AmtsveMMgmgMaLt für -re provinzialdirektion Gberheßen und für das Kreisamt Eichen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. Nr. 60 6. Mai 1920 Jnhalts-Uedersicht: Reichstagswahl. - Dienststunden des Chemischen Untersuchungsamts. — Nadelsiammholzverllauf. - Baustoffbewirtschastung; vieiv oement. — Krerssatzung. — Todesursachenstatistik!. — Bestellung von Nährmitteln. — Brennstoffversorgung. 4 Teuerungszulagen. — Er- werbslosensürsorge. — Gebühren der Bauschätzer. — Verwendung von Traß als Streckungsmittel von Zement. — Iurückführung rumänischer Kriegsgefangener. - Russische Kriegsgefangene. — Viehseuchen. Bekanntmachung. 23 e t r.: Tie Reichstagswahl 1920. Tie nachstehende Bekanntmachung des Hessischen Gcsamtmini- sterinms vom 3. ds. Mts. wird hiermit veröffentlicht. Gießen, den 5. Mai 1920. Kreisamt Gießen. Dr. Ufinger. Bekanntmachung. Aus Grund des § 14 des Reichswahlgesetzes vom 27. April 1920 haben wir den Staatsrat L o r b a ch e r in Darmstadt (Dienst- adrcsse: Staatsministerium, Neckarstraße 7, Darmstadt) zum Kreiswahlleiter des Wahlkreises Nr. 22 „Hessen-Darmstadt" für die Reichstagswahl in Hessen und den Miuistrrialanitmann Freiherrn. Löw von und zu Steinfurth in Tarmstadt (Dienstadresse wie oben) äii dessen Stellvertreter ernannt. Darmstadt, den 3. Mai 1920. Hessisches Gesamtministerium. U l r i ch Henrich. Tr. Fulda. d. Brentano. Betr.: Reichstagswahl 1920. An dcy Oberbürgermeister zu Gießen uud die Bürger^ imeistcreien der Landgemeinden des Kreises. Nachdem die Offenlegung der Wählerlisten für die Reichstags- w'ähl für die Zeit vom 9. bis einschließlich den 16. Mai ds. Js. festgesetzt ist, bemerken wir zur genauesten Beachtung das Folgende: 1. Freitag den 7. Ma i und Samstag den 8. Mai 1 ijst ortsüblich bekanntzugeben, daß die Wählerlisten vom Sonntag den 9. Mai bis Sonntag den 16. Mai 1920, beide Tage einschließlich, auf dem Gemeindehause oder dem sonst hierfür bestimmten Raume zu jedermanns Einsicht aus- gclegt seien und daß Einsprachen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Listen bis zum Ablauf der Auslegungsjrist bei Meidung des Ausschlusses bei der betreffenden Bürgermeisterei oder einen: von ihr benannten Kvnnnissar schriftlich eiuzureichen oder zu Protokoll zu geben seien. Tie Auslegung der Listen hat an Werktagen während der üblichen Tienststunden, die so bemessen sein müssen, daß sie allen Schichten der Bevölkerung ausreichend Gelegenheit zur Ein sich tu ah me in die Wä hlerlisten belassen, am Ehristi-Hinimelsährt-Tag und an den Sonntagen mindestens von 8—12 Uhr vormittags zu geschehen. Tie Entscheidungen über die Einsprachen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten haben, sofern die Erinnerungen nicht sofort von der Bürgermeisterei als begründet erkannt werden, durch den Kreisausschuß zu erfolgen. Tiefe Entscheidungen müssen spätestens Sonntag den 30. Mai abends erteilt und durch Vermittlung der zuständigen Bürgermeistereien den Betreffenden bekanntgcgeben rctn. Zu oiesem Zwecke sind alle durch die Bürgermeistereien unerledigt gebliebenen Erinnerungen mit den Wählerlisten sofort nach Ablaut der Ofsenlegungssrist an dm Kreisausschuß des Kreises Gießen einzureichen. Bei den Berichttgungen der Wählerlisten finb die Gründe »etwaiger Streichungen oder Nachträge am Rande der Liste, und zivar in beiden Stücken, in der Spalte „Bemerkungen" unter Angabe des Datums der Berichtigung von der Bürgermeisterei kurz zu bemerken. Etwaige Belegstücke sind bcnt Hauptstück der Wählerliste beizusügen. Gießen, den 4. Mai 1920. Kreisamt Gießen. ____________________Dr. Ufinger._____________________ Bekanntmachung. Tie Tienststunden des Chemischen Untersuchungsamts der Provinz Oberhessen sind für die Sommermonate (1. Mai bis Ende September) aus die Zeit von 7 Uhr morgens bis 3 Uhr nachmittags — L-anistags bis 12 Uhr mittags — festgesetzt. Gießen, den 1. Mai 1920. Provinzialdfrel'tion Oberhessen. ________________ " Tr. Usinger. Bekanntmachung. Betr.: Nadelstammholzverkauf aus hessischen Domanial- und Privatwaldungen im W. I. 1920. Hessische Sägewerke, die auf die Zuweisung von Nadelstamm- yolz unter den Bedingungen des Uebereinkommens mit der „Ver- eiuigung hessischer' Holzindnstrieller zu Msfeld" rechnen, werden ausgefordert, ihrm Bedarf bis zum 11. M ai 19 2 0 unter „N adel sta m m hol zver kauf" bei der Landeshvlz- stelle zu Tarmstadt unter ausdrücklicher Anerkennung der Bedingungen des erwähnten Uebereinkommens auzumelden. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. In der Anmeldung, zu welcher .die Vordrucke für Submissionsverkäufe verwendet werden können, ist die staatliche Oberförsterei oder die Privat- forstverwaltung anzugeben, aus deren Bezirk die Zuweisung gewünscht wird. Insgesamt kommen rund 70 000 Fstm. Nadelstamm- holz zur Zuweisung. Ten uns bekannten Betrieben werden Bedingungen und Zusammenstellung des Holzes zugesandt. Weitere Stücke sind von der Landesholzstelle zu Tarmstadt oder der „Bereinigung hessischer Hvlzindustrieller zu Alsfeld" erhältlich. Nicht- Hessische Betriebe kommen nicht in Frage. Tarmstadt, den 24. April 1920. „Sekretariat" des Ministeriums der Finanzen, Abteilung für Forst- und Kameralverwaltung. I. A.: Koch. Betr.: Baustofsbewirtschaftung; hier: Jemen t. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Für Wasser- und Tiesbauten, 'sowie Bergbau und Errichtung von Bergarbeiterwohnungen ist nach Mitteilung des Staatskom- niissars für wirtschaftliche Demobilmachung ein besonderes Kontingent Zement zur Verfügung gestellt worden. Anträge am Freigabe des monatlichen Bedarfs sind bis spätestens zum 1. jeden Monats an den Unterzeichneten (Regierungsgebäude, Landgraf-Philipp-Platz) zu richten. Gießen, den 3. Mai 1920. Ter Kreisbauinspektor. Cellarius. Bekanntmachung. Nachstehende Kreissatzung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. G i e ste n, den 30. April 1920. Kreisanit Gießen. I. V.: W e l ck e r. Rreissatzung. Auf Grund des Artikels 78 der Allg. Bauordnung vom 30. April 1881, des § 102 letzter Absatz der Ausführungsverord- nung dazu vom 1. Februar 1882 und des Artikels 12 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen, vom 12. Juni 1874 und 8. Juli 1911, wird zufolge Beschlusses des Kreistags des Meises Gießenvom 27. Februar 1920 mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 24 April 1920 su Nr. M. d. I. 7496 für den Kreis Gießen Nachstehendes verordnet: § 1. Für du baupolizeiliche Tätigkeit der vom Kreis bestellten Technlkm- haben tue Bauherren Gebühren an die Kreiskasse nach Maßgabe des 8 2 zu leisten. • ■ § 2. , Tie Gebühren 'betragen: 1. Für Besichtigung eines Wohngebäudes, eines Neubaues oder erner Hauptveränderung mit-allen Feuerungsanlagen: 1 Mk für icdes angefäugene 1000 .Mark Bauwert, jedoch mindestens 10 Mark. 2. Für Besichtigung eines Neubaues oder einer Hauptveränderung ohne Feuerungsanlage, sowie anderer geuehmigungs- ieber. Art: 1 Mark für jedes angesangene 1000 Mark Bauwert, ledoch mindestens 5 Mark. •j. Für die Untersuchung oder Besichtigung einer neu errichteten oder weientlich veränderten Feuerungsanlagc 5 Mark für wde weitere in demselben Gebäude gleichzeitig besichtigte oeueruugsanlage je 2 Mark. - 4. Für Ab st ecken einer Baufluchtlinie, soivie für jede weitere für notwendig gehaltene Besichtigung eines Bauwesens vor und^nach der Rohbauabnahme, insbesondere für jede Nach- beffchtigung, die zur Feststellung erforderlich wind, ob früher Vorgefundene Anstände beseitigt find, in allen Fällen ohne Unterschied des Bauwerts 5 Mark. §3. Diele Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung iin Amtsver- rundigungsblatt rn Kraft. Gießen, den 30. April 1920. Kreisanit Gießen. I. B.: W e l ck e r. Bekanntmachung. V elr.: Todesursachenstatistik des Kreisgesuudheitsaiuts Gießen Au die Standesäiiittr der KanDßciiieiubeii des Kreises. Wir bringen unsere Bekanntmachung bunt 6. November 1919 (Amts'rerküudigungsblatt Nr. 11.7 vom 7. November 1919) nochmals in Erinnerung und erwarten bereit genaue Befolgung Gießen, den 3. Mai 1920. ■ _____________Kreisamt Gießen. I, V.: Welcker._____________ Bekanntmachung. Betr.: Verbrauchsregelung der in die öffentlich« Bewirtschaftung genommenen Nährmittel: hier: Bestellung von 'Nährmitteln. Gemäß § 5 unserer Bekanntmachung vom 17. März 1917 (Kreisblatt Nr. 48) über die Verbvauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel wird für die Landgemeinden des Kreises folgendes besttmmt: - Es sollen ausgegeben werden: 1. für brotgetreiüeversvrguugsberechtigte Kinder bis zu 12 Jahren (rote Karte): auf die Marke 65 der Nährmittettarte ß Nährmittel, 2. für die übrige brotgetreideversorgungsberechtigte Bevölkerung (blaue Karte): auf die Marke 75 der Nährmittettarte C Nährmittel. Wer die au) ihn entfallende Ware zu beziehen wünscht (Art und Menge wird noch bekanntgegeben) hat unter Vorlage feiner Karte bei einem Kleinhändler seines Wohnortes bis zum 14. Mai ds. Js. eine Bestellung aufzugeben. Tabei ist darauf zu achten, daß der Kleinhändler nur die betreffenden Bestellmarken abtreuut und auf der gleichziffrigen Quittungs- und Bezugsmarke oie Bestellung bestätigt. Wer die vorgesehene Frist für die Bestellung nicht einhält, verliert den Anspruch auf die ihm zustehende Ware. Tie Kleinhandelsgeschäfte haben die Bestellmarken ans die in Bettacht kominenden Bestellbogen aufzukleben und spätestens am 20. Mai ds. Js. der Großhandelsvereinigung e. G. m. b. H. in Gießen, West-Anlage 31, einzusenden. Nichteinhaltung dieser Frist zieht den Ausschluß des betreffenden Kleinhandelsgeschäftes von der Beteiligung an dein Vertrieb der Nährmittel nach sich. < , Bei Einsendung der Bestellmarken an die Großhaudelsver- einigung Gießen ist von den Kleinhändlern auf der Rückseite der Bogen attjugeben, von welchem Großhändler die Ware geliefert werden soll. Den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen. 1 G teste n, den 3. Mai 1920. __________Kreisamt Gießen. I, V.: Dr. Sieger t. _______ Bekanntmachuttg. Betr.: Brennstoffversorgung der Haushaltungen, der Landwirtschaft, des Kleingewerbes in den Landgemeinden des Kreises. * [ In unserer Bekanntmachung vom 23. April 1920 (Amtsver- kündigungsblatt Nr. 54) wird infolge der auf unseren Einspruch erhöhten Zuteilungsmenge folgendes geändert: § 2. . In der zweitem Spalte ist statt 5 Zentner 8 Zentner zu scheu. § 3. Zm zweiten Absatz ist in den Spalten 4 und 6 statt 5 Zentner 8 Zentner zu setzen. Gießen, den 3. Mai 1920. Kreis amt Gießen. I. V.: Dr. Siegert. B e t r.: Wie oben. --- An die Bürgermeistereien Der Landgemeinden des Kreises. Vorstehendes ist ortsüblich zu veröffentlichen und sind für bereits ausgestellte Bezugsscheine über 5 Zentner Nachtragsscheine über 3 Zentner auszustellen. Tie angegebene Menge von 8 Zentnern ist zum Bezüge bis 31. Oktober 1920 die Höchstmenge. Gießen, den 3. Mai 1920. ___________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. S i e g e r t.___________ Betr.: Teuerungszulagen an Beamte usw. (Ausschreiben des Staatsministeriums vom 15. April 1920) und den Mangel an Kleingeld (Ausschreiben des Staatsmini- sterinms vom 21. April 1920). . An die Schulvorstände des Kreises. Tie Ihnen mit nächster Post zugehenden vbeubezeichneten Ausschreiben des Staatsministeriums' sind allen Lehrpersonen zur Kenntnisnahme zuzustellen. Gießen, den 30. April 1920. ______Kreisschuttominission OUeßen. I. V.: He mm er de.______ Betr.: Erwerbslosenfürsorge: hier: Nachweisung für den Monat April 1920. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Tie Nachweisungen für den Monat April 1920 sind uns umgehend vorzulegen (Vgl. Amtsverkündigungsblatt Nr. 3 und 4). Tas geänderte Formular „Nachweisung der Ausgaben usw/' (Muster I) ist für die Nachweisung für den Monat April 1920 zu verwenden. Sofern dasselbe Ihnen inzwischen nicht zugegangen sein sollte, ist es umgehend durch uns zu beziehen. Gießen, den 4. Mai 1920. ______________Kreis antt Gießen. I. V.: Tr. H e ß._______________ B etr.: Tie Gebühren der Bauschätzer. An Den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir verweisen auf die in Nr. 11 des Regierungsblattes erschienene. Bekanntmachung in obiger «ache vom 14. April .1920 und weisen Sie an, vom 1. April ds. I s. ab bei der vorlagsweisen Anweisung der Gebühren gemäß 88 2, 3 der Tienstanleitung für die Bauschätzer die erhöhte Taggebühr von 28 bzw. 24 Mk. zu Grunde zu legen. Gießen, den 1. Mai 1920. _____________Kreisaint Gießen. I. V.: Tr. Heß.______________ Bekttniitmachttttg. Betr.: Verwendung von Traß als Streckungsmittel von Zement, oder in Verbindung, mit Kalk als Traßrnörtel. Infolge der dauernden Kohleunot können die Zementwerke nicht derart mit Brennstoff beliefert werden, daß ein Vorrat an Zement für die in Aussicht stehenden Bauvorhaben geschaffen, luabeu kann. Ich empfehle daher als Ersatz bzw. als Streckmittel, auch für Kalk, Traß zu verwenden. Traß ist ein bewährtes Zusatzmittel zum Kalkmörtel und zeichnet sich durch hohe Dichtigkeit, Ergiebigkeit, große Elastizität und Raumbeständigkeit aus. Er , Hann zum Mauern, sowie zu Außen- und Innenputz verwendet und ohne Schaden zu leiden, bei jeder Witterung im Freien gelagert werden. Tie Erfahrungen mit diesem Ersatzmittel sind bisher gut gewesen. Für den Bezug von Traß im Kreise Gießen kommen nachstehende Firmen in Betracht: 1. 'Sern, Jean u. Go., Zement Warenfabrik, Gießen, 2. Sack u. JugHardt, Zementwarenfabrik, Gießen, 3. Kahl, Gebr., Baumaterialiengwßhandlulig, Gießen, 4. Walther, Hermann, Jndustriebedarfshandelsgesellschast, Gießen. Gießen, den 28. April 1920. Ter Bezirkswohuuiigsloiuuiijsar (Kreisamt). I. V.: Dr. Heß. B et r.: Zurückführung rumänischer Kriegsgefangener. Au Den Oberbürgermeister zu Gießen unD Die Bürgermeistereien Der LuudgemeinDen des Kreises. Sie wollen umgehend hierher berichten, ob sich in Ihren Bezirken noch irgendwelche nicht nach Rumänien zurückgeführte ehe- uialige rumänische Kriegsgefangene befinden. Fehlanzeige ist nicht erforderlich. Gießen, den 4. Mai 1920. _____________Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. H e ß.______________ Au Den Oberbürgermeister zu Gießen rmD Die Bürgermeistereien Der LanDgemeiuDen Des Kreises. Sie wollen so schnell wie möglich die'in ihren Gemeinden beschäftigten russischen Kriegsgefangenen befragen, ob sie die Absicht haben, für immer in Deutschland zu bleiben, und dann schnellstens der Kommandantur des Kriegsgefangenenlagers Kassel die Anzahl nielden getrennt nach Landwirtschaft, Gewerbe uno Industrie. Gleichzeitig wollen Sie die Russen belehren, daß sie sofort em entsprechendes Gesuch an die Kvmmandantur Abteilung I a G za richten haben. Gießen, den 30. April 1920. _______________Kreisaint Gießen. I. V.: Tr. H eß. Bekanntmachurrg. Betr.: Schweinevotlauf unter dem Schweinebestande des Lndw Sch ad eck zu Lollar und des Friedrich Hofmann zu Stein heim. Unter dein Schweinebestande der Obengenannten ist die Rot- lauffenche festgestellt worden. Tie erforderlichen Sperruiaßregeln sind angaorbnet. i Gießen, den 28. April 192Q. । ________Kreisamt Gießen. I. Ä.: v. Gemmingen. Nachweisung . -vt im Kreis Bensheim: ^«^erau: Erfelden. — Im Kreis Oppenheim. Ober-Hilbersheim. sraih'01? 18c 2A AE ist die Seuche erloschen in Talhof bei lKreis Bensheim). - In Wallerstädten und Worfelden (Kreis Heppenheim)... über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen vom 18. bis 24. April 1920. Am 18 April waren verseucht im Kreis Bensheim: Bens- heim, Hvchstädten, Hütteufeld, Fehlheim, .Hofheim i. R Groß- Rohrheim, Wattenheim, sldordheiiii. — Im Kreis Dieburg: Groß- Umstadi, Di em beim. — Jin Kreis Heppenheim: Neckarsteinach, Ober-Laudenbach, Bonswecher, Unter-Hambach, Heppenheim Neckarharuen, Sonderbach, Tarsberg. — Im Kreis Alzen: Wöll- stein. — Im Kreis Worms: Frettenheim, Westhofen. Vom 18. bis 24. April sind neu verseucht ' " Lengield. — Im Kreis Groß-Gerau: Erfe Druck der Brühl'schr» Unimrniäts.Buch- und Lteindrucii-rer. N. Lange, GUgen