AmtrverkiMgimgsblatt für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gietzen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 Vierteljahr!. Postzeitungsliste Nr. Nr. IS 1«. Aprist ___________________U'lt) ZnhaltL-Uebersicht: Kriegs-Rohstoff-Abteilung. - Schutz der Mieter. - Fortbildungsschule. - Anbau- und Ernteflächcnerhebung. - Waisenbüchsengelder. - Ueberlassuny von Pferden. - Ausführung des Umsatzfteuergesctzcs. - Holzbezug durch die Bäckereien. - Denugen der Blutlaus. - Holzbedarf der Sägewerke. - Erlöschen der Räude bei Pferden. - Besetzung des Kreisvermessungsomtes Hungen. - Schließung der Oelmühle August Schmidt, Großen-Buseck. Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Bekaimtnnachnng. Nr. F. R. 470/2.19. K. R. A. Im Auftrage des Neichsamts für die wirtsckwrftliche Temobit- inachrmg wird folgendes angeordnet: e Arti kel I. In der Bekanntmachung Nr. W. I. 1771/5. 17. K. R. A. betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien vom 1 Juli 1917 erhalten die 88 7 und 12 folgende Fassung: § 7. Die Krieqswollbedarf-Aktiengesellsckwst in Berlin SW -18, Verl Hcdeniannslr. 3, imrd für das nach § 5 festgeitellte Beckautsgewicht reingewaschener Wolle dem Verkäufer folgenden Uebernahmepreis^) AA A A bis B B B bis C C C bis D D D bis E E 22,0o 20,8V 19>ao 18... 17..° 16.oo 15.00 14.00 18(00 12,00 zählen: I. Soweit er Schafhalter ist, für AAAA Feinheit 25,.,0 Mark zuzüglich einer Prämie 3,og Mark für vollschürige Edel-Merinowolle AAA Feinheit 23,Mark von ntr 1 kg reingewaschene Wolle einschließlich Waschlohn. II. Soweit er nicht Schashalter ist: , den gemäß den unter I. getroftenen Befttmmungeu festgesetzten Uebernähmepreis zuzüglich 3 vom .Hundert. Tic zu zahlenden Preise werden von der Kriegswollbedars Akti.mgesellschaft unter Zuziehung einer Sachverständigeri-K o vr Mission festgesetzt. Tie Kriegswollbedarf-Aktreirgesellschast wird auf diele Preist vor endgültiger Regelung eure Abschlagszahlung gr- nabren. § 12 bei einem Schafbestand von en bis 100 „ „ mehr als 3 5 8 11 51 • 1 kg 2 „ . 3 „ ■ 4 „ . 5 „ . 10 ,, . 15 „ . 20 „ . 25 „ Tie Freigabe erfolgt unter der Bedingung, !xrß die Schafhalter ihren sonstige gesamim Anfall an Wolle von eigenen entsprechend den Anordnungen dieser Bekanntmachung zur .lb- liefenmg ^nneit Anträge auf Freigaben "^ /Mohnuir,i erne-i Anlaufs durch die KriegÄvollbedart-Aknmgeieltsckfaft >8 S? bk ÄleNten Mengen gestellt tverden T,e Anträge und unter genauer Angabe der abgelehnten Mengen und Erniendnng t-ines Musters an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Sektion W I. 1 Schaf 2 Schah 4 7 10 50 100 200 200 Freigabe. An Schafhalter werden hiermit, ohne daß es eines besonderen Antrages bedarf, zum Zwecke der Selbstveriorsung aus dem iahi- licken Schuranfall der im eigenen Befltz befindlichen ^chiie folgende Mengen Rohwolle ,Schmutzwvlle> sreigegeben: ^^gewicht (Schmutzwolle) *) Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, drß die oben- stehenden Preise von der Kriegswollbedarf-Aktiengefellfchaft nur sür Gegenstände erster Sorte gezahlt iverden dürfen Für mindere Arten werden entsprechend niedrigere Preise gezahlt. zu halten. Artikel II. des Berlin SW 48, Wilhelmstraße 20, zu richten, welche für die Entscheidung zuständig ist. v . Tie freigegebenen Mengen sind gefondert von den übrigen An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehende Verordnung ist sofort ortsüblich bekanntzumachen Sic ist an Stelle der in Nr. 2 des Amtsverkündigungsblattes 1919 veröchnilichten Verordnung des stellv. Generalkommandos vom <) Juli 1918 getreten. Tie bei Ihnen gebildeten Ausschüsse bleiben als zur Schlichtung von Mietstreitigkeiten dienlich bestehen, bis die Organisation der Mieteinigungsämter beendet ist, worüber Ihnen s. Zt. Verfügung zugehen wird. Gießen, den 7. April 1919. Kreisamt Gießen. Dr. Usinger. erwirkt hat. z .. _ X( Wo Mieteinigungsämler errichtet ,md, tritt an die Stelle Kreisdirektors das zuständige Mieteinigungsamt. T a r m st a d t, den 28. März 1919. Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschastsamt: Raab. Tic Bekanntmachung Nr. W. I. 1492/8. 17. K. R. A. vom 20. September 1917 betreffend Ausführungsbestimmungen gemäß 8 12 der Bekanntmachung Nr. W. I. 1771/5. 17. K. R. A. vom 1. Juli 1917, betreffend Beschlagnahme und Beftandserhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien tritt außer Kraft. Artikel III. Tiefe Bekanntmachung .tritt am.25. Februar 1919 in Kraft. Berlin, den 25. Februar 1919. Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Wolffhügel. Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Bekanntmachung. Nr.F. R. 150/3.19 K.R.A. Im Auftrage des Reichsministeriums für die wirtschaftlickic Temobilmachung wird folgendes angeordnet: Artikel I. In der Bekanntmachung Nr. Pa. 1500/9. 17 K. R. 2k, betreffend Beschlagnahme von Holzzellstoff und Strohzellstoft vom 18. Oktober 1917 tritt m _ .. or_ in §5 Satz 2 an die Stelle der Kriegs-Rohstosf-Abteilnng des Königlich Preußischen Kriegsministeriums das Reichs- wirtschaftsministcrium. Artikel II. Tiefe Bekanntmachung tritt am 12. März 1919 in Kraft Berlin, den 10. Marz 1919. Kriegs-Rohstoff-Abteilung. _________Wolffhügel._________ Bekanntmachung betreffend den Schutz der Mieter. Vom 28. März 1919. Auf Grund des § 6 der Verordnung des Bundesrats vom 23 September 1918 zum Schutz der Mieter wird für sämtliche Gemeinden der Kreise Heppenheim, Gießen, Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Lauterbach, Alzey, Bingen, Oppenheim und Worms folgendes bestimmt: . ... . 1 Tie Vermieter von Wohnraumen können ein Mictverhaltnis ’ rechtswirksam nur mit vorheriger Zustimmung des Kreisdirektors fündigen, insbesondere, wenn die Kündigung zum Zwecke der Mietsteigerung erfolgt. . 2 Ein ohne Kündigung ablautendes Mietverhaltnis gilt als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Vermieter nicht vorher die Zustimmung des Kreisdircktors zu dem Ablaut B e t r.: Fortbildungsschule. An die Schulvorstände des Kreises. Bis spätestens 15. April l. I. sehen wir Ihren Berichten über folgende Punkte entgegen: 1 Zahl Der: a- Klassen, b) Lehrer, c) Schüler, di Stunden pro Woche, e) Stunden im ganzen: 2. Betragen der Schüler: 3. Leistungen der Schüler, 4. Zahl der Schüler nach dem Berufe: a) Landwirte, b) Kaufleute, c; Handiverker, d- Fabrikarbeiter ; 5. Versäumnisse: * a) erlaubte, b) wegen Krankheit, c, unerlaubte ^es ist die richtige Anzahl, nicht der Prozentsatz der Versäumnisse anzugeben-; 6. Vergütung: a) pro Stunde, b) im ganzen. 7. Unterrichtszeit: a) Wochentage, b) Lage der Stunden Gießen, den 4. April 1919. Kreisschnlkommission Gießen. Dr. Usinger. B e tr.: Anbau- und Ernteflächenerhebung vom 5.—31. Mai 1919. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Für die Anbau und Emteflächenerhebiuig vom 5. dis 31. Mai 1919 soll aus den gleichen Grundlagen wie im Vorfahr aufgebaut werden. Wie die Erhebung im einzelnen durchzuführen ist, gehl aus der den Zählpapieren beiliegenden Anweisung an die Bürgermeistereien hervor. Tie Erhebungspapiere werden Ihnen von der hessischen Zen tralstelle für die Landesstatistik unmittelbar zugehen. Wenn die selben bis zum 2 2. April noch nicht eingetroffen sind, so in die Zentralstelle sofort zu benachrichtigen (Fernruf Nr. 2657 , ebenso, wenn die Zahl der Vordrucke nicht genügt. Tie Einträge in Spalte 2 und 3 sind auf Grund cer vor lährigcn, von den Finanzämtern gelieferten Auszüge aus den Gütergeschossen zu machen. Sollten Sie nick-t mehr int Besitze dieses Auszugs fein, so sind bei uns die vorjährigen Zähllipen einzufordent, aus denen Sie dann die entsprechenden Angaben entnehmen können. Tie abgeschlossenen Gemeindebogen nebst Zähllisten und Frage bogen für den innerhalb der Zählgemeinde belesenen Grundbesitz sind sPä te st ens am 15. Juni an das Hessische Kreisamt Gießen (nicht an die Zentralstelle für die Landesstatistik, abzuseiiden. Ter Termin darf nicht über f dritten werden. Damit die sehr wichtige und schwierige Erhebutig richtig vor- genommen tvird, wollen Sie sich mit den einzelnen Bestimmungen dec Anweisung (Knau vertraut machen und die mit der Turchfül)- nmg der Erhebung beauftragten Personen eingehend belehren. Gießen, den 7. April 1919. Kreisamt Gießen. _____________________________Dr. Usinger. Betr.: Waisenbüchsengelder. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Soweit unserer Verfügung vorn 23. Januar d. I., Kreisblatt Nr. 22 vorn 27. Januar d. I., noch nicht entsprochen hurte, bat dies alsbald zu geschehen. Gießen, den 4. April 1919. Kreisaml Gießen. ____________________________Dr. Usinger. __________________ Bekanntmachung. B e t r.: Ueberlassung von Pferden. Tas Generalkommando XVIII. A. 5t., Bad-Nauheim bat mit geteilt, daß Gesuche um Abgabe von Pferden zu Taxpreisen ausnahmslos abgelehnt werden. Gießen, den 7. April 1919. Krcisamt Gießen ___Dr. U singer. Betr: Tie Aussübrung des Umsatzsteuergesetzes. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Um eine Befreiung der Gcmeüidewasserleitungen und Wag malten von obiger Steuer erwirken zu können, ist es erforderlich daß tede Gemeinde von sich ans Antrag auf Anerkennung der Gememdebetriebe als gemeinnützig Unternehmen stellt. Wir empfehlen Ihnen, einen dalnngeheitden Antrag bet uns einzureichen, in dem Die Bansumine, die auf diese angenommenen b,e hierfür zu entrichtenden Zinsen, die Einnahmen aus Waisergeld im Jahr sowie die Zuschüsse aus ber (Gemeinde lasse enthalten sind. Gießen, den 2. April 1919. Kreisamt Gießen. Dr. Usinger. Druck der Vrühl'schen Universitäls.Buch. Betr.: Holzdezug durch die Bäckereien An den Oberbürgermeister zu Gicszen und die Bürger meistereien der Landgemeinden des Kreises. Da wegen der Lohnerhöhungen schon eine Erkwhung Der Brot preise zu erwarten ist, hat der ztoinmunalverband beantragt, bn Ihnen dahin zu wirken, den Bäckereien aus Den töemeindeival-- dungen Holz zu billigen Preisen zuzuweisen, ba sie bei Der steige rungen zu hohe Preise zahlen müssen Wir ersuchen Sie, das Ent sprechende im Einvernehmen mit den zuständigen Oberförster eien zu veranlassen. Gießen, Den 7. April 1919. Kreisamt Gießen. Dr. Ufinger. Betr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger meistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir machen Darauf aufmerksam, daß der Rundgang der Kom- missionetl gemäß § 3 der obenerwähnten Polizeiverordnung nun mehr alsbald stattzufinden hat. Zur Ersparung von Schr eibar beit^wollen wir weiterhin versuchsiveise von Dor lagen des Protokolls gemäß § 10 ab sehen und haben daS Der- trauen, daß die Kommissionen auch olme diese Vorlage die ihnen obliegende Tätigkeit gewissenl-aft ausüben Gießen, den 3 April 1919. *■ Kreisamt Gießen Dr. Usinger Betr.: Holzbedarf der Sägciverfe An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Envaig- Sägewerke, die in Ihrer Gemeinde vorhanden sind, nölten Sie befragen, ob ihr Holzbedan gedeckt ist und, >venn dies verneint wird, hierher entivrednmbe Mitteilung machen. Gießen, Den 7. April 1919 Temobilmachmigs-Ausschuß Gießern Land Langermann. Bekanntmachung. Betr : Erlöschen der Räude bei dem Pferde des Karl Heidt in Grünberg. Tie in dem Gehöft des Karl Heidt in Grünberg ausgebrochene Räude ist erloschen. Tie angeordneten Sperr maßregeln find auf gehoben. Gießen, den ß. April 1919. Kreisamt Gießen. I. B : Langermann. Bekanntmachung. B c t r.: Erlöschen der Räude bei Dem Pferde des Heinrich C n ö ß I. in Queckborn Tie in dem (Gehöft des Heinrich Enöß I. in Queckborn aus gebrochene Räude ist erloschen. Tie angeordneten Sperrmaßregeln find aufgehoben. Gießen, den 1. Avril 1919. Kreisamt Gießen. I. B.: Langermann Bekanntmachung Betr.: Erlöschen der Räude bei dem Pferde des August Schmidt in Stockhausen. Tie in dem Gehöfte des Auaust Schmidt in Stockhausen auS- gebrochene Räude ist erloschen. Tic angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben. Gießen, den 1. April 1919. Kreisamt Gießen. I. B: Langermann. Bekanntmachung Betr.: Tie Besetzung des Kreisvennes'un^amies Hungen. Tie kreisgeometerstelle zu Hungen ist durch beit ÄTeisgeomerer Müller wieder besetzt. Gießen, den 8. April 1919 Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker. Bekanntmachung. Betr.: S.tHeftung der Oelmühle August Schmidt, Großen-Buscck Tie Lrlmühle des August Schmidt zu Großen-Buseck wird negen ungesetzlicher Verstöße des Müllers auf Antrag des Reichs ausschusfes für Cele und Fette für die Zeit vom 8 April bis 8. Juni 1919 geschlossen Personen, ivelche Lelsaaten zum Schlagen in Die Mühle Schmidt verbracht haben, können ihre Mahlscheine bei uns um ändern lassen. Gießen, Den 7. April 1919. ___________Kreisamt Gießen. I. V : Dr. Sieger t.__________ und Steindruckerei. N Gange, Gießen