i AmtzverkündigMgzblaLt für die provinziaiüirMon Gberhessen und für das Kreisamt Gieße». ^entt nai> ^darf- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Poft zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. $lv. 115_________________________ Iti. August 1W8Ö ' und Schokolade-rz-ugnislen. - Aushaiidlgung der Roichsoeifassiwg cn. die zur Ent- nachrichten -StraK-nsoerr«.Aukbebun» • verbot von Tanzbeluft.gungen beiMaul- und Klauenseuche - Viehseuchen. - Dicnfh »N^chr-n. Äliatzenspeire-Au,Hebung, - Feldberewigungen Oberstcmberg, Nieder-Besslngen und Ober-Bessingen. - Feldschutz in Lich. Bekanntmachung. Betr.: Herstellung mW Berkaus ton Kakao- und Sckwöolade- erzeugmssen. ...Wie.bei Bonuchnn, von Geschäftsrevisionen durch die Preis- prufungsslelle der" Provinz Oberhessen festgestellt wurde, ivird die Bekanntmachung ube? die Errichtung einer Wirischaslsstelle für Äatwo vom. 15. Mar 191.9 (Reichs-Gesetzblatt Seite 45(i) in Per- nut § Absatz 2 der Aussührungs bestimmungen vom lo. Mar 1919 zur Verordnung.über Kolaniakwaren vom 2. September 191« (Reichs-Gesetzblatt Seite 458) vielfach nicht beachtet L>rr machen daher alle Hersteller und Verkäufer von Kakao- und Schowladeerzeugnissen aus obengenannte Bekanntmachungen aus- mertfam rind weisen besonders auf folgende Punkte hin: Alle deutschen Kakao- und Scholvladeerzenguifse müssen auf der Packung bzw. demBehältnis mit einem Aufdruck in deutscher Sprache versehen sein, aus dem hervvrgeht: 1. der Hersteller (Name, Herstellungssirma und Herstellungsart), 2. die 3eit der Herstellung (Monat und Jahr), ; 3. Inhalt nach handelsüblicher Bezeichnung, 4. das Nettogewicht des Inhalts nach! deutschem Gewicht, 5. der Kleinverkausspreis in deutscher Währung. . /Auslands käkao, der lose (in Fässern oder Kisten) eingesührt wrrd, must folgenden Aufdruck haben: Auslands-Kakao pulver — schwach „ , start entölt. Verpackt nach Vorschrift der Katäo-Wirtschaftsstelle für dre Frrma . . . . .in ourch die Frrma in . . . 125 gr netto, VI—Vif 1920. Preis ..... Einsuhrbcwlll.gung Nr Dieselbe Vorschrift gilt auch für Tafelschokolade, Schotoladerippen usw., die urcht in tleinhandelssertiger Umhüllung aus dem Auslände eingesührt werden. Waren aller Art, die in kleinhandelsfertiger Packmtg aus dem Auslande eingeführt werden, sind mit einer Auszeichnung nach folgendem Muster zu versehen: Auslands-Schokolade eingesührt durch in...... Xll./I. 1920. Einfuhrbewilligung Nr .... Gramm netto. Kleinverkaufspreis . . . (L.re römischen Zählen sollen die Einfuhrzeit bezeichnest, also im , Beispiel Tezember/Januar 1920.) y-ür wie Herstellung von Pralinen ist die Genehmigung der Retchszpckersielle Berlin erforderlich. Tie übrigen Bestimmungen, deren Wiedergabe hier nicht toll« ständig erfolgen kann und die sich besonders auf die Herstellung von Schokolade und Schokoladewaren beziehen, empfehlen wir, ebenso wie die vorgenannten zur dringmden Beachtung, da in Zukunft bei allen Geschäftsrevisionen auf die Junehgltung dieser Bestimmungen besonders Gewicht gelegt werden wird. Gießen, den 11. August 1920. Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerde. B e t r.: Wie oben. ----- An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- mcistcrelen der Landgemeinden des Kreises. „ Wir empfehlen Ihnen, vorstehende Bestimmungen allen Jnter- estenten in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. , Gießen, den 11. August 1920. Kreisamt Gießm. I. V.: Hemmerde. Bckanutmachuug. B e t r.: Aushändigung der Reichsverfassung an die zur Entlassung tontmenden Schüler. . Wir empfehlen Ihnen, den Bedarf an Abdrücken der Reichs- Verfassung für die dortige Schule für Ostern 1921 alsbald festzustellen und uns anzumelden. G Vesten, den 11. August 1920. __Kreisschulkommission Gießen. I. V.: He mm er de.______ Bekanntmachung. ■8etr.: Wiedereröffnung der Mühle L. Fiedler in Londorf. . Die Mühle L. F i e d l e r in L o n d v r f ist ab 16. August 1920 'wieder geöffnet. Gießen, den 13. August 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Heniwerde. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. . Jur Zeit wird Erlaubnis zu Tanzbelustigung und dergleichen versagt, wenn die betreffende Gemeinde im Sperr- oder Bcobach- tongsgebiet liegt. Wir machen aber darauf aufmerksam, daß alle Tanzbelusirguitgen und dergleichen, zu deren Abhaltung die Genehmigung aus obigem Grunde versagt 'werden mußte, später, wenn genannter Versagungsgrund woggesallen ist, gestattet lvird. . Es 'ivrro dabei die Regel, daß in größeren Orten Tanzbe- lustrgungen nur alle 4 Wochen, in kleineren Orten nur alle 6 Wochen zu gelassen werden, so lange außer Beachtung bleiben, brs alle die aus obigem Grunde zurückgestellten Festlichkeiten nach- gehalten worden sind. dasselbe, gilt insbesondere auch für die bei Kirchweihen genehmigungspflichtigen Vergnügungen. Gießen, den 13. August 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Grvßen-Linden In G r o ß e n - L i n d e n ist. die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Grvßen-Linden. Tas Beobachkungsgebiet bleibt unverändert. Unsere Betänntmachungen vom 12. Mai in Nr 64 vom 14. Mai in Nr. 65, vom 26. Mai in Nr. 72, vom 29. Mai in Nr. <4, vom 4. Juni in Nr. 76, vom ß. Juni in Nr. 78, vom 9. yuin tit Nr. 80, vom 25. Juni in Mr. '«8 und vom 13. Juli m Nr. 101 des Amtsverkündigungsblattes finden sinngemäße Anwendung. ’ Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden nut erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis Gießen, den 13. August. 1920. Kreisam! Gießen. I. V.: Hemm erde. Bekanntmachung. Betr.: Rotlauf in dem Schweinebestand des Heinrich Alles in G r ü n i n g e n. Unter dem Schveinebestaud des Heinrich A l l e s in G r ü n i n - gen ist Rotlauf festgestellt worden. Tie erforderlichen Sperrmaßregeln werden von uns angeordnet Gießen, den 10. August 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Hem werde Bekanntmachung. Betr.: Ausbruch der Räude in Steinberg: hier: bei einem Pferde des Louis Süß m u t h daselbst. t a.iti dem Gehöfte des Louis Süßmu t h in Steinberg ist bn einem Pserde die Räude festgestellt worden. Tie Sperrmastregeln sind ungeordnet worden. Gießen, den 10. August 1920. Kreisamt Gießen. I.. B.: Hem merd c. " Bekanntmachung. Betr.: Ausbruch der Räude bei einem Pferde des Jakob Neidet in Heuchelhei in. ■ .371 ■ bcnt des Jakob Neidet in Heu chelhei m ist bei einem Pferde die Räude festgestellt worden. Tie Sperrmaß- regeln sind ungeordnet worden. Gießen, den 10. August 1920. Kr/samt Gießen. I. B.: .H c m werde Dicnstnachrichten des Lrreisamtes. In Ober-Erlenbach, Rieder-Erlenbach, Har- he rm Schw a l hc i m u n d N i ed e r - F l o r st a dl ist dieMaul- und Klauenseuche fest gestellt worden. Ort und Gemarkung der obengenannten Gemeinden bilden je einen Sperrbezirk § , yn O be r- M ö r len, Wickstad t.Meieuhc im W e ckes- nL e 0 e \ und B ö n st ad t, Bauernhei m ist die Mattt- und Klauen,euche festgestellt worden. Ort und Gemarkung der obengenannten Gemeinden bilden je einen Sperrbezirk B e v b wch t u'n g s g e b'i'e^ ^erllärll ^^genhain werden zum Unter dem Viehbestände des Gehöfts H v f M e r z h a u s e n, Forugutsbezirk Brachi, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebro ch e n. In der Gemarkung Nieder-O f leid en ist die Maul- und Klauenseuche ausgevwchen und deshalb zum Sperrbezirk erklärt worden. Zn der Gemarkung Ober-Ofleiden ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und deshalb zum Sperrbezir k erklärt worden. Unter dem Viehbestände des Landwirts Heinrich Becker in Ro t h ijt die Maul- und Klauenseuche äusgebrochen. Unter dem Viehbepande des Bauunternehmers Julius Bieker in Cölbe in die Maul- und Klaueilseuche äusgebrochen. Schutz- und Sperrmastnahmen sind angeordnet. Bekanntmachung. Tie unterm 5. September 11)19 ungeordnete Sperre der Kleinen Mühlgasse unu der Mühl,.raste zwischen Biesenweg itiu Kceine Mühlgasse wird hiermit aulgehoben. Gießen, den 11. Auguu lti2O. ____________Polizeiamt feieB.cn. Z. B.: Heminerde. Bekanntmachung. B e M.: Feldbereinigung Ooersteiicberg; hier Einleitung. Die Einleitung des Felovereiiiigungsversahrens sowie die Anlage von Fecdw.gen in den Obslbaumstücken der Gemarkung ßueriteinb.rg ist von seiteu beteiligter Grundeigentümer beantragt woroen. Das Hess. Landesernährungsamt, Avtei.ung für Lauü- wictschast. hat durch Verfügung vom 7. Juni 192J das Verfahren als znlas.ig erachtet, den Unterzeichneten zum Kommissär bestellt und beau,tragt, eine Abstimmung der betei.igten Grundeigentümer über.den Ant.ag herbeizniüyren. Tie Tag,ayrt zur Aostimmung der ieteiligt.n Grundeigentümer sinder am Bl o u t a g, d e n 3 0. A u g u st 19 2 0, v o rm. von 9 —10 U h r, auf dem H o f O b e r st e i n b e r g statt, wozu die an der G.iuattnng Ob. rsteinberg beteiligten Grnnd- etgeut., den 1. September 1920, und soweit erforderlich, an beit folgenden Tagen. Zusammenkunft am 1. September vormittags 10 Uhr am Rathaus zu Ober-Bessingen. Friedberg, den 9. August 1920. Ter Hessische Feldbereinignngskornmissär: Tr. I a n n, Regierungsrat. Feldpolizcitichc Anorduung. Betr.: Feldschutz. Auf Gruno der Artikel 36 und 43 des Feldstrafgesetzes vorn 13. Juli 1904 wird nach AnlMung des Gemeinderats mit We- nrhmigung des Kreisamts Gießen vom 14. August 1920 für die Feldgemarttmg der unterfertigten Gemeinde angcorünet, daß sämtliche bepflanzte Grundstücke (offene und eingefriedigte) von abends 9 Uhr bis morgens 5 Uhr, vom 19. September 1920 von abends 8 Uhr bis morgens 6 Uhr geschlossen sind und deren Betreten allen Personen, auch den Eigentümern, verboten ist: ausgenommen smd nur Flächen, die als Hausgärten dienen und mit einem Wohnhaus niintittelbar in Verbindung stehen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Tiefe Anordnung tritt alsbald in Kraft. Lich, den 9. August 1920. Bürgermeisterei Lich. Fuhr. Tlnui; fcer BrLb l'ichen UniveitzrätL-Buch- und Steinümatem in. L' a n g e, Siegen.