AmtsverUMgungrblatt für die provinzialdireltion Oberheffen und für dar Kreisamt Giehen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 Vierteljahr!. Postzeitungsliste Nr. Nr. 65 2V Jnli lttlÜ Inhalts Ucbersicht: Bekanntmachung betr. Abänderung der Verordnung über Eier. - Bekanntmachung über den Verkehr mit Heu. - Kreis- hanshaltungsschule. - Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften-.Landespolizeiliche Abnahme des Kreuzungsgleises auf Bahnhof Abendstern. - Erhebung von Deckgeld. - Erwerbslosenfürsorge. - Kriegsgefangenenheimkehr. - Neichsbeihilfe auf dem Gebiet der Kriegsfürsorge. - Ausschluß unzuverlässiger Personen vom Handel. - Gesindeordnung. - Viehseuchen. Bekanntmachung bettessend Abänderung des § 1 der Verordnung über Eier vom 22. April 1919 (Reg.-Bl. S. L81l Vom 21. Juli 1919. Aus Grund der 88 12 und 15 der Verordnung über die Errichtung von PreiSprüsungSftellen und die Versorgungsregelung vom 25. September bzw. 4. November 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 607 und 728) erhält § 1 der Verordnung über Eier vom 22. April 1919 (Reg.-Bl. S. 181) folgende Fassung: „jßcr in Dessen Eier von Hühnern veräußern, erwerben oder den Erwerb vcrmrtteln, gewerblich verarbeiten oder haltbar machen will, bedarf hierzu einer besonderen Erlaubnis. Tas gleiche gilt für die Beförderung und Versendung von Eiern aD iedem Wege und jede Weise. ES macht keinen Unterschied, nuiji wenn hie Eier außerhalb Hessens erworben worden sind." Darmstadt, den 21. Juli 1919. Hessisches Gesamt Ministerium. Ulrich. Henrich. I)r. Fulda, v. Brentano. Bekanntmachung über den Verkehr Mit Heu aus derErnte 1919., Vom 18. Juli 1919. Tie Bekanntmachung über den Verkehr mit Heu aus der Ernte 1919 vom 20. Juni 1919 (Tarmst. Ztg. Rr. 146) wird rufgehvben. Darmstadt, den 18. Juli 1919. Hessisches Landes-Ernährungsamt. Neumann. Betr.: Die Kreislwushaltungsschule. An die Bürgermeistereien -er Landgemeinden des Kreises. Wir sehen Ihrem baldigen Bericht entgegen, ob in Ihrer Gemeinde Hit Kursus der Krcishaushaltungsschule im komnienden Winterhalbjahr ^gehalten werden soll und wann beginnend. Gießen, den 24. Juli 1919. Kreisamt Giehen. _____________I. V.: Weicker.___________________ B e t r.: Unterstützung von Familien in den Dienst ctngetretener Mannschaften. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Wir verweilen Sic nochmals auf Misere Verfügung vom 17. Juli l. IS. — Amtsverkündigungsblatt Nr. 61 — und beauftragen Sie, die Gemeinderechner besonders darauf a u f in ertsa m z u m a ch e n, damit Ueberzahlungen vermied^ 1 vcrben. Gießen, den 26. Juli 1919. ___________Kreisamt Gießen. I. B.: W e l ck e r._______________ Bekanntmachung. Betr.: Landespolizeiliche Abnahme des Kreuzungsgleises auf Bahnhof Abendstern. Termin in obiger Sache findet Freitag den 15. August ds. Js., nachmittags 1,45 Ühr nach Ankunft der Kleinbahn Gießen—Bieber an Ort und Stelle statt. Etwaige Einsprüche wegen der planmäßigen Ausführung des Projektes sind im Termin vorzubringen. Gießen, den 25. Juli 1919. Kreisamt Gießen.' I. V.: W e l ck e r. Bekanntmachung. Betr • Tie Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten in 1919. rvw„ An den Oberbürgermeister zu Giehen und bic Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir macken darauf aufmerksam, daß daS von den in Hesten wohnenden Stutenbesitzer zu zahlende Trinkgeld für txn Land- gestütsdiener von 1 Mk. wie bisher, mit dein ersten Teilbetrag des Deckgeldes erhoben wird. Es ist daher rn der 1. \?ebli)te statt 30 Mk. '31 Mk. einzusetzen. In dec 2. Hebliste »st dagegen Die Bettagsspalte nicht auszufüllen. Gießen, den 25. Juli 1919 Kreisamt Gießen.1 I. V.: W e l ck e r. Betr.: Erwerbsloseufürsvrge. v a . An die Bürgermeistereien der Landgemeinden de^ Krmev. Unter Hinweis auf unsere Amtsblätter Nr. 3 und 4 machen wir darauf aufmerksam, daß die Nachweisungen für den! Monat ^utl uns bis zum 6. k. Mts. mitzutHlen sind. Tie vorgeschriebenen Formulare a) Monatliche Nachweisung über die Auslagen, b) Monatliche Nachweisung über den Stand der Erwerbslosen fürsorge, sind, falls dort nicht vorhanden, umgehend durch uns zu beziehen. Es wird nodf daraus hingewiesen, daß auf der Nachweisung über die Auslagen die Feststellungsbescheinigung nicht fehlen darf, und daß die rückseitige Quittung auSgefüllt sein muß. Formulare zu Anträgen auf Erwerbsbosenunterstützung sind ebenfalls durch uns zu beziehen. Gießen, den 24. Juli 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Sanger mann. Betr.: Kriegsgefangeneniheimkehr. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Jrn Anschluß an die Ihnen mit Rundschreiben vom 23. Juni 1919 übersandten Richtlinien teilen hvir Ihnen mit, damals Landes- AnSschuß für die Angelegenlieiten der Kriegsgefangenenheiinkehr der Arbeitsausschuß ftir diese in Darmstadt zu gelten hat. ^Geschäftsstelle: Georgenstraße 13, Vorsitzender: Oberingenieur Quiehl, Fernsprecher 1681, Telegrammadresse: „Krifaheim"). Gießen, den 23. Juli 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Sanger mann. Bekanntmachung. Betr.: Reichsbeihilfe auf dem Gebiet der Kriegsfürsorge. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen innerhalb 24 Stunden zu berichten, welche Reichsunterstützungen, Erhöhungen nach der Verordnung vom 2. November 1917 bzw. 2h. September 1918 und welche Kreiszuschüsse im Monat Juli ausbezahlt worden sind. Gießen, den 28. Juli 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher. Bekanntmachung. Betr.: Ausschluß unzuverlässiger Personen vom Handel: hier: des Metzgers Anton Bopf von Lang-Göns. Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 18. Juli 1919 wird der Metzger Anton B o p f von Lang-Göns als unzuverlässige Person vom -Handel mit Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen. Gießen, den 19. Juli 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher. Bekanntmachung. Betr.: Ausschluß unzuverlässiger Personen vom Handel: hier: des Metzgers Ludwig Becker von Bersrod. Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 18. Juli 1919 wird der Metzger Ludwig Becker von Bersrod als unzuverlässige Person vom Handel mit Fleisch und Fleischwareu ausgeschlossen. Gießen, den 19. Juli 1919. Kreisamt Gießen. 1 I. V.: Welcker. Bekanntmachung. Betr.: Ausschluß unzuverlässiger Personen vom Handel: hier: des Berthold Edelmuth von Großen- Linden. Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 18. Juli 1919 wird der Metzger Berthold Edelmuth von Großen- Linden wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren zugelassen. Gießen, den 19. Juli 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. Bekanntmachung. Betr.: Ausschluß unzuverlässiger Personen vom Handel: hier: des Metzgers Karl Hebbel von Lang-Göns. Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 18. Juli 1919 wird der Metzger KarlHebbel von Lang-Göns wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren zugelassen. Gießen, den 19. Juli 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. 2 Bekanntmachung. Be 1 r.: Tie (^efin^corbnung. Tie Gefindeordnung muß durch die Bestimmung unter Buier 8 des Absatz 1 des „Ausrufs des Mts der Voltsbeauftragten an das deutsche Volk" vom 12. November 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 13031 als außer Kraft gesetzt gelten. Di e s i st v o n d e n G e m e i n de - und Polizerbe Hörden zu be r ü ck sicht i g e n. Grundlagen des Tienstvertvags sind das Bürgerliche Gesetzbuch, die Gewerbeordnung und die Borläufige Landarbeitsordnung (Reichs-Gesetzbl. 1919, S. 111). Gießen, den 24. Juli 1919. ____________Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e. Bckanntmachnng. Betr: Räude bei einenl Werd des Ludwig Vogel I. von G r o ß e n - B u s e ck; hier: Erlöschen der Seuchie. Tie in dem Gehöfte des Ludwig Vogel I. in Großen- Bus eck ausgebrochene Räude ist erloschen. Tie angeordiieten Sperr maßregeln sind aufgehoben. Gießen, den 22. Juli 1919. __________Kreisamt Gießen. I. V.: L a n g e r m a n n.__________ Bekanntmachung. Betr : Erlöschen der Räude unter dem Pferdebestand des Konrad B eck e r V. in M usche n heim. Tie in dem Gehöfte des Konr ad Becker V. in M u 1 chen- heim ausgebrochene Räude ist', erloschen. Tie an geordneten Sperr- maßregeln sind hiermit aufgehoben. Gießen, den 22. Juli 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: L a n g e r m a n n. Bekanntmachung. Betr : Rotlaut bei einein verendeten Schwein des Ma 11 he is Mor i tz O hl y in Ho l z h eim, des Otto Seipp in Leihgestern und des Pächters I a k o b y in U t p h e. Bei den den obengenannten Personen verendeten Schweinen ist Rotlauf festgestellt worden. Sperrmaßregeln sind von uns an- yeordnet worden. Gießen, den 22. Juli 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann. Bekanntmachung. B etr.: Hühnerpest unter dem Hühnerbestand des Gärtners Rudolf Weber zu Gießen. Nachdem die Seuche unter dem Hühuerbestand des Gärtners Rudolf Weber, dahier, erloschen ist, werden die angeordneten Sperrmaßregeln aufgehoben. Gießen, den 22. Juli 1919. Polizeiamt Gießen. Lauteschläg er. Druck der Brühl'schen Universilats-Buch. und Steindruckerei. N. Lange, Gießen.