13, Februar 1920 Betr.: Baustoffbewirtschaftung. ■ zu A» den Oberbürgermeister zu Gieße» und die Büraep- meistereren der Landgemeinden des Kreises. rerösimtsichm^' na^''telxn^£ Bekanntmachung ortsüblich Gieren, den 10. Februar 1920. Bezirkswotzuungskommissar des Kreises Gießen Ä. B.: Langer mann. Bekanntmachung betreffend Baustoffbewirtschaftung. nicht zu nick genommen. Als H ändler verdienst können nach Verfügung der Reichs stelle für Zement obigen Einkaufspreisen folgende Satze zugeschlagen werden: J Bei Abgabe von 1—50 Sack 30 Prozent, b-ei Abgabe von 51—100 Sack 20 Prozent, bei Abgabe von über 100 Sack 10 Prozent, in I^gouladungen (200-300 Sack) kann ein llebcrpreis von in on Auc ]?000 Kg. genolnmcn werden. Bei Abnahme von 10—30 o.oppelmagen (Alindestabnähme 10 Doppelwagen) kommt der übliche Handelsrabatt von 7,50 Mk. für 10 000 Kg. sowie der Kriegsrabatt von 60 Mk. bei gleichen Bedingungen hinzu. WitttSSW j&ä^ÄSk; AmtrveMndigungrblatt Nr. 32 i. r-eife für Ziegeleierzeugnis sc, Zement und Kalk. r Außerordentliche Ver-te:ierung der Ziegelljerstellnug, die seit der 5 niemer Bekanntmachung betreffend Baustvffbewirtschast.ina vom 17. September 1919 — abgedruckt in der Darmstädter Zeitung vom 1. Oktober 1919 — nut Wirkung vom 1. Januar 1920 das Folgende: ece Dur Ziegeleierzeugnisse werden folgende Richtpreise festgesetzt: Backsteine (Hiutermanersteine)......150 Mk *) Backsteine (ausges. Vormauersteine) . . . 150 Mk *) Lehnisteine......... ■ . 85 Mk> Mlinfer. (bis zu 300 Kg. Druckfestigkeit) . . 160 Mk *) Hohl lerne (Normalfornrat).......170 Mk *) Hohlsteine 10/12/25 ......... 230 Mk *) Hohlsteine 10/14/25 ......... 280 Mk *) Biberschwänze 15/31.......' iso Mk *) Biberschwänze Reichsformat .■ . . '. . 240 Mk *) Biberschwänze 18/38 1. Sorte...... 260 Mk *) 2. Sorte...... 245 Mk.*) Falzziegel 1. Sorte......... 400 Mk.*) 2. Sorte ........ 390 Mk *) Tie Preise verstehen sich „aufgeladen auf Waggon oder Wagen ab Ziegelei" für unverpackte Ware.' Für Verpackungsmaterial sind für 10 Tonnen 3 Mk. Preiszuschlag zulässig, ausgenommen für Hintermauer stmne. Soweit die Veräußerung von Ziegeleierzeugnissen in Friedenszeiten durch dm Händler üblich war, darf ein Händlerzuschlag sich Backsteine von höchstens 5 Prozent und für Dachziegel von höchstens 10 Prozent der obigen Richtpreise berechnet werden. Vermittlern und Agenten steht der Händlerzuschlag n i ch t zu Verkaufsvereinigungen von Ziegeleien sind nicht berechtigt, den Händlerzuschlag zu erheben, sie bürfen eine Vergütung ihrer tatsächlich entstandenen Unkosten, sofern Sonderaufwendungen diese rechtfertigeil tonnen, für Backsteine bis zu 4 Prozent und für Dachziegel bis zir 8 Prozent des Rechnungsbetrages verlangen. P r e i s e f ü r Z e m e n t: Tie Süddeutsche Zmimtverkaufsstelle Heidelberg gibt an die Händlersirmm dm Zement zu folgenden Stationsfrankopreiseu ab: 21,80 Mk. die 100 Kg. in Stoffsäcken zn 50 Kg. einschließlich Hinterlegungsgebuhr für Stoffsäcke, 19,80 Mk. die 100 Kg. in Papiergetvebesäcken einschließlich Papiergewebesäcken, 19,40 Mk. die 100 Kg. in Papiersäcken zu 50 Kg. einschließ- Papiersäcke. Für Stoffsäcke tritt eine Rückerstattung von 1,80 Mk. für das Stück nach Rücksendung ein. Papier- und Papiergewebesäcke werben *) Richtpreis für 1000 Stück,