. September 1920. Dvr Hessische Feldbereinigungskommissär. Dr. Iann, Regierungsrat. _ o” der Zeit 'tont 24. September bis einschließlich 7. Oktober ki -Qcn J“ur ^ent Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Mbertshausen die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilung) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies' 1 Meliorationsplan nebst Protokoll über die Veränderungen am Wegnetz bei der Zuteilung, Zuteilungskarten, Band Zuteilungsverzeichnis, Band Gütergeschvsse I, Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse, Band Gütergeschosse mit Zuteilungsplan, Baud Obstbaumverzeichnis, Baud Obstbaunigeschvsse, Abschriften der Äommissionsbeschlüsse über Zuschläge zum 1 Pachtentschädigungsverzeichnis ich er die zur Greuzregn- lterung zugezogenen Grundstücke der Gemarkung Langd stiebst 1 ZUteilungspause und 1 Pachtentschädigungsverzeichnis über die zur Grenzregulie- ruug zugezogenen Grundstücke der Gemarkung Ulfa nebst 2 Zuteilungspausen. Druck ber Br ü böschen Unwersitäts-Buch. und Steindruckerei. R. Lange, Sieben.