AmtsveMMgungMatt für die provinzialdirefiwn Gberheßen und für das Kreisamt Gießen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mkl. 2.50 vierteljährlich. Nr. 59 4. Mai i 1020 Jnhaltr zur Herstellung von Kaminen. Das Ministerium des Innern hat genehmigt, daß die von der Firma Sack u. Jughardt zu Gießen hergestellten Kaminsteine zur Ausführung von Schornsteinen im Kreise Gießen bis auf weiteres und folgenden Bedingungen Verwendung finden dürfen: 1. Tie Kaminsteine müssen den in bent Prüfnngszcugnis des Materialprüfungsamtes Berlin-Lichterfelde vom 21. April 1914 beschriebenen Steinen in der Form entsprechen und ihnen an Güte mindestens gleichwertig fein. 2. Die Wandstärke der Steine muß mindestens 7 Zentimeter betragen. Die Fugen müssen im Innern mit Mörtel gut verstrichen werden. Im Aeußern ist der Kamin mit einem mindestens 2,5 Zentimeter starken Verputz zu versehen. 3. Lagerfugen dürfen nicht zwischen die Gebälke fallen. 4. Im übrigen sind die einschlägigen Bestimmungen des § 64 . der Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauordnung maßgebend. 5. Die Befveiung wird, auch mit Rücksicht aus die Ergebnisse der Prüfung in der Materialprüfungsanstalt, zunächst auf den Kreis Gießen beschränkt, bis weitere Erfahrungen über die Bewährung der Kamine vorliegen. Bei dieser Befteiung wird ausdrücklich vorausgesetzt, daß die nach Art. 72 der allgemeinen Bauordnung anzuhörende Stadt- oder Genleindevertretung nichts dagegen einzuwenden hat. Hierbei bleibt es diesen Vertretungen überlassen, ob sie sich zu jedem Einzelfall äußern oder zü derartigen Gesuchen allgemeine Stellung nehmen wollen. Der Befreiungsstempel ist für jedes Kaniinrohr auf 10 Mk. bis zum Höchstbetrag von 40 Mk. festgesetzt worden. Gießen, dm 28. April 1920. _____________ Kreisamt Gießen.< I. V.: Welcker._______________ Betr.: Rohstoffbewirtschaftung; hier: Beschaffung von Schiefertafeln. An die Schulvorstände des Kreises. Tie Verhältnisse in der Herstellung von Schiefertafeln sind gegenwärtig so schwierig daß es nicht möglich ist, die zum Schul- gebvauch nötigen Schiefertafeln- in dm bisher üblichen Größen herzustellm. Es wird daher den Schulen auch der Gebrauch von 'kleinerm Schiefertafeln gestattet, doch follm diese die Anbringung von mindestens 5 Zeilen fbei dem für die dmtsche Schrift in der ersten BolksschuNasse erforderlichen Linim-Mstände ermöglichen. Wir empfehlen Ihnen, die LchrWist» hiervon zu benachrichtigen. Gießen, dm 28. Jlpril 1920. KreisschulSonrmission Gießen. I. V.: H e m m e r d e. Bekanntmachung. ' Betr.: Feldbereinigung Jnhtidm; hier: Auflösung der Vollzugs- HomMissivn. Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß nach Beendigung sämtlicher Feldbereinigungsarbeiten durch Entschließung des Hessischen LandesernähruNgAamtes, Wteilung für Landwirtschaft zu Nr. L. E. O 3228 vom 16. April l. Js. die Vollzugs-, s:'s?ch)^dn für dre Feldbereinigüngsgesellschaft Inheiden aufgelöst rst. Friedberg, den 22. Aprll 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. I ann, Regierungsrat. Druck der Vrühl'schen Univrrsitäts.Buch- und Strindruckerei. R. Lange, Eießen.