AmtZverkW-iglmgzblatt . . 180 Mark, Kilogramm 350 Mark. 350 Mark. 200 Mark, 260 Btark, 310 Mark, 360 Mark, bestimmten „■ II. 33ei Kälbern: schlacht kälbern im Alter unter 3 Monaten. , III. B ei Schweinen: , b. Schlachischweinen ('ausgetwmmen bei Bertraqs- mast) . .......... Bekanntmachung. Betr.: Die Rinderpest. ist die Rinderpest durch indische Zebus cingeschleppt luortieii, und dadurch die Gefahr der Verseuchung für Deutschland msbewndere für das besetzte Gebiet nahe gerückt. Da die Rinderpest Ä- ^iahrlrMe Rmdcrseuche unseren durch den Krieg und die Maul- und Klauenseuche ohnedies schwer geschädigten Vieh- Berordnung über die Preise für Schlachtvieh. Bom 7. August 1920. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnähmen wr Sirfr- runsder Vottseruährung wu. 22. Mai 1916 (Rerchs-Gesetzbl S lOl^bzw. 1b. äuguit 191/ (Reichs-Gesetzbl. S. 823) wird verordnet- erlaufe von Schlachtvieh durch den Buchhalter darf ici Preis jur aü Kilogramm Lebendgewicht nicht übersteigen: . I. B ei Rinde rn: 1. gering genährten Rinderir, einschließlich gering genährten Fressern (Klasse D) . ' 7- angesleifchten Rindern (Klasse C) 3. fleischigen Rindern (Klaffe B) . . 4. vollfleischigen Rindern (Klasse A) . §2. Dre tm § 1 ober auf Grund des 8 1 festgesetzten Preise Nlch Höchstpreise IM L>inne des Gesetzes, hetrefsend Höchstpreise, sie Wteßeii, vorbehaltlich anderer Regelung nach § 3, die Kosten der Pesorderung bis zur Verladestelle deS Ortes, von dem das Viey nut der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst ein. ,x 3. Für oie im § 1 oder auf Grund des § 1 festgesetzten Arene erlaßt der Reichsminister' für Ernährung und Laudwirt- fchast dre näheren Bestimmungen. Er kairir auch bestimmen, welche Rebenlttstmtgen in den Preisen einbegriffen sind (und welche Vergütungen für Skebenleistnngen im Höchstfall gewährt werden dürfen. Der RerchsMinister für Ernährung und Landwirtschaft kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. , „ § ’■ Dtefe Verordnung tritt mit Wirkung vom 11. August ?Ait diesem Tage treten die §§ 6, 7 und 9 sowie bte Vorschriften der §§8 und 10 der Verordnung über die Preise für lanSMrtschaftliche Erzeugnisse und für Schlacht- und Nutz- v'e.h w-n lo. uuli 1919 (Reichs-Gesetzbl. ,S 647), soweit sie sich “Pt schlacht- und Nutzvieh beziehen, und die Verordnung über Pe Preise für Schlachtvieh vom 4. Juni 1920 (Reichs-Gesetzbl. ’a-1122) bzw. 27. xjjtli 1920 (Reichs-Gesetzbls S. 1478) außer Kraft.' Berlin, den 7. August 1920. ' Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. H erme s. Bekanntmachung betrefseno die öffentliche Bewirtschaftung der Frühkartoffeln aus der Ernte 1920 und deren Höchstpreise. VoM 31. August 1920. Auf Grund der § 1 und 2 der Verordnung des Reichsmini- sters für Ernährung und Landwirtschaft über die Preise für Frühkartoffeln vom 14. Juni 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 1204) wird hiermit im Einvernehmen mit der Reichskartoffelstelle bestimmt: Ter Höchstpreis für Frühkartoffeln aus der Ernte 1920 beträgt vom 1. September bis 14. September d. Z. 22 Mark für I den Zentner. Dieser Preis ist Höchstpreis int Sinne des Gesetzes, I betreffend Höchstpreise. Der Höchstpreis gilt für die in Hessen erzeugten Kartoffeln J.u.r ben Verkauf durch den Kartvffelerzeuger. Er gilt sür d^e Lieferung ohne Sack sowie für Barzahlung beim Empfänger schliesst die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem dre Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst ern 9?"acEte?..Kartoffeln, ausschließlich Sack, frei Keller des Bestellers, kann höchstens ctit Zuschlag von 1,50 Mark Höchstpreis ^n 22 Adark für den Zentner gefordert werden. Bei Lieferung der Kartoffeln vom Lager eines Kommunal- Gememde oder eines Händlers erhöht sich der Zuschlag von l,aO Mark auf höchstens 2,50 Mark für den Zentner .K>ei Lleserung durch den Erzeuger innerhalb seines Wolm- vnes frei Keller oder an erneu Ort im Umkreis von nicht tmehr als 4 Kilometern tret Keller darf der Aufschlag höchstens die Halsw der im vorhergehenden Absatz genannten Sätze betragen D a r m ,t a d t, den 31. August 1920. ' Landeskartvffelstolle. I. V.: Becker. Dem Ober-Bürgermeister,zu Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises tvird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung rn ortsüblicher Weise zu verösfentlickien Gießen, den 1. September 1920. _______Kreisamt Gießen. I. V..: Dr. Siegert. B e t r.: Tie Verteilung von Tierschutzkalender an die Schuljugend. . An die Schulvorstände des Kreises. M.'r tragen an, wieviel Stück Tierschutzkaleuder für 1921 tut die dortige Schule bestellt wissen möchten. Ter Preis stellt sich diesmal infolge der stark vermehrten Hersielluugskosteii am 50 Pfennig sur das Ltück. .Für unbemittelte Kinder können wieder ernc Anzahl Freiexemplare gewährt werden. Tic Feststellungen über die Gesamtzahl der von Ihnen gewünschten Kalender wo len Sw zur Vermeidung späterer Weiterungen recht genau machen. Es empfiehlt sich', ein genaues.Verzeichnis mit Namens- augabe der einzelnen Besteller anzulegen. Ihren Berichten sehen wir binnen 8 Tagen entgegen da wir bis zum 15. September 1920 eine Uehersicht über denGe- samtbedars des Kreises vorlegen sollen Gießen, den 30. August 1920. Kreisschulkommission Gießen. I. V.: H e m m e r d e . IV. B ei Schafen: 7. Minderwertigen und 'abgemagerten Schafen (Klasse D) . . . ..... 8. mageren und gering genährten Schafen sowie Zuchtbücken (Klaffe C) 9. vollfleischigen und fetten Mastschasen sowie fleischigen Lämmern und Jährlingen (Klasse B) 10. vollfleischigen Lämmern und Jährlingen, Hammeln und ungelammten Schafen (Klasse A) . . Die Landeszentralbehörden ober die von ihnen Stellen können mit Zustimmung des Reichs Ministers für Ernährung und Landwirtschaft Abweichungen von den Preisen für ihren B^irk oöcr Teile ihres Bezirkes vorschrciben und Rindvieh' und Schafe tu andere Klassen etnordnen. Maßgebend ist der Höchstpreis beiinben IH ^eni Tiere zur Zeit deS ^Vertragsabschlusses 240 Alark, 300 Mark, Für .ausgemüstete oder vollfleischige Rinder höchsten SchlaM- wertes (Klasse Al) kann nach näherer Anweisung der Landes- 5ciitnilbcIjort)CH cm 3u|dj;((ig biy FU 40 Äöark für 50 ^ebcndgelmcht bcMit werden. Bekanntmachung. B e t r.: Fürsorge für Schwerbeschädigte bei Eisenbahnfahrten. Kriegsbeschadlgte mit äußeren Schäden oder inneren Leiden beiten längeres Stehen schadet, sowie Kriegsblinde erhalten bet Etsenbahnsahrten aus Grund eines Ausweises Sitzplätze angewiesen Ausstellung der Ausweise ersvlgt bei der unterzeichneten Stelle aus Grund des Zeugnisses eines beamteten Arztes. Daselbst sind st"? dre. näheren Bestimmungen über Fürsorge für Schwerbeschä- drgke bei Eisenbahnfahrten einzusckhen. Die B ü r g e r m e i it e r e t e n der Landgemeinden werden an- gewtesen, dies zur Kenntnis der Interessenten zu bringen Gießen, den 31. August 1920. ' Gießen Amtliche Kreisfürsorgestelle für Kriegs- oeschadigte und Kriegshinterbliebene. I. V.: Dr. Heß. A e t r.: Anmeldung sämtlicher Vertriebenen aus dem Osten, ckn die Burgermelstereien der Landgemeinden des Kreises. Sie wollen-innerhalb 2 4 Stunden die in Ihren Ge- metuden ausenthaltlichen, aus bett abgetretenen östlichen Gebieten abgewauderten Personen namhaft machen. Vor- und Zuname Geburtsdatum, Geburtsort und Beruf dieser Personen, auch ihrer vatuilieu-lngehortgett sind uns anzugeben. Ferner ist zu berichteu welche der bezeichneten Personen erwerbsfähig sind, aber noch kettte Beschastigung haben. Fehlbericht ist 'erforderlich Gießen, den 1. September 1920. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß. 140 3. September 7 Serteilun^VeVtSierf^^ur^^ha?ennberUanr Me*54)0111119010 Füfforgo Tü^sSrbÄ' ^wirtschaftung der Frühkartoffeln. - -________osten. AiUrpeft. “xvn. sänNlichL Ber- 2 beitmto im Falle der Einschleppung nach Deutschland vollends zu Grunde richten würde, ioeisen wir wiederholt darauf hin daß die drohende Gefahr nur dadurch abgewcndet werden kann' daß v erd äch tige Kran kheits fülle d enBehörd enfv - fort auf dem schnellsten Wege gemeldet werden bannt unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen angeordnet werden können. Den Orts Polizeibehörden des Kreises empfehlen mir, die Bevölkerung in ortsüblicher Weise von vorstehender Bekanntmachung zu unterrichten und sowohl uns als auch den zuständigen Kreis veterin Kram lern über gemeldete Verdachtsfälle sofort telegraphisch oder telephonisch Kenntnis zu geben. ' Gi e ßen, den 1. September 1920. _________Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm erde. Dicnftuachrichten ve» KreiSamtes. In der Gemeinde Nie der-Ohm en, Kreis Alsfeld, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest gestellt worden Tie Orte und Gemarkungen Burg-Gemünden, Bernsfeld, Atzenhain und Merlan wurden zum Beobachtungsgebiet erklärt. In Bad-Nauheim, Petterweil und Wölfersheim, Bruchenbrücken ist die Maul- und Klauenseuche amtlich f e st g e st e l l t worden. Die genannten Gemeinden und Gemarkungen werden zum Sperrgebiet erklärt. Ins Beobachtungs- gebiet fallen die Gemarkungen Rödgen, Schwalheim und Kloppenheim, Ober-Wöllstadt. In Eichel h a i n ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen. Tie Gemarkung Eichelhain wird zum Sperrbezirk erklärt. j In Qu eck ist die Maul- und .Klauenseuche ausgebrochen. a.re Gemarkung Queck ist zum Sperrgebiet -erklärt tvorden. . In den Gemeinden Rodenbach, Ortenberg, Rankt adt, Heuchelheim, Wenings und Grund-Schwalheim ist die Maul- und Klauenseuche erneut aus gebrochen. In den Gemeinden Dutenhofen unb Wißmar ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. In der Gemeinde Krofdorf ist die Maul- und Klauenleuche amtlich fest gestellt worden. . In der Gemeinde Steindorf ist die Maul- und Klauen- leuche amtlich fest gestellt worden. Unter dem Viehbestände des Abdeckereibesitzers Gary in Marburg ist die Maul- und Klauenseuche aus geb roch en Unter dem Vichbcstaude des Schäfers Franz Gruber und des Landwirtes Ivhs. Wisker in Kernbach ist die Maul- uitb Klauenseuche ausgebrv ch e n. . Unter dem Viehbestände des Landwirtes Philipp Gombert m Mv l fsh.au s en ist die Maul- und Klauenseuche ans gebrochen. Tie Maul^inid Klauenseuche in der Gemeinde Reuters ist erloschen. Tie Gemarkung Reuters ist, aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und ist wieder Beobachtungsgebiet. . ^nsolge der außerordentlich gestiegenen Unkosten der Lotterie- emnehmer wurde 1. für die 2. und 3. Spielreihe der Losbrieflotterie der Hess. Hauptfürsvrgestelle der Kriegsbeschädigten- und Kiiegs- hrnterblrebenenfürsorge der Lospreis auf 1,50 Mark für den Los- brrcl erhöht., 2. Ter Preis des Losbriefes der 3. Reihe der 5 Geldlotterie des hessischen Roten Kreuzes und des Micefrauen- Bcrems i|t aus 1,25 Mark erhöht, wobei die 20prozentige Reichsstempelabgabe durch Zuschlag zum Lospreis besoiiders erhoben rotrb- 3- -^er Lvspreis der Ueberlinger Münsterbaulvtterie ist von 3 Mark auf 3,60 Mark festgesetzt. Konrad Pfeif II. wurde von, uns zum Kommandant und Valentin Hillgärtuer von Kessclbach zum Stellvertreter des Kom- mandanten der Pflichtfeuerwehr zu Kesselbach ernannt und verpflichtet. . Karl Eller ivurde von uns zum Kommandant und Karl Blecker VII. von Müschen heim zum Stellvertreter des Kommandanten der Pflichtfeuertvehr zu Muschenheim ernannt und verpflichtet.- Bekanntmachung. B etr.: Feldbereinigung Hausen bei Gießen; hier: die Arbeiten des III. Abschnittes. In der Zeit vom 18. Septeniber bis 2. Oktober 1920 liegen auf dem Rathaus zu Hausen die Arbeiten des III. Abschnitts (Zu- teilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: 1. Der Meliorationsplan nebst Protokoll über die Veränderungen am Wegnetz bei der Zuteilung. 2. Acht Zuteilungskarten. 3. Ein Band Zuteilungsverzeichnis. 4. Zwei Bände Gütergeschosse. 5. Ein Heft Zusammenstellung der Gütergefchosse. 6. Zwei Bände Gütergeschosse mit Zuteilungsplan. 7. Ein Band Obslbaumverzeichnis. 8. Ein Band Obstbaumgeschosse. 9. Abschriften der Kommissionsbeschlüsse von, 27. März und , 4. Angus! 1920 über Zuschläge zum Geldausglcich. r. Tagsahrt zur Entgegennalsme von Einwendungen hiergegen ■ smdet statt am Montag, d e n 4. Oktober 1920, vormittags v 10—11 Uhr, auf dem Rathaus zu Hausen, lvozn ich die Beteiligten nnt der Androhung einlade, daß, die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Tie Einwendungen sollen fchrist- ltch und mit Gründen versehen eingcreicht werden. Tie Vorzeigung dpc neuen Grundstücke findet statt: an Ort und Stelle am Mittwoch, den 29. September 1920. Zusammenkunft um 9 Uhr vormittags am Rathaus zu Hausen. Friedberg, den 27. August 1920. Der Hessische Feldbereinignirgskommissär. I. V.: Dr. K v ch, Regierungs-Assessor. Bekanntmachung. Betr.: Feldbercinigung Röthges; hier den Zuteilungsplan. Jin der Zcrt vom 1. bis einschließlich 14. September 1920 lösten im Hause des Bürgermeisters Meckel, Hausnummer 5, zu Röthges, die Arbeiten des Zuteilungsplans zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: A. Für Gemarkung Röthges: 7 Zuteilungskarten, aus denen auch die Bewertung der Zn- fchnitle aus Nachbargenlarküngen und die Bonitätserhöhungeu zu ersehen sind. Das Zuteilungsverzeichnis. 2 Bände Gütergeschosse I. Die Zusammenstellung der Gütergeschosse. Die Gütergeschosse mit Zuteilungsplan. Das Obstbaumabschätzungsverzeichnis. Die Obstbaumgeschosse. Das Verzeichnis über Abänderungen des Weg- und Grabennetzes. . L. Zur Gemarkungsgrenzregulierung mit Wetterfeld. . Die Zuteilungskarten, Zuteilungsverzeichnis, -Gütergefchosse I und Gütergeschosse mit Zuteilungsplan, sowie das Bentzstands- verzeichnrs. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst Mittwoch, den 15. September 19 20, vormittags 8—9 Uhr, statt, wozu ick die Beteiligten mit deni Anfügen einlade, daß die pjichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. / Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen eurzurerchen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke an Ort und Stelle findet ani Montag dein 6. September und soweit erforderlich am Dienstag dem 7. September lsd. Js. statt. Zusammenkunft hierzu beim Offenlegungslokal vormittags 8y2 Uhr. * Friedberg, den 22. August 1920. Der Hessische Feldbereinigungskommissär: _______________Schnittspahn, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Langd; hier Wunschtermin. ... Tagfahrt zur Entgegennahme der Wünsche, die die Beteiligten tür die Bildung der neuen Ersatzgrundstücke geltend machen wollen stndet t Montag, den 13. September 1920, vormittags 10 bis, 11 Uhr, im Rathaus zu Langd statt. Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben welche alten snach Flur und Nummer zu bezeichnenden) Grundstücke zusammen gelegt werden sollen und bei welcher alten Varzelle die Zusammenlegung erfolgen soll. Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich emgerercht werden, haben keinen Anspruch aus Berücksichtigung. Friedberg, den 22., August. 1920. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. 6 _____________Schnittspahn, Rcgierungsrat.__________ Bekanntmachung. B e t r.: Feldbcrcinignng Langd; hier: Kosleuansschlag. ^n der Zert vom 4. bis einschließlich 11. Septeinber 1920 "egt aus deni Amtszimmer der Bürgermeisterei Langd der Beschluß, der Bollzugskommission vom 13. Augiist 1920 über vorläufige Erhebung eines ufceils der Feldbereinjaunas- kvsten nebst Ausschlag derselben zur Einsichi der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses nn ^.ermm am Montag, den 13. September 1920 zureickw?^ 10—11 Ui)r' tm Rathaus zu Langd schriftlich ein- Friedberg, den 24. August 1920. T^^Msche Feldbereinigungskommissär.. Schnittspahn, Regierungsrat. Druck der Brühl'schen und Sremdruckerei. R. Lanze, Si-tzsn