Amtsverlün-igungMatt Nr. 142 1. Oktober 1920 B"r.: Die Ausführung des Gesetzes über die Enttvafsnung der Bevölkerung. J ®n I’? Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises ' 3>{ÄKint8£n über die Waffenablieferung laufen.»um großen £eu virspätet und zum Teil erst auf telegraphische Aufforderung „ . m , Bekanntmachung. T e or' 'c ™ € Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl die Ernte 1920 wm §21 V1920^Sf f'f" ‘ feci< Bezirk des Kommunalverbandes in Ergänzung unserer 1 r-rf?1" Zk Uuh 192°) folgendes anaeordnet - t. Smwangere Frauen erhalten vom 7." Kalendermonat der ^uoerichast auf Grund einer Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme eme Brotzulage von 470 Gramm - 350 Gramm Mehl für die Woche. Anträge, auf diese Zulage sind unter Bn>-- orte/zu stellet?^ Bescheinigung bei der Bürgermeisterei des Wohn- '[toi"4”.- «b bl. Dqchl.z„,d,„, „„ , .. . Bekanntmachung . betreffens das Aust,erkrasttreten der §§ 1 und 2 des AusiuÄrnnas- vertrage £? d-s Erlasses des RenäpräsidEm bZreNdik E^ichL und den Gr-schaftslrers des Reichsministeriums für Wiederaukban 1919 S. MäÄt hat sich innerhalb der iin Artikel 296 e des Frie- nicht für die Anweudung^ des nv.nels 296 und feiner Anlage entichiedcn. bMehe r-Ger h a r d. em. Da der Landeskommissar für die Ablieferung spätestens VJf leder Woche über du- erfolgten Ablieferungen in Keniitnis gesetzt sem must, müssen wir darauf bestehen. Vast die Meldungen sv zeitig abgeiandt. werden, daß sie Montags hier ein- lausen. Die diirch die telegraphischen Anfragen entstehenden Gebichren müssen Ihnen zur Last gesetzt iverden. ruimmnoen isit den wöchentlichen Meldungen sind die Zahlen der letzten ®UE?“"S sTswÄsao”9 ____________Kreisamt Giesten. I. B.: He m m e r d e. Bekanntmachnng. " ' et r.: Ausführung der Reichsgerreioeordnunz; hier: das Aus- niatlen des Getreides ber' Selbstversorger im Erntejahr onnasblwt 3-°- J'Ui 1929 (Anltsvepkündi- gnngsvlatt Ja. 110 und 111 vom o. und 6. August 1920) erkält mit Genehmigung des hessischen Landesernährungsamts vom' 27- September A920 zu Nr. L. E. A. 11801 folgende Zusätze L Zu ß 5 Tas Gerben von Spelz (Dinkel, Fesen) ist von der Au.stellung von Gerbkarten abhängig. Anträge auf Aus- stellung von Gerbkarten sind unter Vermittlung der Bürger- . süsassi** «»>'«»« d-,» «w** 2- 3u § 11-Dem Müller ist verboten, die Zurückgabe der her- ^stellten Erzeugnisse rn Teillieferungen vorzunehmen. äV -ft 1' ?lr D/rstellung von sogenanntem Haus- hattungvinehl ist untersagt. t' Au 8 30. Ter Versuch von Zuwiderhandlungen ist strafbar ssämkf"** *“ttntage d» sb«; Gie st e n, den 28. September 1920. B-,-.: »{'S** Df. 61.,„i. «u den Obelbürge,meister zu Gies,'kN, die Bürgermeistereien der ^andgk-meinden des Kreises, das Polizciamt Giesicn _ und die Gcndarnicrieftatioiicu des Kreises. I)en£e- Brkaiintmachung ist ortsüblich zur öffentlichen Ksuntnis zu bringen. Selbstversorger und Muller sind auf ihren . ZUhalt besontvrs hinzu weisen. Ruf die Turchführung der Vor- schriften der Bekanntmachung ist strengstens zu achten. K i e^b/^undlnngen^smd zur Anzeige zu bringen. Giesten, den 28. >september 1920 -___________Kre,samt Giesten. I. V.: Ur. Siegert. , ,?-Kranke, Magenleidende usw. erhalten an'Stelle d^s (65proz. Weizenmehl) oder ein an-i diesem Mehl hergeselltes Brot Die Abgabe erfolgt nur auf Grund flrTtÄ JttefU» uach Anhörung der ärztlichen Prüfungskommission. B ü r g e r m e i st er eien de ? L 2n” g/m ein d e n "d eV K rVi" üblich zu vAfmttiche^^Eehende Bekanntmachung alsbald orts- Gie st en, den 28. September 1920 _________Kreisamt Giesten. I. V.: Tr. Sieger!. m . nr „ . t Bekanntmachung. " . unter den Rindvichbeständen der Gemeinde Burkba^ds .ft»» ««« Giesten, den 25. September 1920 Kreisamt Giesten. I. V : Welcker Dru-b drr Briblfch.n Uni°«fiEg.Buch. und St.m'd^-r.u R. L°n,., --