2lmt$Derlünbigung$blatr für die provinzialdirektion Gberhesien und für dar Kreisamt Sieben. Cr^emt nach Bedarfs Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljührl. PostzeitungslistcNr. Nr. 34 23. Mai 1919 Bekanntmachung Gegenüber der Unruhe, Die weite Hreife der Bevölkerung als ,5vlge der FriedensbedingiMgen ergriffen hat, erklärt oie Regie, ruug. Daß zu einer besonderen Besorgnis wegen Besetzung so lange win Anlab vorliegt, als das Ergebnis der schwebenden Berhano ungen in Versailles noch nicht seststeht. Tie Regiernng in Der Ucberscngung, datz sie rechtzeitig Kenntnis erhält von den Mast nahmen, die Mgebeiiensalls zum Schutze des Publikums nölig sein werden, und sie wird feine Sekunde zögern, auch die Bevölkerung rechtzeitig zn unterrichten Von den Beamten, Lehrern nnd Staatsbebiensteten wird selbst- veritLndlich erwartet, dast sie unter allen Um, tauben auf ihrem Platze bleiben. , Darmstadt, den 21. s2)tai 1919. Hessisches Gesamtministerium _____ Ulrich. Verordnung über Höchstpreise für Honig Vom 8. Mal 1919 Aul Gjrunb der Verordnung über Kriegsmaßnahmeii zur Siche ru'ig der Vollseriiährung vom 22. Mai 191b Reichs-Gesetzblatt 401 bzw. 18. August 1917 .Reichs-Gesetzblatt c o23j ivird verordnet: 1n«-?^,)^>Tor^n.UU8, über Höchstpreise für Honig vom 26. Juni 1J1< (.Reichs-Gesetzblatt 559 rritt mit dem Tage Der Ver nluduiig dieser Verordnung allster .ttraft. Berlin, den 8. Mai 1919. TerReiä-sernährungsininister. Schmidt. Bekanntmachung betreffend den Schutz der föäetcr. Vom 30. AprU 1919. o.j Aus Grund des § 6 der Verordnung des Buiidesrats vom 23. «evtember 1918 zum schütze der Mieter wird für f ä m U i d> e Veffrfchen Gemeindcn folgendes bestimmt: 1. Tie Kündigung eines Arietverhältnifses ist nur mit voraus- »gangencr Zustimmung des Einigungsamles rechtswirksam. Tiefe Zustimmung ist auch bann eiuzuholen, wenn e« sich nur um eine Mietpreissteigerung banbelt, ohne datz damit eme Kündigung des bisherigen Mietverhältnisfes au^ge sprochen ist. 2. Ein ohne Kündigung ablaufendes Mietverl-ältnis gilt als ans unbestimmte Zeit verlängert, toenn der Vermieter nicht vorher die Zuiiimmung des Einigungsamtes zu dem Ablauf erünru hat. Wo Mieteinigungsämter nicht errichtet find, ist ieweils die ZustiNimung des zustMidigen Kreisdirektvrs einzuholen T a r m st a d t, den 30. April 1919. Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab. Bekanntmachung betreffenb Annahme von Lehrlingen im Schornsteinsegergewerbe Vom 14. Mai 1919. Aus Grund deS S 128 Absatz 2 der Reidsögeiverbeorbnung wird hiermit folgendes beihmmt: 3m Sclu'l ilsteinsegergelverbe darf der einzelne Meister nicht mehrmals einen Lehrling halten ober neu einstellen. ■liefe Vorschrift findet keine Anwendung auf Betriebe, in denen jur öcit bereits mehrere Lelnliiige gehalten werden Reneinstellun- glii Dürfen in ihnen aber erst erfolgen, nachdem die vorhandenen Xcljninge fanttlidi auSgelemt haben ober fönst in rechtsgültiger «Jeife aus Dem bestehenden Lelnverl-alMlS ausgeichieben find. ^nen^Lcbrlvng"halten ^Ctncbe biefcr Art nicht mehr als höchstens .tiefe Bestimmungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Straft und gelten zunächst bis 3um 31 März 1922. Darmstadt, den 14 Mai 1919. Hessisches Landes-Arbeits und Wirtschaftsamt. Raab. B e t r.: Gemeindewalsten. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Umer Bezugnahme au, unser Ausschreiben in gleichem Betres, vom 6. Ds. Mts. sAmlSverkünbigungsblalt Rr 27 vom 12 Mai erteilen nur bie grundsätzlid)« Genehmigung dazu, dast ,ul uie bevorstehenden Wahlen der Bürgermeister und Bcigeord neten m beii lianbgenieinben des Kreises bie für bie Gemeinderats Wahlen benützte Wählerliste ohne nochmalig Offenlegung benützt wirb. Gießen, den 17. Mai 1919. Kreisamt Gießen. _____________________________Dr. U f i n g e r._________________________ B c t r.: Gemeindewahlen. ®u die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. ■tie Anleitung zu den Wahlen der GemeinderatsMitglieder sonie des Bürgermeisters und der Beigeordneten m den Landgemeinden ist in M. 15 des Regierungsblattes vom 19 ds Mts veröffentlicht. empfehlen Ihnen, sich mit den Beslimmiingen alsbald eingehend vertraut zu machen. Gießen, den 21. Mai 1919. Kreisamt Gießen. _____________________________Dr. U f i n g e r.______________ Bekanntmachung. Bet r. - Gemeinde viehwage zu Bui-tl-arbsfelden. '))lu Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 5. bs. b. I H 8934 uiib unter Zustimmung dcs Kreis- aiiSschnlieS wirb bas Statut, die Benutzung der Gemeindeviehwage zu Burkhardsfelden betreffend, vom 7. April 1893 in Den 88 5 und 6 folgendermaßen geändert: § 5 fällt weg; an feine Stelle tritt untenstehender Gebühren- ,^^^oid- .'iad- itatlgcfunbener Wiegung sind die nach dem Ge- bumentaris Tallinn Gebühren an den Wiegemeister zu entrichten Von diesen Gebühren sind für Großvieh 15 Pf. und für Kleinvieh 0 ble Gemeindetaffe abzuführen. Ter darüber hinaus- gehende Betrag gehört dem Wiegemeister als Vergütung. Gebührentarif. 21 n Gebühren werben gemäß Artikel 187 der Landgemeinde- oTbnung nut Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 0. Mai 1919 zu Nr. M. d. I. II 8934 erhoben: A. Von OrtSeinwvhnern: 1. Für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder ufw , für lebes etüd 40 mr 2. Für Kleinvieh, als Mlber, Schweine, Schafe usw, für icdes Stück 20 Pf 3. Für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln usw., bis 3 Ztr 10 Pf für leben weiteren Zentner 2 Pf. B. Von Ortsfremden wird das doppelte der oben erwähnten Wieggebülnen erhoben in Kraft ycnberun9 tritt mit Wirkung vom 1. Juni ds. Is. Gießen, den 16. Mai 1919. Kreisamt Gießen. ______________________________Dr. Usinger._____________________________ Bekanntmachung B e t r : Rotlaus bei dem Gemeindeeber in Grüningen . . Be; dem Gemeindeeber in Grünin^en ist die Rotlaufs-uche sestgestellt worben. Gehöftsperre und Tesinfektiviisniaßnahmen sind angeordnet. Gießen, den 19. Mai 1919. ________^Kreisamt Gießen. I. V.: L a n g e r m q n n,__________ B e t r.; Fleischbeschau; hier: Abrechnung für 1918 Ri ‘In Die iöurgcrmcifkreicn und die Gcmeindcrechncl der Land- gemeinden des Kreises. . , Innern an bie Erledigung unserer Verfügung vom 4. Avril I I. sAmtsverkundigungsblatt Nr. 11 vom 8 April 1919 Gießen, den 15. Mai 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: L a n g e r m a n n. 1 Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Bekanntmachung. WilhelrnRepp dahier, Asterweg Nr. 7, hat die Konzession als Tienstrnann mit der Nr. 11 erhalten. Gießen, den 16. Mai 1919. Das Polizeiamt Gießen. > Gebhardt. Retr.: Zuckerverbrauchsregelung. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Aus Grund des § 2 der Bekanntmachung vom 15. ^janunr Ui» (Kreisblatt Nr. 5) wird bekanntgegeben, daß die für den Monat Mai 1919 zustehende Zuckermenge in Höhe von 7oO Gramm aus dm K->bf bei Bevölkeruirg zur Ausgabe gelaugt Es können aus die Zuckermarken 106, 107 und 10b u 25U ffiidinm = 750 Gramm Zucker für den Monat Mm bezogen werden. Mit Ablauf des 15. Juni Js. verlieren tnc Marken 106, 107 und 108 ihre Gültigjkeit. , . Wir beauftragen Sie, diese Verfügung ortsüblich beurnnt iUllia@ie&tn, den 14. Mai 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Sieger t. Betr.: Crwerbslosenunterstützung ~ . An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kttlses. Aus Anlaß verschiedener Fälle, in denen Mlrgerinerstereren bei der Behandlung von Anträgen aus Erw^bslosenunterslutzung es unterlassen lMben, den stzädt Arbeitsnachweis Gießen w.gen Arbeitsverinittlung vorher in Kenntnis zu sehen, machen nm wiederholt (siehe Amtsblatt Nr. 3) auf drese Verpflichtung auf meinsam, da erst die Unterstützung gezahlt werden darf, wenn eine geeignete Ar! '' . von dem genannten Arbeitsnachweis nicht nachgewiesen wLrien kann. , Gießen, den 16. Mm 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann. Betr.: Tie Einsendung der Verzeichnisse über Familienunter- An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Tiejenigen von Ihnen, die mit der Einsendung der für 191.) aufzusteilenden Verzeichnisse der Unlcrstützungsberechtigten (vcr- gleiche unsere VerfÜMNg vom 20. Marz, 1919) noch un Rückstände sind, werden an baldige Einsendung erinnert. Gießen, den 15. Mai 1919 Kreisamt Gießen. . I. V.: W e l ck e r. Bekanntmachung. B ? tr • Errichtung der „Zwangsinnung für das Schuhmacher Handwerk im Bezirk der Stadt und des Landkreises Nachen? die Genehmigung der vorgelegten Satzung erfolgt ist, werden die Unterzeichner derselben zu einer Versammlung aus Tienstag den 17. Juni 1919, nachmittags, 4 Uhr, in den Sitzungssaal des hiesigen Regierungsgebaudes emgeliden zwecks Errichtung der Innung und Wahl des JnnnngSvorstmides und der Inhaber der übrigen Jnnungsämter. Gießen, den 21. Mai 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Lang er mann. An den Oberbürgermeister zu Gießen nnd die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. • Auf vorstehende Bekanntmachung belieben Sie die in Ihrer Gemeinde wohnenden Schuhmacher hinzuweisen. Gießen, den 21. Mai 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann. Bekanntmachung. e tr.: Erlöschen der Räude bei dem Pferde des Georg Menges IX. in Großen-Linden. T_, . ,u r o. . „ Tie in dem Gehöfte des Georg Menges IX. in Großen-Linden ausgebrochene. Räude ist erloschen. Tie angeordneten ^perrmaß- nahmen sind wieder aufgehoben Gießen, den 19. Mai 1919. Kreisanit Gießen. I. V.: Lau ge r ma n n. B etr.: Tie Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften: hier: Rettung der Hintecolie- benenbezüge für Angehörige Vermißter An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Krerses. Wir erinnern die Rückständigen an umgehende Erledigung von Ziffer 5 unserer gedruckten Verfügung vom 28. April 1919. Gießen, den 15. Mai 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Bekanntmachung. Tie Kreisstraße, Ortsdurchfahrt, Leihgestern nach Bahnhof Großen-Linden wird von heute ab für den Verkehr wieder frei- (STt e 6, c n, den 17. Mai 1919 Kreisamt Gießen. I. V.: Cellarius. __ Bekanntmachung. Ju der- Zeit vom 1—15. Mai 1919 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 2 Handtaschen mit Inhalt, 2 Moschen nnd 1 Zi- v 9rFo r^n: 1 silberne Armbanduhr, 1 Brieftasche mit Militär papieren und 275 Mk. Papiergeld, 1 Paradiesreiher 1 Porte mvnnaie mit 30 Mk. Jnl-alt, 1 Portemonnaie mit 25 Mk uni' Kleinigkeiten Inhalt, 1 Brieftasche mit Militärpapieren, 1 ledem- Brieftasche mit 170 Mk. und Studentenausweiskarte, 1 Porte- monnaie mit 1 Fünfmarkschein und etlvas Kleingeld JnlM, ein Portemonnaie mit 3 Mk. mid einer Fleischmarie Inhalt, ein Portemonnaie mit 55 Mk. und 3 Sckchüssel Inhalt und 1 Hirsch horn-Taschenmesser. , „ . . ~ t, Während der letzten Lpielzcit im ^tadttheater liegen geblieben: 1 Operiiglas, 2 Theaterbeutel, 13 Paar Handschuhe, 15 einzelne Handschuhe, 1 schwarzer Schal, nebt Regenschirme und 4 Stöcke. , Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an iedvn Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr noch mittags bei unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 16. Mai 1919. Das Polizoiamt Gießen. Gebhardt. Bekanntmachung. Be"t'r.: Ten Schutz der Vögel. , „ , . a v. .Xa - . 3 Wir bringen in Erinnerung, daß nach § 1 des Reichsgesetzes vom 30. Mai 1908 (R.-G.-Bl. 8 S. 317) das Zerstören und Aus heben von Nestern oder Brutstätten der Vögel, das Zerstören und Ausnehmen von Eiern, das Ausnehmen und Töten von Zungen verboten ist. In gleick^r Weise ist das Feilbieten und der Verkauf der gegen dieses Verbot erlangten Eier und Jungen untersagt. . Zuwiderhandelnde werden nut Geldstrafe bis zu 150 Mart oder mit Hast bestraft. Diese Strafe trifft insbesondere auch den jenigen, der es unterläßt, Kinder oder andere unter seiner Gewalt stehende Personen, welche seiner Auf sicht untergeben sind uiid zu seiner Haus genossenschastgehören, vonsolchenZuwiderhand - l u ilge n abzuhalten. , . , . Tas Aufsichtspersonal ist angewiesen, aus die Befolgung der vorstehenden Bestimmungen ein scharfes Augenmerk zu haben und jede Zuwiderhandlung behufs Herbeiführung der gerichtlichen Bestrafung zur Anzeige zu bringen Gießen, den 23. April 1919. Das Polizeiamt Gießen. Gebhardt. Bekanntmachung Betr.: Feldbereinigung Lang-Göns; hier: das topographische IN RÄs: bis emschl.Mich 21 3uni 1919 liegt werktags auf der Bürgermeisterei Lang-Göns das topographische Güterverzeichnis nebst alphabetischem Namensverzeichnis zur Em |IC^lt E^wendungen^ hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der OsfenlegungSzeit schriftlich und mit Gründen versehen bei der Hessischen Bürgermeisterei Lang-Göns emzureichen. Friedberg, den 16. Mai 1919. Ter Hessische Feldbereinigungskom missär. Schnittspahn, Regierungsrat. ___ Polizeiverordnung betreffend den Vrikhr mit Kraftfahrzeugen in der ßtM Gießen Aus Grund des 8 23 der Verordnung vom ^Februar 1910 über den Verkelw mit .Kraftfahrzeugen und des Art. 129 v 11 der Städteordnung in Fassung der Bekanntmachung vom^8 Jul, 1911 wird nach Anhörung der L>tadtverordnetenver ainrnlung mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 8. Mai 1913 zu Nr. M. d. I. 9328 für die Stadt Gießen folgendes 'verordnet. Tie Mäusburg und Marktftraße dürfen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden. 8 2. Ter Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist verboten in den innerhalb der Anlagen gelegenen Stadtteilen. § 3. , Zuwiderhandlungen gegeg'die Vorschriften dieser Polizeiverordnung werden auf Grund be^§21 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 nut Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. § 4. Diese Polizei Verordnung tritt am 1. Juni 1919 in Krast. Gießen, den 20. Mai 1919. I Hessisches Polizeiamt Gießen. Gebhardt.