AmtZverkündigungMatt für die provinziaidireition Gderheßen und für das Ureisamt Liehen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljädrltch. Nr. HO 23. Nc.de-,iber 3nf)alt$=llcbcr{id}t: Bekanntmachung des hessischen Ministeriums des Innern. — Iuckerverbrauchsregelung. - Gebührenordnung für die hessischen Hebammen. — Viehseuchen. — Dienstuachrichte». - Feldbereinigung Ettingshausen. Bekanntmachung die Gemeinden Bermersheim betreffend. Boni: 12. November 1920. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß zufolge Be.chlusses des Gesamtministeriums die Gemeinden Bermersheim im Kreise Alzey und Bermersheim im Kreße Worms künftig amtlich mit „Bermershei m (K reis Atze y)" und „Bermersheim (Kreis Worms)" zu benennen sind.' D a r m st a d t, den 12. fstovember 1920. Hexisches Ministerium des Innern. Dr. Fuld a. Betr.: Zucker'oerbr tuchsregelung. An die Bürgern.eistereien der Landgemeinden des Kreises. Aus Grund des § 2 der Bekanntmachung vom 15. Januar 1918 (Krcisblakt Nr. 5) wird bekanntgegebcn, daß die für den Monat November zustehende Zuckermenge in Höhe von 750 Gramm aus den Kopf der Bevölkerung zur Ausgabe gelangt. Es können auf die Zuckermarken 165, 166 und 167 je 250 Gramm ----- 750 Gramm Zucker bezogen werten. Mit Ablauf des 10. Dezember 1920 -verlieren obengenannte Marien ihre Gültigk.it. Die Kleinverkaufspreise für den Monat N-o- vember betragen: für Perl- u. Kri,.al.zucker (Frankenthaler) ras Pfund M'k. 4,CO, für Kan.aszucker, gelb und- braun ... -das Pfund Alk. 4,60. Den Bürgermeistereien der Landgemeinden v e s'-K re is e s wird empfahlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich bekanntzumachen und alten Kleinhändlern besonders mitz« teilen. Tie Händler haben die Höchstpreise sofort in das vorgeschrie- bene Preisverzeichnis einzutragen. Zuwiderhandlungen - find zur Anzeige zu bringen. Gießen, den 20. November 1920. Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. Siegert. Bekanntmachung , die Gebührenordnung für Hebammen betreffend. Vom 28. Juli 1920. Mit Rücksicht auf die herrschende Teuerung tritt die nachfolgende Gebührenordnung für Hebammen an die Stelle der vom 9. März 19C8 und ihrer Nachträge niit Wirkung vom Tage der Veröffentlichung. Darmstadt, den 28. Juli 1920. Hessisches Ministerium des Innern. Dr. Fuld a. Gebührenordnung für die hessischen Hebammen. 1. Für Ratserteilung in der Wohnung der Hebamme einschließlich t er Un er.uchnng . 2—5 Mark, 2. Für Untersuchung einer Schwangeren außer der Geburtszeit in deren Wohnung . . 3—6 „ 3. Für den Beistand- bei einer Fehlgeburt (ausschließlich -der späteren Besuche) . . 10—30 „ 4. Für den Beistand bei -einer regelmäßigen Geburt (Frühgeburt) bis zu 3 Stunden Dauer ............ 25—60 „ 5. Bei längerer Dauer der Geburt, sowie für die weiter notwendige Anwesenheit der Hebamme nach der Geburt: für die Stunde . i ...... ,3—5 „ bis zum Höchstbetrag ....... 50—100 „ 6. Zuschlag für die Lei ung einer Zwilkings- gebürt oder für Hilfeleistung bei geburtshilflichen Operationen........ 10—30 „ 7. Für eilte im Notfall vorgenomriwne Lösung der Arme und- des Kopses bei S.eiß- und Fußlage ......- - - 8—20 „ 8. Für jewn der vvrgeschriebenen Wochenb tl- be'uche in den ersten 10 Tagen nach der Entbindung........... 2—4 „ Wenn mei ere Besteche verlangt werden, gilt der gleiche Satz. ■ 9. Für außerordentliche Berufung am Tage 3—6 ,, 10. Für außerordentliche Berufung bei Nacht (von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr) . o—10 ,, 11. Für Beibringung eines Einlaufs (Klistiers) _ oder für eine Scheidenausspülung . . . 1,50—3 „ 12. Für das Anlegen des Käthe ers .... 2 4 Mark, 13. Für die Tamponade der Scheide bei Blutungen ..... 5—10 „ 14: Versteht die Hebamme Wärterdienste bei einer Schwangeren o.-er Wöchnerin, so hat ste außer Verköstigung zu beanspruchen: a) für den Tag....... 15—30 .„ b) für i-ie Nacht ......... 15—30 ,, c) für Tag und Nacht ....... 25—30 „ 15. Weggebühren bei Verrichtungen in Nachbarorten: rr) bis zu 2 Kilometer....... 1,50—3 b) für jL-en weiteren angefangenen Kilo- me er...... 1—2 „ . c) bei Nach besuchen das Doppel e (von ' 9 Uhr abends bis 6 Uhr morgens) Bei Benutzung der Eisenbahn darf das .Fahrgeld für,3. Klasse berechnet werden, außerdem die Zeitversäumnis. Bei Stellung eines Fuhrwerks fällt die SBeg- gebühr fort, dagegen kann Z.iversäum- iiis berechnet werden. 16. Für Anmel ung eines Gcburtsfalls bei dein Sandesamt ......... 2—5 17. Für Ausstellung eines einfachen Befund- scheines o-er einer einfachen Bescheinigung ausschließlich der etwa erforderlichen Untersuchung ... . . . . . . . . ■ 2—5 Erläuterungen. 1. Die Gebühren der Hebammen sind innerhalb der vorstehend" angegebenen -niedrigsten und höchsten Sätze sowohl nach den Vermögensverhältnissen, als auch nach der Schwierigkeit und Dauer der Verrichtungen zu bemessen. 2. Bei Wenigbemittelten und in allen Fällen, in welchen eine öffentliche Kasse für die Zahlung der Gebühren einzutreten hat, greifen die niedrigsten Sätze Platz, unbeschadet der Gin.» schränkung in § 1 durch besondere Schwierigkeit und ungewöhnliche Dauer. 3. Für die unter Nummer 11, 12 und 13 bezeichneten Ver- richungen findet, wenn sie bei einer Geburt (Frühgeburt) notwendig w-r^en, eine bewndere Vergütung nicht statt. 4. Neben den linder Nr. 11 und 12 angesetz'en. Gebühren dürfen die Besteche besonders berechnet werden, bei Nr. 17 die etwa erforderliche bewnderc Untersuchung. 5. Kommen bei einem Besuche mehrere derartige Hilst leistunacn vor. so ist nur für eine der W'c Gcbüürenbwraa, für jede der übrigen nur die Hälfte des entsprechenden Satzes in Rechnung zu bringen. 6. Entnimmt uie Hebamme die bei der Geburt und im Wochen- belt notwendigen Desinfektionsmittel sowie die Verbandstoffe ihrem eigenen Vorrat, so darf sie den Kauswert der verbrauchten Mittel in Anrechnung bringen. 7. Die Hebamme müß auf Verlangen der Zahlungspflichtigen ihre Forderung durch eine genaue und deutlich ausgestellte Rechnung begründen. 8. Außer den hier angeführten Gründen hat die Hebamme von Privaten keine weitere Vergütung zu beanspruchen, insbesondere keine Verpflegung bei Wochenbettbesuchen. B e t r.: Wie oben. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger» meiftereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen. Gießen, den 18. November 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: SB el cf er. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Kefselbach. In Kesselbach, ist die Maul- und- Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung K e s s e l b a ch. Das Bevbachtungsgebiet bleibt unverändert. 2 Unsere Bekanntmachung vom 25. August dS. Jz. jn Nr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar aus Gruno des § 328 des StGB, mit Gechngnis. Gießen, den 17. iltovember 1920. Kreisanit Gießen. I. B.: W e l ck e r. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. Jn Saasen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Saasen wird aus dem Sperrgebiet ausgeichieven und dem Beobachuings- gebiet einge gliedert. Winnerod und Reinhardshain scheiden aus dem Bevbach.ungsgebiet aus. Gießen, den 20. November 1920. Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker. Ticnstnachrichtcn des NreisamteS. Nachweisung über den Stand der Maul-- und Klauenseuche in Ober Hessen. Am 13. November sind ver.cucht: Im Kreis Gießen: Oobornhofen, Queckrorn, Grünberg, Rsiittershausen, Gießen, Saasen, Hungen, Stemhcim, Trais- Horloff, Londorf, Langd, Annerod, Staufenoerg, Mainzlar, Taubringen, Linoenstruch, Glimbach, E.tingshauM, Hattenrod, Großen- Buieck, Bettenhau',en, Beuern, Hof Aldach, Münster, Gröningen, Tiergar.cn bei Hungen, U.phe, Alten-Bu.eck, Ovenhausen, Nierer- Be,singen, Reiskirchen, Laug-Göns, Ober-Bessingen, Bitt.ngen, Allenvors a. d. Lda., Watzenborn-Steinberg, Lauter, Stangenrod, Trais a. d. Lda., Harbach. — Im Kreis Alsfeld: Homberg a. d. Ohm, Obcr-Ofieiven, Nieder-Osleiden, Appenrod, Bernsfeld, Nieder-Gemünden, Ärnsheim, Schadenbach, Alsfeld, Münch-Leusel, Baoenrvd, Burg-Gemünden, Elpenrod, Dannenrod, Nieder-Ohmen, Ober-Ohmen, Storndorf, Gontershausen, Haarhausen, Maulbach, Berirsburg. — Im Kreis Büdingen: Hof Ronneburg, Himbach, Selters, Lindheim, Laugen-Bergheim, Haingründau, Asien- stadt, Bellmu.h, Glauberg, Echzcll, Büuingen, Oberau, Hof Schleifeld (Dauernheim), Geiß-Nidda, Stockheim, Bleichenbach, Haiuchen, Eckattshau,en, Hof Konradsdorf, Rohrbach, sttodenbach, Mi.tel- grüudau, Nieder-Adockstadt, Unterschmttlen, Wenings, Unter-Wid- öersheim, Büches, Calbach, Erbacher Hof, Salzhausen, Hirzenhain, Bindsachsen, Leidhecken, Hof Engelthal, Mt-Wiedermus, Heegheim, Höchst a. N., Bonhausen, Hof Leustevt, Gelnhaar, Wolf. Ober-Aiockstadt, Ranstadt, Bi. genheim, Düdelsheim, Lorbach, Blofeld, Ortenberg, Grund-Schwalheim, Hof Ober-Dauernheim, Aulen- diebach, Tiergarten, Dauernheim, AllShausen, Schwickartshausen, Kohden, Wallcruhausen, Borsdorf, Kefenrod, Usenborn, Nidda, Eckertsborn, Rommelhausen, Diebach a. H., Bisses. — Im Kreis Friedberg: Münzenberg, Kaichrn, Dortelweil, Dorn-Assenheim, Klein-Karben, Wickstadt, Vilocl, Be.euhcim, S.ammheim, Kroppen- Heim, Weckeslunm, As.enheim, Mao'enheun, Ober Erlenbach, Harheim, Ober-Florstadt, Ni.-der-Wöllstadt, Okarben, Ockstadt, Oppershofen, Ober-Wöllstadt, Ostheim, N.e^er-Mei.el, Wisselsheim, Nie- der-Rosbach, Butzbach, Griedel, Frsidberg-Fauerbach, Reichelsheim, Nieoer-Efchbach, S.aden, Bönstadt, Dauernheim, Tr.-Münzen- berg, Nwwr-Erleubach, Söoel, Nieder-Florstadt, Schwalheim, Obcr-Rosbach, Holzhausen, Burggräfenrove, Wölfersheim, Groß- Karben, Beuchenbrücken, Pe.terwe.l, Bao-Nauheim, Steinfurth, Ilbenstadt, Rockenberg, Rödgen, Fauerbach v. d. H., Fr.ebberg. — Im Kreis Lauterbach: Schlitz, Hopfniannsfeld, Eichelhain, Bernshausen, Angersbach, Eichelhcim, Engelrod, Dirlammen, Hör- geuau, Blitzenwd, Radniühl, Lauterbach, Herbstein, Jlbessausen, Uetzhausen, Queck, Rixfeld, Landenhausen, Salz, Crainfeld, Bermuthshain, Nieder-Moos. — Im Kreis Schotten: Ulrichstein, Götzen, Freienseen, Nebgeshain, Ruoingshain, Michelbach, Ulfa, Ober-Seibertenrod, Ober-Schmitten, Nieoerseemen, Rainrod, Kölzenhain, Ober-Seemen, Gon erstirchen, Lardenbach, Ober-Wid- dersheim, Eichelsdorf, Mittel-Seemen, Schotten, Klein-Eichen, Ruppertsburg, We terfeld, Laubach, Breungeshcim, Wingershausen, Ober-Lais, Betzenrod, Stumpertenrod, Hartmannshain. Jn Mudersbach, Aßlar und Gleiberg (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Bezüglich Mudersbach sind die Schutzmaßnahmen aufgehoben. Aus den Otten und Gemarkungen Aßter und Gl.iberg ist wegen ihres engen Zusammenhanges mit oerfeuchten Gemeinden ein BeobachtungSbezirk geoildet. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen; hier: die Massegrundstücke. Termin zur Versteigerung der Massegrundstücke an Ort und Stelle findet statt Mittwvchden 1. Dezember 1920 und soweit erforderlich, die folgenden Tage. Zusammenkunft hierzu am 1. Dezember 1920, vormittags 9 Uhr beim Rathaus zu Ettingshausen, 'woselbst die Versteigerungsbedingungen bekanntgegeben werden. Friedberg, den 15. November 1920. Ter Hessische Feldb-reinigungslommissär. Schnittspahn, Regierungsrat. Druck d«r Br »blichen U»iv«ßrLL*.Vuch. un6 StetxinuiurtT 5?. g«*g«, et*n.