AmLsveMMgUMblatt für die provinzialdirektion Gberheffen und für dar lireiramt Siegen. Ctf^eint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag nnd Freitag. Nnr durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. Nr. 150 • 18. Oktober N)20 önhalts-Uebersicht. Anmeldiuig und Beschlagnahme von Urkunden und lliertpapicren aus Anlast der Durchführung der Bestimmungen des Fnedensvertrages. — Die Wahlen zur Handwerkskammer. — Viehseuchen. — Feldbereinigungen WaHsnborn-Lteinberg, Nieder - Bessingen und Münster. >. Dritte AuSfuhruttgsanweisuiig des Reichsministermms, Stelle für ausländische Wertpapiere, zu der Bekanntmachung des Reichsmiiiislers für Wiederaufbau tarn 12. Mai 1920 über die Anmeldung- und Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren aus Anlast der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrags. Aus Grund der §§ 1, 2, 5, 6 der vom Reichsminister sür Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Reichs Minister der Finanzen crlasseiten Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 über die Anmeldung und Beschlagnahme tion Urkunden und Wertpapieren aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrags (Reichsanzeiger Nr. 102) wird im Anschluß an die Ausführnngs- anweisungen der unterzeichneten Stelle vom 12. Mai 1920 und vmn 14. Juni 1920 (Reichsanzeiger Nr. 102 und 130) folgendes bestimmt: 1. Tie Besch lagnah ine folgender Zinsscheine: a) am 30. Juni 1920 fällige Zinsscheine der SVgO/o Anleihe der Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Ges. von 1896, 3%°,'<) Anleihe der Ausjig-Teplitzer Eisenbahn-Ges. von 1905, 4°/o Anleihe der Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Ges. von 1909; b) am 1. Juli 1920 fällige Zinsscheine der 5% Anleihe der Hruschauer Tonwarenfabriken von 1912 wird aufgehoben. 2. Die Beschlagnahme der für das Jahr 1920 tilgungs- blvnmästig zur Rückzahlung ausgelosten Teilschuldverschreibungen der Anleihen der Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft 1. zu 31/2 % 'timt 1896,' . 2. zu 3l/2°/o von 1905, 3. zu 4»/o von 1909 wird aufgehoben. 3: Jeder Eigentümer einer der zu 2 bezeichneten Schulvtier- schreibungen hat die auf Grund- der Bekanntmachung des Reichs- mtntsters für Wiederaufbau vom 12. Mai 1920 und der Ausführungsanweisung der unterzeichneten Stelle vom gleichen Tage vorgeiwinmene Anmeldung bei der für die Anmeldung früher in Anspruch genommenen Einreichungsstelle -entsprechend zu berichten. Berlin, den 28. September 1920. . Reichsfinanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere. Dr. Lippert. Bekanntmachung. ®etr.: Die Wahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1921. Zwecks deinnächstiger Vornahme der Wahlen zur Handwerks- fammer werden die Vorstände der im diesseitigen Kreise ansässigen Handwerkerinnungen, Ortsgewerbevereine und sonstigen, die Förderung der gewerblichen Interessen des Handwerks versolgeitden Vereinigungen hiermit aufgefordert, alphabetisch geordnete Verzeichnisse des Gesamtverbandes ihrer Mitglieder (Bestandslisten) unter Benutzung der bei der Kanzlei der unter” fertigten Behörde kostenfrei erhältlichen Formulare äufzust-ellen und hierbei diejenigen Mitglieder mittels -entsprechenden Eintrags tn den hierfür vorgesehenen Spalten des Verzeichnisses kenntlich zu machen, die nicht als wahlberechtigte Handwerker anzuseheitt oder zwar wahlberechtigt, jedoch nach den Bestimmungen in § 3 ber Wahlordnung für die Handwerkskammer einer anderen wahlberechtigten Vereinigung zuzuzählen sind. Die dementsprechend aufgestellten Listen sind spätestens bis Mittwoch den 17. November 1920 einschließlich der Bürgermeisterei desjenigen Ortes portofrei einzusenden, an welchem die vorgenannten Vereinigungen ihren Sitz haben. Später eingehende Bestandslisten bleiben unberücksichtigt. Die Listen 'werden von Donnerstag den 25. November 1920 bis Donnerstag den 2. Dezember 1920 einschließlich während der üblichen Geschäftsstunden seitens der zuständigen Bürgermeisterei in deren Amtsräumen zur öffentlichen Einsicht und Entgegennahme von Einsprachen aufgelegt werden. Gießen, den 15. Oktober 1920. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. ’ Gießen, den 15. Oktober 1920. Betr.: Wie oben. Tas Hessische Kreisamt Gieße» au die Bürgermeistereien desKreises. Diejenigen von Ihnen, üt deren Gemeinden Handwerkerinnungen, Ortsgewerbevereine oder sonstige, die gewerblichen Interessen des Handwerks verfolgenden Vereinigungen ihren Sitz haben, wollen den Inhalt der vorstehend abgedruckten Bekanntmachung alsbald auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen. Die bei Ihnen innerhalb der vorgeschriebencn Frist, eingehenden Bestandslisten sind entsprechend den Vorschriften in 8 5 Abs. 4 der Wahlordnung für die Handwerkskammer zu prüfen. Tee erforderlichen Vermerke sind in der hierfür vorgesehenen Spalte der Bestandsliste' einzutragen und letztere alsdann während der hierfür festgesetzten Frist zur Einsicht der Beteiligten und Entgegennahme von Einsprachen offenzulegen. Nach Ablauf der,Offenlegungsfrist, und zwar bis zum Mittwochs 8. Dezember 1920 einschließlich, sind uns die Listen nebst den in der Zwischenzeit nicht etwa ans gütliche Wvise erledigten Einsprachen mit einem den Vorschriften in § 5 Abs. 5 der vorgenannten Wahlordnung entsprechenden Begleitbericht oorznlegen. Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden Vereinigungen der eingangs erwähnten Art nicht bestehen, haben spätestens bis zum letztgenannten Termin Fehlbcricht zu erstatten. I. V.: Welcher. Wahlordnung für die Handwerkskammer. § 2. Tie Wahlen zur Handwerkskammer crfolgdn durch zwei Wahlkörper, von denen jeder innerhalb örtlich begrenzter Wahlbezirke eine bestimmte Zahl von Mitgliedern der Kammer und Ersatz- männern für dieselben aus den wählbaren Mitgliedern der zu ihm gehörigen Vereinigungen wählt. Tie Wahlkörper sind: 1. die Handwerkerinnungen, welche int Bezirk ber- Handwerkskammer ihren Sitz haben. Handwerkerinnungen sind sämtliche Zwangsinnungen und diejenigen freien Jn- uungen, welche ausschließlich für Handwerke errichtet sind; 2. die Ortsgewerbevereine sowie s 0 n st i g e g e w e r b- lrche Vereinigungen (Handwerker-Fachvereine, Hand- werkervereine, nicht auf Handwerker beschränkte gewerbliche Vereinigungen usw.), falls sie die Förderung der gewerblichen Interessen des Handwerks verfolgen, mindestens zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Handwerkern bestehen und im Bezirke ber Handwerkskammer ihren Sitz haben. Bet 'Prüfung der Frage, ob die unter Ziffer 2 aufgeführten Vereinigungen mindestens zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Haud- toertern bestehen, sind alle der Bereinigung als Mitglieder an» gehörenden wahlberechtigten Handwerker (§ 3) ohne Rücksicht darauf zu zählen, ob sie gleichzeitig einer Jmtitng, ober einem Ortsgewerbeverein und einer sonstigen gewerblichen Vereinigung, ober etwa mehreren ber unter letzteren Begriff fallenden Vereine an» gehören. 8 3. Tie Zahl der Mitglieder, mit welcher jede Vereinigung (8 2 Abs. 2 Ziffe-r 1 und 2) wahlberechtigt ist, bemißt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Für die H a n d w e r ke r i n n uu g e n zählen sämtliche Mitglieder, welche Handwerker sind und ein Gewerbe betreiben. Es fallen demnach weg: a) Fabrikanten, welche gemäß 8 87 Abs. 1 Ziffer 1 ober § 100 g Abs. 1 Ziffer 2 der Gewerbeordnung Jknungs- mitglieder sind; , b) Ehren- und sonstige Mitglieder, welche keine ausübenden Handwerker sind; c) Personen der in § 87. Abs. 1 Zisfer 3 der Gewerbeordnung bezeichneten Art. Handwerker, welche gleichzeitig mehreren Jnttungen an gehören, zählen nur für diejenige Innung, welche für das von ihnen hauptsächlich betriebene Gewerbe errichtet ist. 2. Für die Ortsgewerbevereine zählen" — unter ebenmäßigem Wegfall der unter 1 a—c vorstehend genannten Personenkreise — diejenigen Mitglieder, welche Handwerker - ... ■ MW 2 : sind, ein Gewerbe betreiben und nicht gleichzeitig einer ' Innung als Mitglied angeboren. 3. Für diesonstigengewevblichm Bereinigungen zählen — unter ebenmäßigem Wegfall der unter la—c vorstehend genannten Personenkveise — diejenigen Mitglieder, welche Handwerker sind, ein Gewerbe' betreiben und nicht gleichzeitig Jnnungsmitglieder oder Mitglieder von Ortsgewerbevereinen sind. Personen, welche lediglich Mitglieder mehrerer unter den Begriss „sonstige gewerbliche Bereinigungen" fallenden Vereine sind, werden derjenigen Vereinigung zugezählt, für welche sie sich durch ausdrückliche Erklärung entscheiden. Bekanntmachung. Betr, •’ Maul- und Klauenseuche in Climbach. V In Climbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es tvird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Climbach. Tas Beobachtungsgebiet bleibt unverändert. Unsere Bekanntmachung Vvm 25. August ds. Js. in Nr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassen«! Anordnungen werden mit erheblichen. Strafen geähndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 13. Oktober 1920. _____________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker. ____________ Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Heuchelheim. fbt Heuchelheim ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Heuchelheim wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieüen und dem Beobachtungsgebiet eingegliedert. Gießen, den 4. Oktober 1920. ..... Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker.____________ Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Bettenhausen. In Bettenhausen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Bettenhausen wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Bedbachtungsgebiet eingegliedert. Gießen, den 11. Oktober 1920. _____________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker. Bekanntmachung. ; S3etr.: Ausbruch der Schafräude zu Billingen. In der Gemeinde Billingen ist unter den Schafen die Räudekrankheit festgestellt worden. Gemarkungssperre ist angeordnet. Gr eß en, den 14. Oktober 1920. ______________Kreisamt Gießen. I. V.st Welcker.______________ Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung M a tze n b o r n - S t e i n b e r g. Zn der Zeit vom 15. bis einschließlich 28. Oktober lfd. Js. liegt auf dein Dienstzimmer ber Hessischen Bürgermeisterei Watzen- born-Sleinberg der Beschluß der Vollzugskouuuissivu iwm 2. Oktober 1920 über die Aufbringung der Feldbereinigungiskosteu zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen mährend der Offenlegungsfrrst bei der Hess. Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg einzureichen. Friedberg, den 3. Oktober 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskomniissär. < Tr. Iann, Reg-ierungsrai. Bekanntttlachung. B e t r.: Feldbereinigung Nieder-Bessingen. Die Versteigerung der Akassegrundstücke findet statt an Ort und Stelle Montag, den 1. November 1920 und soweit erforderlich, an den folgenden Tagen. Zusammenkunft hierzu am 1. November 1920, vormittags l0 Uhr, am Rathaus zu Nieder-Bessingen, woselbst auch die Ver- Ileigerungsbedingungen bekauntgegeben werden. Friedberg, den 8. Oktober 1920. Ter Hessische Feld be rein igu n g s ko rn mi s für: Tr. I a n n, Regierungsrat. Bekauutmachuug. Betr.: Feldbereinigung Münster: hier: Zuteilung. der Zeit vow 23. Oktober vis einschließlich G. November 1920 liegen auf der Bürgermeisterei Münster die Arbeiten des Zuteilungsplans zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: 1. Der Meliorationsplan nebst Protokoll über die Veränderungen am Wegnetz bei der Zuteilung, 2. 12 Zuteilungskarten, 3. 1 Band Zuieilungsverzeichnis, 4. 2 Bände Gütergeschosse, 5. 1 Band Zusammenstellung der Geschosse, 6. 1 Band Gütergeschosse mit Zuteilungsplan, 7: 1 Band O b st b au mVerzeich nis, 8. 1 Band Obstbaumgeschosse. Termin zur Erhebung von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt am Montag den 8. November 1920, von 10 Vi bis 111/i Uhr vor in., wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlabe, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Ein- weudungeii sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Termin zur Vorzeigung der neuen Grundstücke findet statt am Donnerstag, den 4. November 1920, vorm. 10-d Uhr. Zusammenkunft vor der Bürgermeisterei. Friedberg, den 7. Oktober 1920. Der Hessische Fewbereinigungskvmmissär. I. B.: Dr. Koch, Regierungsassesfor. Druck der Brühl'schen Univerfitätk-Buch. und Steiudruckerei. 9t Lauge, Siehrn.