AmtsverkuMgmgsblatt für die Provmzialdireition Gberhessen und für das Krcisomt Giesten. nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch di- Post zu beziehen gegen Mb. 2.50 vierteljährlich. 78 " 10. Jnni 1920 an'ehemalige vom Handel. - Statistik über Streiks. - Bewährung einer Beihilfe 9 9 9 ' ne)ma UOn ^^0/71. - Bekleidung für russische Kriegsgefangene. - Maul- und Klauenseuche: Quarantäne für ein- _____ ___ geführtes Nutz- und Zuchtvieh. - Feldbereinigung Heuchelheim. Bekanntmachung betreffend Baustioffbeschalfnng. - der 88 1, 4 und 6 der Reichsvemrdnung ovm i. November 191b werden bis auf loeiteres für 10 ho II. Sorte. • (Bei Aufträgen unter 1000 Stück Ziegeleierzeugwisse folgende Richtpreise für je 1000 Stück festgesetzt: Backsteine (Hinter- und Vormauersteine) . . Klinker bis zu 300 Kg. Truckfestigteit . Lehnl steine Hohlsteine (Nornralformay .... Hohlsteine 10/12/25 Hohlsteine 12/14/25 ......... Biberschwänze 15/31 Biberschwänze (Reichsformat) . ■ ' . . Biberschwänze 18/35 I. Sorte II. Sorte Falzziegel I. Sorte m Zuschlag.) .. , 8ür Mauersteine und Dachsteine, die aus Abbruch gewonnen sind, wird em Richtpreis von 60—70% der vorangegebenen Breiie festgesetzt. 400 Mk. 470 Mk. 190 Alk. 480 Mk. 570 Alk. 680 Mk. 480 Mk. ,720 Mk. 780 Mk. 720 Mk. 1130 Mk. 1000 Mk. 1040 Ml. Zement. 500 Mk. 535 Mk. 585 Mk. 680 Mk. 810 Mk. 830 Mk. 920 Alk. _ .-------—-----------------..... ser . 4-ramageröyren mit 50 mm Durchme'ser . Trainageröhren mit 60 mm Durchmesser . Trainageröhren mit 70 mm Durchme'ser . Trainagerohren mit 72 mm Dnrchme ser . Drainageröhren mit 80 mm Durchmesser . Trainageröhren mit 90 mm Durchmesser Tie übrigen Bedingungen sind entsprechend Ivie oben. Tre Preise verstchen sich „ausgeladen auf Waggon oder Wagen ab Ziegelei" für unverpackte Ware. Für Verpackungsmaterial sind für 10 Tonnen 3 Mk. Preiszuschlag zulässig, ausgenommen tnr Hintermauersteme. — Soweit die Veräusserung von Ziegelei- erzeugmssen ut Friedenszeiten durch den Händler üblich war, darf ein Händlerzuschlag für Backsteine von höchstens 5% und sür Dachziegel von höchstens 10% der obigen Richtpreise berechnet werden. Vermittlern und Agenten steht der Händlerzuschlag nicht zu. Verkaussvereinlgungen von Ziegeleien u. a. sind nicht berechtigt, den Händlerzuschlag zu erheben; sie dürfen eine Bergütmrg ihrer tatsächlich entstandenen Unkosten, sofern Sondevau sw en du iige n bteie rechtfertigen können, für Backsteine bis zu 4% und sürDach- uegel bis zu 8% des Rechnungsbetrages verlangen. Für Trainageröhren gelten für 1000 Stück folgende Richtpreise: ^rarnageröhren mit 36 mm Durchmesser . ™" Trainageröhren mit 40 mm Durchweh' Nach Mitteilung der Süddeutschen Zementverkaufsstelle Heidelberg stellt sich ab 1. April 1920 der Zement für Händler frei -roppelwagen der entsprechenden Enipfangsstation tvie fosgt: _ 56,10 Mk. die 100 Kg. einschliesslich, Hinterlegungsgebühr für Stvffs-äcke, 54,10 Mk. die 100 Kg. einschliesslich Papiergewebesäcke, 52,10 Mk. die 100 Kg. einschliesslich Papiersäcke. Für Stosssäcke, welche in gutem Zustande aus Sendungen ab J- “w ds. Js. zurückgeliefert werden, wird die Hinterlegungsgebühr abzüglich Abnutzungsgebühr mit 4 Alk. pro Sack Zurückvergütet. Papier- und Papiergewebesäcke werden nicht znrück- genoinmen. Als Händlerverdienst können obigen Einkaufs- preisen folgende Sätze zugeschlagen werden; andere Vereinbarungen sind bis jetzt behördlich nicht genehmigt: bei Abgabe von 1— 50 Sack 30%, bei Abgabe von 51—100 Sack 20%, bej Abgabe von über 100 Sack 10%. Kalk. . Nach Mitteilung des Deutschen Kalkbundes Nebenstelle Diez a. d. 1,. gelten zur Zeit für Kalk pro,10 Tonnen folgende Preise: Ab Lahnwerken ynXx Waggon Grau- und Weist,stückkalk (10 Tonnen), 2b00 Mk. snr 1 Waggon Sackkalk Phne Säcke (10 Tannen). „ -15 Rheingauwerke qiaR 1 Waggon Grau- und Weitzstückkalk (10 Donnen), 6400 Mk. für 1 Waggon Sackkalk phne Säcke (10 Tonnen). . Ab Kalkwerke Rheinhessens 3600 Mk. für 1 Waggon Grau- und Weissstückkalk (10 Donnen), 600 Mk. für 1 Waggon Kaltäbsälle (10 Tvirnen), nur für ^Tüngerzivecke. Tie Säcke werden mit 4 Mk. je Sack berechnet und von den Kalkwerken nicht mehr zurückgenommen. — Als Händlerzuschlag tann ent Aufschlag von 10% unter besonderer Berücksichtigung der gesamten Spesen berechnet werden. . Ho l z. , . - Vermittelung der zuständigen Kreisbauinspektionen oder stadt. Baupolizeiämtern kann Bauholz zu nachsolgeiiden Preisen sofort frei Waggon Versandstation bezogen werden: Kantholz nach Listen geschnitten . . 925 Mk. je Kubikmtr. Kantholz aus Vorrat 8/8—15/15 cm 875 Mk. je Kubikmtr Kantholz durchschnittlich 915 Mk. je Kubikmtr. Bretter 18/24 mm stark 990 Mk je Kubikmtr. unsortierte Latten 1—2,75 m lang . 800 Mk. je Kubikmtr. scharfkantige Latten 3—4,5 m lang . 1000 Ml. je Kubikmtr. Z u lv i d e r ha n d l u n g e n Legen die Vorschriften der Banstosfbewirtschaftung, insbesondere Ueberschrettung obiger Preise können mit Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren und Geldstrafe bis zu 50 000 Mk. bestraft werden. Ausserdem wird das betreffende Baustoffwerk von weiterer Kohl en- zufuhr bzw. der in Betracht kommmde Händler von der weiteren Banstoffznteilung ausgeschlossen. — Baukostenzuschüsse und andere Reichs- oder staatliche Beihilfen können natürlich nur für Beschaffung von Baustoffen aus Grund obiger Preise gewährt werden uno müssen Zuwiderhandelnde gewärtig sein, daß, bei der Nach- prusung der Verwendung obiger Zuschüsse entsprechende Abzüge gemacht werden. Darmstadt, den 22. Mai 1920 Staatskommissar für die wirtschaftliche Demobilmachung in Dessen. I. V.: Tr. B e r n h e i m Betr.: Darlehnskassenscheine. Air die Gemtitiderechner des Kreises Gießen. Von verschiedenen Seiten ist darüber geklagt worden, dast die umlaufenden Darlehnskassenscheine im Werte von 1, 2 und 5 Mark stckk grotzenteils in sehr abgenutztem und Unsanbereut Zustandei befinden, so b atz schon aus hygienischen Gründen eine häufiger« tfntieuerung ber Scheine geboten sei. Die Wahrnehmung hat dem Reichsbank-Dlrektortum Anlatz zu einer Anweisung an die Rrichs- baukanstallen gegeben, in beschmutztem oder beschädigtem Zustande eingehende Darlehnskassenscheine anzuhalten und aus dem Verkehr zu zieyeit. Wie indessen das Reichsbank-Direktorium bemerkt, gelangen die kleinen Werte der Darlehnskassenscheine int Zcihlungs- verkehr nur m geringem Umfange ait die Reichsbankanstalten zurück, so das; die Einziehung und Erneuerung der Scheine nicht in dem wünschenswerten Maste erfolgen kann. Der angestrebte Zweck wird weieutlich gefördert, wenn die Kassen die bei ihnen eingehenden Zahlungsmittel der bezrichueten Art nicht mehr ausgeben sondern bei sich ansammeln und von Zeit zu Zeit der Hauptverwaltung der Darlehnskassen in Berlin zur Erneuerung einsenden. Hierbei ist noch auf folgendes hinzuweisen: In neuerer Zeit wird umlaufendes Papiergeld vielfach zu Zwecken politischer Propaganda mit Aufschriften, Aufdrucken oder aufgeklebten Zetteln versehen, bereit Inhalt in weiten Bevülkernngs- kretsen Aergernts erregen must. Das Reichsbank-Direktorium hat hwrzu tu einer Veröffentlichung darauf aufmerksam gemacht, bau die ZReichsbankanstalten solche in ungehöriger Weise für den Um» laut untauglich gemachten Scheine nicht ohne weiteres einlösen Die Erstattung des Gegenwertes von Banknoten kann erst nach einer nur bet der Reichs Haupt bank in Berlin ausführbaren und daher mit erheblichem Zeitverlust verknüpften Prüfung der Echtheit der Roten erfolgen. Für Darlehnskassenscheine lehnt die Reichsbank lebe Vermittlung des Einzugs überhaupt ab. Derartige Scheine sind vielmehr von den Eigentümern selbst direkt an die Hauptverwaltung der Darlehnskassen in Berlin zur Prüfung und Umwechselung einzusenden. Zur Unterstützung der Reichsbank in ihrem Vorgehen ist es geboten, daß die öffentlichen Kassen die Annahme solchen Papier'- geldes verweigern und bei Gelegenheit auch auf das Publikum dahingehend emwirken. Gtest en, den 29. Mai 1920. Kreisamt Giesten. I. V.: Weicker. 2 ■offen. die Entwürfe iibcr den Durchstich des Bieberbachs unterhalb Heuchelheim jolvie den Durchstich deS Kropbach in Flur II itiib III itc&if zugehörigen Beschlüssen der Bollzugskom- iniilioil und des Gemeinderats vom 28. Februar 1020 BckKitnLmachung. Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim; hier: Durchstich des Koop- und Breberbachs. Zn der Zeit vom 10.. bis einschließlich 25. Zuui lfd. I« regen aus der Bürgermeisterei Heuchelheim mährend der Ge- lchaftsstunden zur Ernsrcht der Beteiligten Druck der Brüht'scheii Uuwersitäts.Buch- und Srciudruckerei. R.'Laiior. Bichsn. Bekalltttmachnttg. Nach Mitteilung der Direktion des Gefangenen la ae es in Niederzwehren kommen in letzter Zeit wieder täglich russische Kriegs-; gefangene rn das Lager, um Kleider umzutauschen, ohne daß ne von emem Deutschen begleitet werden. ' . Wir Wersen daraus hin, daß es verboten ist, Russen, die nach wie vor Kriegsgefangene sind, ohne Begleitung dorthin »zu schicken Lat em Kriegsgefangener Kleidung nötig, so hat der Arbeitgeber- -oder ein von. Ihm Beauftragter die Kleidung'zu holen Kriegsgefangene, die trotzdem allein zu denr Zwecke ins Laaer geber^ie^ablE Surnckbehalten, bis der benachrichtigte Arbeit-, Gießen, den 7. Juni 1920. ________ Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß. - Tagfahrt zur Entgegennahme.von Einwendungen hiergegen fiiidet auf dem Rathaus zu Heuchelheim am 3 Samstag den 26. Juni 1920, vorm. 9_10 11 hr ftott wozu ich die Beteiligten mit dem Aufügen eiulade, daß die Nrchterfcheiuendcn nut Einwendungen ausgeschlossen sind. Mie Einwendungen sind schriftlich einzureichen. Am gleichen ^age findet daselbst vormittags 10—11 Uhr Xentttn zur Entgegennahme der Wünsche, die die.Beteiligten für die Bildung der neuen Erfatz gr,mdstücke geltend machen wollen, statt. . f ,~'lc -wnnfche find schriftlich einzureichen und müssen angeben welche alten nach Flur und Nummer zu bezeichiieud«i Grundstücke zufammengelegt werden sollen und bei welcher altM Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll. 5 1 .,in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben feinen Anspruch auf Berücksichtigung. F r i e d b e r g, den 30. Mai 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Schnittspahn, Negierungsrat. Vorschriften (insbesondere der zii 3 und 1 gegebenen) beauftragt und werden hiermit angewiesen, sich dabei mit den Bahnhofsvorstanden zu verständigen. gleicher Weise wird die Quarantäne für alle in den Freistaat Hesfen eingeführten Schafherden angeordnet. Die Ileventagige Quarantäne ist in einem abgesonderten Stall oder auf einer abgesonderten Weide zu vollziehen, die von anderen Wiedertauern und Schweinen nicht Betrete« wird. ®er Durchtrieb tvanderndcr Schafherden durch den otaat ist verböte n. : Schafherden, die in den letzten Monaten innerhalb einer Heimchen Gemarkung zur Weide gegangen sind, dürfen diese Ge- sie nicht an einer nahegelegenen Eisenbahnstation innerhalb derfelben Gemarkung verladen werden, nur verlassen wenn ihre Scuchensreiheit durch den beamteten Tierarzt' testgestellt ist. Das Wandern der Herde wird nur auf kurze Strecken und nur unter ver Bedingung von uns gestattet werden, daß die Herden “Z1”. bezeichneten Straßen einhatten und das; den cho izeibehoichen beriemgcit Orte, durch deren Gemarkungen sie wandern, 24 Stunden vorher davon Airzeige gemacht wird. Sind (iiSh ^lhafherden länger als 3 Tage nach der letzten amts- kuraiztlichen Untersuchung untestwegs, so muß die Herde durch den zuständigen beamteten Tierarzt erneut untersucht werden. m 91 diejenigen Vorschriften, tv eiche infolge der Maul- und vi n-hPH C>!inS >ur Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete erlassen worden sind, bleiben unberührt. ,10. ZuwiderhEndlungens werden gemäß § 74 ft. des Reichs- vwyfeuchengesetzes bestraft. 1 Gießen',' den 8. Juni Kreisamt Gießen. I. B.: v. G e m m i n g e n. Betr.: Wie oben. Au das Posizeiumt Gießen, die Bürgermeistereien der Land- gcnicludei! des Kreises, das Poüzcikomiiiissarint Arnsburg und die Geiidurincrie des Kreises. des vcrmchrteu Auftretens der Maul- und Klauen- 'r Verfügung des Ministeriums des r 2 ) L, 9svrlÜmf fltr ^Ucntliche Ge,undl)eitspflege) vom 9. Jan. Jit. M. d II 146 geiiHi; dem Ausschreiben zu an' * 11 Go0z vom 30. Dezember 1911 die obenstehen- • ^"Oeoronet ite Bürgermeistereien haben die- „>d — auch durch Aushang — bekauntzumachen und ^etciligle noch besonder^ daraus hinzuweisen. Tie in ihrem Bezirk befindlichen Eisenbahn st ationen sind entsprechend ebenfalls rn Kenntnis zu setzen Von, der Einstellung von Vieh iÄ rammte nt unigelMb tem siiitäubigcn KreisveterinäratnL Meldung, zu macijcn. J Tie Gendarmeriestatwuen werden damit beauftragt, die ae- o Dnnehaltnng der getroffenen Maßnahmen schärfstcns zu p1^1 ieit "nd im oalle von Zuwiderhandlungen. Anzeige zu Gießen, den 8. Juni 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e nt m iitge ii. ... Bekaniltmachttng. Sletr.: Maul- und Klauenseuche; hier Quarantäne für eingeführtes Nutz- und Zuchtvieh. .„..S1, dec im Kreise herrschenden Maul- und Klauenseuche werden folgende Anordnungen getroffen: de». Krcis ,vou außerhalb Hessens eingeführt ' ? und Zuchtvieh ist einer siebentägigen Quarantäne u r.ft ,f netL ^'ece^iind, wo irgena es angängig ist, mög- ® “'u'lten' D/t (bzw. totnU) unterzubringen, wo kein sonstiges Klauenvieh gehalten wird. in Quarantäne stehende Vieh darf nicht eher weggebracht werden, bis nach Ablauf der Quarantän.'frist nach dem Zeugnis ' de» beamteten Tierarztes die Seuchenfreiheit der Tiere sestgestellt ist. ibeoor die Tiere nach Ablauf der Quarantänefrist für seuchenfrei erelart sind, dürfen die Stallungen, in denen sie untergebracht sind, von fremden Personen nicht betreten werden (§ 154 Abs. la gesetz) ^^^^i-ciusfuhrungsbestimmungen zum Reichsviehseucheu- ; 2- Die der Quarantäne unterliegenden Tiere sind tunlichst Mn vor ihrer Einfuhr, jedenfalls aber vor ihrer Einstellung der Orispolizeibehorde des Ortes anzumelden, in dessen Gemarkung die .^^llung erfolgen soll. Anmeldepflichtig ist jeder, der die Tiere einfuhrt oder einführen läßt, einerlei, ob dies für eigene Rechnung ober für Rechnung anderer oder in anderer Auftrag geschieht.. ,3 • Mit der Eisenbahn an kommende Biehtransporte dürfen vom Bahnhofe durch den Empfänger, dessen Beauftragten oder den die -viere Einfuhrenden noch sonst einen anderen nicht eher weg- gebracht werden, bevor dieser bei der für den Bahnhof zuständigen ^rtspolizeibehorde sich darüber ausgewiesen hat, daß entweder die -viere einer Quaraiitänevorschrift nicht unterliegen, oder daß sie an „ihrem Bestimmungsort für die Quarantäne angemeldet sind (Ziffer 2). 4- Wer Wiederkäuer und Schweine innerhalb des Kreises auf ^Z?"b?hn verladen oder einen an einem hessischen Bahnhof auf * D.ec Eisenbahn angekommenen Viehtransport mit demselben oder emem neuen Frachtbrief nach einer anderen hessischen Eiseubahn- nntpn weiter abfertigen lassen will, hat dies bei der für den Bahnhof zuständigen Ortspolizeibehörde anzuzeigen und sich bei ihr aber die Herkunft der Tiere ausznweisen. Diese Polizeibehörde hat oem Bahnhofsvorstand alsbald anzuzeigen, ob den Vorschriften ent» Wroctjcn ist und die Tiere ausgeladen oder abgesandt oder weiter- befordert werden dürfen. .. 0. Die für die Bahnhöfe zuständigen Polizeibehörden iüerben hierdurch mit der lleberwachnng der richtigen Einhaltung der obigen Bekantttmachttttg. «»MÄ&ÄÄ Sä“ 3ÄÄ - “Ä* Gießen, den 5. Juni 1920. _____________Kreisamt Gießen. I. V.: We Id er. Betr.: Statistik über Streiks. Qül die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. .. Soweit Sie unsere übergedruckte Verfügung vom 21. Mai it’t s-S‘ 1POC^ CL'.k^lüt Haben, erinnern wir hiermit an deren Erledigung m tt.Fr i st vo u b rei Ta g.en Gießen, den 5. Juni 1920. _________Knisamt Gießen. I. V.; Hemmerde. Betr.: Gewährung eil,er einmaligen Beihilfe an ehemalige . Kriegsteilnehmer von 1870/71. K ltgL _ An die Herren Gemeinderechiier des Kreises. ‘fH^'^nen, denen die übergedruckte Verfügung vom 14. Mai ds. Js. zugegangen ist- und die mit deren Erst- .^Tage/erinnett?"'E'^'^^ firtb' toecbm hieran mit Frist von Gießen, den 5. Juni 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß.