Nr. 164 II. November 1920 Wuchers. -^VeÄehr des Schleichhandels und des Betr.: Einrichtung von Fortbildnngsschi,lfpatkassen. An die Schulvorstände des Kreises. Angesichts des bevorstehenden Beginns des Fortbilduiigsschnl- nnternchts lenken wir Ihre Ansmerkfamkeit wiederholt au die ,wrtbih,ungsichultparkcitscn. wa unter den gegenwärtigen Zeit- u in standen die jungen Leute fvrtbtlduugsschulpfltckftigen Alters qrö- steren Berbumst als wnft erzielen, liegt es im erzieherlichen und r CJ1 Lerche, baß sie zu Spareinlagen veranlaßt lueiben. Sie tverden sich hierzu um so williger entschließen Iwenn ihnen leicht zugaiigiliche Einrichtungen geboten werden Da Wo .es die Berhaltuisje irgend gestatten, wird deshalb die Einrichtung von. Fortbildungsschulsparkassen dringend empfohlen. Ueber die Einrichtung und Leitung solcher Kassen finden Sie entsprechende Auleilnng in der ihnen unter dem 6. September 1912 Übersandten Schrift „Praktische Jugendpflege von Reinirkens" ferner machen nur Sie zu dem gleichen Zweck auf die lPfennigsparkasse der Bezirkeiparkaise Gicsteu aufmerksam. w H °er .Sie wollen uns bis 1. Dezember 1920 über das Veranlaßte vVl LU./L-vil e ( Gießen, den 5. November 1920. Kreis-Schulkd m Mission Gießen. Dr. Usinger. ®etr.: Personenstandsaufnahme auf 15. November 1920 Au den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- mersterelen der Landgemeinden des Kreises. Zur,Vorbereitung her Veranlagung zur Einkornmen- stener |ur die Rechnungsjahre 1920/21 hat der Reichsministcr kCme der feiten st audsau fnahme gemäß § 167 der Rercksabgabeordnung für das gesamte Reichsgebiet nach dem Stande vom 15. November 1920 an mit der Maßgabe angeordnet deren vollständiger Durchführung in einzelnen Gemeinden algelehen werden kann, trenn das int letzten Jahre aufgestellte Perwnenoerzeichnts ohne weiteres vollständig auf den neuesten Stand ergänzt werden kann oder wenn in anderer Weise eine äug’ riichen.be Feststellung der' steuerpflichtigen Personen sichergestellt s^ >wwieweit danach im einzelnen die angeorduete Semiten- unterliegt der Entscheidung des 3uslmlolgen r!andesfluanA,amtes. Durchführung der Per w neustaudsaufnalime wurden bäLf’snr beS §-2*2 A O..die Gemeindebehörden betraut. Diese haben dajur zu sorgen, daß von jedem Wohnungsinhaber einer Gemeinde eine Wohnungsliste aufg-stellt und diese zusammen mit . den übrigen Wohnungslisten für ein Grundstück von dessen Besitzer mit einer Bescheinigung bei der Gemeindebehörde spätestens bi« ai/EÄr beitimmenden Zeitpunkt eingereicht wird. ~?'e c 1 udebehvroen haben auf Grund dieser Wohnungslisten em Personenverzeichms für ihre Gemeinde oder, 'meint die Gemeinde mehrere Steuerbezirke eingeteilt ist, für jeden Steuerbezirk aufzustellen uitb dieses nut den Wohnungslisten und den Beschft- »» der Grundstucksbefitzer spätestens bis zum 20. D^ember ferfeiVwÄ'S1W11Jt Neureichen. Im Hinblick auf V?c>. Absatz Z der Reichsverfassung kann die Anchbe des .neltgWnsbekenntntlses tn der WohNtmgsliste unter Androhung der Zwangsmittel des S 202 A. O. verlangt werden -Zur die Wohnungslisten i,sw. sind bestimmte Muster vvrge- loirtebin, die den Gemeindebehörden mit erläuternden Vorschriften vurch die r>-tnanzamter mitgeteilt werden. Diese sind ferner an- de» Gemeindebehörden hinsichtlich der Beschaffung der Lordruckc sur die PersonenseanLsausnahme zur Seite zu stehen ' Dw Ausfüllung der Vordrucke zu tunterrichtew. ^fümg der Vordrucke hat zunächst auf Kosten der Gesichert ist" e ° 8en' beiren flbcc Ersatz durch die Reichskasse ^u- n.b^»^meindebehörden können mit der Persvnenstandsanf- tur Verwaltmigszwecke verbinden und in i'Ä “ Wohnungsliste mit Zustimmung deS Fiuanz- 1^^-' entspieck,e.nde Fragen stellen: bemerkt wird jedoch ansdrück- uw, daf! für die Beantwortung der Fragen für Verwaltnngszwecke dte Zwangsmittel § 202 A. O. nicht angedroht werden dürfen. I ,trtS die Personcnstandsaufnahme ordnungsgemäß und rechtzeitig durchzuftihren. . Gießen, den 8. November 1920 Kreisamt,Gießen. I. V.: Hemmerde. er- augenblicklich auf dem Markt durch Schleichhandel und ^.tuch.r veranlaßte Teuerung und Knappheit mancher Lebens- (I'1? ?autrternH.tte1, Gegenstände des nottoe idigen Lebeus- ^rnViär )atr. llAb- schnitte 17 bzw. 6 ihre Gültigkeit. Nach diesem Zeitpunkt nicht abgerufene Süßstoffmengen dürfen von den Abg!abestellen frei an die BÄ'ölkerung 'verkauft werden. Gießen, beit 8. November 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in yos - Graß. In Hof-Graß ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. : -P (Es wird gebildet ein Sperrgebiet bestehend aus der G e - markungtzof-Braß. •. Das Beobachtungsgebiet bleibt unverändert. Unsere Bekanntmachung vom 25. August ds. Js. in Nr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwmdung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 5. November 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Bckanntmachuug. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Stangenrod. 3n Stangenrod ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. (Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Stangenrod. Zum Beobachtungsgebiet wurde die Gemarkung Lumda beigefügt. Gießen, den 6. November 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Tienstnachrichten des Kreisamtes. In Haarhausen (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Ort und Gemarkung Haarhausen sind Mm Sperrgebiet erklärt taorben. • In Maulbach (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Ort und (Gemarkung Maulbach find zum Sperrgebiet erklärt worden. In der Gemeinde Hitzkirchen (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgbwcheu. Die erforderlichen Sperr- mäßnahmen sind angeordnet. In dem Gehöft der Gebrüder Clous in Wetzlar, Bannst raße 7, dem Hofgut Homburger Hof und in zwei Gehöften der Gemeinde Stockhausen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Schutzmaßnahmen sind augevrdnet. Infolge Erlöschens der Maul- und Klauenseuche ist der Ort und die Gemarkung Ober-Ohmen (Kreis Alsfeld) aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschiedcn. In den Gemeinden Berstadt, Echzell, Gettenau, Heuchelheim und Altenstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaß- uahmen sind aufgehoben. Druck d-r Brübl'schen U«i»«rkitLtr-Buch- und Steindrncker-i R. Bang*. Eistzen.