AmtrverkjjndigungZblatt für die Provinzialdirektion Gberhessen und für dar Kreisamt Eichen. »ach »tbatf: Montqq. ‘Dienttaq, Do«ner,t«q und Rreitaq. Nur durch die Poft ,u bestehen qtqen MK. 2.50 vierleljShrlich. Nr. 179 9. Tv^einber 1920 Vorauszahlungen auf das Reichsnotopfer - Ausstellung der Gemeinde-, Mark- und Stiftungs-Voranschläge für 1921 - *B°>^affung der Snventargegenstande. - Statistik der Streiks und Aussperrungen. -%.e «unbgame' der Feld- 9 0 en n" Viehseuchen. - Dienstnachrichlen des Kreisamtes. - Feldbereinigungen Neinhardsham, Londorf und Ettingshausen^ - 'Reinigung der Fußst ige von Schnee und Lis. Bekanntmachung. Betr.: Vorauszahlungen auf das Reichsnotopfer. In »efien werden Kriegsanleihen zur Entrichtung des Relchsnotopsers angenommen von den Bezirkskassen, den mit Vorsehung von Bezirkskassengeschästen betrauten Kaßestelleu, der hessischen Landeshypothekenbank in Darmstadt, den Bezirkssparkasseu Heppenheim und Giessen und der Bezirksspmkasse sür die Landgemeinden des Kreises Worms. B a r z a h l u n g e n auf das Reichsnotopfer können geleistet werden bei den R ichsbaukanstalten, den Bez.rls'kassen, den mit Vorsehung, von Bezi.kskassengeschäften betrauten Kassenstellen, der städtischen Sparkasse in Darmstadt, den Bezirkssparkassen Groß-Umstadt, Heppenheim, Lorsch, Alsfeld, Gießen und Laubach, der Kreissparkasse Bingen und der Bezirks- sparkasse für die Landgemeinden des Krei.es Worms. Hierbei wird nochmals besonders darauf hingdiviesen, daß. sür die noch bis 31. Dezember ds. Js. bar gezahlten Beträge 4 vom Hundert als Vergütung gewährt und nachweislich selbst gezeichnete Schuldverschreibungen, Schluldbuchfocderungen und Schatzanweisungen der Kriegsanle.hen des Deutichen Reichs bis zum 31. Dezember ds. Js. und zwar die 4VzProzentigen Schatzanweisungen der 4. und 5. Kriegsanleihe zum Werte von 90,50 Mk. sür je 100 Mk. Nennwert, alle übrigen Stücke dagegen zum Nennwert, angenommen werden. Jedoch vermindert sich der angegebene Annahmewert um den für die Zeit vom 1. Jgiruar 1920 bis zu dem Beginn des Zinsenlaufs der mitübergebenen noch nicht fälligen. Zinsscheine sich berechnenden Zinsbetrag. Eine Verlängerung der Frist, binnen welcher selbstgezeichnete Kriegsanleihe zu dem vorbezeichneten Vorzuaskurfe in Zahluno gegeben werden kann, wird n i ch t stattf nden. ( Darmstadt, den 2 Dezember 1920. Landesfinanzamt, Abteilung für Besitz- und Verkehrssteuern. Hellwig. B e t r.: Die Ausstellung der Gemeinde-, Mark- und Stiftungs- Voranschläge sür 1921. An die Bürsttrincistercicn der Laiigcmeindcn und die VJfarf-- und Tliftmigdvorstlindc des Kreises. Soweit rwch nicht geschehen, empfehlen wir mit der Aufstellung der Voranschläge alsbald zu beginnen. Hierbei ist Folgendes besonders zu beachten: 1. Die z. Zt. .durch die Regierung geführten Verhandlungen wegen Regelung der Gehalte und Vergütungen der Gemeinoe- beamten mit Wirkung vom 1. April 1920 ab sino noch nicht abgeschlossen. Es sino deshalb mindestens die von uns durch Verfügung vom 11. Juni d. I. in Vorschlag gebrachten und vom Gemeinderat angenommenen bzw. — soweit Verwaltungsstreitverfahren schweben — demnächst vom Kreisausschuß zu bestimmenden Sätze wiederum einzustellen, wobei es sich dringend empfiehlt, im Voranschlag noch einen weiteren besonderen Betrag vorzusehen, weil anzunehmen ist, daß die demnächst auf gesetzlicher Grundlage zu zahlenden Sätze höher sein werden, wie diejenigen unserer oben erwähnten Verfügung. 2. Wenn auch in Art. 14 Ziffer 3 oes Aussührnngsgefetzes zum Landessteuergesetz Ersatz der persönlichen Schul- und Polizeikosten bereits sür das Jahr 1920 zugesagt ist, so werden diese Kosten doch noch sür 1921 (unter Wahrung der Erhöhumgen gemäß Ziffer 1) vorzusehen fein, weil die hierüber geführten Verhandlungen ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind. 3. Als Anteil an der Reichseinkommensteuer ist vorerst der Ihnen durch unser Ausschreiben vom 20. v. Mts. (Amtsverk- Blatt Nr. 1711 bekanntgebene Betrag unter Rubrik 49 in Einnahme zu stellen. Der zur Deckung der Ausgaben -noch weiter erforderliche Betrag ist unter Rubrik 61 vorzusehen. Bezüglich des Ausschlags. dieses Betrags hat der Gemeinderat einen besonderen Beschluß zu fassen, der dem Voranschlag in Abschrift beizulegen ist. (S. hierzu unser Ausschreiben vom 21. Oktober d. Js., Amtsverk.-Blatt Nr. 154.) Anfügen wollen wir, daß nach Art. 14 Ziffer 2 e des AuSsührungsgcsetzcs zum Laudessteuergesetz hie Gemeinden, die Grund- und die Gewerbesteuer mindestens in gleicher Höhe wie in 1919 erheben müssen, wenn sie Ansprüche aus Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock erheben wol'en. Dies wird wohl sinngemäß auch sür die Erhebung der Gemeinde- umlagen für 1921 Anwendung zu finden haben. 4. Soweit auf Grund unseres Ausschreibens vom 15. o. Mts. (Amtsverk.-Blatt Nr. 168) die Einführung der Vergnügungssteuer beschlossen worden, ist, so ist unter Rubrik 48 ein entsprechender Betrag in Einnahme vorzusehen. Sollte eine Vorsehung nicht für erforderlich erachtet werden, dann ist dies anzumerken. 5. Es wird darauf hingewiesen, daß für Halten der Fort- büdungsschule im Rj. 1921 mindestens 6Mk. sür die Stunde und für Halten des Hanoarbeitsunterrichts in kleineren Gemeinden mindestens 80 Mk., und in größeren Gemeinden mindestens 100 Mk. sür bie, Wochenstunde vorzusehen sind. 6. Unter Rubrik 46 ist ein entsprechender Betrag für Kapitalertragssteuer und Warenumsatzsteuer vorzusehen. Schließlich machen wir noch daraus aufmerlsam, daß wir aus Speisung von Wafserleilungs- uno Mobiliarerneuerungsfonds bestehen müssen, weil dies durch die weiteren Preissteigerungen bedingt ist. Die hiernach fertig gestellten Voranschläge send uns bis zum 15.Januar 1921 vorzulegen. Gießen, den 4. Dezember 1920. Kreisamt Gießen. Dr. Ufinger. Betr.: Erwerbslosenfürsorge: hier: Veschaffmig der Juvcntar- gegenslände. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Das abschriftlich nachstehende Äusfchreiben des Hernr Rcichs- arbeitsministers vom 21. Oktober zu Sir. Io 8222/20 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit und bemerken dab.i, daß auch der hcsniche Staat ein Eigentumsrecht von an oeu etwa aus Mitteln der Erwerbslosensürsorge beschafften Gegenstände!! hat, das in gleicher Weise, wie beim Räch abgelöst werden kann. Wir veranlassen Sie daher hierdurch, bei der Nachtvcifung für den Monat Dezember 1920 ein Inventarverzeichnis der aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge beschassten Gegenstäude mit solgenden Angaben vorzulegen: Spalte 1 Benennung des Gegenstandes, Spalte 2 Anschaffungsjahr, Spalte 3 Anschassungskösten, Spalte 4 Reichsanteil von 6/i2 aus Spalte 3, Spalte 5 Staatsanteil von 4/12 aus Spalte 3. , Am Schlüsse ist folgende Bescheinigung zu erteilen: „Die Richtigkeit obengenannter Angaben wird hiennit amtlich bescheinigt. . 7 . . . ., den. . . . 1920. Hessische Bürgermeisterei. , Falls der Reichs- und Staatsanteil in der vorgeschlagenen Weise abgelöst werden soll, so kann der entsprechende Betrag bei der Dezember-Nachweil'ung in .Abzug gebracht werden, was besonders ersichtlich zu machen ist. Vom 1. Oktober ds. Js. ab dürfen Anschaffungen von Jn-- ventargegenstäuden nicht mehr auf die Reichs- und Staatsmittel der E.werbslosenfürsorge übernommen werden. Gießen, den 4. Dezember 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: vr. H e ß. Abschrift! Nach den Feststellungen der Reichskontrolleure für die Er- werbslosenfürsorge ist in fast allen Gemeinden für die Geschästs- stellen der Erwerbslosenfürforge Inventar beschafft worden, das aus Mitteln der Erwerbslosensürsorge bezahlt worden ist. Nach § 4 Absatz 1 der Verordnung über ENverbslosenfürsorge bringt das Reich secl)s Zwölftel der Kosten für die Erwerbslosensürsorge auf; die Jnventarstücke sind also zur Hälfte Eigentum des Reickws. Ich bitte daher ergebenst, veranlassen zu wollen, daß die Gemeinden über das von ihnen beschaffte Inventar eine laufende Aufstellung führen. . Im übrigen wäre es mir erwünscht, wenn die Gemeinden den Ncichsanteil an den Anschaffungen ablösen würden. Dabei will ich, im Einvernehmen mit dem Herrn RcickSmKister der Finanzen zulassen, daß bei Gegenständen, die in’ben Jahren 1918 und 1919 beschafft worden sind, 30 Prozent, bei Gegenstände!!, die im Jahre 1920 beschafft worden sind, 15 Prozent des Reichsanteils für die Abnutzung abgesetzt werden. Ich bitte, die Ausstellung über das Inventar bei der nächsten Abrechnung der Gemeinden anzusordern und ebenso gegebenenfalls die Erklärung der Gemeinden darüber, in welchem Umfange sie den Reichsanteil im 2 Bekanntmachung. Betr.: Maul- uud Klauenseuche. . In Harbad, und Lindenstruth t|t bic Seuche erloschen. Die Gemarkungen Harbach und Lindenstruth werden aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dein Beobackstungsgebtet angeglledert. ■ Gieße n, bett'l. Dezember 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. Dicnstnatürichten des Kreisamtes. Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Ober Hessen am 4. Dezember ^920. - Im Kreis Gießen: Grünberg, Gnßen, Hungen, stein- heim, Trais-Horloff, Londorf, Langb, Annerod, Mamzlar, ^aub- ringen, Climbach, E tingshnisen, Hattenrod, Großen-Bu>eck. Munster, Odenhansen, Nieder-Bessingen, Lang-Gons, Ober-Bemngen. Villingen, Allenborf a. Lba., < Watzenborn-Steinberg, Lauter, Stangenrod, Hvf Graß, Kesselbach, Rabertshausen II, Lich, Lollar. Im Kreis Alsfeld: Nieder-Ofleiden, Nleder-Gemiinden, Arnsheim, Alsfeld, Münch-Leusel, Vadenrod, Burg-Gemunden. Dannenrod, Storndorf, Gontershausen, Haarhausen, Maulbach. Bernsburg, Wahlen, Ruhlkirchen. Hopfgarten, B erdenrod, Wal- lersdorf, Grebenau, Altenburg, Elpenrod, Eudorf, Gleimenhain, Leusel, Rainrod, Schwabenrod, Schwarz, Seibelsdorß Im Kreis Büdingen: Hof Ronneburg, Himbach, Meters, .Lindheim, Lang.-Bergheim. Haingründau, Altenstadt, Bellmuth, Glauberg, Eck,zell, Büdingen, Oberau, Ho, schleiseld seid (Dauernheim), Geiß-Nidda, Stockheim, Bleichenbach, Hnm- chen, Eckertshausen, Hof Konradsdorf. Rohrbach, Rodenbach, Mit- telgründau, Nieder-Mockstadt, Unterschmittm, Wenings, Unter» Widdersheim, Büches, Calbach, Erbacher Hof, Hirzenhain, B>nd- sachscn, Leibhecken, Hof Engelthal. Alt-Wiedermus Heeghnm Höchst a.N , Vonhausen, Hof Leustedt, Gelnhaar, Wolf,Obm- Mockstabt, Ranstadt. Bingenheim, Düdelsheim, Lorbach, Blofeld Ortenberg, Grund-Schwalheim, Hof Ob.-Dauernheim, Anlendie bach, Tiergarten, Dauernheim, Allshausen, L>chwickart-Hansen.Koh den, Wallernhansen, Borsdorf, Ktstenrod. Usenborn. Nidda, Eckerts born, Rommelhausen, Diebach a. H., Bifles, Ober-WibberBieim. Im Kreis Friedberg: Kaichen, Beienheim, «tamm- heim, Weckesheim, Assenhcim, Massenheim, Ober-Erlenbach, .t)ar- Bekanntmachung. / Betr.: Maul- und Klauenseuche in L i ch. In Lich ist die Maulo und Klauenseuche aintüdji festgestellt m°rES wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der 'Gemarkung Lich. Das Beobachtungsgebiet bleibt unverändert. Unsere Bekanntmachung vom 25. August ds. Js. in Nr. 122 des Amtsverkündigungsbla.tes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Stra;cn geahndet, wenn sre wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 3. Dezember 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. _ - Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Queckborn. In Queckborn ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden. , . " , „ , . 3 . Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Queckborn. Das Beobachtungsgebiet bleibt unverändert. , „ , ~ Unsere Bekanntmachung vom 25. August ds. Js. in Nr. 122 des AmtsverkündigungSblaltes findet sinngemäße Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die erlas, encn Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. Gießen, den 6. Dezember 192(1 Kreisamt Gießen. I. B.: W e l ck e r. ____ Inventar abzulösen b e ab fickst igen. Der entsprechende Betrag wäre dann von der Abrechnung abzusetzen. Vom 1. Oktober 1120 ab dürfen Anschaffungen an Inventar nicht mehr auf die Reichsmittel der Erwerbslosensürsorge über» nominell werden. SSetr. ■ Statistik der Streiks und Aussperrungen. An Die Büraei meisterten der LandnemeinDen des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 6. Juli ds. Js. (Amtsverkündigungsblatt Nr. 95) empfehlen wir Ihnen, uns gegebenenfalls bis zum 5. Januar 1921 Bericht zu erstatten. Formulare hierzu können bei uns angefordert werden. Gießen, den 6. Dezember 1920. __Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerde, z_______ Betr.: Die Rundgänge der Feldgeschworenen. An Die Bürgermeistereien Der Landgemeinden Des Kreises. Soweit unsere Verfügung vom 11. Oktober 1920 (Amts- verküiidigungsblatt Nr. 149 vom 15. Oktober 1920) noch nicht erledigt ist, sehen wir der alsbaldigen Erledigung entgegen. Gießen, den 6, Dezember 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Hem werde. heim, Ober-Florstadt, Nieder-Wöllstaot, Okarben, Ockstadt, Iber Wöllstadt, Ostheim, Nieder-Wcisel, Wisselsheim, Niceer-Rosbad), Butzbach, Griedel, Friedberg-Fauerbach, Nieder-Eschbach staben, Bönstadt, Dauernheim, Södel, Nieder-Florstadt, schwalheim, Ober-Rosbach, Wölstrsheim, Groß-Karben, Bruchenbrücken, Petterweil, Bad-Nauheim, Steinfurth, Ilbenstadt, Rockenberg, Rod- gen, Fauerbach v. d. H., Friedberg, Rooheim, Rendel Im Kreis Lauterbach: Schliß, Hopfmannsseld, Eichel- Hain, Bernshausen, Angersbach, Engelrod, Dirlammen, Hörgenau, Radmühl, Lauterbach, Uetzhausen, Queck, Rixfeld, Salz, Crainfeld, Bermutshain, Nieder-Moos, Stockhausen, Frischborn, ^i>m- bach, Mehlos-Gehaag, Zahmen, Landenhausen, Ober-Moos, stutz- dorf, Metzlos, Sandlofs, Unter-Wegfurth. Im Kreis Schotten: Michxlbach, Ulfa, Ober-Seiberten- rod, Ober-Schmitten, Nieder-Seemen, Rainrod, Ober-Seemen, Gonterskirchen, Lardenbach, Eichelsdorf, ■ Mittel-Seemen, Schotten, Klein-Eichen, Ruppertsburg, Wetterfeld, Laubach, Breungeshain, Wingershausen, Ober-Lais, Betzenrod, Stumpertenrods Hart- mannshain, Steinberg, Glashütten, Altenhain, Eschenrod, Einarts- hausen, Eichelsachsen._____________________________________ Bekanntmachung. Betr.: Fcldbereinigung R ein h ar ds ha in: hier: allgemeiner Melioratiousplan. Der auf Mittwoch den 15. Dezember l. Js., vormittags 10 bis 11 Uhr anberaumte Reklamationstermin wi.d a s Donnerstagden 16. Dezember 1920 vormittags 10 — 11 Uhr verlegt. Friedberg, den 4. Dezember 1920. Der Hessische Felvbereinigungslvmmissär: _________________SchnittsPahn, Regieningsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Londorf; hier: Zuteilungsplan. . Der auf Donnerstag den 16. Dezember l. Js. angesetzte Termin zur Vorzeigung der neuen' Grundstücke wird auf. Freitag den 17. Dezember 1920 vormittags 8 Uhr verlegt. Friedberg, den 4. Dezember 1920. ' , . Ter Hessische Felöbereinigungskvmmissär. S ch n i 11 s v a b u. Regiernnasrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen In der Zeit vom 18. bis emschlieglich 31. Dezember 1920 liegt aus dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Ettingshausen: . , o. ., , das Projekt über Regulierung einer Teilstrecke des Aelchers- backes nebst Beschluß vom 9. Oktober 1920 zur Einsicht der Bete.ligten offen • Einwendungen h.ergegen lind bei Meldung des Ausschlusses während der Offeulegungszeit bei der Hestischen Bürgermeisterei zu Ettingshausen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 4. Dezember 1920. Der Hessische Felvbereiniguugskommissär: S ch n i t t s P a h n, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Reinigung der Fußsteige von Schnee und Eis Tie Eigentümer von an die Strage grenzenden Grundstücken machen wir erneut auf die ihnen oiuLg.nbe Pf.icht der Reinigung der Fußsteige von Schnee und Eis ausmerksam. Der srischgefallene S ch n e e ist alsbald nach Beendigung des Schneefalls und wenn dieser während der Nacht stattgefunden hat, längstens bis 8 Uhr vormittags von dem Fußsteig zu ent,erneu, und zwar muß der Fußsteig in seiner ganzen Breite bis zur Fahrbahn schneefrei gemacht werden^ . . Bei fortdauerndem Schneefall ist diese Reinigung w o,t als nötig zu wiederholen. ! . . , . Wenn auf den Fußsteigen Glatteis oder infolge andauernde Schneefalls, Frosteinwirkung oder aus sonstigen Ursachen Schnee- und Eisbuckel sich gebildet haben, so daß die Fußsteige schwer zu begehen sind, müßen diese in einer Breite von mindestens einem Meter mit Saud, Kies, Sägemehl ober anberent geeigneten Material ausgiebig bestreut werben. Das Ausstreuen von Wfällen, Schlacken ober sonst ungeeignetem Material ist verboten. Nack eingetretenem Tauwetter sind die Fußsteige unter Ber- meibung von Beschädigungen gründlich zu reinigen. Hierbei ist zu beachten, daß nach den Vorschriften für den Verkehr und den Schutz der städtischen elektrischen Straßen- stahn S ch n e e und E i S auf bas B a h n p l a n u m oder dicht an bas Gleis nicht abgeworfeu werben bÖ ^Tie^Polizcibeamten sind angewiesen, den Befolg zu überwachen und nötigenfalls Strafanzeige zu erheben. Gießen, den 7. Dezember 1920. Polizeiamt Gießen. Lauteschläger. Dru-ä hsr 'Bräh!"•*»" Uniserfitätr-Buch- UN» Sitinfcruikerei. R. Lau«e,