Amtsverkimdigungrblatt für die Provilyiaidireltion Gberhesien und für das Kreisamt Eichen. (Erlernt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. Nr. 151 - 19. Oktober 1920 Ünhaltr-Uebersicht. Fleischbeschau. — Milchversorgung. — Viehseuchen. — Dienstnachrichten. — Feldbereinigung Ettingshausen. — Gefunden, verloren. - Bekanntmachung. B e t r.: Fleischbeschau. An die Biirgermeistcreicii und Genieiude-tLiunehmer der ^andgeinciuden des Kreises. Durch Verfügung vom 1. Oktober 1920 zu Nr. M. i>. I II. 7403 hat das Hessische Ministerium des Innern die von uns beantragte Erhöhung der Schlachtscheiugiebühren gemäß Art. 7—11 des Ausführungsgesetzes zum Reichsflestchbefchaugesetz vom 4. April 1903 für die Landgemeinden des Kreises nm das 5fache mit Wirkung vom 1. Oktober 1920 genehmigt. Demnach betragen die Schlachtscheingebühretr 'ad 1. Oktober 1920: 11,25 Mk. für 1 Stück Großvieh, . 5,50 Mk. für 1 Stück Kleinvieh, 1,50 Mk. für 1 Ziegenlamm. Gießen, den 16.. Oktober 1920. Kreisamt Gießen. Z. V.: Welcker. Bekanntmachung. B e t r.: Milchversvrgnng. Gemäß der Bekanntmachung der Landes-Milch- und Fettstelle vom 18. Dezember 1917 sind die Kuh Halter verpflichtet, die Geburt und ben Abgang eines Kalbes dem zuständigen Vertrauensmann der Laudes-Milchi- und Fettstelle sofort anzumelden. Da durch die bisherige Führung des Viehkatasters diese Bestimmung durch die ^meitergehenden Verpslichtungen, die die Katasterführung! mit sich brachten, außer Uebung gekommen ist, haben wir Veranlassung, erneut auf diese Bestimmung der Landes-Milch- und Fettstelle vom 18. Dezember 1917 hinzuweisen mit dem,Bemerken, daß die Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung nach g 37 der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1917 unter hohe Strafen gestellt werden. Gießen, den 15. Oktober 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert. Betr.: Wie oben. • An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger* meistereien der Landgemeinden des Kreises mit dem Ersuchen, vorstehende Bekanntmachung zur Kenntnis der , Interessenten zu bringen. Gießen, den 15. Oktober 1920. __________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr Sieg ert.__________ Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen (Unionbrauerei). 3n der Unionbrauerei Gießen ist die Leuche erloschen. Die Gemarkung Gießen westlich der Lahn wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet für das Sperrgebiet Gießen eingegliedert. Gießen, den 13. Oktober 1920. Kreis amt Gießen. I. V.: Welcker. > Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Ettingshausen uns Hattenrv d. In Ettingshausen und Hattenrod ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest.gestellt woroen. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus den Gemarkungen Ettingshausen und Hattenrod. Tie Beobachtungsgebiete bleiben unverändert. Unsere Bekanntmachung vom 25. August ds. Zs. in 9ir. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen tverden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 12. Oktober 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Bckanutmachuug. Betr.: Maul- und Klauenseuche in G r o ß e n - B .i s e ck. In G r o ß e n - B u s e ck ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend «US der Gemarkung Grvßen-Buseck. Das Beobachtungsgebiet bleibt bestehen. Druck der Br üblichen Uniorrfitätr-Luch- Unsere Bekanntmachung vom 25. August ds. Zs. in Nr. 122 des Amtsverkündigungsblattes fklidet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 11. Oktober 1920. ____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. Ticnstuachrichten des Kreisamtes. In den Gemeinden A l l e n d o r f, H o l z h a u s e n. Klein- R e ch t e n b a ch und O d e n h a u s e n (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. In den Gemeinden Gleiberg, B l a s b a ch, M u d e r s b a ch und W e r d o r f (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Schutzmatznahmen sind angeordnet. Tie Maul- und Klauenseuche unter dem Viehbestände des Abdeckereibesitzers Gary in Marburg ist erloschen. Die an- geordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen. In der Zeit vom 16. bis einschließlich 30. Oktober lfd. (Js. liegen aut dem Rathaus die Arbeiten des Zuteilungsplans zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: 21 Hauptkarten, aus denen auch die Bonitätserhöhungen sowie die Bewertung der Zuschnitte aus Nachbargemar- hingen zu ersehen sind: 1 Band Zuteilungsverzeichnis; 3 Bände Gütergeschosse I; 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse; ■ 2 Bände Gütergeschosse mit Zuteilungsplan: 1 Baud Abschätzungsverzeichnis der Obslhäume; 1 Band Obstbaumgeschosse: 1 Protokoll über Aenderungeu des Weg- und Grabennetzes. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst Montag, den 1. November 1920, vormittags 10 — 11 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen cinlade, daß Die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Tie Vorzeigung der neuen Grundstücke an Ort und Stelle findet Donnerstag, den21. Oktoberl920 und soweit erforderlich, die folgenden Tage statt. Zusammenkunft hierzu am 21. Oktober 1920, vormittags 10 Uhr beim Rathaus. Tie Offenlegung des Gvenzausgleichs mit Gemarkung Harbach erfolgt später noch. Friedberg, den 29. September 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. S chn i t t s p a h n, Regierungsrat. Bekanntmachung. In der Zeit vom 1.—15. Okt. 1920 wurden 'in hiesiger Stadt gefunden: 1 Mäppchen mit Inhalt, 1 Taschentuch, 3 Portemonnaie mit Inhalt, Papiergeld, 1 Pelzkragen, 1 Damenuhrkette, 1 Brieftasche mit Inhalt; verloren: 1 goldenes Kettenarmband, 1 Ledertasche mit 1000 Mark in Wertpapieren, 1 wollener schwarzer Kragen, ein Bierzipfel, 1 goldenes Kreuz mit Brillanten, 1 Brieftasche mit 60—<0 Mark Inhalt und Legitimationspapieren, ein silbernes Armband mit,Uhr, 1 schmaler goldener Ring mit Keinem Rubin, Datum 21. 9. 92 eingraviert, I silbernes Perlenkettchen ohne Anhänger, 1 braunes Portemonnaie mit ungefähr 210 Mark Inhalt und 1 Portemonnaie mit 10 Mark, erlichen Straßenbahnfahrmarken und Brotmarken Inhalt. Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann au jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 16. Oktober 1920. Pvlizeiamt Gießen. L a u te s ch l ä ge r. und Sitinbru&eret R. Bengt, Gießen fi