Nr. i 10 17. August 1920 Amtrverkundlgungrblatt für die proviiizialdirektion Gberhesfen und für dar Kreisamt Gießen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch di« Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. Znhalts-llcdersicht: Die Mitwirkung der Polizeibehörden in Umsatzsteuersachen und die Steueraufsicht über den Straße,ch-mdel - Dieh- _________________________ ~ Feldbereinigungen Obersteiuberg, Nieder-Bessingen und Ober-Bessingen. ß 9 9' 5 8 e.tr.: Tie Mitwirkung der Polizeibehörden in'Umsatzstfeuersachen und dre Steuemufstcht über deir Slraßenhandel. An,ö»k ^rlsfioiizclbcyorüci! iuiöeDic lycnüuuit'crie des Streife«!. Sie werden hierdurch auf Ihre Pflicht zur Mitwirkung in Um.ah eu.rf. chen tMg.wufe.. uiiu es w.rd ^chnen einp,ohten, fjch amy vl)r.r|eu6 mit ve.t »uianzamrern als den Uin,ah,.rueramicrn Ms Eiuveruehinen zu setzen. Weitgehende Äiitarbeit der Vemeindeni konnm ihnen selbst zu gut, da |ic nach § 43 des Landessteuergefetzes an „er eingehenden Umsatz,.euer beteiligt sind. Gr mäst § 120 der Aus,ührungsbestininrungen zum Uinsatz- struergesetz oom 24. Tczemoer UW ist zur Er,a,sung der nach b8 /3, lo, 21, 2o des Gesetzes Iteuerpflichtigen Uuternehnten ein Ljusammenarvetten der Steuerbehörden mit beit- Polizeibehörden uno den zur Bekämpfung des Wuchers und der Preistreiberei befaß-en Behörden erforderlich. - . . 8 22 a. a. O. soll nie Orispolizeibehörde tunlichst alle die- lenigen von Ga,.Hofen, Pensionen usw. als Neuankonnnliuge ge- meweien Persoukn, von denen sie weist oder vermutet, daß'es sich um ausländische Kaufleute handelt, die ,ich zum Abschluß von GUchaften ini Sri auichal.eu. Dem Umsatz,.eueramt mitteilen. . Mmast § 180 Ansatz 5 Nr. 4 a. a. xj. joll nie Ponzeibehörde Die zu ihrer Kenntnis gelangenden AftermietsverhäUii,s,e unter Angabe „er,Namen und Wohnung des Aftermieters und oes Ber- ntic.ers sowie „es Beginns der Aftermiete dem zuständigen Unpatz- sUuevamt mitteilen. Tiefe Be,.immungen sollen Wege weisen, auf denen eine Unter, utiung ter timsatzsteuerbehöroen durch die Polizei niöqtich und pvartisch erscheint. Wir empfehlen. Ihnen, sich nach diesen Leitsätzen zu richten. o. .unter den Autgaoen der Steueraufsicht sticht auch in erster Linie me Beaufsichtigung des Strasteiihanoels (88 111 ff.). ■ Bur Sicher,.ellung Der Umsatzsteuer beim Sirasteuhandel sind tn den Aussührungsbestiinmungen zum Umsatzsteuerge.etz vom 24. Dezember, 1019 eingehende Vorschriften erlösen. Sie sind int Zeiitvatbiatt ,ür das Deutsche Reich 1920 Seite 1053 f. ver- E^nüicht. Zu der in jeder Beziehung wichtigen Beaufsichtigung . des Strastenhandels sind auch in Berbinduiig mit den Finanzämtern (Den Umsatz,.euerämtern) die Polizeibehörden berufen. Zns- besondere ist der Strastenhaiidel in den Städten und grösteren Gemeinden, Jotote in den Orten mit regem Fremdenverkehr (Post- kartenverkaufer) zu überwachen. „ Wir beauftragen Sie, auch der Ueberwachung des' Strast,en- handels ^^.Leobachtungsgebiet bleibt unverändert. 3. in Gießen tn 2 weiteren Gehöften. Es werden gebildet: a) ein Sperrbezirk bestehend aus der ganzen G e. markung Gießen, b) ein Beobachtungsgebiet bestehend aus den Gemarkungen Wieseck und Schiffenberg. 45 Mark oder 90 Mark. Sie hat bei Anmeldung des.Beginns der Latigieit und bei dem Beginne jedes Steuerabschnitts zu erfolgen. Als wteuevabschuitl gilt das Äalenderviertetjahr. Das tinisatzweueramt bestätigt dem Umfatzsteuerpslichtigen den Empfang uet Anzahlung durch Aushändigung eines tetialj,eniieuer» yelieö, und zwar des Heftes A uet Zahlung des Betrags uon 4o JJtart, des Heftes B bei Zahlung des Betrags von 90 Mark. Zu das Straßensteuerheft hat der Steuerpflichtige täglich nach Beeiimgung der Gefchäfisausüouiig die Tages-, (oder Naast-i Ein- napnie chik Losung) einzutragen; dabei dürfen auch, zur Bestreitung von Ausgaben imtnuteluar verweuuew Einitaynieoetrüge nicht ge- w'ctL'en:. Tie Lofungen find täglich zufammenzuzähien, so . «aß feoerzett sefifteht, wie hoch oie Ge sann f um ine der Entgelte im bisherigen Vertu,ich und tragt an; die erste Seite des zur fAm,gäbe wmntema.i Nachtragsheftes die Summe der bisher in dem Steue^ aofchnilte vereinnahmten Entgelte ein. ' § 123. Straßen h andel durch Angestellte. h. 00'! Inhabern einer gewerblichen Niederlassung, n't UHv,Utro9 un£> -im -’ianten des Unternehmers außerhalb Der geiverblichen Jiiederlaf)uiig Lieferungen ausführeu, Haven eine Be- fckstiuiguug des «teuerum,atzes hierüber bei sich zu führen Ut Der Befcheiuiguiig i)t zu bestätigen, daß der namentlich zu be- emetSt Straßensteuerheftes nicht bedarst Tie torantt CC''-i>er ^^cheinigung i|t auf das Kalenderjahr be- § 124. Strafbestimmungen. 5)16 vorstehenden Bestimmungen nicht befolgt, macht sich einer Sreuerzuwiderhandlung schuldig. Tas gilt nicht nur wenn l^'f9ter r riU€n 5öctlicI> nicht anmeldet oder die An- es ***- ** i” § 125. Zuständigkeit. ÄMSMTÄ fx te «fißwÄSäsnssstf*" * — * '»“ä 2 Unsere Bekanntmachungen vom 12. Mai in Nr 64 wm 14. Mai in Nr. 65, vom 26. Mai in Nr. 72, tont 29 Mai in Nr. 74, vom 4. Juni in Nr. 76, tont j8. Juni in Nr.. 78, vom 9. Juni in Nr. 80, vom 25. J-uni in Mr. 88 und tont, 13. Juli in Nr. 101 des Aürtsvert'ünLigungsblattes findeir sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, totnn sie wissentlich begangen sind, sogar ans Grund- des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis. Gießen, den 16. August 1920. •______ Kreisamt Gießen. I. V.: H em m erde. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Obersteinberg; hier Einleitung. ■' Die Einleitung des Feldbereiuigungsverfahrens sowie die Anlage von Feldwegen in den Obstbaumstücken der Gemarkung Obersteinberg ist von feiten beteiligter Grundeigentümer beantragt worden. Tas Hess. Landesernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, hat durck Verfügung vom 7. Juni 1920 das Verfahren als zulässig erachtet, den Unterz-eichneten zum Kommissär bestellt und beauftragt, eine Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer über den Antrag herbeizusühren. Tie Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer findet am M o n t a g, d e n 3 0. Augu st 19 2 0, v or m. v o n 9 — 10 U h r, auf dem Hof Obersteinberg statt, wozu die an der Gemarkung Obersteinberg beteiligten Grundeigentümer hierdurch eingeladett werden. Beteiligter Grundeigentümer ist nach Artikel 7 derjenige, welcher int Gruud-(Flur-)Buch oder int Mutationsverzeichnis der Gemarkung Obersteinberg eingetragen ist. Wenn der eingetragene oder bekannte Erben desselben nicht vorhanden oder außerhalb des Freistaates Hessen abwesend sind, ebenso wenn die Eigentumsverhältnisse ungewisse sind, ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, insofern er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Ortsgerichts ausweist. Gehört ein Grundstück zu einer noch nicht verteilten Erb- oder Konkursmasse, so sind die Erben bzw. der Konkursverwalter beteiligt. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, so steht jedem derselben die Vertretung seines Anteils zu. Für minderjährige oder aus anderen Gründen unter Vormundschaft stehende Personen handeln deren gesetzliche Vertreter, ohne daß obervormundschaftliche Genehmigung erforderlich ist. Die Ehefrauen werden bezüglich des gemeinschaftlichen Grundeigentums durch die Ehemänner vertretm. Bezüglich ihres eigenen Grundvermögens bedürfen die Ehefrauen der ehemännlichen Ermächtigung nicht. Diejenigen beteiligten Grundeigentümer, die in der anbe- raumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich, noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für den Antrag stimmend angesehen. Die außerhalb der Nachbargemeinden Leihgestern und Watzen- k-oru-Steinberg wohnenden Ausmärker werden hiermit aufgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen einen in der Nachbargemeinde Leihgestern oder Watzenborn-Steinberg wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine gesetzliche. Verpflichtung zu einer weiteren besonderen Zuschrift an sie int Laufe des Feldbereinigungsverfahrens nicht besteht. - Friedberg, den 30. Juli 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. vr. Jan n, Regierungsrat._____ Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Nieder-Bessingen; -hier: die Arbeiten des III. Abschnitts. In der Zeit vom 23. August bis einschließlich 6. September 1920 liegen auf. dem Rathause zu Nieder-Bessingen die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: i 1. 10 Hauptkarten, 2. 2 Band Gütergeschosse I, 3. 1 Heft Zusammenstellung 'der Gütergeschosse, 4. 1 Band Gütergeschoß mit Zuteilungsplan, 5. 1 Band Zuteilungsverzeichnis, 6. 1 Band Abschätzungsverzeichnis der Obstbäume, 7. 1 Band Obstbaumgeschosse, 8. der allgemeine Melioratiousplan nebst einem Verzeichnis über die von der Zuteilungskommission getroffenen Aen- berungen,. 9. Verzeichnis über-Entschädigung für Ernteausfall nebst Kommissionsbeschluß 4 vom 17. Juni 1920, 10. Kommissionsbeschluß 1 vom 22. März 1920 über Zuschläge zum Geldausgleich. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst Dienstag, den 7. Sept. 1920, vorm. 9Vi —10Vi Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Tie Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzu- reichen. $ie. Vorzeigung der neuen Ersatzgrundstücke siudet an Ort und Stelle Donnerstag, den 2. September 19 2 0 statt. Zusammenkunft hierzu am Donnerstag, den 2., September 1920, vorm. 93/4 Uhr, am Ortsausgang nach Lich. Friedberg, den 9,August 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Tr. Jann, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts. In der Zeit vom 21. August bis einschließlich 4. September 1920 liegen auf deut Rathaus zu Ober-Bessiugen die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: 1. 11 Zuteilungskarten, , 2. 2 Bände Gütergeschosse, 3. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse, 4. 1 Band Gütergeschosse mit Zuteilungsplan, 5. 1 Band Zuteilungsverzeichnis, 6. Tas Protokoll über die Aenderungen des Weg- 'und Graben- uetzes, 7. der Meliorationsplan, 8. der Kommissionsbeschluß vom 13. März 1920 über Zuschläge zum Geldausgleich, 9. der Beschluß vom 24. Juni 1920 über Entschädigungen für Ernteausfall, 10. das Verzeichnis über Entschädigmtgen für Ernteausfall, 11. 1 Band Obstbaumverzeichnisse, 12. 1 Band Obstbaumgeschosse. Tagsahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet statt am - Montag, den 6.September 19 2 0, vorm. 10—11 Uhr auf dem Rathaus zu Ober-Bessingen, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nicht- erscheinenden mit Einweichungen ausgeschlossen sind. Tie Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureicheit Tie Vorzeigung der neuen Ersaßgrundstücke findet statt ian Ort und Stelle am Mittwoch, den 1. Septemb er 192 0, und soweit erforderlich, an den folgenden Tageit. Zu saut men tun st am 1. September vormittags 10 Uhr aw Rathaus zu Ober-Bessiugen. Friedberg, den 9. August 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär: Tr. I a u n,,-Regierungsrat. Druck der Brühl'schen Unwerfitätr-Buch. und Steindruckerei. R. Lange, Bietzen.