*•- tfttr. ijnfc Al el" ta ichß Jrifc; »z v Ittey I* ; '> Kh m ■ Ihe| a. Irr1 M T ?-1 fcW w 5? 'M I51 cb- fcnr < «.» fid). Im; m! Amtrverlündigungsblatt für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gietzen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 Vierteljahr!. Postzeitungsliste Nr. Nr. «tt 18. Juli 19Ü) Inhalts Uebersicht: Brennstoffhöchstpreise. - Außerkrafttreten der Verordnung über die Verwendung von Lrdölpech und Del. - Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweigen. - Verkehr mit Brotgetreide und Gerste. - Verbot der Ver steigerung von Grummetgras. - Festsetzung der Richtpreise für Frühobst. - Hufschmiede. - Schulunterrichtsschluß. - Viehseuchen. Führung von Wirtschaftskarten. - Feldbereinigungen. Bekanntmachung über Brennstoffhöchstpreise. Vom 30. Juni 1919. Auf Grund der 88 1 und 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914, in den Fassungen vom 17. Dezember 1914 und 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. 1914 «3. 339 und 516 und 1917 S. 253) und auf Grund von §5 des Ucbergangsgesetzes vom 4. März 1919 (Reichs-Gesetzbl. 3. 285) bestimme ich: _ 8 1. Ter in der Bekanntmachung über Brennstosfhöchstpreiie vom 16. Juni 1919 «Reichs-Gesetzbl. S. 519) für Steinkohlen- brikette festgesetzte Höchstpreis wird aufgehoben. 8 2. Tiefe Bekanntmachung tritt am Tage der Verkündung nut Wirkung vom 1. Juli 1919 in Kraft. Berlin, den 30. Juni 1919. Ter Rcichswirtschaftsminister. _______________ Wissell._____________________ Bekanntmachung wegen des Ailßerkrafttretens der Verordnung über die Verwendung von lrdölpech und Del vvm 29. April 1915 «Reichs-Gesetzblatt S. 275). Vom 1. Juli 1919. Auf Grund des 8 6 der Verordnung über die Berwendimg von Erdölpech und Del vom 29. April 1915 (Reichs-Gesetzbl 3. 275) in Verbindung mit 85 des Uebergangsgesetzes vom 4. Marz 1919 «Reichs-Gesetzbl. S. 285, wird hiermit beftimmt: Tie Verordnung über die Verwendung von Erdölpech und Del vom 29. April 1915 «Reichs-Gesetzbl. S. 275) tritt sofort außer Kraft. Berlin, den 1. Juli 1919. Reichs wirtschaftsminifterium. ___________In Vertretung: von Mv e l l e n d o r f f. Bekanntmachung. Nr. F. R. 340/6.19. K. R A. Aus Gruiid der Verordnung des Bundesrats über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 ^Reickxs-Gesetz- blatt 3. 1292), auf Grund des Erlasses des Rates der Volst.'- beaustragten über die Errichtung des Neichsamts für die .vlrtichaft- liche Temobilmachung vom 12. November 1918 «ReNis-Gesetzbl. 3 1304) und auf Grund des Erlasses der Reichsregierung, be- treüend Auslösung des Reichsministeriums für wirt,ch.art lije Demobilmachung, vvm 26. April 1919 «Reichs-Gesetzbl. 138« wird folgendes angeorbnet: Artikel I. Tie Bekanntmachung Nr. '811/Z. 17. A. Z. 8. 1, betreffend Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und Strickstosfe verarbeitenden Gewerbezweigen vom Mai 1917 tritt außer Kraft. Art i fcl II. Tiefe Bekanntmachung tritt am 23. Juni 1919 in Kraft. Berlin, den 23. Juni 1919. Ter Reichswelrrmrmster. __________ I. A.: Wolff Hügel.___ Bekanntmachung über den Verkehr mit Brotgetreide und Gerste aus der Ernte 1919 zu 3aatzwecken. Dom 12. Juli 1919. Auf Grund des 8 12 der Verordnung des Rcichsernahrnngs Ministers über den Saatgukv-erkehr mit Brotgetreide und Gerste vom 20. Juni 1919 wird das Nachstelfende bestimmt: Drtsbehörde ist die Sürgenneiiterei (Dberburgermenter, liniere" Verwaltungsbehörde ist der auf Grund der Reichs getreideordnung für die Ernte 1919 bestimmte Kommunalverband. Zuständige Behörde ist das Kreisamt. , Höhere Verwaltungsbehörde ist die Provinz,aldirettlon. Tarmstadt, den 12. Juli 1919. Hessisches Landes-Ernahrungsamt. Neuman n____ Bekanntmachung betreffend Verbot der Versteigerung von Grummetgras. Vom 5. Juli 1919. Auf Grund der 88 12 und 15 der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Prnsprüwngsstellen und die Verwrgungsrege- luna vom 25 September 1915 (Reichsgefetzbl. L-. 607 in Fai sung der Bekanntmachungen vom ^November 191o(Rei^gesetz- blatt S. 728) und vom 6. Juli 1916 «Reichsgesetzblatt s. 673) wi,^^ostiend^s^bestrmmt^^ non tzjrnmmetgras (Dhmetgras), Klee aller Art sowie Kleegrasgemenge auf dem Halm und nach dem Schnitt ist verboten. 8 2. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot in 8 1 werden mit Gefängnis bis zu 6Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Ml. bestraft 1 § 3. Tie''e, Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündigung tu Kraft. Tarmstadt, den 5. Juli 1919. Hessisches Landesernährungsamt. Neumann. Bekanntmachung preis Erzeugerpreis preis 0,12 1,00 Mk. 1,00 Ml. Ml Mi Ml Ml Mk Ml Mk Mk Ml. Ml. Ml. Ml. Mk. Mk. Ml. Mk. Ml. Johannisbeeren Stachelbeeren Himbeeren Brombeeren Neinellauden Mirabellen Frühzwetschen Frühpslaumen Frühbirnen Frühäpfel Fallobst 0,75 Mk 0,75 Mt 1,20 Mk 1,20 0,80 0,90 0,65 0,55 0,55 0,60 0,60 0,60 1,00 1,00 0,65 0,75 0,50 0,40 0,40 0,45 8. Mai 1918 geahndet werden. Tarmstadt, den 12. Juli 1919. Hessisches Landes-Ernährungsamt. Neumanm Mk. M i Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Ml. Akk. Mk. Mk. 1,50 1,50 1,00 1,10 0,80 0,70 0,70 0,75 0,25 betreffend die Festsetzung von Richtpreisen für Frühobst. Vom 12. Juli 1919. Um den au» dem Frühobstmarkt herrschenden Preistreibereien zu begegnen, haben wir nach Anhörung Sachverständiger für die nackverzeichneten Frühobstsorten die folgenden Richtpreise festgesetzt: Großhandels- Kleinhandels- ______ 0,18 ..... Indem wir die vorstehenden Preissätze zur allgemeinen Kenntnis 'bringen, machen wir daraus ausmerksam, daß Ueberschreitungeg der bekanntgegebenen Richtpreise als übermäßige Preissteigerung im Sinne des 81 der Verordnung gegen Preistreiberei vom Bekanntmachung. Tie Hufschmiede: . 1. Leonhard Heid aus Dber-Kinzig, Kreis Erbach, 2. Peter Grimm aus Jügesheim, Kreis Dffenbach, 3. Kaspar Wagner aus Dber-Seemtzn, Kreis Schotten, 4. Ludwig Balser aus Steinbach, Kreis Gießen, 5 Kurt Paul Bauer aus Königsee, Schwarzbnrg-Rudolstadt, 6 Heinrich Rock aus Wetterseid, Kreis Schotten, 7. Phil. Theodor Kreiling aus Heuchelheim, Kreis Gießen, 8 Ferdinand Faber aus Hungen, Kreis Gießen, 9 Dtto Schäfer aus Leihgestern, Kreis Gießen, 'haben die Prüfung im Hufbeschlag nach der Verordnung vom 20 März 1905 bestanden und sind demgemäß berechtigt, den Hufbeschlag innerhalb des Deutschen Reiches selbständig auszuübeii. Darmstadt, den 10. Juli 1919. Hessisches Ministerium des Jmiern. Dr. Fulda. Betr.: Schluß des Unterrichts am Tage vor den Ferien. An die Schulvorstände des Kreises. Ter Schluß des Unterrichts vor den Sommerferien war jeitljer an den einzelnen Unterrichtsanstalten verschiieden. Tie oberste Schul behörde hat daher bestimmt, daß an den Tagen vor Beginn der Dster- Pfingst-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien der Unterricht nach der zweiten Vormittagsstunde geschlossen wird. Wir empfehlen Ihnen, hiernach das Erforderliche zu veranlassen. Gießen, den 16. Juli 1919. Kreisschulkommission. __Weicker.____________________ Bekanntmachung. Betr.: Räude unter dem Pferdebestand des Ludivig Vogel in Gro^n-Buseck. Unter dem Pferde bestand des Ludivig Vogel in Grotzen-Buseck ist die Pserderäude ausgebrochen. Tie Sperrmaßnahmen wurden angeordnet. ~ Gießen, den 10. Juli 1919. Kreisamt Gießen. I. B : L a n g e r m a n n. er« m le ast ter tei ff» i t at 3 en in ze 2f C ni r 3f )C e D rk s r cg 3 te tt tf ■g d ei ( )l :r ib 1 ii r t M 0 ii 3 ■Q a 1 tt ä 6 n 3 ) n c t c 3 l > 1 5 Bekanntmachung. Betr.: Führung der Wirtschaststarten unb Kontrolle der Mahl" und Schrotkarten. Tas seither im Hause Friedrichstraße 10 befindlicl-e W irt scha ftsPar ten b urea u ist mit dem heutigen Tage in die Räume des Kommunalverbandes Zinnner Nr. 6, Ost-Anlage 11, verlegt morden. Ten Bürgermeistereien der Landgemeinden wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung »ortsüblich zu veröffentlichen und zur Kenntnis der Interessenten, insbesondere der Mühlen, zu bringen. Gießen, den 16. Juli 1919. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. S ie g e r t, Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lumda (Kreis Gießen). Bon 28 beteiligten Grundeigentümern, welche zusammen 202,0338 Hektar Fläche besitzen, ist unterschriftlich die Einleitung des Feldbereinigungsverfahrens und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstücken der Gemarkung Lumda beantragt worden. Da an den« Unternehmen im ganzen 135 Grundeigentümer nüit 381,77103 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die für das Zu stände ko nmten des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehrheit von mehr wie ein Fünfteil der beteiligten Grundeigentümer, n>dd)e mehr als die Hälfte der beteiligten Fläche besitzen, vor. Ter Antrag mit den ZustimmungserMrungen nebst Ergebnis unb Zusammenstellung liegt vom 18. Juli bis einschließlich 26. Juli 1919 werktags auf der Bürgermeisterei Lumda zur Einsicht offen. Einwendung gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständiglkeit des Ergebnisses sind nach Artikel 11 des Feldbereinigungsgesetzes bei Meldung späterer Nichtberücksichtigung binnen 14 Tagen, von der Veröffentlichung im Kreisblatt an gerechnet, mittelst schrift- lirljer Beschwerde bei Hess. Landesernähiungsamt, Abteilung für LaudwiAschaft, in Darmstadt geltend zu machen. Friedberg, den 8. Juli 1919. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. l)r. Jan n, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Münster; hier: Drainagen. In der Zeit vom 25. Juli 1919 bis einschließlich 7. August 1919 liegt ans der Bürgermeisterei Münster der Beschluß der Vollzugskommission vom 10. Juli lfd. Js. Ziffer 4 über Drainagen zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Münster schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 10. Juli 1919. Der Hess. Feldbereinigungskommissär: Dr. Iann, Pegierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Kesselbach; hier: das topographische Güterverzeichnis. In der Zeit vom 9. bis einschließlich 23. Juli 1919 liegt auf der Bürgermeisterei Kesselbach das topographische Güterverzeichnis nebst alphabetischem Namensverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses währeird der' Osfenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Kesselbach schriftlich) und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 28. Juni 1919. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Dr. I an n, Regiierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim. In der Zeit vom 23. Juli Äs einschließlich 5. August 1919 liegt aus dein Amtszimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim während der Geschäftsstunden der Beschluß der Vollzugskommission vom 1. Juli 1919 über die für den 1. Oktober 1919 vorgesehene Erhebung eines Teils der Feldbereinigungskosten zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen "hiergegen sind bei Meidung späteren Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Heuchelheim schriftlich einzureichen. Friedberg, den 2. Juli 1919. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Schni11spahn, Regierungsrat. Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch» und Zteindruckerei. R. Lange, Gießen.