Amtsverkjm-igmgrblatt für die Provinziaidlrettion Gberheffen und für da; Kreisami Siegen. nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Wut durch di« Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. 9k« 148 14. Oktober 1950 Vorläufige l^öerwelsungen von Einnahmen an Rcichseinlioinmensteuer an die Gemeinden. - Vertilgen der Blutlaus - Errichtung einer $erftcllung5= und Vertriebsgesellschaft in der Seifenindustrie. - Abrechnung der SamenKlenganstalt Eammelsbach - Mb= berelmgungen Watzenborn-Steinberg, Nieder-Bessingen und Münster. - Dienstnachrichten. - Viehseuchen Betr.: ,Vorläufige Uebettveisungen von Einnahmen an Reichs- einkvmmensteuer an die Gemeinden. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Angesichts der Finanznot der Gemeinden n-nd der Länder hat das Reichsministerium der Finanzen unter vorläufigem Verzicht auf eine Abrechnung an geordnet, daß der Ertrag an Einkommensteuer zunächst, den Ländern und Gemeinden 'überwiesen wird. Maßgebend für die Verteilung auf das Land einerseits und die Gemeinde andererseits ist das Verhältnis der in 1919 in den einzelnen Gemeinden erhobenen staatlichen Einliommensteuer zu der von den Gemeinden erhobenen Einkommensteuer. Tie Ber- hältniszahl wird von dem Finanzamt berechnet. Die danach auf die Gemeinden entfallenden Beträge iverden für die rück- liegende Zeit im Laufe des Monats Oktober, späterhin monatlich durch die Bezirkskassen den Bürgermeistereien bet'anntgegeben und von diesen Kassen selbst oder den Untererhebstellen den Gemeinden überwiesen. Der Empfang ist auf der von der Bezirkskasse oder der Untererhebstelle im Entwurf vvrzulegenden Bescheinigung zu bestätigen. Sie haben alsbald nach Empfang der Nachricht von der Bezirkskasse über die bevorstehende Ueberweisung dem Gemeinderechner vorschriftsmäßige. Einnahmeanweisung zu erteilen. Die eingehenden Beträge sind für Rj. 1920 als „Anteil der Ge- ntetnbe an der Reichseinkommensteuer" unter einer besonderen Rubrik (bei den Landgemeinden Rubrik 49: Anteile an Reichssteuern) zu verrechnen. Diese Regelung ist, wie nochmals ausdrücklich bemerkt sei, nur eine vorläufige. Weitere Verfügungen bleiben Vorbehalten. Gießen, den 8. Oktober 1920. ___________Kreisamt Gießen. I. B.: H emmerd e. _____ B etr.: Ausführung der Pvlizei'verordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904. A» den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. .. Wir machen darauf aufmerksam, daß der Rundgaug der Kvm- missiouen gemäß § 3 der obenerwähnten Polizeiverordnung nunmehr alsbald stattzufinden hat. Zur Ersparung von Schreibarbeit rvollen wir weiterhin versuchsweise von Vorlagen des Protokolls gemäß § 10 absehen und haben das Vertrauen, daß die Kvm- Missionen auch ohne diese Vorlage die ihnen obliegende Tätigkeit gewissenhaft ausüben. k Gieße n, den 4. Oktober 1920. _______________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.______________ Betr.; Tie Bekanntmachung über die Errichtung einer Her- stelluugs- und Bertriebsgesellschaft in der Seifestindustrie. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgev- meistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir beauftragen Sie, allen Interessenten von nachstehendem abschriftlichen Ausschreiben des Reich,swirtschaftAministers an Vas Hess. Landesernährungsamt in geeigneter Weise Kenntnis zu geben. Gießen, den 12. Oktober 1920. Kreisamt Gießen. A. B.: Dr. Siegelt. A b s ch r i f t. . Durch die Bundesrats Verordnung vom 9. Juni 1917 (Reichs- gesetzbl S. 485) sind die Hersteller von fetthaltigen Waschmitteln teder Art zur Seifen-Herstellungs- und Vertriebsgesellschaft vereinigt worden. Tie Herstellung von fetthaltigen Waschmitteln ist denjenigen, die nicht Mitglieder dieses Zwangssyndikats siiid, wie auch den Mitgliedern selbst ohne Zustimmung des Ileberivachungs- ausschußes des Syndikats, untersagt. (Verbot der Schwarzsiederei, Art. III § 4 und Art. II § 9 Ziff. 1 der Verordnung.) , Nach Mitteilungen der Seifen-Herstellungs- nnd Vertriebsgesellschaft hat der Umfang der verbotenen Seifenherstellung in ' letzter Zeit ganz außerordentlich zugenommen, so daß, abgesehen von der Gefährdung des Bestandes der Seifen-Herstellungs- und Ver- triebsgesellschaft, an der bis auf weiteres int allgemeinen oolkswirt- ' schriftlichen, Interesse, insbesondere auch mit Rücksicht an£ die drohende Ueberfremdung, festzuhalten sein 'ibistd, eine schwere Schädigung des ehrlichen, sich an die gegebenen Bestimmungen hatten» den Gewerbetreibenden und Händlers eingetreten ist. Ich ersuche deshalb ergebenst, die zuständigen Behörden auf ? . die Bestimmungen nochmals Hinweisen zu ivollen, da dauernd Beschwerden wegen Nichteinschreitens erhoben werden, nnd ich behalte mir vor, einzelne besonders schwere Fälle der Schwarz- siederei, die mir von der Seifen-Herstellungs- uno Vertriebsgesell- * schäft unterbreitet werden, auch unmittelbar zur Kenntnis der dortigen Regierung zu bringen. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung W atze itbvrn - Stein berg In der Zeit vom 15. bis einschließlich 28. Oktober lfd. Js. liegt auf dem Dienstzimmer^der Hessischen Bürgermeisterei Watzen- born-Lteinberg der Beschluß der Bollzugskommission vom 2. Oktober 1920 über die Aufbringung der Feldbereinigungskosteu zur Einsicht der Beteiligten offen. Entwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen während der Ofsenlegungsfrist bei der Hess. Bürgermeisterei Watzen- bvrn-stemberg ernzureichen. . Friedberg, den 3. Oktober 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. __Tr. Jan n, Regierungsrat.____________ Bekanntmachung. B e t r.: Feldbereinigung Nieder - B e ff in g e u. . Versteigerung der Mafsegrundstücke fineet statt an Ort und Stelle Montag, den 1. November 1920 und soweit erforderlich, an den folgenden Tagen. Zusammenkunft hierzu am 1. November 1920, vormittag« W Uhr, am Rathaus zu Nieder-Bessingen, woselbst auch die Ver- stetgerungsbedingungen bekanmgegeben tverden Friedberg, den 8. Oktober 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Jann, Regierungsrat. Betr..: Die 1919er Abrechnung der Sameuileuganftalt Gamin e l s b a ch. Au^den Oberbiirgermetstcr zu Gichcii, die Biirgcrmcistercieu ' ustd Markvorstände des Kreises. Nach der vom Ministerium der Finanzen, Abteilung sür Forst- uno Ä'ameralverwaltung, gefertigten Zusammenstellung oer Hotz- samenlieferungen für die Kommunalivaldungen int Wirlfchasts- slihr 1919 sind die nachstehenden Beträge alsbald an die zuständige Kasfenstelle zu bezahlen. , , Rvdheim 0,5 kg Fichten 3 Mk., 0,5 kg Kiefern 12,50 Mk, 3»l- 15,50 Mk.: Steinheim 1 kg Fichten 0 Mk.; Lang-Göns 2 kg Kiefern 50 Mk.; Alten-Buseck 0,5 kg Fichten 3 Mk., 0,5 kg fttefern 12,50 Mk., zus. 15,50 Mk.; Annerod 0,5 kg Fichten 3 Ml, 0,5 kg Kiefern 12,50 Mk., zus. 15,50 Mk.: Gießen 2 kg Fichten Mk-, l,o kg Stefern 37 50 »tt, 1 kg Weymouthskiefern 10_ Mk., »» 59,50 Mk.; Lollar O,o_kg Fichten 3 Mk.; Rödgen Ko kg Fichteii 3 Mk.; Ruttershausen 0,5 kg Fichten 3 Ml.; wrlv™1 Lichtnl 6 Mk., 0,5 kg Kiefern 12,50 Mk., zus. l8/50 Ml.; Lauter 0,d kg Fichten 3 Akk.; Münster l kg Fichten 6 M. ; Nvunenroth 2 kg Fichten 12. Mk., 1 kg Kiefern 25 Mk, öU'- 3TMk.; Röthges 1 kg Fichten 6 Mk., 1 kg Kiefern,25 Mk., 31 Mk.: Bülmgench kg Fichten 30 Mk., 1 kg Kiefern 25 Ml., 55 Mr.; Mark Bellersheim 0,5 kg Fichten 3 Mk.; Atavt Bettenhausen 1 kg Fechten 6 Mk.; Ettingshausen 2 kg Fichten H i Hungen 1 kg Fichten 6 Mk., 1 kg Kiefern 25, Mk, 0,5 kg Weymouthslrefern 5 Mk, zus. 36 Alk.; Langsdorf 1 kg kg 3'irfxen 12 Mk.; Nieder-Bessingen 1 kg Wten 6 Mk.; Ober-Bessrngen 0,5 kg Fichten 3 Mk.; Grünberq-3 kg K'chten 18 Mk, 2 kg Kiefern 50 Mk, 0,5 kg Weymouthskiefern ? ,Mk, UI. <3 Mk.; Albach 1 kg Fichten 6 Mk.; Gvoßen-Lindeu 1 kg Fichten 6 Mk., 10 kg Kiefern 250 Mk„ 1 kg Weymouths- terit 10 SJif., äuf. 266 Mk.; Leihgestern 1 kg Fichten 6 Mk.; Ltttzelltiiden 1 kg Fichten 6 Mk.; Steinbach 1 kg Fichten 6 Mk • Watzenborn-Sternberg 4 kg Kiefern 100 Mk.; Mark Grüningen- Dvrs-Güll 1 kg Fichten 6 Mk.; Mendorf a. d. Lda. 2 kg.Fichten 12 Mk.; Beuern 1 kg Fichten 6 Mk.; Täublingen 1 kg Fichten 6 Mc.; Geilshausen 1 kg Fichten 6 -Mk, 1 kg Kiefern 25 Mk 31 Mk.; Londorf 1 kg Fichten 6 Mk.; Staufenberg 0,5 kg S'chten 3 Mk 4 kg Kiefern 100 Mk, zus. 103 Mk.; Treis a. d. Lda. 0,5 kg Fichten 3 Mk. tei(e®ie ^°lleu Ihren Rechnern hiernach Ausgabe-Anweisung er- Gießen, den 4. Oktober 1920. _________ Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. Heß. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung M ü n st e r; hier: Zuteilung.' In der Zeit vom 23. Oktober bis einschließlich 6. November 1920 liegen auf der Bürgernieisterei Münster die Arbeiten des ZuteilungsplanS zur Einfickst der Beteiligten offen. Es sind dies: 1. Der Meliorationsplan nebst Protokoll über die Veränderungen am Wegnetz bei der.Zuteilung, 2. 12 Zuteilungskarten, 3. I -Band Zuteilungsverzeichnis,' . 4. 2 Bände Gütergeschosse, . 5. 1 Band Zusammenstellung der Geschosse, 6. 1 Band Gütergeschosse Irtit Zuteilungsplan, 7. 1 Bmrd Obstbaumverzeichnis, 8. 1 Band Obstbaumgeschosse. Termin zur Erhebung von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt am . Montag den 8. November 1920, von 101/» bis 111/4 Uhr vorm., wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich- und Mit Gründen versehen einzureichen. Termin zur Ärrzeigung der neuen Grundstücke findet statt am Donnerstag, den 4. November 19 20, vorm. l(st/t Uhr. Zusammenkunft vor der Bürgermeisterei. Friedberg, den 7. Oktober 1920. Der Hessische . Feldbereinigungskommissär. I. B.: Dr. L v ch, Regierungsassessor. Dienstnachrichten des Kreisamtes. In einem Gehöft zu Bieber (Kreis Biedenkopf) ist die Maul- und Klauenseuche amtlick festgestellt und der Ortsteil als Sperrbezirk erklärt worden. % Unter dem Viehbestände in Leidenhofen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. — Unter dem Viehbestände in Stedebach (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Das Ministerium des Innern hat dem Verein zur Förderung der Pferdezucht in Bayern (e. V.), München, die Erlaubnis erteilt, - 10 000 Lose der am 15. April 1921 stattfindenden 39. Münchener Pserdelotterie (Gegenstands- und Geldlotterie) in Hesse» zu vertreiben. Nach dem tron der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 250 000 Lose zu je 1,20 Mk. auSgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassuugsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslvtterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen. Die Maul- und Klauenseuche ist in Gieße n weiter in folgenden Gehöften amtlich festgcstellt worden: 1. Frankfurter Straße Nr. 29, 2. Frankfurter Straße Nr. 25, 3. Leihgesterner Weg Nr. 18. Die Sperrmaßregeln sind angeordnet. Wir weisen erneut auf unsere Bekanntmachung vom 24. August d's. Js. (Amtsverkündigungsblatt Nr. 121) und die Bekanntmachung des Krcisamts Gießen vom 25. August ds. Js. (Amts- verkündigungsblatt Nr. 122) hin. Zu widerhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit hohen Strafen geahndet, und zwar, wenn sie wissentlich begangen werden, gemäß § 328 RStGB. mit Gefängnis. Gießen, den 11. Oktober 1920. Polizeiamt Gießen. Lauteschläger. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gieße». In den Gehöften M a r b u r ger S t r a ße Nr. 65, N cu- st a d t N r. 7 8, West - AnlageNr. 31, Franks nrterStr. Nr. 4 9 und Riegelpfad Nr. 3 0a ist die Seuche erloschen. Tie für diese Gehöfte angeordneten Sperrmaßregeln sind ausgehoben. Gießen, bm 11. Oktober 1920. Polizeiamt Gieße». La u teschläge r. f Druck d«r Brüdl'sckkn Unipetfitöis.$ud)» uni Strindruckerti S. Lang«, Sietzen.