AmtsverkundigungMatt für die Provinzialdirettion Gberheffen und für da; Kreisamt Gießen. (Erfäetnt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich. _ 5« Juli 1920 ‘Bt’e’6*1%^Hb-f’o1!?ei nrhn!i-3‘-?11 “ Pr°v'l'?E- - Maßnahmen gegen Wohnungsmangel. - Fleischversorgung. - Druschkohlen.- viehseuchen. Polizei-Lcrordnung betr. die Badeanstalten m Pichen. - Bekanntmachung der neuenFassung der ReichsgetreideordnungiFortsetzung). Bekanntmachung. Betr: Tie ordentliche Sitzung des ProvinzialtagS im Jahre 1920 ~ Montag den 12. ^uli 1920, vormittags IO1/, Uhr, sindet ini Sttzungssaal des Sieglerungsgebäudes zu Gießen die diesjahriqe ordentltche Versammlung des Provinzialdags mit solg!ender Tagesordnung statt: - 1. Rechnung u. Verwaltungsbettcht der Provinzialkasse für 1918 2. Vorlage über die Besloldung der Beamten und Angestellten der Provinz. - 3. Voranschlag der Provinzialtässe sür 1920. 4. Rechnung und Berwaltungsbericht des Provinzialwasserwerks Inheiden sür 1918. 1 5. Voranschlag des Pvovinzialivasserwerks Inheiden für 1920 b- Rechnung und Verwaltungsbericht der eleltrischm Ueber- landanlage sfür 1918. 7. Rechnung und Verwaltungsbericht über den Bau der «elektr Ueberlandanlagc xvom 1. Oktober 1911 —'30. Juni 1918)’ 8. Voranschlag der elektrischen Ueberlandanlage für 1920 J. Antrag des Pvovinzmlausschusses auf Erhöhung der Tage- gelder für bie Mitglieder des Prvvtnzialausschusses und des Promnzialtags. । 10- P^^Berichterstattung über die Elektrizitätsversorgung Gießen, den 29. Juni 1920. Ter Vorsitzende des Prvvinzialtags. Tr. Using er. Bekanlltmachung. Betr.: -Pvooisioilew Gemäß 8 2 Absatz 5 der Satzung für die Regelung des Vieh--- ankaufs kur die Provmz Oberheffen bestimmen wir mit Genchmi- 6ung des Heimchen Landesernährungsamtes von: 15. Juni zu vir. X/. Vs. <1. ioDti *. 1. Tie Händlerprovision wird festgesetzt sür Rinder, Schweine, Schafe auf 2 Prozent, flir Kälber auf 14 Mk. .pro. Stück. 2. Tie.Gesamtvergütung, die die Kommunalverbände der Pro- ornz Oberhessen an den Oberhessischen Biehhandelsverband zu.zahlen haben, wird festgesetzt. für Rinder, Schweine, Schale -auf 4 Prozent, sur Kälber aauf 17,50 Mk. pro Stüch' Gießen, den 30. Jmri 1920. Provinzialdirettion Oberhessen. ________________________ Tr. II s iitge r. ®etr.: Maßnahmen gegen Wohnungsmangel. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- Meutereien der Landgemeinden des Kreises. Uiitcr Hinweis auf die Bekanntniach-ung zum Schutz der Mieter daß die Verarbeitung jedesmal höchstens zur Schaffung eines Vorrats für den nach b festgesetzten Zeitraum gestattet wird: d) daß tedem Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes von dein Kommunalverbände der Betrieb angewiesen wird, m dem er Getreide verarbeiten lassen darf, und daß ein Wechsel des Betriebes nur mit vorheriger Zustimmung des Kommunalverbandes zulässig ist; e; daß die Betriebe Getreide von Selbstversorgern nur zum Zwecke sofortiger Verarbeitung und nur in den Mengen an» nehmen dürfen, die durch einen ihnen gleichzeitig ausgehän- d-gten ordnungsmäßig ausgestellten Erlaubnisschein belegt 1) daß die Betriebe Getreide oder daraus hergestellte Erzeug- msie des Inhabers oder Leiters des Betriebs nur in den Mengen in den zum Mühlenbetriebe gehörenden Räumen lagern dürfen für die ordnungsmäßig ausgestellte Erlaubnisscheine vorliegen; g) daß die Betriebe Getreide., von Nichtselbstversorgern zur Verstellung von Futter nur* annehmen und verarbeiten ' ihnen gleichzeitig ein vom Kommunalverbände leimt ober der von ihm mit Zustimmung der Landeszentral- behorde bezeichneten Stelle ausgestellter Erlaubnisschein aus- gehandigt wird; h) daß die Betriebe Aufträge zur Verarbeitung von Teilen dm auf dem,Erlaubnisscheine verzeichneten Mengen nur an- £-ur