Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mb. 2.50 vierteljährig. Nr. 102 £2. Juli 5920 Bekanntmachung. B e t r.: Höchstpreise für Rind- und Kalbfleisch. Unter Aufhebung der seitherigen Höchstpreise wird für die Landgemeinden des Kreises Gießen folgendes ungeordnet: Höchstpreise für frisches Fleisch: Rindfleisch das Pfund zu Mk 8.60 t m Kalbfleisch las Pfund zu Mk. 8 20 -vorstehende Preise treten sofort in Kraft. ,Es i|t nicht gestattet, für bestimmte Fleischstücke höhere Preise fordern ober zu zahlen. Zuwiderhandlungen werden nach § 6 des Hochstpreisgesetzes in der Neufassung Win 23. März 1916 mit Gesangnrs bis zu einem Fahr mrd mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark beitrast. Gießen, den 19. Juli 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Sieg ert. Betr.: Vorauszahlungen auf das Reichsiwtopfer bei den öffentlichen Sparkassen. , 111 , Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 3. Juli ds Js wird hierdurch zur öffentlichen ibenntnis gebracht, daß auch von der Bezirksiparkasie Laubach Vorauszahlungen in bar auf das noch nacht veranlagte Reichsnotopfer angenommen werden Tarmstadt, den 10. Juli 1920. ^er Präsident des Landesfinanzamts. I. V.: Dr. Hell ro i g. Bekanntmachung. Betr.: Abgabe von Spaten und Bau-Utensilien. Lic Matenalverwaltung Darmstadt hat aus Heeresb Müden noch eine größere Anzahl Spaten abzugeben, und zwar: größere Spaten von Stiellänge 64 Zentimeter, sowie die sogenannten kleinen Jnfanteriespaten, Stiellange zirka so Zentimeter. Tie Spaten eignen sich besonders für den Betrieb von Klein- Schnl- und Kindergärten, sowie für Siedlnnqsgenossenschaften, städtische Arbcitstolonnen und ähnliches. Ter Preis für die größeren Spaten ist Mk 5,—, der der kleineren Mk. 4,50 mit Futteral, ohne Mk. 3,—. Außerdem ist die Materialienverwaltung Tarmstadt bereit, den Siedlungs- und Baugenossenschaften Munitionskörbe, geeignet zur Verwendung von Lehmbauten, Ofenrohre, Oesen, Leitungsdraht liir elektrisches Licht, Stacheldraht, Lagerpfähle (eiserne und hölzerne) und ähnliches abzugeben. Genannte Gegenstände sind im Stadthaus Tarmstadt, Zimmer 23, vormittags zwischen 9 und 12 Uhr bei Herrn Brambach anzusehen. 7, Bestellungen sind bis spätestens 1. Angnst an genannte Stell' aufzugeben. । Betr.: Wie oben. : dln die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, zu^veröffeutlichen"' ^rl-ehcude Bekanutnmchung sofort ortsüblich Gießen, den 19. Juli 1920. _________Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. Sicgert._________ ® ctr.: Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. wie nachfolgenden Ausführnngsvorschriften zur Reicbsaetreide- Ordnung für das Erntejahr 1920 sind örtlich betamLumMut- , ... . I- Wirtschaftskarten. Auch für das Ernieiahr lo2O wird für jeden landwirtschait- * Crepes eine Wirtschaftskarte vo.n woinmuna - vervand m Gtef-en geführt. Ter Zweck der Einrichtung iit in ”” * 3“‘ 1917 '»«■ 130) N ilchrcn nur stws auf dem Laufenden zn halten. Tas eine (fr»mfr« '8rühAchen UnwersitätL-Buch» »no Steir.Dniiiiete:.. R. Lange, (BUiun