1920 W ote irrtauoms zum Zähren mit Klauenvieh. — Ltrahensperre. 0 Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Langd. gestelltwar^il^ b'C 9KauI" unb Klauenseuche amtlich fcst- wirt» gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der i?EÄ Un? k Q n Nr. 65, ,t>omZ6. Mai in-Nr -72,7om 29 Maf^in Si'CsÄH A 8S Ü,“ «mtiMrlütoHungsMatteä sind-,, iümgcmiüc Bekanntmachung. e r.: Ausschlag der Beiträge zu den ,Entschädigungen für Vieh- verlufte aus die Bescher. 1 J^at^e,n. chie Erhebung der Beiträge für das Rechnungsjahr 1919 und die 'Reuausnahme der Viehbestände angeordnet morden ist, weisen wir die Viehbefitzet auf folgendes hin: Ter Ausschlag der Beiträge ersvlgt getrennt : a) bei .Pferden nach Stückzahl und Wert, b) bei Rindern nach Stückzahl, iedoch mit jder Massgabe, daß jur -Uete, bet bettelt zur Zeit der Ausnahme im Anfang eines.’ Rechnungsjahres der Wechsel der Schneidezähne noch nicht begonnen Hai, nur je ein Drittel des am Schlüsse dieses Rechnungsiahres für jedes ältere Tiex zu mtrichtenden Beitrages zu erheben ist. Für den Besitzstand sind die im Anschluß an die voraus-' gegangene allgemeine Viehzählung erfotglen Aufnahmen maß- gebenü. Wer nach ersvtgter Aufnahme einen Rindviehbestand neu anschasst oder den zur Zeit der .Aufnahme vorhandenen Rindvied- bestano um mehr als ein Fünftel vermehrt, hat die Zahl der zngegangencn Tiere bei der Bürgermeisterei anzumelden Bei Bieh- handlern werden zehn vom Hundert ihres Jahresumsatzes als der jur die Berechnung des Beitrags maßgebende Viehbestand auae- nommen. : . Mr Tiere, die dem Reich,, den Bundesstaaten oder zu einer Gejtuisstotwn gehören, sowie für. Schlachtvieh in Biehhöfen oder in Lchlachthöfen einschliesslich öffentlicher Schlachthäuser werden keine Beitrage erhoben (.§ 73 des Reichsgesetzes). . Bet Pferden wird, der austzuschlagende Beitrag für jede an- gefangenen 1000 SRark des' Wertes des Tieres erhoben Ern Pferd, das einen höheren Wert als 1000 Mark hat, ist von seinem Besitzer unter Angabe der Wertstufe innerhalb 14 Tagen Asch Beginn sedes Rechnungsjahres oder nach dem Erwerb bei der Bürgermeisterei schriftlich unaufgefordert anzumelden ., ..'OK lür ein Pferd Entschädigung zu leisten, das nicht bor- IchristsinaMg oder zu niedrig angemelüet ist, und übersteigt die reichsgesetzlich ans dem geschätzten Wert berechnete Esttschädigungs- summe dre, als Entschädigungssumme aus 1000 Alark oder aus dem Hachslbetrag der Mgemeldeten Wertstufe zu berechnende w hat der Besitzer einen besonderen Beitrag in Höhe dieses Unterschiedes zu leisteti. - Nach Fertigstellung der bei Beginn des Rechnungsjahres auf- zunehmenden Ligen werden diese während einer Woche zur Einsicht «tt. der Buigermeislerei aufgelegt. Ter Tag der Auflegung wird ortsüblich bekanntgemacht werden. .Innerhalb der, Auflegefrist können gegen die Einträge von den beteiligten Biehbesitzern Einwendungen bei der Bürgermeisterei vvrgebracht werden, die binnen, 3 Tagen darüber zu entscheiden hat. Beschwerden gegen die Entscheidung der Bürgermeisterei sind innerhalb einer Woche bei dem Kreisamt zu erheben, das endgültig entscheidet. ' Ter Jahresumsatz der Händler ist von diesen bei Beginn des > mechnungsiahres schätzungsweise anzugeben und dementsprechend zu 1U vom vundert in die Liste aufzunehmen. Am Ende des Rech- iiungsiahres hat der Erheber nach den vom Händler zu führenden Kvniwllbuchern (§§ 20 bis 24 der Ausführungsvorschriften des Dundesrats) den Jahresumsatz festzustellen und mit 10 vom öutusert in die Liste über der früheren geschätzten Zahl, die lesbar vtelvend zu durchstreichen ist, einzutragen. Ser festgestellte Umsatz t)t Bern Beteiligten alsbald mitzuteilen. Tiefer kann dagegen inner» tiaib etirer Woche Beschwerde beim Kreisamt er'heben, das darüber. kni scheidet. Nach Ablauf der Beschwerdefrist und, wenn Beschwerde erhoben worden, nach deren Erledigung hat der Er- Fber rett endgültig festgesetzten Jahresumsatz mit 10 vom Hundert m der Spalte „Bemerkungen" der Liste zu wiederholen und dies zu unterschreiben. G i e st e n, den 20. August 1920. Kreisamt Gießen. . sm. , vr. Usinger. Betr.. Wie oben. --- Stn heu Oberbürgermeister zu Gießen und hie Bürger- Meutereien her ßtinhgemeinhen hes Kreises. , Bie Erheber sind angewiesen. Ihnen die Aufnahmelisten als» balb-itacf) ihrer Aufstellung zu übergeben. lindem ,wir Sie, noch auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, empfehlen wir Ihnen, diese Listen, sobald sie in Ihren AmtzveMndigungzblatt für die provinziaidirektion Oberhessen und für da; Kreisamt Gießen. ----— nach Bedarf. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mb. 2.50 vierteljährlich. 121 ___________ 26. August Besitz gelangt sind, eine Woche lang auf Ihrem Bureau zur Einsicht vssen zu legen und vor der Offenlage durch ortsübliche Bekanntmachung, die Biehbesitzer auf, diese aufmerksam 5u machen. Rach Ablauf der Offenlegungsfrist sind die Aufnahmelisten an ien Erheber wieder zurüclzugeben, nachdem die Bescheinigung über nie erfolgte Offenlegung und darüber, daß. Einwendungen nicht erhoben wurden, auf der Rückseite der Listen niedergeschrieben IUI)tvClt Hebet den Befolg ist demnächst zu berichten. Gießen, den 20. August 1920. Kreisamt Gießen. ______ __________ Dr. Usinger. Bett.: Russische Kriegsgefangene. An Den Oberbürgermeister zu Gießen mih hie Bürger- Meutereien her Lanhgemeinhen hes? Kreises. Knfl JE'.... .o Abschrift eines Rundschreibens des Seeve-abwlcklungs-vaiiptamtes vom 21. Juli 1920, betreffend -Ibtrnnäport rufitirf)£r Krregsgefängener und ihrer in Deutschland geehelichten Frauen, zur Kenntnis mit Gießen, den 25. August 1920. Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. He ß. Abschrift! Heeresabwickelungs-Hauptamw U 5/7 (Abw.). Berlin, den 21. Juli 1920 Nr. 8279. 6. 20 U 7/C (Abw.). Die Sowjet-Regierung hat sich damit einverstanden erklärt, daß die rustiichen Kriegsgefangenen und die bereits aus der Krieas- iv. • j ,.. . lieg^gefangenen bei ihrem Heimtianvport ihre hier geehelichten Frauen und ihre Kinder mit» nehnien., letztere durch die Eheschließung die russische Staats- angehorlgkelt erworben haben, hat die deutsche Regierung das gleiche -untere,,e an ihrer Ausreise. Vorkommendenfalls haben die Sager» öuef Ionen den russischen Kriegsgefangenen die Rechtmäßigkeit der ge,chlos,euen Ehe zu beichemigen unter Angabe her Personalien der betreuenden Familienmitglieder. Tie Kosten der Transporte von Familien angehörigen russischer Kriegs- und Zivilgefangener und der, bereits entlauenen^ ehemaligen Gefangenen tragen bie bett. Gefangenen. Nur int tynlle der Mittellosigkeit können sie sich an das Rustische, Kriegsgefangenenbuteau, Berlin W., Potsdamer ^traße 7a, nut der Bitte um Erstattung der Reisekosten wenden, ^^^^.^'bilperionen, die den Transporten angeschlossen werben tollen, haben sich gleichfalls an das Russische Gefangeneiibureau zu ÄÄ fTrCH' 'xan§4ie d°rt die Einreiseerlaubnis nach Ruß- erhalten haben, den Transporten auf eigene Kosten angeglie- DvEl IDvTOCTl. m . Ter Abteilungs-Chef. I. B.: Bauer. ~er Beigeordnete des Reichsabwickelungskommissars: Watschipkp. Bekanntmachung. Betr.: Vi^leljährliche Viehzählungen; hier: Viehzählung am . x— tpicmut.I lowU. Gemäß „Vetfügiing iws Hess. Ministeriums des Innern Abteilung für otfentliche Gesundheitspflege, findet die für den 1 ^en- vorgesehene Viehzählung wegen der außerordan^ lichen Ausdehnung der Maul- und Klauenseuche nicht statt G i e tz e n, den 23. August 1920 Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert. 2 Zuwiderhandlungen Sogen die erlassenen Aiwrdnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar aus Grund des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis Greben, den 24. August 1920. u Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde. Bekanntmachung. B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Alteu-Vuseck und Wiesest. Tie Maul- und Klauenseuche ist amtlich festgestellt: 1. in Alten - Busest. Es wird gebildet: al ein Sperrbezirk, besteherw aus der Gemarkung Alten-Buseck, b) ein B evbucht un gsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Grvßen-Bnseck: 2. in Wiesest. Es wird gebildet: a) ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Wiesest. b) ein B ev b a ch t nii g s ge b i e t, bestehend aus den Gemar- ku n g en R ö d g e n und Tro he. Unsere Bekanntmachungen vom 12. Mai in Nr. 64, vom 14. Mai in Nr. 65, vom 26. Mai in Mr. >72, vom 29. Mai in Nr. 74, vom 4. Juni in Nr. 76, vom |8. Juni in Nr. 78, vom 9. Juni in Nr. 80, vom 25. Juni in Nr. 88 und voist 13. Juli in Nr. 101 des Amtsverkündigungsblattes finden sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich, begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis. Gießen, den 25. August 1920. Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerde. Bekanntmachung. B e t r.: Maßregeln zur Verhinderung det Verbreitung der Rinderpest. In Belgien ist durch indische Zebus hie gefährlichste aller Rinderseuchen, die Rinderpest, eingeschleppt worden, und dadurch die Gefahr der Verseuchung auch für Deutschland nähe gerückt. Da die Rinderpest im Falle der Einschleppung unseren ohnedies durch den Krieg und die Maul- und Klauenseuche geschwächten Rinderbestand dezimieren würde, ist es erforderlich, daß alle verdächtigen Erkrankungen den zuständigen Behörden alsbald gemeldet werden, damit die notwendigen Maßnahmen unverzüglich angeordnet werden können. 1 Gießen, den 23. August 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e. Dienstnachrichten des Kreisamtes. Stand der Maul- und Klauenseuche in Ober- Hessen vom 15. bis 21. August. Im Kreise Gießen: Eberstadt, Torf-Güll, Obbornhofen, Muschenheim, Garbenteich, Qneck- bvrn, Heuchelhelm, Kesselbach, Leihgestern, Bellersheim, Ober- Hörgern, Langsdorf, Ruttershausen, Klein-Linden, Gießen, Birklar, Grünberg Ettingshausen, Lich, Bettenhausen, Trais-Horloff. — Im Kreise Alsfeld: Homberg a. Ohm, Ober-Ofleiden, Nieder-Ofleiden, Rairrrvd, Elbenrod, Liederbach, Brauersch.vend. — Im Kreise Büdingen: Hof Marienborn, Hof Ronneburg, Himba>ch, Selters, Lindheim, Langen-Bergheim, Haingrün- dau, Tiebach a. H., Altenstadt, Bellmuth, Glanberg, Echzell, Büdingen, Oberau, Hof Schleifeld (Sauernbeim), Geiß-Nidda, Stockheim, Bleichenbach, Hainchen, Eckerts'hausen, Rommelhausen, Mittelgründau, Rodenbach, Leidhecken, Hof Engelthal, Mt-Wieder- mus, Heegheim, Höchst a. N., Vonhausen, Hof Lenstedt, Gettenau, Gelnhaar, Wolf, Ober-Mockstadt, Heuchelheim, Ranstadt, Bingenheim, Düdelsheim, Lorbach, Ortenberg, Blofeld. — Im Kreise Friedberg: Münzenberg, Rendel, Dortelweil, Büdesheim, Torn-Assenheim, Kaichen, Klein-Karben, Wickstadt, Vilbel, Beienheim, Stammheim, Kloppenheim, Weckesheim, Asfen'heim, Massenheim, Heldenbergen, Gambach, Friedberg-Fauerbach, Reichelsheim, Rieder-Eschbach, Staden, Bönstadt, Bauernheim, Treis^-Münzen- berg, Nieder-Erlenbach, Södel, Nieder-Florstadt, Schwalheim, Assenheim, Ober-Rosbach, Holzhausen, Burggräfenrod. — Im Kreise Lauterbach: Maar, Reuters, Heblos, Rimlos, Schlitz, Eichenrod, Höpfmaunsfeld, Wallenrod, Lauterbach, Allmenrod, Herbstein, Ilbeshausen, Eichekhain. — Im Kreise Scho tten: Ulrichstein, Götzen, Schotten, Rudingshain. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen. , Tie nachstehenden Anordnungen des Kreisamts Gießen werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gießen, den,24. August 1920. PolizeiamtGießen. Lauteschlager. I.. Dre Maul- und Klauenseuche ist amtlich festgestellt worden rn Gießen in 2 weiteren Gehöften. Es werden gebildet: a) ein Spe rrbezir f, bestpherid aus ber ganzen Gemar- ku n g Gieße n, b) ein Beobachtungsgebiet, besteheich aus den Gemarkungen Wieseck und Schiffender g. Unsere Bekamitmachungen vom 12. Mai in Nr 64, vom 14. Mai in Nr. 65, vom 26. Mai in Mr. '72, vom 29. Mai in Nr. 74, vom 4. Juni in Nr. 76, vom 8. Juni in 9tr. t78, vom 9. Juni in Nr. 80, vom 25. Juni in Mr. 88 und vom 13. Juli tn Nr. 101 des Amtsverkünbigungsblattes finden sinngemäße Anwendung. ' . Zuwiderhandlungen gegen die erbissenen Anordnungen werden nnt erheblichen Strafen geahndet, lvenn sie wissentlich begangen find, sogar auf Grund des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis Gieße n, den 16. August 1920, Kreisarnt Gießen. J.V.: Hem werde. II. Tie Erlaubnis zum Fahrerr mit Klauenvieh innerhalb derGemarkung wird unter folgenden Bedingungen genehmigt: 1 Jeder Viehbesitzer, der beabsichtigt, sein Klaueilvieh zur Feldarbeit zu benutzen, muß auf dem Polizeiamt einen Antrag stellen. 2. Tie Fahrerlaubnis wird erteilt, wenn eine tierärztliche Untersuchung des Gesamtviehbestandes des Besitzers vorgeirommen ist,, und die Untersuchung ergab, daß sämtliche Tiere des Gehöftes frer von seuchenverdächtigen Erscheinungen sind. ,3. Tie erteilte Fahrerlaubnis ist dem Viehhalter von dem Polizeiamt sch!riftlich zu geben. 4. Ter , Lenker des Gespannes hat dieselbe beim Ausfahren stets mitzuführen und auf Verlangen dem !Pvlizeipersonal vorzuzeigen. . 5. Tas Polizeiamt hat eine. Liste anzulegen, aus der die erteilten Fahrausweise zu ersehen sind. 6. Mit der Ausführung der Untersuchung der Tiere ist das Kreisveterinäramt Gießen betraut worden. 7. Dasselbe wird die zu untersuchenden Tiere eines Gehöftes — getrennt nach Gattungen — unter Angaben des Namens des Besitzers und Wohnung in eine Liste eintragen, die auf dem Polizeiamt auf dem Laufenden zu halten ist. 8. Tie Kosten der Untersuchung trägt -ber Antragsteller. 9. Tas Fahren von Dünger und Zauche aus bis dahin un- verseuch-ten Gehöften hak derart zu erfolgen, daß eine Verunreinigung der Straße tunlichst vermieden wird. Dünger und Jauche ist nur in einer solchen Menge iObzufahren, 'wie sie gerade! für eine Tagesarbeit benötigt wird. 10. Tie Erleichterungeil treten außer Kraft, wenn die ge- gebenen Anordnungen nicht eingehalten werden. „ Das Pvlizeipersonal ist anzuhalten, die Maßnahmen aufs schärfste zu überwachen und gegebenenfalls unnachsichtlich Strafanzeige gemäß § 74 des' R.V.G. zu erheben. Gießen, beit 19. August 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde. Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Walzarbeiten ist der Wetzlarer Weg zwischen der Frankfurter Straße und Klinikstraße sür den Fuhrwerks- und Radfahrverkehr bis.auf weiteres polizeilich gesperrt. Gießen, den ,25. August 1920. Polizeiamt Gießen. Lauteschläger. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Lietzen.