AmtZverliindigungMatt für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Ureisamt Gießen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mir. 2.50 vierteljährlich. Nr- 66" 18. Mai iyäö SnJjOlfS'licbcrfidjf: Produbtioiismeldungen synthetisch-pkarmazeutischer Produkte. - Die Regelung- der Einfuhr - Ausführuna des Betriebsrategesetzes. - Einreise m das Gebiet von Lupen und Malmedy. - Ausführung des Grunderwerbsteue?gesetze^ 2-ffVbereSng« Watzenborn-Steinberg und Rabertshausen. Bekanntmachung betreffend die zur Durchführung des Friedensvertrages erforderlichen Produktionsmeldungen synthetisch-pharmazeutischer Produkte. Zur Durchführung der über die Lieferung pharmazeutischer Produkte rin Friedensvertrag enthaltenen Bestimmungen (Teil 8 Anlage 6) ist enie Verteilungszentrale pharmazeutischer Produkte" mit dem Sry m Frankfurt a. M. (Adresse: Frankfurt a. M., Feucr- bachstraße 50, Telegrammadrcfse: Jndul Frankfurtmain) errichtet. ... An die Verteilungszentrale sind von sämtlichen Fabrikanten über ihre Produktion an sytithetisch-pharmazeutischen Erzeugnissen tdas sind alle Produkte der organischen Chemie, die keine Naturprodukte sind oder durch einfache Extraktion aus solchen gewonnen werden und therapeutische Verwendung finden,' ferner Chinin und ferne «alze) folgende Meldungen zu erstatten: 1. Bis zum 2 8. April 19 20: genaue statistische Nachweisungen über die Produktion in den Jahren 1912/13, getrennt für beide Jahre. Diese Nachweisungen sind auch dann zil liefern wenn an solchen Produkten, ivelche laut Bekanntmachung des Relchswirtschaftsministerinms vom 27. September 1919 rfe an Mark umzurechnen. Maßgebend ist das Datum des vr-achtbnefes. , 3- 8iirr die PWduktion tont 1. April 1920 ab sind jeweils nach Ablauf eines Monats bis zum 10. des folgenden Monats die Angaben der Prodnktionszisfern, sowie der billigsten Ver- laiNspreto innerhalb des betreffenden Lconats und des Landes welchem dieser billigste Preis gewährt worden ist, in gleicher Weise itne unter 2 der Verteilungszentrale einzureichen. is vom 12. September 1919 (ReichS-Gesetzbl S loi?) schämst n ®f=-,bev 1019 ab durch die Vorschriften der /i? <• , 10 des Landes leuergefetzes vorn 30 März 1990 OReiifia- WL S 416) ersetzt. Von der Befugnis zur ErhebiMg vkn Zuschlägen kami nach § 62 Absatz 3 des Landessteuergesetzes mit rückwirkender Kraft vom 1. Oktober 1919 ab Gebrauch gemach 'Eder,' ^Nach dem 1. Oktober 1920 darf der Erhebung der Zu- ^wkwrrkende Kraft nicht mehr beigelegt werden (vergl. tz 62 ckb,atz 2 und 3 des Landessteuergesetzes vom 30. März 1920, A.'Oe.c Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1920 Amtsi-erkundigungSblatt Nr. 2? vom 24. Februar 1920, machen mir Sie hierauf aufmerksam. Tas Ministerium des Innern wird ni0 weiteres die Genehmigung zur Erhebung von Zulch.agen zur Grund erwerb steuer nut Wirkung vom 1 Oktober w einzelnen Fällen die Gemeinden __________KreiSamt Gießen. I. V.; Hemm erde. Bekanntmachung. B e t r.: Vlerderäude in A l te n-B u s eck; hier: unter dem Pferdebestand des A. Blondheim Die unter dem Pferdebesland des Ä. B l o n d h e i m. Alten- B u , e ck, ausgebrochene Pferderäude ist erloschen. Tie Sperrmaß- nahmen sind aufgehoben. G i c ß e n, den 12. Mai 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e m in i n g e tt.