AmtZveMndigungsblatt für die Provinzialdirektion Gberhesien und für das Üreisamt Eiesren. ü^etnt «ach B-darf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch di- Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. —Si 15. Juni 11)20 Maul-'und^Klauenj^ch^in^L^hgester^mw'"köul>eim b m ^nt’’elbun9 und Beschlagnahme von Wertpapieren und Urkunden. - ' ) MteÜuna b?/C' " SeÄunb D°'Mhung der für den Kreis errichteten Abdeckerei. - uuspeuung der Gemeindevoranfchlage. - Rückführung von Kriegsgefangenen. Atissührinigsaiiweisuiij) • des Reichs fuianzministernnns, Stelle für ausländische Wertvapiere ru,.der Bemnnlmachung des RcichsiniNillerS für Wicoecaufvau vom 12. Mai lv20 uvec die Anmeldung undBeichtaq- nal)me von Urkunden und Wertpapieren aus An- l ast d er L u r chf ü hr u ng der Bestimmungen des 8 10 Ad! 1 der Anlage zu Artikel 2a8 des Friedensverirages gil. ,^uf ^rnnd der §§ 1, 2, 5, 6 der vom Reichsminister für Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Reichsminiuer oer Finanzen erlassenen Bekanntmachung vom 12. Mai la20 über die Anmeldung und Lefchlaguahine van Urkunden und Wertpapieren aus Amap, der trurctzfüt-cuug der Bestimmungen des 8 10 Avs. 1 der Anlage zu Artikel 2d8 des Friedens Vertrages wird folgendes beftrmmt: I. Anmeldung: 1. Bei der unterzeichneten Stelle sind anzumeldeki: Aktien Genutzfcheme, Küpe, FNierimSjcheine und andere Wertpapiere' durch oie eine Beteiligung an einem Unternehmen veroriest wird' einschtieglich der Zeugnijw über die Beteiligung (Zerit,irare-, sowie aus den Inhaber laucenoe oder durch Fneopament üverlragvare Schuldverfchreibungen oder andere vertretbare Wertpapiere, sofern fie von Ge,ell,chafwn ausgegeben sind, die zur Zeit des Zniraft- tretens des Frieaensvertrages ihren Sitz in dem Gebiet folgender Machte hatten uiw gemäß dem Recht der beteiligten Macht zn- gecaswn waren: Britisches Reich, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Bolivien, Brasilien, Gnatemala,^Pern, Polen, Siam, T,checho-Slo- makel, Uruguay, Kn^a,Serbisch Kroa.iFi-SUwenischer Ltaat, Griechenland, Portugal, einscylreßrich der Koronien, Bennungen und Protektoratsländer dieser Staaten. Ter Friedensvertrag ist in Kraft getreten im Verhältnis zu: dem Britischen Reich, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Bolivien, Brasilien,. Guatemala, Peru, Polen, Siam, der Tschecho-Slowakei und Uruguay am 10. Januar 1020, dem iLervlsch-Kvoatich) Slvweiiil chen Staat am 10. Februar J920 Kuba am 8. Marz 1920, Griechenland am 30. März 1920, Portugal am 8. April lu20. Ter Annieldung unterliegen nicht: a) Banknoten und Papiergeld, Wechsel und Schecks sowie vor dem Inkrafttreten der Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 fällig gewordene oder vor diesem. Termin ausgelvste oder zur Rückzahlung gekündigte Stücke, b) Wertpapiere, aus denen einer der oben genannten Staaten oder in diesen Staaten belcgene Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften als Schuldner haften, c) Wertpapiere, die sich auf Güter, Rechte und Interessen in den durch den Friedensvertrag abgetretenen deutschen Reichsund Schutzgebieten beziehen, d) Wertpapiere, die sich zur Zeit des Inkrafttretens des Friedensvertrages mit einer bisher feindlichen Macht innerhalb des Gebietes dieser Macht befanden, s) Wertpapiere, die nach Inkrafttreten des Friedensvertrages mit der beteiligten Macht nachweislich aus ausländischem in deutsches Eigentum übergegangen sind. 2. Bon den an deutschen Börsen amtlich notierten Werten unterliegen die aus der Anlage 1 ersichtlichen Wertpapiergattungen der Anmeldung. 3. Ter Eigentümer hat die Wertpapiere durch Vermittlung einer inländischen Bank oder eines inländischen Bantiers oder einer Reichsbankanstalt anzumclden, und zwar unter Anwendung der bei den Reichsbankanstalten erhälchichen Vordrucke nach anliegendem Muster A (Anlage 2). Ter Eigentümer hat die Anmeldung zu unterschreiben und dabei die Versicherung abzugeben,, daß er seine Angaben nach bestem Wissen und Geivissen gemacht liabe. 4. Tie unter 3 bezeichneten Banken und Bankiers (Ein- reichimgsstellen) sind verpflichtet,''die ihnen in Ausführung dieser Bestimmungen übergebenen und von ihnen entgegengenommenen Anmeldungen sowie die Anmeldungen ihrer eigenen Bestände an die unterzeichnete Stelle auf Anfordern weiterznleiten und auch sonst mit den Anmeldungen nach den Weisungen der unterzeichneten Stelle zu verfahren. II. Beschlagna'hmeundAbwicklung schwebender Lieferungsges chäft: 5. Tie nach Nummer 1 anznmeldcnden Wertpapiere sind mit dem Inkrafttreten der Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 be- M?9nahmt. Die Beschlagnahme erstreckt sich auf die noch nicht taJigen Zins- und Gewinnanteilschcine. t 6. Soweit rechtsgeschüstliche Verpflichtungen über Stücke der ver Anmeldung unterliegenden Wertpapiergattnngen nach Jnkrafk- treten der Bekamitniachung vom 12. Mai 1920 zur Erfüllung und Obitirflung schivcbender Lieferungsgeschäfte erforderlich sind, ist unverzüglich, jedoch späteste s inn rhalb von 2 Wochen nach Jn- kratttreten der Bekanntmachung vom 12. Mai 1920, die Genehmi- gnngdcr unterzeichneten Stelle cinznholen. , Soweit es sich um die Erfüllung und Abwicklung schivcbender ^lcferiingsgeschäfte an deutschen Börsen handelt, bleibt Vorbehalten, den Börseuvorständen auf ihren Antrag eine allgemeine Ermächtigung zur Regelung dieser Geschäfte zn erteilen. Berlin, den 12. Mai 1920. Reichsfinanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere. Dr. Lipper t- Anlage 1 zu der Ausführungsanweisung des Reichssinanzmini- steriums, Stelle für ausländische Wertpapiere, zu der Be- ranntniachung des Reichsministers für Wiederaufbau über die Anmeldung _unb- Beschlagnahme von Urkunden und Wcrt- papieren aus Anlaß der Durchführnng der Bestimmung des ß 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrages, vom 12. Mai 1920. Verzeichnis der an deutschen Börsen amtlich notierten unter Ziffer 3 der Aussührungsamveisnng fallenden Wertpapiere: , . I. Britisches Reich: £>i/2 °/o Amelia Nitrate Co. Ltd. Obl., Rosario Nitrate Co. Ltd. Aktien, St. Pauli Brewery ordy. shs., . 4°/o St. Pauli Brewery Obl., St. Pauli Brewery preferred shs. Canada Pacific Shares, South West Africa Comp. Limited. Shares. II. I t a l i e n: ■ Italienische Meridional Eisenbahn Ges. Aktien, Italienische Mittelmeer Eisenbahn Ges. Aktien, Sardinische Sekundärbahn Aktien, Banca Commerciale Jtaliaua Aktien. m III. Be lgien: Baiigue centrale Anversoise S. A. Aktien, x Banque de Bruxelles S. A. Aktie,;, S. A. John Cokerill, Seraing 4% Obl. IV. Polen: Commerz-Bank in Warschau Aktien, Handelsbank in Lodz Aktien, Lodzer Fabrik Eisenb. Ges. in Warschau 4°/o steuerfr. Prior. Aul. von 1901, Warschauer Diskonto-Bank in Warschau Aktien. V. T s ch e ch o - S l o w a k e i: Montan und Jndustrialwerke voran. Joh. Dav. Stark in Unterreichenau, Buschtehrader Eisenbahn Prag Aktien Lit. A, „ „ „ „ „ B, m n „ „ 40/0 Aul. v. 1896, Prag Duxer Eisenb. m Prag, Prioritätsaktien, Prag Duxer Eisenb. in Prag, Stammaktien, Aussig Teplitzer Eisenb. Aktien, Aussig Teplitzer Genußschnne, Aussig Teplitzer Eisenb. 3V2o/o Obl. v. 1896, Aussig Teplitzer Eisenb. 4% Obl. v. 1909, 4°/o tzruschauer Tonwaren Obl. Wegen der amtlich nicht notierten Wertpapiere vergl. Ziff. 1 der Ausführungsanweisnng. Nr. (Firmenstempel der Einrcichungsstelle.) Anlage 2 zu der Äusführungsanweisung des Reichsfinanzministeriums, stelle für ausländische Wertpapiere, zu der Be- kaiintmachung des Reichsmiiiistcrs für Wiederaufbau über bie Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren ans Anlaß der Durchführung der Bestimmung des 2 8 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrages vom 12. Mai 1920. Vordruck A. (Dieser Vordruck ist vom Anmelder auszufüllen und bei einer in- ländischeu B a n k s i r m a einzureichen.) Für jede Gattung von Wertpapieren ist ein besonderes Formular zu verwenden. , ... den.. Müi 1920. 2ln in Ich / Wir melde. . hierdurch entsprechend der oben bezeichneten Bekanntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau folgende Stücke beim Reichssinanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere, an: 1. Genaue und vollständige Bezeichnung der ' ~ Gesellschaft, von welcher das Wertpapier aus- gestellt ist.___________________________________ 2. Sitz der Gesellschaft: a) Land ______b) Ort________________________________________________ 3. Art des Papiers. (genaue Angabe, ob es sich um Stamm- akiien, Vorzugsaktien, Kuxe, Genustscheine, Gesell, chaf.saiue.le, Obugmeonen, JnUrtmsscheine, ______Zertifikate ujw. handeU.)_____________________________ 4. Falls die Anmeldung sich auf ein festverzins-! liches Papier bezieht, Z ms, atz, Jahr der WuS» gäbe, Fä.ltgkei.s.ermin der Zinsscheine. _______ 5. Ist das Papier aus Namen eingetragen? _____Wenn ja, aus wessen Namen?_______________________ 6. Gesamtbetrag der angemeldctcn Wertpapiere. Wegen der Ginzelhei.en sind die auf der Rückseite geforderten genauen Angaben zu machen 7. Besteht an den angemeldeten Wertpapieren ein Pfandrecht, ein Zurückbehaltungsrecht oder ein sonstiges Recht eines Triften? Wenn ja, sür wen? Name, genaue Adresse und Staaisange- ______Hörigkeit des Berechtigten.__ 8. Liegen die Papiere im Ausland? Zutreffenden-, falls wo? (Im bisher feindlichen Ausland ruhende oder dort der Verwaltung des Eigentümers entzogene Papiere sind nicht auzumel- den, unbeschaoet der Pflicht zur Anmeldung in Deutschland oder im neutralen Ausland befind- ______kicher, auf solche Papiere bezüglicher Zertifikate.)______________ 9. Besondere Bemerkungen: *) *) Erfolgt die Anmeldung nicht durch den Eigentümer, so sind dessen Namen und genaue Adresse anzugeben. Ich/Wir versichere . ., dass ich meine / wir unsere Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht 'habe. . _____________________(Name des Anmelders, genaue Adresse.) Von Herrn / Firma in ' sind gemäß der Bekanntmachung des Reichsniinisters für Wiederaufbau (betr. § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrages) angemcldet worden: ....... dein . . . Mai 1920. (Firmenstempel) (Unterschrift) Anzahl der Stücke Stückelung Gesamtbetrag Nummern Bekanntmachung. Be t r.: Maul- und K'lauensettche in Leihgestern. In Leihgestern ist in zwei Gehöften Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Es werden gebildet: 1. ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Leih- g e st e r n; 2. ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemeinden W atzenbo r n - S tein b er G r o ßen - Linden, Klein-Linden und der Stadt Gießen. Tie wegen der Maul- und Klauenseuche in Holzheim, Ebcr- stadt, Lieh und Dorf-Güll gebildeten Sperrbezirke und Beobach- tungsgebiete bleiben bestehen. Unsere Bekanntmachungen „tont 12. Mai in Nr. 64 des Amtsverkündigungsblattcs, in Nr. 65 des A.-V.-Bl. vom 14. Mai 1920, vom 26. Mai in Nr. 72 des Amtsverkündigungsblattes, vom 26. Mai in Nr. 74 des Amts- verkündigungszblattes, vom 4. Juni in Nr. 76 des Amtsverkündigungsblattes sowie vom 8. Juni in Nr. 78 des Amtsverkün- digungsblattcs finden sinugemüste Anwendung. Gießen, den 11. Juni 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: v. Gemmingen. Betr.: Wie oben. ---- An tue Lliriscrmcistcrcicii der Gemeinden Watzenborn-Steinberg, Äroßen-Lindtli, Klein-Linden, sowie das Polizeiamt Gießen. Wir machen Sie auf vorstehende Bekanntmachung ganz besonders aufmerksam. Sie wollen die erlassenen Anordnungen ortsüblich bekannt machen lassen und außerdem Viehhändler und Metzger, die in den Gemeinden wohnen, schriftlich oder zu Protokoll noch besonders auf diese Vorschriften Hinweisen. Gießen, den 11. Juni 1920. Kreisamt Gießen. I. B.: v. Gemmingen. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Holzheim. Wegen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Holzheim hat das Kreisamt Friedberg einen Beobachtnngsbezirk gebildet aus den Gemarkungen Treis-Münzenberg und Gambach. Wegen , des Ausbruchs derselben Seuche in Münzenberg ist die Gemarkung Münzenberg zum Sperrbezirk, die Gemeinden Griedel. Rockenberg, Wohnbach zum Beobachtungsgebiet erklärt worden. Gießen, den 11. Juni 1920. Kreis amt Gießen. I. V.: v. Gemmingen. Bekanntmachung. Betr.: Räude unter den Schafen der Gemeinde Garbenteich. Unter der Schafherde der Gemeinde Garbenteich ist Räude festgestellt worden. Maßregeln gemäß §§ 120, 121, 122, 124 und 125 der Reichsaussührungsinstruktion zum Reichsvichseuchen- gesetz sind angeordnet worden. Gießen, den 9. Juni 1920. Kreisamt Gießen. I. B.: v. G e m m i n g e n. Bekanntmachung. Betr.: Betrieb uno Benutzung der für den Kreis errichteten Kreisabdcckerei. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß nach' 8 3 der P. B. vom 20. 7.1911 (s. Kreisblatt Nr. 61 vom 8. 8.1911) das Ab- lcdern von Tieren, die gefallen oder wegen Krankheit getötet worden sind, abgesehen ton bett in § 5 a. a. O. erwähnten Ausnahmen, nur in der Kreisabdeckerei gestattet ist pnd daß nach § 14 a. a. O. von den der Anstalt eingelieferten Tieren, Kadavern und Kadaverteilen außer den in §§ 15, 16 und 17 angeführten Gegenständen nichts entfernt werden darf. Bei der gegenwärtigen Gefahr einer weiteren Seuchenverschleppung ist die strengste Innehaltung der einschlägigen Vorschriften unbedingt erforderlich. Die Bürgermeistereien wollen vorstehendes wiederholt öffentlich bekannt machen. Gießen, den 1. Juni 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Heß. Betr.: Tie Aufstellung der Gemeindevoranschläge sür 1920. Al! die Bürgermeistereien der Lnlldgciiietnücn lind die Gcmarkungs-, Mark- und Slistiingsvorstäilde des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben tont 2. Dezember 1919 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 132) 9. Februar 1920 (Amts- verküudigungsblatt Nr. 22) und 14: April 1920 (Amtsverkündi- gungsblatt Nr. öl'1 sehen wir der Einsendung der Voranschläge, soweit noch nicht geschehen, bis spätestens zum 30. ds. Mts. entgegen. Weitere Frist könnte nur in besonderen Fällen gewährt werden. Gießen, den 8. Juni 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm erde. Betr.: Rückführung von Kriegsgefangenen. Alt den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgeo- meistercien der Landgemrindcu des Kreises. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 10.5. 1920 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 64 vom 14.5.1920) weisen wir nochmals darauf hin, daß sämtliche Kriegsgefangene lettischer Staatsangehörigkeit, auch wenn sie als freie Arbeiter entlassen, soweit sie gewillt sind, an dem letzten Abtransport teil- zunehmcn, sofort in Begleitung ihres Arbeitgebers oder dessen Beauftragten zwecks Abtransport in ihre Heimat dem Lager Niederzwehren zuzuführen sind. Es wird ausdrücklich bemerkt/ daß es sich um die letzte Ab- ttansportmöglichkcit handelt und die Gefangenen bis spätestens am 17. Juni 1920 int Lager sein müssen. Gießen, den 12. Juni 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß. Druck der Lrühk'jchen Untoerjiräls-Buch- und Steindruckerei. R. Lauge, lötrtzen.